LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 05.04.2017 Datum des Originals: 04.04.2017/Ausgegeben: 10.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5667 vom 3. März 2017 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/14369 Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz – Was unternimmt die Landesregierung um diese Einstiegsmöglichkeit in den Pflegeberuf zu stärken und interessierten Ausbildungsträgern eine Ausweitung des Angebotes zu erleichtern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW gibt es neben den dreijährigen Fachkraftausbildungen und der einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe auch eine einjährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. Rechtsgrundlage ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten (GesKrPflassAPrV). Demnach umfasst die Ausbildung theoretischen und praktischen Unterricht von 500 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 1.100 Stunden, sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Eingangsvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Ausbildung erfolgt in staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Für die Anerkennung ist u. a. eine im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichende Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte nachzuweisen. Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde für die Entscheidung über die Anerkennung und die Überwachung von Ausbildungsstätten. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes regelt Grundlagen der Finanzierungsstruktur für in die Krankenhauspläne der Länder aufgenommene Plankrankenhäuser und mit diesen Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten. Bisher sah der Planungsgrundsatz 11 zum Krankenhausplan NRW 2015 auch eine Festlegung der konkreten bedarfsgerechten Ausbildungskapazitäten im Feststellungsbescheid für die einzelnen Krankenhäuser und mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten vor. Auf diese Vorgabe soll jetzt mit einer Fortschreibung des Krankenhausplanes verzichtet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 2 Zusätzliche Ausbildungsangebote sollten demnach eingerichtet werden können, ohne dass eine konkrete Festlegung der Platzzahlen im Rahmen der regionalen Planungskonzepte erforderlich wäre. Allerdings fehlen noch Ausführungsbestimmungen für dieses vereinfachte Verfahren bzw. konkrete Vorgaben für die Umsetzung bei den Bezirksregierungen. Dies führt bei interessierten Ausbildungsträgern zu der Unsicherheit, ob und wann bereits vorher gestellte Anträge auf Zulassung eines zusätzlichen Ausbildungsangebotes in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bzw. auf Ausweitung der Ausbildungskapazitäten im Rahmen des vereinfachten Verfahrens entschieden werden können. Ausbildungsträger wie das St. Johannisstift Bildungszentrum in Paderborn haben berichtet, dass sie bereits seit längerer Zeit Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz anbieten möchten bzw. ihre Platzzahlen erhöhen möchten und entsprechende Anträge teilweise seit mehr als zwei Jahren nicht abschließend beschieden worden sind. Assistenzausbildungen im Pflegebereich können den Einstieg in Pflegeberufe gerade für Hauptschulabsolventen erleichtern, für die ein direkter Einstieg in eine dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege nicht in Frage kommt. Insofern würde sich so die Möglichkeit bieten, mehr junge Menschen für eine Beschäftigung in der Pflege zu gewinnen. Deshalb sollte es auch im Interesse des Landes sein, Assistenzausbildungen im Pflegebereich zu stärken und zusätzliche Ausbildungskapazitäten anzubieten. Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 5667 mit Schreiben vom 4. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Ausbildungsstätten in NRW bieten derzeit eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz an? In Nordrhein-Westfalen bieten, unterteilt nach Regierungsbezirken, derzeit die folgenden Ausbildungsstätten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz an: Regierungsbezirk Arnsberg: BIGEST Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen der St. Elisabeth-Stiftung, Bochum Katholische Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe Dortmund gGmbH, Dortmund AWO Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Gevelsberg Fachschule für Gesundheits- und Krankenpflege der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis, Iserlohn Fortbildungsakademie der Gesundheitshilfe der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen gGmbH, Olpe Albrecht-Schneider-Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stadt Soest, Soest Akademie für Gesundheitsberufe Königsborn gGmbh, Schwerte Regierungsbezirk Detmold: Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH, Bielefeld ZAB gGmBH; Zentrale Akademie für Berufe im Gesundheitswesen GmbH, Gütersloh (dort sowohl im Klinikum Gütersloh als auch im St. Elisabeth-Hospital Gütersloh) St. Vincenz Krankenhaus Paderborn GmbH, Paderborn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 3 Regierungsbezirk Düsseldorf: St. Vinzenz-Hospital, Dinslaken St. Elisabeth Akademie gGmbH, Düsseldorf und Mönchengladbach Kaiserswerther Diakonie, Düsseldorf Klinikum Duisburg, Duisburg Katholische Schule für Pflegeberufe Essen gGmbH, Essen Kbs; Akademie für Gesundheitsberufe, Mönchengladbach Städtisches Krankenhaus Nettetal, Nettetal Ausbildungszentrum Rhein-Kreis Neuss, Neuss, Dormagen und Grevenbroich Sana Klinikum Remscheid GmbH, Remscheid Städtisches Krankenhaus Solingen, Solingen Akademie für Gesundheitsberufe GmbH Wuppertal, Wuppertal BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gGmbH, Essen Bildungsinstitut der Ategris am Evangelischen Krankenhaus Mülheim, Mülheim Darüber hinaus wurde der Contilia Akademie Mülheim a.d.R. im Juni 2016 ein Anerkennungsbescheid vorbehaltlich der Einstellung einer nach § 4 Absatz 2 der Ausbildungsund Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten NRW geeigneten Lehrkraft erteilt. Regierungsbezirk Köln: Ausbildungszentrum für Pflegeberufe des Universitätsklinikums Bonn, Bonn Karl-Borromäus-Schule für Gesundheitsberufe gGmbH, Bonn Iow-tec gemäß Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH, Düren (dort in Kooperation mit der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege des Krankenhauses Düren) Hermann-Josef-Krankenhaus Erkelenz – Gesundheits- und Krankenpflegeassistenzschule, Erkelenz St.-Katharinen-Hospital Frechen – Gesundheits- und Krankenpflegeassistenzschule, Frechen GBZ; Gesundheits- und Bildungszentrum Oberberg, Gummersbach Louise von Marillac-Schule, Köln Medizinische Zentrum StädteRegion Aachen GmbH, Würselen Regierungsbezirk Münster: Haus der Pflege gGmbH, Ahlen GAFÖG GmbH Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Bottrop Kirchliches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe im Revier KBG GmbH, Gelsenkirchen Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe Marl, Marl Zentralschule für Gesundheitsberufe St. Hildegard GmbH, Münster-Hiltrup amt – Gesundheitsakademie im Vest, Recklinghausen Zentralschule für Gesundheitsberufe der Klinikum Vest GmbH, Recklinghausen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 4 2. Welche Anträge auf Zulassung eines zusätzlichen Ausbildungsangebotes in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bzw. auf Ausweitung der Ausbildungskapazitäten sind noch nicht abschließend beschieden? Am 16.03.2017 lagen folgenden Anträge auf Zulassung eines zusätzlichen Ausbildungsangebots bzw. auf Ausweitung der Aus-bildungskapazitäten in der Gesundheitsund Krankenpflegeassistenz vor: Antrag auf Zulassung einer Schule für Krankenpflegeassistenz mit 20 Ausbildungsplätzen der Ev. Krankenhaus St. Johannisstift Paderborn GmbH Antrag auf Zulassung eines zusätzlichen Ausbildungsangebotes der Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Marienhospital in Euskirchen Antrag auf Zulassung eines zusätzlichen Ausbildungs-angebotes des Franziska Schervier Schul- und Bildungszentrums am Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH Zudem stehen noch Anträge der KGB GmbH Gelsenkirchen, der Zentralschule für Gesundheitsberufe der Klinikum Vest GmbH Recklinghausen, der Vestischen Caritas- Kliniken Datteln und des St. Elisabeth Bildungsinstituts für Gesundheitsberufe Dorsten aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese vier Anträge zu einem Planungsverfahren nach § 14 Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG) zusammengefasst wurden. 