LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14753 04.04.2017 Datum des Originals: 03.04.2017/Ausgegeben: 07.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5696 vom 10. März 2017 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/14464 Folgenutzung der ZUE Rüthen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Rüthen wurde zweieinhalb Jahre lang von etwa insgesamt 16.000 Menschen als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Nach anfänglichen Akzeptanzproblemen lief der Betrieb weitestgehend störungsfrei. Die letzten Bewohner wurden in andere Einrichtungen verlegt oder Kommunen zugewiesen. Die ZUE Rüthen steht seit dem 01. März 2017 leer und soll unter einem neuen Betreiber neu genutzt werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5696 mit Schreiben vom 3. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich die bisherige Belegung der ZUE Rüthen dar (bitte nach Anzahl, Herkunftsländern , Ethnien, Alter und Geschlecht auflisten)? Eine automatisierte Auswertung der in der Vergangenheit liegenden Belegung, unter Berücksichtigung der abgefragten Belegungskriterien, ist nicht möglich. Die Frage kann daher im Rahmen der für eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. 2. Ab wann soll die Neubelegung der ZUE Rüthen erfolgen? 3. Welche neue Belegung ist geplant (bitte nach Alter, Geschlecht, Ethnien, Herkunftsländern auflisten)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14753 2 4. Wie nimmt die Landesregierung zu bisher noch unbestätigten Informationen Stellung , dass die ZUE Rüthen künftig mit bis zu 500 allein reisenden Nordafrikanern ohne wirkliche Bleibeperspektive untergebracht werden sollen? 5. Falls die Planung bezüglich der Frage 4 von der Landesregierung nicht bestätigt werden sollte, kann ausgeschlossen werden, dass Rüthen künftig bevorzugt mit sogenannten „Problemflüchtlingen“ belegt werden soll? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Einrichtung wurde im Rahmen der ersten Staffel ausgeschrieben und aufgrund eines sich daraus ergebenen Betreiberwechsels zum 23.02.2017 leergezogen. Ab dem 17.03.2017 wird sie wieder mit Asylsuchenden belegt. Der Standort Rüthen wird als Zentrale Unterbringungseinrichtung mit 550 Plätzen für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Mit Stand vom 24.03.2017 befinden sich 116 Flüchtlinge in der ZUE Rüthen. Eine Aussage über die künftige Auslastung der Einrichtung kann nicht getroffen werden, da diese abhängig von den Gesamtzugängen nach NRW ist. Aktuelle Planungen hinsichtlich einer besonderen Nutzung, z.B. für Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern , bestehen nicht.