LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14752 04.04.2017 Datum des Originals: 03.04.2017/Ausgegeben: 07.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5619 vom 20. Februar 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14291 Bestmögliche Transparenz für die mit Steuergeld bezahlten Gutachtenergebnisse – Wie proaktiv und vollständig veröffentlicht die Landesregierung die Befunde der von ihr beauftragten Gutachten und Expertisen sowie die honorierten Auftragnehmer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat vor kurzem eine vollständige und nach den einzelnen Ressorts der Landesregierung aufgeschlüsselte Übersicht über die Beauftragung externer Gutachter und Berater für die vergangenen Monate publiziert (LT-DS 16/13558). Analog sind die entsprechenden Angaben regelmäßig auch in den Vorjahren veröffentlicht worden. Im Zeitraum 2012 bis 2016 hat die Landesregierung demnach insgesamt immerhin 660 Begutachtungen und Beratungsleistungen an fremde Dritte kommerziell vergeben und dafür bis Jahresende 2016 mit den voraussichtlichen Kosten über 50 Mio. Euro verausgabt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14752 2 Von den externen Beauftragungen sind die Ressorts seit 2012 wie folgt betroffen: Ressort Anzahl IST-Kosten absolut und anteilig 1 Staatskanzlei / MBEM 53 = 8,03 % 1.286.260,00 € = 2,76 % 2 MSW 51 = 7,73 % 1.066.110,00 € = 2,29 % 3 MWEIMH und MBWSV 84 = 12,73 % 10.193.560,00 € = 21,86 % 4 MIK 55 = 8,33 % 3.404.660,00 € = 7,3 % 5 MAIS 45 = 6,82 % 2.639.650,00 € = 5,66 % 6 JM 7 = 1,06 % 226.130,00 € = 0,48 % 7 MKULNV 123 = 18,64 % 11.360.350,00 € = 24,36 % 8 MIWF 35 = 5,30 % 772.400,00 € = 1,66 % 9 MFKJKS 85 = 12,88 % 7.920.000,00 € = 16,98 % 10 MGEPA 62 = 9,39 % 3.322.800,00 € = 7,13 % 11 FM 60 = 9,10 % 4.443.280,00 € = 9,53 % Summe 660 46.635.200,00 € Das publizierte Auftragsvolumen beträgt dabei an IST-Kosten rund 46,6 Mio. Euro, hinzu kommen rund 9 Mio. Euro geschätzte Kosten. Die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler dürften dabei um einiges höher liegen, da bei mehreren Beauftragungen ausdrücklich keine Kosten ausgewiesen sind, da es sich hierbei offenbar um vertrauliche Informationen handeln soll, die nicht in den genannten Gesamtbetrag mit eingegangen sind. In den letzten Jahren ist schon wiederholt ein politischer Streit über die Geheimhaltung der Gutachtenergebnisse und verschiedentlich deutlich spätere Zeitpunkte einer Veröffentlichung gegenüber Parlament und interessierter Öffentlichkeit entbrannt. Es ist daher auch für den Landtag von großer Relevanz zu erfahren, welche der nun in LT-DS 16/13558 aufgeführten Gutachten seitens der Landesregierung für die politische Debatte bereits publiziert worden sind oder dieser Schritt noch erfolgt, und in jeweils welchen Fällen dem parlamentarischen Informationswunsch nicht nachgekommen wird. Ferner ist von Interesse, warum bereits die tatsächlich für den Steuerzahler angefallenen Kosten (nicht nur die Ergebnisse) von Expertisen in etlichen Fällen geheimgehalten werden sollen. Eine pauschale Berufung auf den Willen des Auftragnehmers greift hier zu kurz, denn bei vorhandenem politischen Willen hätte die Veröffentlichung von Gutachten nach deren Fertigstellung im Vertrag von Beginn an verabredet werden können. Dasselbe gilt auch für die beauftragten Gutachter: In 50 Fällen werden diese nicht offengelegt, da diese Auftragnehmer offenbar nicht mit einer Namensnennung einverstanden sind. Auch wenn man diese rechtlich ohne Einwilligung gegebenenfalls nicht veröffentlichen darf, stellt sich die Frage, warum die Landesregierung als Auftraggeber in diesen Fällen auf die Option einer begleitenden Einverständniserteilung bei Vertragsabschluss verzichtet, die die spätere Namensnennung des Gutachters problemlos ermöglichen würde. Es ist vor dem dargestellten Hintergrund nun von besonderem Interesse für das Parlament, umfassend darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, aus jeweils welchen Sachgründen genau welche Studien