LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14747 03.04.2017 Datum des Originals: 03.04.2017/Ausgegeben: 06.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5648 vom 23. Februar 2017 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/14347 Warum kann die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen bei besonderen Terrorlagen von Freitags 13 Uhr bis Montags 9 Uhr nur eingeschränkt gewährleistet werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem diesjährigen europäischen Polizeikongress am 22.2.2017 war Innenminister Jäger zu Gast bei einer Gesprächsrunde der Innenminister. Diese Gesprächsrunde wurde einem breiten Publikum live im Fernsehen von Phoenix übertragen. Der Mitschnitt ist ebenfalls im Internet veröffentlicht worden. Zum Abschluss der Gesprächsrunde wurden die Teilnehmer gefragt, welche Erkenntnisse man durch die gemeinsame Übung von Bundeswehr und Polizei zur Abwehr besonderer Gefahren und Lagen durch Terrorangriffe erwarte. Herr Jäger antwortete wörtlich: „Eine solche Terrorlage sollte am besten nicht zwischen freitags 13 Uhr und montags morgens 9 Uhr entstehen…“ (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=WPtAIvVQkTo&feature=youtu.be&t=58m20s) Diese Aussage wirft Fragen dazu auf, inwieweit der Innenminister bei Terrorlagen an Wochenenden die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang garantieren kann. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5648 mit Schreiben vom 3. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Auf welcher Grundlage kommt Innenminister Jäger zu der oben zitierten Aussage? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14747 2 2. Seit wann weiß Innenminister um die aus der oben zitierten Aussage sprechende Problematik? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Innenminister seither ergriffen, um diesen Mangel zu beseitigen? 4. Möchte Herr Jäger gegebenenfalls seine live im Fernsehen getätigte Aussage korrigieren? Die Fragen 1-4 werden zusammenfassend beantwortet. Die zitierte Aussage war erkennbar ironisch gemeint, was auf dem verlinkten YouTube- Mitschnitt sowie den dort deutlich zu vernehmenden „Lachern“ im Publikum zu erkennen ist. Die zitierte Aussage bezog sich im Allgemeinen und im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen im Speziellen explizit nicht auf die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der nordrheinwestfälischen Polizeibehörden oder anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in NRW. Wenngleich die Auswertung der Übungsergebnisse noch nicht abgeschlossen ist, liegen bereits jetzt erste Erkenntnisse zu den erforderlichen Abstimmungs,- Kommunikations- und Entscheidungsprozessen im Zusammenwirken mit der Bundeswehr vor. Ein Optimierungsbedarf im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung NRW ist derzeit nicht erkennbar. Insofern besteht keine Notwendigkeit zur Korrektur der getätigten Aussage. 5. Inwieweit befürwortet Innenminister Jäger angesichts seiner oben zitierten Aussage die Unterstützung der Polizei Nordrhein-Westfalen durch Kräfte der Bundeswehr insbesondere in terrorlagen, die zwischen freitags 13 Uhr und montags morgens 9 Uhr entstehen? Bei Terrorlagen kann die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr jederzeit sinnvoll sein, z. B. durch den Transport von Einsatzkräften und Material mit Hubschraubern oder durch die Wahrnehmung von Objektschutzaufgaben.