LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14823 10.04.2017 Datum des Originals: 10.04.2017/Ausgegeben: 13.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5721 vom 14. März 2017 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/14544 Wann wird die L 277 zwischen Niederembt und Kirchtroisdorf saniert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mehreren Jahren ist der Zustand der Landesstraße 277 zwischen Niederembt und Kirchtroisdorf einem bedenklichen Zustand. Die löchrige und unebene Fahrbahn wird zunehmend zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Pfützen und Furchen kennzeichnen den drei Kilometer langen Straßenabschnitt. Die Menschen vor Ort warten schon lange auf die Sanierung der maroden L 277, werden aber immer wieder vertröstet. Im „Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2017“ der Landesregierung kommt die L 277 schon wieder nicht vor. Dabei handelt es sich bei der L 277 um eine wichtige Verbindungsstraße. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5721 mit Schreiben vom 10. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr der desolate Zustand der Fahrbahndecke der L 277 bekannt? Die Strecke wird durch die zuständige Straßenmeisterei intensiv beobachtet, um dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. 2. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Sanierung der L 277? Da die Strecke bisher nicht zur Sanierung ansteht, sind die Kosten nicht im Detail ermittelt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14823 2 3. Wann wird die L 277 in das „Erhaltungsprogramm Landesstraßen“ aufgenommen? 4. Wann ist mit der Fahrbahnsanierung zu rechnen? 5. Wann ist mit der Fertigstellung der Sanierung zu rechnen? Die Fragen 3., 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Maßnahme wird in die Dispositionen für das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2018 einbezogen. Eine belastbare Aussage zu einem Realisierungszeitraum ist derzeit nicht möglich, da dies unter anderem auch von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ in den Folgejahren abhängig ist. Die Entscheidung des Landtags hierüber bleibt abzuwarten.