LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14742 03.04.2017 Datum des Originals: 31.03.2017/Ausgegeben: 06.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5693 vom 7. März 2017 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/14459 Beeinträchtigt der Infraschall von Windenergieanlagen Menschen in Nordrhein- Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Wind ist es möglich, erneuerbare Energie effizient zu gewinnen. Dass Windenergieanlagen Geräusche erzeugen ist bekannt und wird heute bei der Suche nach passenden Standorten berücksichtigt. Gleichzeitig ist speziell von Windkraftgegner immer wieder die Befürchtung zu hören, dass die Anlagen neben hörbarem Schall auch sogenannten Infraschall erzeugen, der Lebewesen beeinträchtigen und die Gesundheit gefährden kann. Bei Infraschall handelt es sich um Töne, die so tief sind, dass Menschen sie normalerweise nicht wahrnehmen können. Nur wenn der Pegel sehr hoch ist, ist Infraschall hör- oder fühlbar. Infraschall kann durch natürliche Quellen entstehen, z.B. Meeresbrandung oder Sturm, aber ebenso durch künstliche Quellen wie etwa Baumaschinen, Verkehrsmittel oder eben Windenergieanlagen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5693 mit Schreiben vom 31. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Um die häufigsten Fragen zum Thema Windenergie und Infraschall zu beantworten, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) ein Faktenpapier „Windenergieanlagen und Infraschall“ veröffentlicht (11.01.2016). Das Papier gibt auf die häufig gestellten Fragen zu den auftretenden Belastungen, den gesundheitlichen Auswirkungen sowie den gesetzlichen Regelungen und notwendigen Mindestabständen Antworten. Es stützt sich auf den wissenschaftlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14742 2 Kenntnisstand und soll zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Das Faktenpapier kann unter https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/windenergieanlagen_infraschall_f aktenpapier.pdf aus dem Internetauftritt des MKULNV heruntergeladen werden. Darüber hinaus hat das Umweltbundesamt im November 2016 ein Positionspapier zu möglichen gesundheitlichen Effekten von Windenergieanlagen veröffentlicht, in dem auch die Auswirkungen von tieffrequentem Schall thematisiert werden (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/moegliche-gesundheitliche-effekte-von). 1. Sind der Landesregierung Fälle von durch Windenergieanlagen entstandenem Infraschall bekannt, der Lebewesen in Nordrhein-Westfalen gesundheitlich geschädigt hat? Der Landesregierung sind keine Fälle gesundheitlicher Schädigung von Tieren oder Menschen durch Infraschall von Windenergieanlagen bekannt. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 2. Gibt es Risikogruppen (z. B. Herz-Kreislauf-Patienten), die besonders sensibel auf Infraschall reagieren? Der Landesregierung NRW sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine besonderen Risikogruppen hinsichtlich gesundheitlicher Wirkungen von Infraschall bekannt. Es gibt aber Menschen, deren Wahrnehmungsschwelle für Infraschall tiefer liegt als beim Durchschnitt sowie Menschen, die Infraschall – sofern die Wahrnehmungsschwelle überschritten ist – als besonders unangenehm empfinden. 3. Ist sichergestellt, dass die in Nordrhein-Westfalen bereits errichteten oder noch im Bau befindlichen Windenergieanlagen ausreichend Abstand zu Wohnbebauung haben, so dass eine Beeinträchtigung durch Infraschall ausgeschlossen werden kann? Die Infraschall-Pegel in der Umgebung von Windenergieanlagen liegen bereits im Nahbereich, d. h. bei Abständen zwischen 150 bis 300 m von der Anlage, deutlich unterhalb der menschlichen Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle. Dies zeigen aktuelle Messungen z. B. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. In größeren Entfernungen von den Windenergieanlagen werden die auftretenden Geräusche im Infraschall-Bereich maßgeblich durch den Wind verursacht. Windenergieanlagen liefern hier keinen nachweisbaren Beitrag. Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung lassen sich daher nicht mit Infraschall- Wirkungen begründen. Dies wird von der bisherigen Rechtsprechung bestätigt. 4. Ist es nach Meinung der Landesregierung möglich, dass Geräusche unterhalb der Hörschwelle auf den Organismus einwirken? Mit Geräusch wird üblicherweise Schall im hörbaren Bereich bezeichnet. Stark ausgeprägte tieffrequente Geräusche können neben Höreindrücken auch Druckgefühle verursachen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14742 3 (Luftdruckschwankungen). Unterhalb der Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle sind diese Einwirkungen aufgrund des niedrigen Schalldruckpegels so gering, dass keine Wahrnehmung stattfindet. Nach dem aktuellen Stand des Wissens treten gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall erst auf, wenn Menschen ihn hören oder spüren können. Die Infraschall-Pegel von Windenergieanlagen liegen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand konnte unterhalb dieser Schwelle bisher kein Nachweis einer negativen gesundheitlichen Auswirkung von Infraschall erbracht werden. 5. Mit welchem Ergebnis werden Messungen zu möglichem Infraschall-Vorkommen in der Nähe zu Wohnbebauung in Nordrhein-Westfalen regelmäßig durchgeführt? Aus den in der Antwort zur Frage 3 benannten Gründen bedarf es keiner Messungen von Infraschall ausgehend von Windenergieanlagen.