LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14795 06.04.2017 Datum des Originals: 06.04.2017/Ausgegeben: 11.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5687 vom 9. März 2017 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/14453 Datensammlungen und -austausch bei Fußballweltmeisterschaften Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Sammeln ist eine Krankheit ohne Aussicht auf Heilung, eine zunächst verborgene Krankheit, die später ununterbrochen mit heftigen, beinahe fieberhaften Anfällen fortschreitet.“ Lamberto Vitali Als SKB-Datenbanken werden Arbeitsdateien sog. szenekundiger Beamter bezeichnet, die von den Polizeibehörden in einigen Bundesländern über Fußballfans beim Landeskriminalamt geführt werden. Sowohl von Fußballfans als auch von Juristen werden sie kritisch gesehen. Viele Bundesländer mussten bereits die Existenz dieser SKB-Datenbanken eingestehen. Szenekundige Beamte haben darin personenbezogene Daten von Fußballfans gespeichert. Man wollte auf diese Weise möglicher Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen vorbeugen. In der Antwort auf die kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 16/9709 räumt auch die Landesregierung die Existenz 17 lokaler SKB-Datenbanken mit 6.500 Betroffenen ein. Es zeigte sich, dass die Datensammlungen in mehreren Bundesländern während eines gleichen Zeitraumes im Vorfeld der WM 2006 in Deutschland angelegt wurden. Dies lässt auf eine Abstimmung unter den Bundesländern schließen. Zudem stellen sich Fragen nach einem möglichen Datenaustausch bei Weltmeisterschaften später in anderen Ländern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14795 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5687 mit Schreiben vom 6. April 2017 namens der Landesregierung beatnwortet. 1. Zu welchen Zeitpunkten wurden die 17 SKB-Datenbanken jeweils angelegt? Landesweit einheitliche Standards zur Führung so genannter „SKB-Dateien“ wurden, wie in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3773 (Landtagsdrucksache 16/9709) berichtet, zu Beginn der Fußballsaison 2014/15 eingeführt. 2. Welche Besprechungen bzw. Abstimmungen über die Erweiterung der Datei Gewalttäter Sport bzw. über die Einrichtung zusätzlicher Datenbanken (SKB- Datenbanken etc.) gab es nach Wissen der Landesregierung bzw. mit Beteiligung des Landes NRW im Vorfeld bzw. im Zuge der Fußball-WM 2006 im Zusammenhang mit Sport- oder Fußballereignissen? Machen Sie nähere Angaben über jede Abstimmung: Datum, Ort, Beteiligte etc. Im Rahmen der Vorbereitung auf die „FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland (WM 2006)“ befasste sich der Unterausschuss Führung Einsatz und Kriminalität (UA FEK) der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf seiner Sitzung am 16. und 17. März 2004 unter anderem mit dieser Thematik. Er sah die Notwendigkeit, die seit 1995 als Übergangslösung im Rahmen von INPOL als Teil der Personenfahndungsdateien existierende Datei „Gewalttäter Sport“ im Hinblick auf die polizeitaktischen Bedürfnisse zu verbessern, mit dem Ziel, eine umfassend recherchefähige, eigenständige Datei „Gewalttäter Sport“ zu realisieren. Der UA FEK hatte im Nachgang zu dieser Sitzung im Umlaufverfahren das Land Nordrhein- Westfalen gebeten, die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) zu beauftragen, für die Errichtungsanordnung (EAO) der Datei „Gewalttäter Sport“ die anwenderfachlichen Anforderungen zu definieren und deren Realisierungsmöglichkeiten mit dem Bundeskriminalamt (BKA) abzustimmen. Auf der Grundlage der Beschreibung der fachlichen Forderungen wurde durch das BKA, unter Beteiligung des Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechnik (UA IuK) der IMK, die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ im Rahmen von INPOL in der dortigen Personenfahndung fortgeschrieben. Das Verfahren für eine geänderte Errichtungsanordnung nach § 34 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) wurde am 03. Juni 2005 abgeschlossen. In Nordrhein-Westfalen wurde die Fortschreibung und Anpassung der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ mit Einführung der Version INPOL 4.3 (im November 2005) realisiert. Die Datei Gewalttäter Sport besteht jedoch nach wie vor im Rahmen der Übergangsregelung als Bestandteil der INPOL-Personenfahndung. 3. Welche Ereignisse bzw. welchen Inhalt hatten diese Gespräche bzw. Abstimmungen jeweils? Siehe Ausführungen zu Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14795 3 4. Welchen Datenaustausch mit Beteiligung, Quelle, oder Ziel Nord-rhein- Westfälischer Datensammlungen im Bereich Gewalttäter Sport bzw. SKB- Datenbanken (oder vergleichbare) gab es bei den darauf folgenden Weltmeisterschaften mit den jeweiligen Ausrich-terländern? Machen Sie Angaben über Art und Umfang der Daten, Quellen und Ziele, sowie die jeweiligen rechtlichen Grundlagen.“ Anlässlich der FIFA-Fußballweltmeisterschaften in Südafrika (2010) und Brasilien (2014) wurden keine personenbezogenen Daten aus dem Bestand der Datei „Gewalttäter Sport“ an die Sicherheitsbehörden der beiden Ausrichterstaaten übersandt, da jeweils vergleichbare datenschutzrechtliche Standards als Voraussetzung für eine etwaige Datenübermittlung nicht gegeben waren. 5. Gab es, gibt es bzw. wird es einen entsprechenden Datenaustausch in Vorbereitung der WM 2018 mit russischen Behörden geben? Nennen Sie Art und Umfang der Daten, Quellen und Ziele, sowie die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, die dabei Anwendung finden. Ein Ersuchen der russischen Sicherheitsbehörden, personenbezogene Daten zur FIFA- Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland zu übermitteln, liegt bislang nicht vor. Hinsichtlich eines den deutschen Sicherheitsbehörden vorliegenden Datenübermittlungsersuchen anlässlich des FIFA Confederations-Cup 2017 in Russland prüft das Bundesministerium des Inneren zuständigkeitshalber derzeit die rechtliche Zulässigkeit einer Datenübermittlung.