LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14800 06.04.2017 Datum des Originals: 05.04.2017/Ausgegeben: 11.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5670 vom 5. März 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14373 Entwicklung der Beförderungen in der Finanzverwaltung im Monat Februar 2017 – Wie sehen die Beförderungsentscheidungen des Finanzministers nach Beendigung der einmaligen Beförderungswelle aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beförderungsstellen kommt innerhalb einer Verwaltung eine wichtige Bedeutung zu, um den leistungsorientierten Bediensteten im öffentlichen Dienst regelmäßig Aufstiegsperspektiven zu ermöglichen, das Personal an die Dienststelle zu binden, die Betroffenen zu motivieren und ihnen auch eine positive Entwicklung bei ihren eigenen Bezügen zu ermöglichen. Daher ist es wünschenswert, dass die Beförderungsstellen in den Ressortbereichen so bemessen sind und planungssicher ausgebracht werden, dass sie den leistungsbereiten Bediensteten kontinuierlich neue Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Für die Finanzverwaltung ist dieser Aspekt besonders wichtig, da bei der aktuellen Arbeitsmarktlage derzeit vielfältige attraktive Wechseloptionen in die private Wirtschaft bestehen. Prinzipiell gilt, dass Beförderungen im Hinblick auf Eignung, Leistung und Befähigung dem Leistungsgrundsatz unterliegen. Einem Bediensteten wird demnach eine neue berufliche Funktion zugetraut, wenn er sich auf seiner bisherigen Position bewährt hat. Der sogenannte Bewährungsaufstieg ist im Öffentlichen Dienst die Bezeichnung für die Einreihung in eine höhere Laufbahngruppe oder für eine Höhergruppierung bei Angestellten, wenn sich jeweils der Betroffene den Anforderungen der bisherigen Position gewachsen gezeigt hat. Jegliche Beförderung ist jedoch stets abhängig von einer freien und besetzbaren avisierten Planstelle. Beförderungen unterliegen in der Regel der Mitbestimmung des Personalrates. Seit dem 1. Juli 2016 bestimmt ferner eine deutlich verschärfte Frauenquote die Beförderungsoptionen für die Landesbediensteten, die sogar vorsieht, dass innerhalb einer Vergleichsgruppe eine leistungsschlechtere Frau einem leistungsbesseren Mann vorzuziehen ist. Diese Abkehr vom Leistungsprinzip und Beamtenrecht hält die FDP-Landtagsfraktion für verfassungswidrig und für in hohem Maße demotivierend für die davon nachteilig betroffenen männlichen Beamten. Die neuen Vorschriften enthält das sogenannte Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14800 2 Die Rechtsauffassung der FDP-Landtagsfraktion haben in den letzten Wochen bereits alle Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen und unlängst auch des Oberverwaltungsgerichts Münster explizit bestätigt. In allen zugrundeliegenden Fällen haben sich diskriminierte Männer gegen die Bevorzugung von leistungsschlechteren weiblichen Kolleginnen gewandt. Mit Erfolg: Die Verfassungswidrigkeit der hoch umstrittenen rot/grünen Neuregelung zur Frauenquote ist bislang von allen damit befassten Gerichten in unserem Bundesland bestätigt worden. In den letzten Wochen haben verständlicherweise bereits 85 Landesbeamte Rechtsmittel gegen ihre neue Benachteiligung eingelegt, und weitere dürften zeitnah folgen. Die Reaktion der rot/grünen Landesregierung auf die erwartungsgemäße nächste Niederlage beim Oberverwaltungsgericht löst bei den Betroffenen nur noch Verständnislosigkeit aus. Um im Interesse der Landesbeamten zeitnah eine verbindliche rechtliche Klärung zu erwirken, schlägt die FDP-Landtagsfraktion seit Sommer 2016 eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof vor. Das Verfahren kann von Landtag oder Landesregierung eingeleitet werden. Da die FDP-Landtagsfraktion alleine nicht über die dafür notwendige Zahl an Abgeordneten verfügt, sind regelmäßig auch Parlamentarier aus anderen Fraktionen von der FDP-Landtagsfraktion eingeladen worden, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Wäre