LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14801 07.04.2017 Datum des Originals: 06.04.2017/Ausgegeben: 12.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5679 vom 8. März 2017 des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/14432 Brandstiftungen und Vandalismus im Kreis Viersen – Welche Entwicklung hat die Zerstörungswut bislang genommen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einiger Zeit häufen sich in den Zeitungen und in den sozialen Medien Berichte über Vandalismus und Brandstiftung in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen. Neben den Fällen, die medial größere Betrachtung gefunden haben, häufen sich auch Meldungen über die Zerstörung öffentlichen oder privaten Eigentums in unterschiedlicher Form sowie Schmierereien und Verwüstungen auf Friedhöfen. In den vergangenen Jahren hat es wiederholt Brandanschläge auf Lager- und Fabrikhallen, Kraftfahrzeuge und andere Gegenstände in nicht geringer Anzahl gegeben. Im Mai 2014 ereigneten sich im Kempener Stadtteil St. Hubert mehrere Vorfälle, in denen es innerhalb von nur zwei Tagen zu Bränden an vier verschiedenen Orten kam und vier LKW angezündet wurden . „Die Kriminalpolizei geht von einem Tatzusammenhang bei den vier Bränden aus. Es wird wegen vorsätzlicher Brandstiftung ermittelt.“ (Westdeutsche Zeitung: 19.05.2014). Im Mai 2015 wurden in Willich zwei Fahrzeuge auf einem Innenhof an der Burgstraße in Willich und neun Autos in einem Carport an der unweit gelegenen Parkstraße durch Brandstiftung zerstört. Im September kam es zu weiteren Brandstiftungen in Grefrath, bei denen Verpackungsmaterial und Mülltonnen in einem Gewerbegebiet ausbrannten und ein Wohnwagen beschädigt wurde. Noch in derselben Nacht wurden eine Terrassenüberdachung und eine Jalousie durch Feuer beschädigt (vgl. Westdeutsche Zeitung: 28.09.2015). Doch auch in anderen Städten und Gemeinden in der Region hat es Fälle von Brandstiftungen gegeben, so zählte die WZ zwischen dem 22. September 2015 und dem 30. Oktober 2015 in Süchteln insgesamt neun und in Dülken zwei Brandorte, die mit Brandstiftung in Zusammenhang gebracht werden (vgl. Westdeutsche Zeitung: 30.10.2015). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14801 2 Am 5. Juli 2016 meldete die Rheinische Post: „Feuerteufel in Brüggen unterwegs? Autos ausgebrannt - Polizei sucht Brandstifter“ (…) Der Feuerwehrchef rät Anwohnern, ihre Autos nicht in die Nähe von Mülltonnen zu parken“. Neben zwei komplett ausgebrannten Autos wurden auch vier in der Nähe geparkte Fahrzeuge durch die Hitzeeinwirkung zum Teil bis zum Totalschaden beschädigt. Wenige Monate später im Oktober 2016 brannte ein Mehrfamilienhaus in Brüggen. Der Focus schreibt bezugnehmend auf die Kreispolizeibehörde Viersen: „(…) Demnach dürfte das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein. Die Kripo ermittelt wegen Verdachts der schweren Brandstiftung. Die Ermittlungen dauern an.“ Ende Januar 2017 berichtete die Rheinische Post von einer brennenden Strohmiete mit über 250 Ballen in Willich. Die Polizei vermutet, so die RP, auch hier Brandstiftung und bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung. Erst vor zwei Wochen kam es in Viersen wieder zu einem Brand in einer Fabrikhalle im Rahserfeld. Im November 2016 hatte die Halle zuletzt gebrannt, die Polizei ermittelte schon damals wegen Brandstiftung. Neben den zahlreichen Brandstiftungen kommt es auch zunehmend zu Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen, Friedhöfen, Kapellen und Privateigentum. So wurden mindestens 50 Gräber allein im Mai 2015 in Viersen verwüstet, 2016 ereignete sich Ähnliches in Kempen. 