LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14793 06.04.2017 Datum des Originals: 06.04.2017/Ausgegeben: 11.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5707 vom 16. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14522 Voralarm Renegade – war NRW betroffen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung Am Freitag, 2017-03-10 brach gegen 09 Uhr vormittags der Funkkontakt zu einem Verkehrsflugzeug ab. Es wurde Terroralarm ausgelöst, deutsche Kampfjets stiegen auf und nahmen Sichtkontakt zur Maschine auf. Weiterhin wurden (Teil-)Evakuierungen von Nuklearanlagen zur Stromerzeugung durchgeführt. In Medienberichten ist von laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerken die Rede. In Nordrhein-Westfalen wurden die beiden Reaktoren AVR Jülich und THTR 300 Hamm schon vor längerer Zeit endgültig stillgelegt. Es gibt aber andere Nuklearanlagen, die in diesem Zusammenhang kritisch sind, nämlich die Zwischenlager Jülich und Ahaus und die Urananreicherungsanlage Gronau. Keine dieser Anlagen ist ausreichend vor einem willentlich herbeigeführten Absturz oder einem Unfall durch ein Großflugzeug geschützt. Besonders gefährlich ist in solchen Zusammenhängen das in großen Mengen in Gronau vorhandene Uranhexafluorid. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5707 mit Schreiben vom 6. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14793 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 5707 beschriebenen Evakuierungsmaßnahmen beziehen sich auf das Personal in Kernkraftwerken (KKW). Für solche Kernkraftwerke gibt es im Falle einer möglichen Gefährdung durch RENEGADE-Luftfahrzeuge einen gemeinsamen Rahmenplan des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (RENEGADE-Rahmenplan KKW -VS-NfD), in dem die notwendigen Abläufe, insbesondere die Kommunikationswege, zwischen den Betreibern der KKW und den staatlichen Stellen geregelt werden. Diese Vereinbarung ist als Verschlusssache eingestuft und unterliegt der Geheimhaltung. Die kerntechnischen Anlagen in Jülich, Ahaus und Gronau unterliegen nicht diesem Rahmenplan. Daher waren im Zusammenhang mit dem kurzzeitigen Verlust des Funkkontaktes zu einem Verkehrsflugzeug am 10.03.2017 keine speziellen Maßnahmen zu ergreifen. 1. Frage: Welche Maßnahmen führte die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Renegade-Voralarm in Nordrhein-Westfalen insbesondere in Jülich, Ahaus und Gronau durch? Siehe Vorbemerkung. 2. Frage: Wann und durch wen wurde die Katastrophenabwehr insbesondere in den Gebieten um Jülich, Ahaus und Gronau informiert? Der „RENEGADE-Rahmenplan KKW -VS-NfD“ von BMI und BMUB sieht weder eine Information der Betreiber der kerntechnischen Anlagen in Jülich, Ahaus und Gronau noch eine Information der Katastrophenschutzbehörden vor. 3. Frage: Welche Maßnahmen ergriff die Katastrophenabwehr dort? Da eine Information der Katastrophenschutzbehörden nicht vorgesehen ist und auch nicht erfolgte, geht die Landesregierung davon aus, dass Maßnahmen seitens der Katastrophenschutzbehörden nicht ergriffen wurden. 4. Frage: Falls keine (Teil-)Evakuierungen wie anderswo durchgeführt wurden, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 5. 6. Frage: Wie wird eine Evaluierung des Ereignisses durch die Landesregierung aussehen? Das Ereignis des kurzzeitigen Verlustes des Funkkontaktes zu einem Verkehrsflugzeug am 10.03.2017 gibt keine Veranlassung für eine gesonderte Evaluierung. Hinsichtlich der Kommunikationsabläufe zu kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland und den zuständigen staatlichen Stellen im Falle einer möglichen Gefährdung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14793 3 durch RENEGADE-Luftfahrzeuge haben die zuständigen Bundesbehörden festgelegt, dass eine entsprechende Information nur an die im „RENEGADE-Rahmenplan KKW -VS-NfD“ benannten Kernkraftwerke im Bundesgebiet erfolgen soll. Ansonsten hat sich die Zusammenarbeit der Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundesund der Länder untereinander sowie mit der Luftwaffe und der Flugsicherung in RENEGADE- Lagen auch für den kurzzeitigen Verlust des Funkkontaktes zu einem Verkehrsflugzeug auf der Grundlage der „Gemeinsamen Grundsätze von Bund und Ländern über die Zusammenarbeit bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im deutschen Luftraum durch RENEGADE-Luftfahrzeuge VS-NfD“ bewährt. Für darüber hinausgehende Maßnahmen sieht die Landesregierung keine Veranlassung.