dies frühzeitig geschehen, gäbe es voraussichtlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon eine rechtliche Klärung der Verfassungsrichter. Die Überprüfung einer einfachen Norm dürfte nach den bisherigen Erfahrungswerten kaum länger als ein halbes Jahr dauern. Noch in der letzten Plenarsitzung am 16. Februar 2017 hat die FDP-Landtagsfraktion zuletzt für die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens geworben. Sämtliche Mitglieder der Landesregierung, die zugleich Parlamentarier sind, haben dies jedoch in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Exakt fünf Tage hat es gedauert, bis die Landesregierung genau dies nun ihrerseits doch verkündet. Die öffentlichen Reaktionen der Berufsverbände auf das Verhalten der Landesregierung sprechen für sich. Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) teilt dazu wörtlich in Auszügen folgendes ganz offiziell in ihrem Internetauftritt mit: „Nach Auffassung der DSTG betreibt die rot/grüne Landesregierung in dieser Frage "Rechthaberei" auf dem Rücken der Beschäftigten. Denn es sind die zur Beförderung anstehenden Männer und Frauen, die mit dem Ausfall der höheren Besoldung den Preis dafür bezahlen. Wir gehen in der Finanzverwaltung NRW aktuell von ca. 300 betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus, die mit rund 350,00 € brutto monatlich für die Unbeweglichkeit von Teilen der Landesregierung bezahlen. Und monatlich werden es mehr. (…) Wir haben rund 300 Kolleginnen und Kollegen, die auf ihre Beförderung warten. Mit dieser Verzögerung wächst die Zahl auf bis zu 600 an. Den angekündigten Weg des Normbestätigungstätigungsverfahrens hätte man auch schon im letzten Jahre beschreiten können. Dann wären wir jetzt vielleicht schon fertig und es könnte in der Finanzverwaltung ab A11 wieder befördert werden!“ Besser kann man kaum den Sachverhalt und die Stimmungslage in der Finanzverwaltung aktuell wiedergeben. Die Ankündigung der Landesregierung, auch bei einer Fortsetzung ihrer Niederlagenserie bis hin zum Europäischen Gerichtshof zu streiten, versetzt die Gewerkschaften, Beamtenbund und zahlreiche Landesbedienstete in Alarmstimmung. Bereits gegenwärtig sind etliche der Beförderungsverfahren durch Rechtsstreitigkeiten blockiert. In bestimmten Laufbahnen für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14800 3 einen Zeitraum von wohl mindestens fünf Jahren keine rechtssicheren Beförderungen mehr vollziehen zu können, wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber weiter reduzieren und Nachwuchsgewinnungsoptionen schwächen. Immer mehr Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen erwarten die umgehende Abschaffung der unhaltbaren Frauenquote. Jeweils zum 15. eines Monats werden für alle rund 26.000 Bediensteten in der nordrheinwestfälischen Finanzverwaltung mittels Intranet die monatlich neuen Beförderungstabellen sichtbar publiziert. Die Daten sind bei der Verwaltung gespeichert und deshalb problemlos ohne einen größeren Arbeitsaufwand abrufbar. Der Landtag hat als einen parlamentarischen Auskunftsanspruch, die Beförderungspolitik des Finanzministers nachvollziehen zu können. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5670 mit Schreiben vom 5. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Da der Fragesteller in seiner Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage überwiegend seinen Vortrag aus den vorherigen Kleinen Anfragen wiederholt, verweise ich auf die Vorbemerkungen der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 5103 (LT-Drs. 16/13115), 5104 (LT-Drs. 16/13116), 5179 (LT-Drs. 16/13380), 5299 (LT-Drs. 16/13678), 5437 (LT-Drs. 16/14045), 5485 (LT-Drs. 16/14143) und 5614 (LT-Drs. 16/14286). 1. Wie sieht im Einzelnen die detaillierte monatliche Beförderungstabelle für den Monat Februar 2017 bei der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung vollständig aus? (bitte einfach die im Intranet verfügbare Tabelle 1:1 als Anlage zur Antwort beifügen) Die Antwort auf die Frage 1 ergibt sich aus der Anlage 1. 