LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14732 31.03.2017 Datum des Originals: 30.03.2017/Ausgegeben: 05.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5660 vom 1. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14359 Verhinderung der Einlagerung von hochradioaktiven Brennelementen ins Atommüll-Lager Ahaus Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren werden vom Forschungszentrum Jülich die Einlagerung von 152 Castor-Behältern aus dem Forschungszentrum Jülich sowie von der bayrischen Staatsregierung die Einlagerung von 17 Castor-Behältern aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München in das Atommüll-Lager Ahaus geplant. Aufgrund vieler ungelöster technischer, juristischer und politischer Probleme sind bislang jedoch keine derartigen Transporte gerollt. Nach letzten Verlautbarungen aus Reihen der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) sowie aus dem NRW- Umweltministerium bringt u. a. eine neue verschärfte Sicherheitsrichtlinie für Transporte von Kernbrennstoffen nach §4 Atomgesetz erhebliche zeitliche Verzögerungen von mindestens zwei bis drei Jahren mit sich. Beim Garchinger Atommüll sorgt die Tatsache, dass die Brennelemente aus hochangereichertem – und damit atomwaffenfähigem Uran – bestehen für große Besorgnis angesichts der militärischen Brisanz des hochradioaktiven Atommülls. Eine unter Sicherheitsgesichtspunkten dringend notwendige Abreicherung des Urans ist bislang nicht erfolgt, obwohl diese von der Reaktorsicherheitskommission schon seit 2001 gefordert wird (im Zusammenhang mit der 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den FRM II). Auch der neue Transport-Behälter Castor MTR-3 ist noch nicht entwickelt und genehmigt. Dennoch steht nach Medienberichten weiterhin ein Transportbeginn im Jahre 2018 im Raum, weil die bayrische Staatsregierung den extrem gefährlichen hochradioaktiven Atommüll anscheinend unbedingt loswerden möchte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14732 2 Zudem hat sich die NRW-Landesregierung aus nachvollziehbaren Gründen darauf festgelegt, nur einen einzigen Transport von hochradioaktivem Atommüll zu befürworten, nämlich in ein – noch zu errichtendes – Endlager. Ein solches Endlager ist aber weiterhin nicht in Sicht und steht frühestens in einigen Jahrzehnten an einem noch zu ermittelnden Ort zur Verfügung. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5660 mit Schreiben vom 30. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Was ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der drei bislang gehandelten Optionen für die Jülicher Brennelemente (Neubau Zwischenlager in Jülich, Export in die USA, Transport nach Ahaus), auch vor dem Hintergrund der neuen Sicherheitsrichtlinie für Transporte von Kernbrennstoffen sowie des einstimmigen Beschlusses des Ahauser Stadtrates, alle juristischen Mittel gegen die mögliche Einlagerung von Brennelementen aus Jülich auszuschöpfen? Von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) GmbH werden weiterhin alle drei Optionen zur Räumung parallel verfolgt. Derzeit ist keine Option entscheidungsreif oder kann ausgeschlossen werden. 2. Was ist der aktuelle Stand bei den möglichen Castor-Transporten von Garching nach Ahaus? Zuständige Genehmigungsbehörde sowohl für mögliche Transporte der FRM II-Brennelemente zum Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) als auch für deren Aufbewahrung im TBL- A ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Entsprechende Auskünfte sind dort einzuholen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die äußerst brisante Problematik des hochangereichten Urans in den Garchinger Brennelementen? Die Aufbewahrung im TBL-A als auch ein Transport zum TBL-A setzt jeweils eine Genehmigung des BfE voraus. Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren findet eine sicherheits- und sicherungstechnische Bewertung nach Stand von Wissenschaft und Technik statt. 4. In welcher Weise versucht die Landesregierung in Verhandlungen mit der bayrischen Staatsregierung sowie der Bundesregierung einen Verzicht auf diese Castor- Transporte zu erwirken? Es besteht ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Betreiberin des Forschungsreaktors in Garching und der Betreiberin des TBL-A. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14732 3 5. Welche weiteren Brennelement-Transporte nach Ahaus sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit angedacht? Es besteht die Option von Brennelement-Transporten aus dem AVR-Behälterlager in Jülich zum TBL-A, falls die entsprechende Option zur künftigen Aufbewahrung der Kernbrennstoffe des AVR in Ahaus zum Tragen kommen sollte. Siehe dazu auch Antwort zur Frage 1.