LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14743 03.04.2017 Datum des Originals: 31.03.2017/Ausgegeben: 06.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5683 vom 8. März 2017 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/14448 Einrichtung einer Monitoring-Stelle zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales geht hervor, dass Minister Schmeltzer das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt hat, als Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu fungieren. Die Einrichtung dieser Stelle resultiert aus dem Inklusionsstärkungsgesetz und ist mit jährlichen Kosten von 100.000 Euro geplant. Die Aufgaben dieser Monitoring-Stelle sind die Beratung der Landesregierung, der Behörden und Gremien, die Inklusion organisieren, sowie der Kommunalen Spitzenverbände, der Landschaftsverbände, der Landesbehindertenbeauftragten und des Inklusionsbeirates. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 5683 mit Schreiben vom 31. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich in § 11 Inklusionsgrundsätze-gesetz NRW (IGG NRW) verpflichtet, gemäß Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK eine unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für NRW einzurichten und diesen Auftrag dem Deutschen Institut für Menschen-rechte zu übertragen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür 2009 eine entsprechende Monitoring-Stelle eingerichtet. Diese hat den Auftrag, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14743 2 für ganz Deutschland die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene zu überwachen. Um die Begleitung der Umsetzung in NRW zu vertiefen und zu inten-sivieren, haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach § 11 IGG NRW mit Wirkung zum 1. März 2017 einen Vertrag geschlossen. NRW trägt damit auch einer der Empfehlungen des UN- Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahre 2015 Rechnung, die Kapazitäten der Monitoring-Stelle für eine unabhängige Umsetzungsbegleitung zu stärken. 1. Wie sind die Beratungsaufgaben der Monitoring-Stelle konkret ausgestaltet? Zu den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten der Monitoring-Stelle UN- Behindertenrechtskonvention gehören insbesondere die fachkompetente Beratung und Begleitung der Landes-regierung bei der Umsetzung der Anforderungen der UN-BRK, insbesondere die Begleitung der relevanten administrativen und gesetzgeberischen Umsetzungsprozesse, die Zusammenarbeit mit der Kompetenz- und Koordinierungs-stelle (Focal Point NRW beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) sowie nichtstaatlichen Akteuren, insbeson-dere mit sozialwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, die fachliche Beratung der zuständigen Stellen (Kommunale Spitzenverbände, Landschaftsverbände, Kommunen, Kompetenzzentren, Agentur Barrierefrei NRW, Landesbe-hindertenbeauftragte/r) und Gremien (Inklusionsbeirat, Fachbeiräte, Behindertenbeiräte, interministerielle Arbeits-gruppen) in Nordrhein-Westfalen, einschließlich der Wahr-nehmung dafür erforderlicher Termine vor Ort, das Erstellen von Stellungnahmen, insbesondere zu Vorhaben der Landesregierung, und die Mitwirkung in politischen Prozessen, z.B. der Gesetzgebungsverfahren; denkbar sind darüber hinaus auch Publikationen in unterschiedlichen Formaten (wie Evaluationsberichte) zu allen UN-BRK bezogenen Themen in NRW sowie Stellungnahmen im Rahmen der Berichtspflichten der Landes-regierung nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) und dem Behindertengleichstellungs-gesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). 2. Wie ist sie organisatorisch/personell mit dem MAIS verbunden? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unab-hängige Stelle, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet und nicht weisungsgebunden ist. Erster Ansprechpartner auf Landesebene ist für die Monitoring-Stelle UN- Behindertenrechtskonvention die im Ministerium für Arbeit, Integra-tion und Soziales angesiedelte Kompetenz- und Koordinierungsstelle nach § 8 Inklusionsgrundsätzegesetz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14743 3 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Behörden/ Institutionen/Beratungsstellen, die ebenfalls in dem Bereich aktiv sind? 4. Welche Netzwerkpartner sind eingebunden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat ihre Arbeit zum 1. März 2017 aufgenommen. Die Vertreterin der Monitoring-Stelle UN-BRK wird am 30. März 2017 erstmalig an der Sitzung des Inklusionsbeirats des Landes NRW teilnehmen. Dort sind alle Verbände und Organisationen im Bereich der Inklusion, die Verbände der Menschen mit Behinde-rungen sowie weitere wichtige Akteure auf Landesebene vertreten. Die Kompetenz- und Koordinierungsstelle im MAIS koordiniert die Zusammenarbeit zwischen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Inklusion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus entscheidet die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention aufgrund ihrer Unabhängigkeit alleine, wie, wann und mit wem sie zusammenarbeitet. 5. Wie wird der Landtag über die Ergebnisse der Monitoring-Stelle informiert? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention entscheidet selbständig, wann sie Stellungnahmen oder Berichte veröffentlicht. Sie lässt jedoch mitteilen, dass sie ihre Möglichkeiten nutzen wird, um den Landtag über ihre Arbeit auf dem Laufenden zu halten. Das MAIS wird im Rahmen der Berichtspflichten aus dem Inklusions-stärkungsgesetz über die Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention berichten. Die Monitoring-Stelle wird auch hier eng eingebunden.