2. Wie viele von allen tatsächlich im Monat Februar 2017 beförderten Bediensteten in der Finanzverwaltung sind, jeweils differenziert nach den einzelnen Besoldungen von A 6 bis A 16 Z, jeweils weiblich bzw. männlich gewesen? (bitte alle Angaben in absoluten Zahlen) Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der beförderten Frauen und Männer in den einzelnen Besoldungsgruppen im Bereich der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter für den Monat Februar 2017. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14800 4 Besoldungsgruppe Frauen Männer Laufbahngruppe 1.1 - - Laufbahngruppe 1.2 13 4 A 6 - A 7 2 2 A 7 - A 8 - - A 8 - A 9 - - A 9 - A 9 Z 11 2 Besoldungsgruppe Frauen Männer Laufbahngruppe 2.1 33 18 A 9 - A 10 - - A 10 - A 11 32 16 A 11 - A 12 - 2 A 12 - A 13 1 0 A 13 - A 13 Z - - Laufbahngruppe 2.2 7 8 A 13 - A 14 1 6 A 14 - A 15 5 1 A 15 - A 16 1 1 A 16 - A 16 Z - - 3. Wie würden die in Frage 2 erbetenen Daten aussehen, wenn die Beförderungen nach den bis 30. Juni 2016 gültigen Rangreihenfolgen der Beförderungslisten, also weiter nach dem alten Recht vor Verschärfung der Frauenquote, erfolgt wären? (Angaben in absoluten Zahlen erbeten) Unter Hinweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5614 (LT-Drs. 16/14286) wird aufgrund mangelnder Aussagekraft auf die Beantwortung der Frage 3 verzichtet. 4. Wie sieht die vollständige Kostenbelastung für das Land nunmehr nach Abschluss des OVG-Verfahrens aus, wenn die komplette Kostenübersicht aus LT- DS 16/14045 mit deren Anlage 2 für alle im März 2017 bekannten Kostenkomponenten aktualisiert wird? (bitte natürlich Erweiterung der Datenbasis um alle neuen Sachverhalte vornehmen) Die Antwort auf die Frage 4 ergibt sich aus der Anlage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14800 5 5. Falls der Finanzminister den fachlichen Angaben der DSTG zur Anzahl der von der Frauenquote negativ betroffenen Finanzbeamten seinerseits widersprechen möchte: Welche alternativen Erkenntnisse als die Zahlen 300 und 600 Bedienstete für die Lage aktuell bzw. zum Jahresende 2017 liegen ihm vor? Aktuell können aufgrund der gesperrten Beförderungslisten rund 180 Personen nicht befördert werden. Bis zum Jahresende 2017 würde sich diese Zahl auf etwa 500 Personen erhöhen. Die Landesregierung hat im Rahmen des Programms „Finanzverwaltung der Zukunft“ zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Finanzverwaltung und zur Honorierung der hervorragenden Leistungen der Finanzbeamtinnen und -beamten zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten beschlossen. Aufgrund dessen können voraussichtlich im Mai 2017 insgesamt etwa 900 Beamtinnen und Beamte von A 11 nach A 12 bzw. von A 12 nach A 13 befördert werden. Davon würden auch die auf den zurzeit gesperrten Beförderungslisten geführten Finanzbeamtinnen und -beamten profitieren. Tabelle zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 5670 Anlage 2 Stichtag: 06.03.2017 Ressort Gesetzgebungsverfahren Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 19 Abs. 6 LBG NRW Expertisen (z.B. Gutachten Papier) Beratungsund Verfahrenskosten * Kostenübernahmen für Beamte (aufgrund Unterliegens oder sonstiger Erledigung) Vergleiche Anwaltshonorare (eigene) sonstige Kosten Gerichtskosten Rechtsanwaltsgebühren Gerichtskosten Rechtsanwaltsgebühren Höhe Bemerkungen StK 0 0 0 0 0 0 - MSW 0 0 0 0 0 0 - FM 2.373,00 5.166,66 0 0 4.213,14 0 - MBWSV 0 0 0 0 0 0 - MWEIMH 0 0 0 0 0 0 - MIK 35.700,00 9.563,79 48.147,27 0 0 8.093,79 78,87 MAIS 0 0 0 0 0 0 - JM 361,50 899,03 0 0 0 439,50 Gerichtskostenvorschuss für Einlegung der Beschwerde beim OVG MKULNV 0 0 0 0 0 0 - MIWF 0 0 0 0 0 0 - MFKJKS 0 0 0 0 0 0 MGEPA 0 0 0 0 0 0 Summe 35.700,00 12.298,29 54.212,96 0 0 12.306,93 518,37 *betrifft den Geschäftsbereich des Landtags und kann daher von der Landesregierung nicht beantwortet werden