2014 setzte eine Bank in Süchteln eigens eine Belohnung aus, um die Schuldigen für die Verwüstung der Geschäftsstelle ausfindig zu machen. Im Dezember 2016 zerstörte ein Randalierer mehrere Autoscheiben in Viersen-Süchteln, in dem er Steine in die Heckscheiben geparkter Fahrzeuge warf. Wiederholt kommt es in den vergangenen Monaten auch zu der Demolierung oder gar Zerstörung der neu aufgestellten Hundestationen. Vorbemerkung der Landesregierung Datenquelle für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2016. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten der PKS vor. 1. Wie viele Fälle von Brandstiftung sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute differenziert nach den einzelnen Städten und Gemeinden im Kreis Viersen aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt polizeilich registriert worden? Die Daten ergeben sich aus der Anlage 1. 2. Wie hoch lag dabei im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute jeweils jährlich differenziert nach den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen die Aufklärungsquote aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt? Die Daten ergeben sich aus der Anlage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14801 3 3. Welche anderen Fälle von Vandalismus (insbesondere Sachbeschädigung) außerhalb der Brandstiftung sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute differenziert nach den einzelnen Städten und Gemeinden im Kreis Viersen aufgeschlüsselt nach Deliktsart und insgesamt polizeilich registriert worden? „Vandalismus“ wird nicht explizit in der PKS erfasst. Die Daten zum Deliktsbereich der Sachbeschädigung ergeben sich aus der Anlage 3. 4. Wie stellt sich die Entwicklung von Brandstiftungen und Vandalismus im Vergleich zur landesweiten Entwicklung jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute dar? Die Daten ergeben sich aus den Anlagen 1 und 4. 5. Wie hat sich die Anzahl der zugewiesenen Polizeibeamten in der Kreispolizeibehörde Viersen seit dem 1. Januar 2013 bis heute entwickelt (nach Direktion und tatsächlicher Einsatzfähigkeit [Teilzeit, Mutterschutz, Erziehungszeiten und Krankheitsausfälle])? Die Anzahl der Planstellen der Beamtinnen und Beamten (ohne Kreispersonal) sowie die Anzahl der auswertbaren Abwesenheiten (dauerhaft abgeordnet, dauerhaft krank, im Mutterschutz , ohne Dienstbezüge oder Suspendierung, Abwesenheit aus sonstigen Gründen) in den aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Kreispolizeibehörde Viersen jeweils zum 1. Oktober eines Jahres ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Die Planstellenanteile beinhalten mitunter Teilzeiten und werden gerundet dargestellt. Planstellen Abwesenheiten Direktion/ Jahr 2013 2014 2015 2016 2013 2014 2015 2016 Einsatz 247 246 250 248 9 11 14 17 Kriminalität 111 105 104 109 3 3 6 8 Verkehr 45 41 40 41 1 0 1 3 Verwaltung 18 16 15 16 1 1 0 2 Anlage 2 2013 2014 2015 2016 Brüggen 0,00 100,00 100,00 100,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 0,00 Kempen 33,33 100,00 100,00 0,00 Nettetal 100,00 50,00 33,33 0,00 Niederkrüchten 0,00 100,00 100,00 0,00 Schwalmtal 100,00 0,00 66,67 0,00 Tönisvorst 100,00 0,00 100,00 100,00 Viersen 42,86 57,14 50,00 50,00 Willich 0,00 100,00 0,00 100,00 KPB Viersen 57,14 71,43 66,67 53,33 Brüggen 0,00 0,00 0,00 0,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 0,00 Kempen 0,00 0,00 0,00 0,00 Nettetal 0,00 0,00 0,00 0,00 Niederkrüchten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 0,00 0,00 0,00 0,00 Tönisvorst 0,00 0,00 0,00 0,00 Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Willich 0,00 0,00 0,00 0,00 KPB Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Brüggen 0,00 0,00 20,00 0,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 0,00 Kempen 0,00 66,67 0,00 25,00 