3. Welchen Bearbeitungsstand haben diese Anträge bzw. wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Mit Runderlass vom 08.03.2017 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) die Bezirksregierungen nach der formellen Änderung des Krankenhausplans NRW gebeten, vorliegende Anträge nach neuem Muster zu bescheiden (vgl. Antwort zu Frage 4). So wurde der Leiter des Bildungszentrums St. Johannisstift Paderborn kurzfristig über das neue Verfahren in Kenntnis gesetzt. Da eine staatliche Anerkennung der Schule bereits erfolgt ist, kann die Aufnahme in den Krankenhausplan nach Angaben der zuständigen Bezirksregierung für den Antrag zeitnah erfolgen. Auch der Antrag des Franziska Schervier Schul- und Bildungszentrums kann nach Angaben der zuständigen Bezirksregierung Köln wieder aufgegriffen und beschieden werden. Bezüglich des Antrags des Marienhospitals Euskirchen, das laut Antrag vom 31.01.2017 die Aufnahme der Ausbildung zum Herbst 2018 plant, ist mit einer Entscheidung innerhalb des ersten Halbjahrs 2017 zu rechnen. Von den Anträgen der vier Schulen, die zu einem Planungsverfahren zusammengefasst wurden, wurde das Verfahren zum Antrag für die Zentralschule für Gesundheitsberufe der Klinikum Vest GmbH Recklinghausen 2014 ruhend gestellt. Bezüglich der anderen drei Anträge konnte im Verfahren ein Konsens erreicht werden. 4. Wie gestaltet sich das weitere Vorgehen der Landesregierung im Hinblick auf Ausführungsbestimmungen für das vereinfachte Verfahren bei der Krankenhausplanung hinsichtlich der Ausbildungskapazitäten bzw. konkrete Vorgaben für dessen Umsetzung bei den Bezirksregierungen? Nach der formellen Änderung des Krankenhausplans NRW sind die Bezirksregierungen mit Runderlass vom 08.03.2017 beauftragt worden, nunmehr für die Ausweisung von Ausbildungsstätten für Berufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG einen Hinweis im Feststellungsbescheid LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 5 des jeweiligen Krankenhauses aufzunehmen, der auf die bestandskräftige staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte für den jeweiligen Gesundheitsfachberuf verweist, jedoch ohne Angabe einer konkreten Platzzahl. Zwingende Obergrenze für die Ausbildungsplätze ist dabei immer die ausgewiesene Anzahl nach der staatlichen Anerkennung. Diese kann auch weiterhin erst dann verändert werden, wenn die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen dafür gegeben sind und die erforderliche staatliche Anerkennung für diese Änderung der Kapazitäten vorliegt. Dadurch wird wie bisher die Ausbildungsqualität gesichert. 5. Welche sonstigen Schritte plant die Landesregierung, um Assistenzausbildungen als Einstiegsmöglichkeit in den Pflegeberuf zu stärken? Die gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur sind von einem Anstieg hochaltriger und pflegebedürftiger Menschen geprägt. Daher unternimmt das MGEPA vielfältige Anstrengungen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Die Stärkung der Pflegeberufe ist ein vornehmliches Anliegen des MGEPA. Wesentliches Ziel ist hierbei die Förderung einer bedarfsgerechten Entwicklung. Es besteht ein hoher Nachfragedruck im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege. Bestehende Bedarfe können mangels Arbeitsmarktressourcen nicht gedeckt werden. Anders stellt sich die Arbeitsmarktsituation hingegen für die Assistenzausbildungen dar. In Nordrhein-Westfalen ist neben der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz auch eine einjährige staatlich anerkannte Altenpflegehilfeausbildung geregelt. Die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2015 zeichnet durch umfassende Analysen und aufbereitete Kennzahlen ein umfangreiches Bild zu den Beschäftigungszahlen und der Arbeitsmarktsituation in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in NRW. Auf der Basis der Auswertung der Arbeitslosenstatistik für NRW wurde für die Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz eine Anzahl an Arbeitslosen von 1.524 angegeben. Dem stehen 371 offene Stellen gegenüber. Der Quotient der offenen Stellen gegenüber der Arbeitsmarktreserve liegt somit bei 0,24. Nach der Landesberichterstattung deutet dies auf keinen Nachfragedruck in der landesweiten Betrachtung hin. Daher bestehe keine Notwendigkeit zu einer