und Gutachtenergebnisse zu allgemeinen politischen Fachfragen gegenüber dem Landtag zur Einbeziehung in dessen Meinungsbildung ausdrücklich nicht bereitgestellt werden sollen. Es ist nachvollziehbar, dass Rechtsberatungen, die individuelle Sachverhalte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14752 3 betreffen und daher Datenschutzbelange tangieren, nur dem Grunde nach und ohne den vollständigen Wortlaut publiziert werden müssen. Für rein fachpolitische Sachfragen sollte seitens der Landesregierung jedoch keine übertriebene Geheimhaltung wissenschaftlicher Befunde praktiziert werden. Die Aufstellung der Landesregierung von 293 Gutachten für den aktuell angefragten Zeitraum in LT-DS 16/13558 zeigt ferner, dass nur die Beauftragung von 66 Gutachten im Marktwettbewerb transparent ausgeschrieben worden ist. In 55 Fällen ist eine Vergabe freihändig erfolgt, in 168 Fällen mittels einer Direktvergabe. Eine EU-rechtliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung besteht zwar erst ab einem Auftragswert von 207.000,00 Euro, doch bietet ein derart transparentes Vergabeverfahren auch für die beauftragende Landesregierung die Möglichkeit, die Wettbewerbsvorteile des Marktes zu nutzen und dabei gegebenenfalls zugleich noch auf neue qualifizierte Anbieter aufmerksam zu werden, zu denen bislang kein geschäftlicher Kontakt besteht. Es ist daher fraglich, wie die Landesregierung ihrem selbst oft formulierten Transparenzanspruch in der praktischen Politik gerecht werden will und welche Verbesserungen sie für einen öffentlich nachvollziehbaren Umgang mit ihren Beauftragungen zukünftig beabsichtigt. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5619 mit Schreiben vom 3. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitglieder der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabepraxis im Vergleich zu der der vorhergehenden Legislaturperioden nicht geändert hat. Grundsätzlich ist sowohl oberhalb als auch unterhalb des für die Landesverwaltung geltenden EU-Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 209.000 Euro (bis 31.12.2015 207.000 Euro) ein Wettbewerb durchzuführen. In beiden Fällen sehen sowohl die wettbewerbsrechtlichen als auch die haushaltsrechtlichen Vorschriften in bestimmten Fällen Ausnahmen vom Wettbewerbsgebot vor. Die Durchführung einer freihändigen Vergabe oder eines Verhandlungsverfahrens bedeutet nicht, dass damit automatisch auf einen Wettbewerb verzichtet würde. Häufig wird ein sog. Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem die Unternehmen ihr Interesse bekunden und ihre Eignung darlegen können. Wenn sich mehrere geeignete Unternehmen bewerben, werden sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ist es im Unterschwellenbereich auch zulässig, formlos (also ohne ein förmliches Vergabeverfahren) Vergleichsangebote im Wettbewerb einzuholen. Ein zulässiger Wettbewerbsverzicht erfolgt nur in bestimmten Fällen als Direktvergabe. In dem abgefragten Zeitraum wurden 113 Direktvergaben - und nicht wie in der Kleinen Anfrage 5619 behauptet - 168 Direktvergaben durchgeführt . Soweit die Nichtveröffentlichung von Gutachten hinterfragt wird, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen , dass die Entscheidung über die Abnahme sowie über die Freigabe oder Veröffentlichung von Gutachten und anderen Beratungsleistungen eine Abwägung erforderlich macht, bei der Rechte und Interessen der Auftragnehmer, der auftraggebenden Ressorts (Arkanbereich ), des Parlaments und der interessierten (Fach-) Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14752 4 1. Welche der in LT-DS 16/13558 aufgeführten Gutachten und Beratungsaufträge sind unter Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls bislang seitens der Landesregierung noch nicht veröffentlicht worden bzw. sollen auch später nicht mehr publiziert werden? (bitte vollständige Enumeration , ggf. am einfachsten durch Komplettierung der Übersichtstabellen) 2. Wie lange etwa wurden die in LT-DS 16/13558 aufgeführten einzelnen Gutachten und Beratungsaufträge jeweils vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an das jeweilige Ministerium bis zur Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern im Landtag zurückgehalten? (bitte ebenfalls vollständige Enumeration ) Die Fragen 1 bis 2 werden zusammen beantwortet. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 2 ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Zusammenstellung . Die Staatskanzlei hat in diesem Zusammenhang auf einen weiteren vergebenen Auftrag hingewiesen . Dieser ist in der beigefügten Zusammenstellung zur Staatskanzlei als lfd. Nr. 21 enthalten; sie bezieht sich auf folgenden Auftrag: StK lfd. Nr. Kurzbezeichnung Gutachten bzw. stg. externer Beratungsauftrag Auftragnehmer Gegenstand/Auftragsinhalt Datum Auftragserteilung Kosten (brutto) in Tsd. Euro 21 Erarbeitung einer Handreichung zur Verbesserung der Erfassungspraxis zum Siedlungsflächenmonitoring NRW ILS-Institut für Landes- und Stadtentwicklung gGmbH Workshop und darauf aufbauende Erarbeitung einer Handreichung zur Verbesserung der Erfassungspraxis zum bestehenden Kriterienkatalog für das Siedlungsflächenmonitoring NRW 15.09.2016 14,4 3. Aus welchen einzelnen Gründen hat die Landesregierung selbst jeweils in den oben erwähnten Fällen eine Vertragsgestaltung gewählt, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (bitte für die unterschiedlichen Sachverhalte einzeln darlegen) Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die bisher vertraulich behandelten Honorare wie folgt mitgeteilt: MIK lfd. Nr. Kurzbezeichnung Gutachten bzw. stg. externer Beratungsauftrag Auftragnehmer Gegenstand/Auftragsinhalt Datum Auftragserteilung Kosten (brutto) in Tsd. Euro 4 Gutachten zu vergaberechtlichen Fragen Kanzlei Graf von Westphalen CIO: Beratung zur Vorbereitung der Ausschreibung „E-Akte“. 12/2015 8,93 7 Wissenschaftliche Begleitung bei der Evaluierung §§ 20a und b PolG NRW CEVAL - Centrum für Evaluation - Universität des Saarlandes, Dr. Vera Hennefeld, Ref. 402: Wissenschaftliche Begleitung bei der Evaluierung der §§ 20a und b PolG NRW 04/2016 39,15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14752 5 9 Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Anmietungen im Geschäftsbereich MIK BWI Bau Ref. 55: Gutachten zur "mieterseitigen " Wirtschaftlichkeit von Anmietungen der Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zum einen bei Anmietungen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und zum anderen bei Anmietungen am freien Markt 07/2016 40,46 16 Gutachten zur Überprüfung der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs Sofia, Hochschule Darmstadt - Prof. Dr. Döring Ref. 33: Gutachten zur Überprüfung der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs NRW 10/2016 90,95 18 Gutachten zur Umsetzung der EU- Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung RWP Rechtsanwälte GbR, Düsseldorf CIO: Gutachten zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung 10/2016 6,55 4. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig im Sinne größtmöglicher Transparenz für das Parlament und die Öffentlichkeit, begleitend zur Auftragsvergabe die Einholung einer Einverständniserklärung des mit dem Auftrag begünstigten Gutachters zur späteren Veröffentlichung seiner Autorenschaft? Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 1-3 der Kleinen Anfrage 2474 (LT DS 16/6290), 3980 (LT DS 16/10443) und 5359 (LT DS 16/13558) sowie auf die Antworten zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2681 (LT DS 16/6783) und 4269 (LT DS 16/10713) wird hingewiesen. 5. Aus welchen einzelnen Gründen praktiziert die Landesregierung auch über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehend nicht häufiger öffentliche Ausschreibungen am Markt, um ihre Marktposition zum Zwecke eines optimalen Preis-Leistungs -Verhältnisses dadurch zu stärken? Auf die Antworten zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2681 und (LT DS 16/6783) und 4269 (LT DS 16/10713) wird hingewiesen.