LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14780 06.04.2017 Datum des Originals: 05.04.2017/Ausgegeben: 11.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5595 vom 14. Februar 2017 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/14240 Drängende Probleme an den Schulen Nordrhein-Westfalens – wie und wo versucht die Landesregierung die Löcher zu stopfen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lehrermangel und eine so gut wie nicht vorhandene Vertretungsreserve führen zu immer mehr Problemen im schulischen Alltag. Inzwischen wird in unserem Bundesland laut darüber nachgedacht, Pensionäre zurück an die Schulen zu locken (siehe dazu u.a. die Kölnische Rundschau vom 07.02.2017). Dazu soll die Hinzuverdienstgrenze für Ruheständler bis Ende 2019 aufgehoben werden, d.h. für Pensionäre sind Arbeitszeitmodelle bis hin zur Vollbeschäftigung möglich. In den vergangenen beiden Jahren seien in Nordrhein-Westfalen 17.844 Lehrer neu eingestellt worden (NRZ vom 07.02.17), davon 1.229 zum Beginn des aktuellen Schulhalbjahres (Presseinformation 102/2/2017 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung). Weiterhin hat die Landesregierung verkündet, die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht um 5 Mio. € auf 60 Mio. € zu erhöhen. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5595 mit Schreiben vom 5. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Zurruhesetzungen stehen den 17.844 neu eingestellten Lehrkräften gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulformen)? Die Anzahl der Berufsaustritte vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 ist, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulformen, der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14780 2 Als Berufsaustritte wurden folgende Anlässe berücksichtigt: • Entlassung Beamtinnen/Beamte • Ruhestand Beamtinnen/Beamte • Beendigung von Tarif-Beschäftigungsverhältnissen • Versetzungen an andere Dienstherren • Tod 2. Wie viele Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst stehen den zu erwartenden Zurruhesetzungen in den nächsten vier Schulhalbjahren gegenüber (bitte ausgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulformen)? Die Beantwortung der Frage erfolgt unter Hinweis auf folgende Einschränkungen: Die erhobenen Zahlen (Anlage 1) können lediglich die Anzahl an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) zeigen, welche aktuell bzw. voraussichtlich ab dem 01.05.2017 ihren Vorbereitungsdienst nach der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) in Nordrhein-Westfalen absolvieren. Das bedeutet, es kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob alle LAA die Staatsprüfung innerhalb des regulären Vorbereitungsdienstes von 18 Monaten erfolgreich absolvieren werden. Ebenso kann aus den Daten nicht abgeleitet werden, ob die LAA (unmittelbar) nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes eine Festeinstellung als Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen anstreben. Eine Einstellung in den Schuldienst ist unmittelbar nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes möglich. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte nicht ausschließlich zu Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres eingestellt werden können. Neben diesen Einstellungsterminen ist auch eine Einstellung im laufenden Schuljahr möglich. In der Statistik sind Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (sog. Seiteneinstieg) unberücksichtigt, da eine Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nur nach erfolgreicher Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle im Lehrereinstellungsverfahren möglich ist. