LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14741 03.04.2017 Datum des Originals: 31.03.2017/Ausgegeben: 06.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5677 vom 8. März 2017 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/14429 Entwicklung der Semesterbeiträge seit 2010 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Semesterbeiträge müssen verpflichtend von allen Studenten der öffentlichen Hochschulen in NRW vor Beginn jedes Semesters gezahlt werden. Dabei ist der zu zahlende Gesamtbeitrag aus mehreren Einzelbeiträgen zusammengesetzt. Der Studierendenwerksbeitrag teilfinanziert das Studierendenwerk, das für die soziale Infrastruktur wie Wohnheime, Mensen, Kitas etc. sorgt. Ein weiterer Teil, der Studierendenschaftsbeitrag, geht an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). In der Regel erhebt die Studierendenschaft zudem auch den Mobilitätsbeitrag, also die Beiträge für die Semestertickets aller Studierenden mitgetragen wird. An einigen Universitäten in NRW sind die Semesterbeiträge in den letzten Jahren insgesamt angestiegen. So mussten beispielsweise an der Universität zu Köln zum Wintersemester 2010/11 noch 207,37 Euro gezahlt werden, zum Wintersemester 2016/17 wurden jedoch 259,12 Euro fällig. Ein weiteres Beispiel ist die Universität Bielefeld, an der zum Wintersemester 2009/10 196,33 Euro, zum Wintersemester 2016/17 hingegen 275,40 Euro gezahlt werden mussten. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5677 mit Schreiben vom 31. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Semesterbeiträge setzen sich aus den Studierendenwerksbeiträgen, den Studierendenschaftsbeiträgen und den Mobilitätsbeiträgen zusammen. Zur besseren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14741 2 Übersichtlichkeit werden die Fragen 1 – 4 zusammengefasst und tabellarisch beantwortet. 1. Wie haben sich die Semesterbeiträge an allen staatlichen NRW-Hochschulen seit dem Wintersemester 2009/10 entwickelt (bitte für jede Hochschule und für jedes Semester seit 2009/10 aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich die Studierendenwerksbeiträge an den staatlichen NRW- Hochschulen seit dem Wintersemester 2009/10 entwickelt (bitte für jede Hochschule und für jedes Semester seit 2009/10 aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich die Studierendenschaftsbeiträge an den staatlichen NRW- Hochschulen seit dem Wintersemester 2009/10 entwickelt (bitte für jede Hochschule und für jedes Semester seit 2009/10 aufschlüsseln)? 4. Wie haben sich die Mobilitätsbeiträge an den staatlichen NRW-Hochschulen seit dem Wintersemester 2009/10 entwickelt (bitte für jede Hochschule und für jedes Semester seit 2009/10 aufschlüsseln)? siehe beigefügte Tabelle 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Semesterbeiträge? Mit den einzelnen Bestandteilen des jeweiligen Semesterbeitrags, der Höhe und damit auch mit den Steigerungen befassen sich die zuständigen Organe der Studierendenschaft und die Studierendenwerke und beschließen diesen. Den Bestandteilen, insbesondere dem Mobilitätsbeitrag, sind nicht unerhebliche Leistungen hinterlegt.