LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14802 07.04.2017 Datum des Originals: 06.04.2017/Ausgegeben: 12.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5699 vom 10. März 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14468 Verlorengegangene Notrufe bei der Polizei im Polizeipräsidium Oberhausen – Wie viele Alarmierungsversuche von hilfesuchenden Bürgern sind in den Jahren 2015 und 2016 leider ins Leere gelaufen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon häufig hat sich der Landtag in der Vergangenheit mit der Problematik entgangener Notrufe bei der Polizei befasst, zuletzt ausweislich der Parlamentsdatenbank am 29. Oktober 2015. Seinerzeit hat der Innenminister einen schriftlichen Bericht mit einer Gesamtübersicht der verlorengegangenen Notrufe in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2015 vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert, dass in den letzten Jahren in unserem Land insgesamt rund eine halbe Millionen Notrufe verlorengegangen sind. Als „verlorengegangen“ gelten Notrufe, die nach mehr als fünf Sekunden Wartezeit durch den Anrufer beendet werden, ohne dass der Anruf durch die Leitstelle in diesem Zeitraum entgegengenommen worden ist. Auch wird in der erwähnten Vorlage mit der Archivnummer 16/3334 darauf hingewiesen, dass derzeit aufgrund der eingesetzten Leitstellentechnik in etlichen Kreispolizeibehörden keine Möglichkeit einer Auswertung der Notrufannahmequote gegeben ist, und in einigen Behörden die verlorengegangenen Notrufe nur in Teilen erhoben werden können, da die technischen Voraussetzungen für die Erhebung einer größeren Datenmenge angeblich nicht gegeben seien. Tatsächlich ist also von einer beachtlichen Dunkelziffer verlorengegangener Notrufe auszugehen. Für das Polizeipräsidium Oberhausen fehlt in der besagten Gesamtübersicht leider auch ein Teil der angeforderten Daten. Es sind nur die Gesamtzahl der Notrufe insgesamt sowie die verlorenen Notrufe aufgeführt, die Daten für beendete Notrufe fehlen vollständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14802 2 Auch wenn wahrscheinlich nicht jeder verlorene Notruf automatisch einen großen Schaden auslöst, da beispielsweise bei einem Unfall mehrere Bürger die Notrufnummer wählen, ist es eine realistische Möglichkeit, dass Bürger in Oberhausen selbst in dringenden Fällen wie bei dem Einsatzanlass „Täter vor Ort“ oder „Unfall mit Verletzten“ die Polizei nicht oder nicht schnell genug erreichen können. Die Entgegennahme aller Notrufversuche über die 110-Nummer muss daher ununterbrochen für 24 Stunden an sieben Tagen in jeder Woche durchgängig gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund ist es von großem Interesse, zu dieser Problematik nun auch für das Polizeipräsidium Oberhausen aktuelle Informationen zu erhalten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5699 mit Schreiben vom 6. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Notrufe sind jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt beim Polizeipräsidium Oberhausen eingegangen? Im Jahr 2015 gingen auf der Leitstelle der KPB Oberhausen 61.330 Notrufe und im Jahr 2016 59.343 Notrufe ein. 2. Wie viele der Notrufe sind jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt beim Polizeipräsidium Oberhausen angenommen worden bzw. verlorengegangen ? Von den im Jahr 2015 eingegangenen Notrufen wurden 58.978 angenommen. 2.352 Notrufe gingen verloren. Im Jahr 2016 wurden 57.096 Notrufe angenommen. Hiervon gingen 2.247 Notrufe verloren. 3. Wie viele der verlorengegangenen Notrufe beim Polizeipräsidium Oberhausen sind davon sogar erst nach mindestens 20 Sekunden Klingelzeit durch die Anrufer beendet worden? Ein Notruf gilt dann als „verloren“ und wird als solcher in den technischen Systemen registriert, wenn er nach mehr als fünf Sekunden Wartezeit vom Anrufer beendet wird, ohne dass der Anruf durch die entsprechende Leitstelle angenommen wurde. Die technische Ausstattung der Behörde lässt eine Auswertung, nach wieviel Sekunden Wartezeit der Anruf beendet wurde, nicht zu. 4. Wie viele der beim Polizeipräsidium Oberhausen jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 eingegangenen Notrufe sind aufgrund von Überlastung in der Oberhausener Einsatzleitstelle an eine andere Polizeidienststelle weitergeleitet worden ? Die Telefonanlage der KPB Oberhausen erfüllt die technischen Voraussetzungen einer automatischen Weiterleitung nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14802 3 5. Wie viele der (zunächst) erfolglosen Anrufer haben nach Abbruch ihres Anrufversuchs zumindest einen späteren Rückruf seitens der Polizei aus dem Polizeipräsidium Oberhausen nach Ende der Überlastungssituation erhalten? Der Rückruf eines zunächst nicht angenommenen Notrufes ist bei der KPB Oberhausen gängige Praxis. Statistische Erhebungen liegen hierzu jedoch nicht vor.