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) können unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt in allen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschulen, Realschulen, Weiterbildungskollegs im Bildungsgang Abendrealschule, Sekundarschulen, Gesamtschulen – Jg. 5-10, Schulversuch PRIMUS, Schulversuch Gemeinschaftsschulen, Schulen im organisatorischen Zusammenschluss) eingestellt werden. Kapitel Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Gesamt Grundschule 1.143 895 698 534 863 4.133 Hauptschule 566 387 375 250 438 2.016 Realschule 404 322 263 221 362 1.572 Gymnasium 1.151 848 592 394 715 3.700 Sekundarschule 16 8 17 32 22 95 Weiterbildungskolleg 45 26 23 23 38 155 Gesamtschule 535 340 197 195 315 1.582 Förderschule 318 249 158 155 262 1.142 Berufskolleg 498 391 287 266 369 1.811 Gesamt 4.676 3.466 2.610 2.070 3.384 16.206 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14780 3 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge) können an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs im Bildungsgang Abendgymnasium und Kolleg sowie an Berufskollegs und Schulformen der Sekundarstufe I, sofern die Stellenausschreibung eine entsprechende Öffnung enthält, eingestellt werden. Zusätzlich steht, das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur Verfügung. Die künftigen Berufsaustritte werden durch das Ministerium jeweils für ein Schuljahr landesweit prognostiziert. Die voraussichtlichen Berufsaustritte von Lehrkräften in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 3. Wie viele Lehrerstellen waren mit Stichtag 01.02.2017 in Nordrhein-Westfalen unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Städten / Kreisen und Schulformen)? Daten zu den unbesetzten Lehrerstellen auf Ebene der einzelnen Städte und Kreise liegen nicht vor, da eine Zuweisung von Stellen nicht auf Ebene der kommunalen Schulträger erfolgt. Zuletzt wurden die Daten zu den unbesetzten Lehrerstellen am 15.02.2017 erhoben. Diese Daten sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. 4. Nach welchen Kriterien werden die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht verteilt? Die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht werden stets anhand der Lehrerstellen an den einzelnen Schulformen den Bezirksregierungen zur eigenständigen Verwaltung zugewiesen. Unabhängig von der Zuweisung können die Mittel durch die Bezirksregierungen bei Bedarf zwischen den Schulformen verlagert werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. 5. Welche Anreize will die Landesregierung setzen, um junge Menschen für ein Lehramtsstudium zu gewinnen? Umfassende Information und individuelle Beratung sind Basis von Entscheidungsprozessen in der Studien- und Berufswahl von Schülerinnen und Schülern. Im Juni 2015 wurde die landesweite Beratungsstelle für das Lehramt an Berufskollegs beim Landesprüfungsamt in Dortmund eröffnet. Nach erfolgreicher Weiterentwicklung bieten seit Januar 2017 auch die Außenstellen des Landesprüfungsamtes in Essen, Köln, Münster, Paderborn und Siegen lehramtsbezogene Beratung für Studieninteressierte an. an Grundschulen an Haupt-, Realund Gesamtschulen (Sek I) an Gymnasien und Gesamtschulen (Sek II) an Berufskollegs für Sonderpädagogik Summe 2016/17 1.300 1.900 1.700 900 800 6.600 2017/18 1.100 1.800 1.500 800 700 6.000 2018/19 900 1.700 1.300 800 700 5.500 Berufsaustritte mit dem Lehramt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14780 4 Gezielte Werbemaßnahmen wie z. B. die jährlich landesweit an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, den Schulen und den teilnehmenden Universitäten stattfindenden „TeachFuture – Aktionstage“, regelmäßige Messepräsenzen und verschiedene Veröffentlichungen (Broschüre, Flyer, Plakate, Internetpräsenz) ergänzen die Maßnahmen der Landesregierung zur Gewinnung von Nachwuchslehrkräften. Das Land hat die (Master-) Studienkapazitäten durch Vereinbarungen mit den Hochschulen gesichert und lehramtsspezifisch deutlich erhöht. Die Lehrerausbildung wurde im Jahr 2016 durch Überarbeitung zahlreicher Landesregelungen fachlich an die aktuellen Anforderungen an den Lehrerberuf angepasst. Anlage 1 frühestes Einstellungsdatum 01.05.2017 01.11.2017 01.05.2018 01.11.2018 01.11.2015 - Zeitraum des Vorbereitungsdienstes 30.04.2017 01.05.2016 - 31.10.2017 01.11.2016 - 30.04.2018 01.05.2017 - 31.10.2018 ' gesamt Bez.Reg. Seminar Arnsberg Arnsberg Arnsberg Arnsberg Arnsberg Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 112 107 320 69 42 650 69 102 343 49 50 613 95 129 375 63 65 727 107 143 405 72 66 793 383 481 1.443 253 223 2.783 Detmold Detmold Detmold Detmold Detmold Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 70 78 212 31 26 417 48 78 241 24 19 410 60 79 201 29 40 409 69 95 230 29 46 470 247 330 884 113 131 1.706 Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 166 173 506 97 69 1.011 116 129 534 81 75 935 