Nettetal 14,29 0,00 66,67 11,11 Niederkrüchten 25,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 0,00 33,33 0,00 0,00 Tönisvorst 50,00 0,00 0,00 66,67 Viersen 35,71 33,33 64,71 0,00 Willich 0,00 0,00 0,00 0,00 KPB Viersen 20,51 29,17 36,84 12,50 Brüggen 50,00 0,00 100,00 0,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 100,00 Kempen 100,00 100,00 0,00 0,00 Nettetal 100,00 0,00 0,00 0,00 Niederkrüchten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 0,00 100,00 0,00 0,00 Tönisvorst 0,00 0,00 0,00 0,00 Viersen 40,00 33,33 100,00 0,00 Willich 0,00 0,00 0,00 100,00 KPB Viersen 55,56 44,44 80,00 100,00 Brüggen 0,00 0,00 0,00 0,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 0,00 Kempen 0,00 0,00 0,00 0,00 Nettetal 0,00 0,00 0,00 0,00 Niederkrüchten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 0,00 0,00 0,00 0,00 Tönisvorst 0,00 0,00 0,00 0,00 Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Willich 0,00 0,00 0,00 0,00 KPB Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Aufklärungsquote in % Fahrlässige Brandstiftung Fahrlässiges Herbeiführen einer Brandgefahr Besonders schwere Brandstiftung BezirkStraftat Vorsätzliche Brandstiftung Schwere Brandstiftung Seite 1 von 2 Anlage 2 2013 2014 2015 2016 Aufklärungsquote in %BezirkStraftat Brüggen 0,00 0,00 0,00 0,00 Grefrath 0,00 0,00 0,00 0,00 Kempen 0,00 0,00 0,00 0,00 Nettetal 0,00 0,00 0,00 0,00 Niederkrüchten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 0,00 0,00 0,00 0,00 Tönisvorst 0,00 0,00 0,00 0,00 Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Willich 0,00 0,00 0,00 0,00 KPB Viersen 0,00 0,00 0,00 0,00 Brüggen 33,33 50,00 44,44 33,33 Grefrath 0,00 0,00 0,00 66,67 Kempen 28,57 75,00 33,33 20,00 Nettetal 45,45 25,00 33,33 8,33 Niederkrüchten 20,00 100,00 66,67 0,00 Schwalmtal 66,67 50,00 33,33 0,00 Tönisvorst 66,67 0,00 50,00 75,00 Viersen 37,04 40,00 63,64 14,29 Willich 0,00 25,00 0,00 62,50 KPB Viersen 35,71 43,75 45,16 29,41 Gesamt Vorsätzliches Herbeiführen einer Brandgefahr Seite 2 von 2 Anlage 3 2013 2014 2015 2016 Brüggen 99 89 99 112 Grefrath 83 54 66 102 Kempen 176 161 150 179 Nettetal 255 276 257 217 Niederkrüchten 82 81 61 76 Schwalmtal 104 89 103 108 Tönisvorst 138 126 176 138 Viersen 635 613 606 674 Willich 269 215 237 292 KPB Viersen 1842 1704 1755 1900 Brüggen 42 39 24 41 Grefrath 37 23 36 54 Kempen 71 89 72 71 Nettetal 95 114 107 87 Niederkrüchten 37 44 39 24 Schwalmtal 34 35 42 45 Tönisvorst 66 66 87 67 Viersen 224 266 282 248 Willich 138 92 83 122 KPB Viersen 744 768 762 761 Brüggen 38 34 54 46 Grefrath 34 20 20 31 Kempen 70 58 53 87 Nettetal 96 102 102 85 Niederkrüchten 29 21 23 31 Schwalmtal 43 35 32 42 Tönisvorst 58 40 67 48 Viersen 283 195 191 256 Willich 86 80 117 120 KPB Viersen 738 585 659 746 Fälle Sachbeschädigung gesamt (§§ 303-305a StGB) Sachbeschädigung an Kfz Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen BezirkStraftat Anlage 4 2013 2014 2015 2016 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306-306d, 306f StGB 3 951 3 653 3 691 3 663 Fahrlässige Brandstiftung 1 353 1 256 1 237 1 175 Fahrlässiges Herbeiführen einer Brandgefahr 98 97 82 90 (Vorsätzliche) Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306-306c, 306f Abs. 1 und 2 StGB 2 500 2 300 2 372 2 398 Vorsätzliche Brandstiftung 1 824 1 723 1 767 1 731 Schwere Brandstiftung 503 475 505 528 Besonders schwere Brandstiftung 48 35 33 51 Brandstiftung mit Todesfolge 7 0 0 1 Vorsätzliches Herbeiführen einer Brandgefahr 118 67 67 87 Sachbeschädigung §§ 303-305a StGB 144 248 137 827 131 753 136 011 Sachbeschädigung an Kfz 60 954 59 571 56 993 57 412 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 54 041 53 180 50 543 53 337 Land NRW FälleBezirk Straftat