LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14786 06.04.2017 Datum des Originals: 06.04.2017/Ausgegeben: 11.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5681 vom 8. März 2017 der Abgeordneten Klaus Kaiser, Jens Kamieth, Matthias Kerkhoff, Theo Kruse, Werner Lohn, Thorsten Schick und Eckhard Uhlenberg CDU Drucksache 16/14446 Auszahlung der zugewiesenen Mittel an LEADER-Projekte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen besteht in diesem Jahr folgendes Problem: Für die Projektanträge, die zum Jahreswechsel eingereicht und als förderfähig eingestuft wurden, können keine Zuwendungsbescheide ausgestellt werden, da die Mittelzuweisung durch das zuständige Ministerium noch nicht erfolgt ist. Die Projektträger verfolgen ihre Vorhaben in der Regel bereits sehr lange und möchten ihre Arbeit schnellstmöglich aufnehmen, bzw. bereits getätigte Ausgaben abrechnen. Diese Ausgaben konnten in einigen Fällen in Zeiten klammer Kassen in den Kommunen oftmals nur unter Zuhilfenahme von Dispo-Krediten vorgenommen werden. Für die LEADER-Regionen ist es wichtig, die geplanten Projekte anzugehen bzw. abzuwickeln, um sichtbare Ergebnisse und gute Projektbeispiele mit Modellcharakter hervorzubringen. Die Ungewissheit darüber, wann die Mittelzuweisung erfolgt und Projekte bewilligt werden können, ist für alle Beteiligten äußerst unbefriedigend. Sie schadet dem Ansehen der LEADER-Projekte – und damit dem ländlichen Raum – und demotivieren die haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5681 mit Schreiben vom 6. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Den LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen ist mit ihrer Zulassung für die aktuelle EU- Förderperiode jeweils ein regionaler Bewirtschaftungsrahmen in Aussicht gestellt worden, der von den Regionen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14786 2 So stehen den Regionen bis zum Jahr 2020 (Ausfinanzierung bis in das Jahr 2023) in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl jeweils rund 2,3 – 3,1 Mio. Euro EU- und Landes-Mittel für die Umsetzung der vielen guten Projektideen aus ihren jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategien zur Verfügung. Diese Mittel werden in jährlichen Tranchen in den Landeshaushalt eingestellt und unterliegen damit auch den allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen. 1. Wann genau ist für die zum Jahreswechsel beantragten LEADER-Projekte mit der Mittelzuweisung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird hingewiesen. 2. Wie plant die Landesregierung im Laufe der Förderperiode sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel für bewilligte Maßnahmen unverzüglich ausgezahlt werden? Die Auszahlung bewilligter Fördermaßnahmen im Rahmen von LEADER erfolgt über die EU- Zahlstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter. Eine zeitnahe Auszahlung wird jeweils durch unverzügliche Mittelbereitstellung entsprechend den Vorgaben des EU-Erstattungsverfahrens gewährleistet. Auch aktuell können bewilligte Maßnahmen bereits seit Jahresanfang ungehindert zur Auszahlung gebracht werden. 3. Mit welcher Begründung lässt die Landesregierung die Bezirksregierungen und damit die LEADER-Akteure über einen so langen Zeitraum ohne die dringend benötigte finanzielle Ausstattung? Abweichend von den Erläuterungen in der Antwort zu Frage 2 bedingen neue Projekte die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen, deren Veranschlagung in Summe mehr als 5 Mio. EUR beträgt und bedürfen damit gemäß § 13 des Haushaltsgesetzes NRW für 2017 im Vorfeld der Zustimmung des Finanzministers. Eine entsprechende Freigabe wurde beim Finanzministerium für das gesamte NRW-Programm Ländlicher Raum beantragt und liegt inzwischen vor. Auf dieser Grundlage ist inzwischen eine entsprechende Mittelzuweisung an die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden veranlasst. 4. Welche zeitlichen Rahmenvorgaben hat das Ministerium für die zur Umsetzung der LEADER-Projekte benötigten Mittel? Die LEADER-Fördermittel werden in jährlichen Tranchen in den Landeshaushalt eingestellt und unterliegen damit auch den allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen und Verfahrensvorgaben; im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14786 3 5. Bei wie vielen LEADER-Regionen gibt es entsprechende Auszahlungsprobleme? (Auflistung nach Bezirksregierung, LEADER-Region, Maßnahmen und Auszahlungsdatum) Es ist aktuell in keiner der 28 LEADER-Regionen zu „Problemen“ bei der Auszahlung bewilligter Fördermaßnahmen gekommen. Lediglich die Neubewilligung von LEADER-Maßnahmen musste aufgrund der o.g. haushaltsgesetzlichen Regelung bis zur nun vorliegenden Freigabe der Verpflichtungsermächtigung durch das Finanzministerium zurückgestellt werden.