148 173 574 90 74 1.059 164 185 623 105 83 1.159 594 660 2.237 373 301 4.164 Köln Köln Köln Köln Köln Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 155 139 497 88 49 928 107 115 572 go 56 940 116 160 507 91 64 938 147 171 580 93 75 1.065 525 585 2.156 362 244 3.871 Münster Münster Münster Münster Münster Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 83 87 257 so 50 527 60 go 269 43 35 497 79 107 276 59 46 567 83 108 271 56 64 582 305 392 1.073 208 195 2.173 Land NRW Land NRW Land NRW Land NRW Land NRW Grundschule HRSGe Gy/Ge SF BK gesamt 586 584 1.792 335 236 3.533 400 514 1.959 287 235 3.395 498 648 1.933 332 289 3.700 570 702 2.109 355 333 4.068 2.054 2.448 7.793 1.309 1.093 14.696 * die genannten Zahlen basieren auf einer Schätzung der voraussichtlichen Dienstantritte (unter Berücksichtigung der Erfahrungen zu Nichtantritten in den vergangenen Einstellungsverfahren) Anlage 2 Istbesetzung Epl./Kap. Planstellen zum 15.02.2017 Soll 2017 / Ist Soll 2016 2017 Summe absolut in v.H. 05 300 19.230,00 16.958,00 17.916,40 -958,40 -5,7% 05 310 28.537,00 29.512,00 28.523,84 988,16 3,3% 05 320 5.019,00 4.656,00 4.362,91 293,09 6,3% 05 330 10.532,00 10.474,00 10.171,88 302,12 2,9% 05 340 28.511,00 29.103,00 28.040,04 1.062,96 3,7% 05 350 4.276,00 4.755,00 3.859,88 895,12 18,8% 05 360 1.398,00 1.415,00 1.270,39 144,61 10,2% 05 380 18.520,00 19.998,00 17.985,62 2.012,38 10,1% 05 390 17.865,00 19.151,00 17.946,92 1.204,08 6,3% 05 410 20.374,00 20.497,00 19.691,73 805,27 3,9% Summe 1 05* 154.262,00 156.519,00 149.769,60 6.749,40 4,3% Summe 2 05* 154.262,00 154.512,00 149.769,60 4.742,40 3,1% Istbesetzung Epl./Kap. Stellen für zum Arbeitnehmerinnen 15.02.2017 und Arbeitnehmer Soll 2017 / Ist Soll 2016 2017 Summe absolut in v.H. 05 310 1.693,00 1.693,00 1.693,00 0,00 0,0% 05 320 950,00 950,00 950,00 0,00 0,0% 05 330 3,00 3,00 3,00 0,00 0,0% 05 350 103,00 122,00 103,00 19,00 15,6% 05 380 310,00 331,00 310,00 21,00 6,3% 05 390 175,00 175,00 175,00 0,00 0,0% 05 410 150,00 150,00 150,00 0,00 0,0% Summe 1 05* 3.384,00 3.424,00 3.384,00 40,00 1,2% Summe 2 05* 3.384,00 3.384,00 3.384,00 0,00 0,0% Zusammen 1 157.646,00 159.943,00 153.153,60 6.789,40 4,2% Zusammen 2 157.646,00 157.896,00 153.153,60 4.742,40 3,0% Fußnote: . Hinweis: Aufgrund des abweichenden Bewirtschaftungszeitraums im Schulbereich (Schuljahr), stehen 2.047 Planstellen und Stellen erst ab dem 1. August 2017 zur Besetzung zur Verfügung. Die daher zutreffende Besetzungsquote (Planstellen und Stellen) zum 15.02.2017 beträgt für den Einzelplan 05 96,9 %. Das maßgebliche Stellensoll und die Besetzung zum 15.02.2017 stellen sich tatsächlich wie folgt dar: Hinweis: Aufgrund des abweichenden Bewirtschaftungszeitraums im Schulbereich (Schuljahr), stehen 2.047 Planstellen und Stellen erst ab dem 1. August 2017 zur Besetzung zur Verfügung. Die daher zutreffende Besetzungsquote (Planstellen und Stellen) zum 15.02.2017 beträgt für den Einzelplan 05 96,9 %. Das maßgebliche Stellensoll und die Besetzung zum 15.02.2017 stellen sich tatsächlich wie folgt dar: Entwicklung der Lehrerstellen im Einzelplan 05 hier: Planstellen Entwicklung der Lehrerstellen im Einzelplan 05 hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer * Die Stellen-Ist-Besetzung einzelner Kapitel des Einzelplans 05 liegt teilweise über dem Soll. Es besteht jedoch im Schulbereich die Besonderheit des Flexibilisierungsvermerks, demzufolge eine Stellenverschiebung je nach Schülerzahlen unter den versch. Schulformen möglich ist. Insgesamt wird jedoch des Stellensoll mit der Ist-Besetzung im Epl. 05 nicht überschritten. Aufgrund des abweichenden Bewirtschaftungszeitraums im Schulbereich (Schuljahr), sind die Stellen des Haushalts 2017, die erst ab dem 1. August 2017 zur Besetzung zur Verfügung stehen nicht im Soll enthalten. Wegen eines im Vergleich zum prognostizierten Bedarf derzeit geringer ausfallenden Bedarfs (Die Zuwanderung ist nicht in dem Umfang erfolgt, wie in 2015 auf Grund der damaligen Erkenntnisse für das Jahr 2016 prognostiziert wurde.) ist eine entsprechend angepasste Stellenzuweisung erfolgt (z.B. Pädagogische Übermittagbetreuung, Grundbedarf). Auf Grund der der Höhe nach nicht vorhersehbaren Zuwanderung ist für den Haushalt 2017 z.B. ein Puffer von 570 Stellen mit Sperrvermerk gebildet worden.