spezifischen Stärkung der Ausbildungsaktivität in diesem Bereich. Auch zeigt die Landesberichterstattung eine Arbeitsmarktsättigung für den Beruf der Altenpflegehilfe. Aus der ausgewerteten Arbeitslosenstatistik für NRW für Januar 2016 ergibt sich die Zahl von 8.418 arbeitslosen Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern. Dem stehen 1.298 offene Stellen gegenüber. Aus diesen Kennzahlen kann kein Nachfragedruck entnommen werden. Aus Wirtschaftlichkeits- und Bedarfsgründen ist eine Unterstützung der einjährigen Assistenzbzw . Helfer/-innenausbildungen durch das MGEPA über den tatsächlichen Bedarf hinaus daher derzeit nicht angezeigt. Dies gilt umso mehr, da nur ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Ausbildungen von der Möglichkeit Gebrauch macht, die dreijährige Fachkraftausbildung zu absolvieren, obwohl, unter bestimmten Voraussetzungen, erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Assistenz- bzw. Helfer/- innenausbildung die dreijährige Fachkraftausbildung um bis zu einem Jahr verkürzen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14769 6 Die einjährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und die einjährige Altenpflegehilfeausbildung werden im Rahmen der statistischen Erhebungen vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) zusammen erfasst. Erhoben wird die Anzahl von Schülerinnen und Schülern im ersten Ausbildungsjahr, die mit einer Helferinnen-/Helfer- Vorbildung zum Stichtag 15. Oktober 2015 eine dreijährige Ausbildung aufgenommen haben: Demnach haben 162 Schülerinnen und Schüler mit einer Assistenzausbildung (davon weiblich: 128) die dreijährige Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege aufgenommen. Um in Zukunft differenzierte Zahlen zur Durchlässigkeit der Helferberufe zu einer Ausbildung in der Alten- und Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege zu erhalten, werden derzeit die Erhebungsmerkmale bei IT.NRW für die nächste Befragung angepasst. Das Ministerium ist sich bewusst, dass die einjährige Assistenzausbildung eine gute Einstiegsmöglichkeit in den Pflegeberuf bietet. Das Anliegen des MGEPA ist es, zu verhindern, dass diese Möglichkeit in eine „Helfer/-innen-Sackgasse“ führt, in der insbesondere Frauen finanziell benachteiligt sind und ihnen Aufstiegschancen verwehrt bleiben. Gleichzeitig soll nicht ein Ausbildungsberuf gefördert werden, wenn bereits erhebliche, nicht ausgeschöpfte Arbeitsmarktreserven vorhanden sind. Die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Beschäftigungszahlen und die Arbeitsmarktsituation wird durch die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe in regelmäßigen Abständen untersucht. Im Falle eines eventuell zukünftig auftretenden Bedarfs kann das Land dann zu gegebener Zeit entsprechende Maßnahmen anstoßen. Das Projekt „Care for Integration. Ein NRW-Modellprojekt zur Integration geflüchteter Menschen in den Altenpflegeberuf“ bietet Geflüchteten durch eine Altenpflegehilfeausbildung eine Einstiegsmöglichkeit in den Pflegeberuf. Die Altenpflegehilfeausbildung kann zur erfolgreichen beruflichen und sozialen Integration beitragen. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Möglichkeit der Berufseinmündung auch dann gegeben ist, wenn die notwendige schulische Ausbildung nicht vorliegt, da im Rahmen des Projektes der Hauptschulabschluss erworben werden kann. Zunächst erfolgt eine Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeausbildung. Es schließt sich eine auf 18 Monate verlängerte Altenpflegehilfeausbildung an. Das Ziel ist, dass die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer im Anschluss hieran eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung absolvieren. Die durch die Bundesregierung geplante Reform der Pflegeberufe durch das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) ist von erheblicher Bedeutung für die weitere Entwicklung der Pflegeberufe. Derzeit kann wegen der Unstimmigkeiten im Hinblick auf den Gesetzesentwurf innerhalb der Bundesregierung nicht abgeschätzt werden, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Für die weiteren Schritte der Landesregierung bedarf es daher der Klarheit, ob das geplante Bundesgesetz in Kraft treten wird oder ob die Pflegeberufereform ausgesetzt wird.