LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14824 10.04.2017 Datum des Originals: 10.04.2017/Ausgegeben: 13.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5722 vom 14. März 2017 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/14545 Warum wird im Zuge der Sanierung der L 279 der Radweg nicht gebaut? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß „Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2017“ der Landesregierung wird die L 279 zwischen den Bedburger Ortsteilen Millendorf und Pütz in diesem Jahr grundsaniert. Es wäre überaus sinnvoll und vor allem ökonomisch vernünftig gewesen, diese Fahrbahnsanierung mit dem Bau eines Radweges entlang der Landstraße zu verbinden. Die Stadt Bedburg fordert bereits seit über 30 Jahren den Bau dieses Radwegs. Der Radweg ist von besonderer Wichtigkeit, weil die derzeitige Situation eine Gefahrenstelle für Radfahrer und Fahrzeuge darstellt. Nur wenige Zentimeter trennen Radfahrer und Fahrzeuge auf der engen Fahrbahn. Daher ist es nicht zu vermitteln, dass die Planung und der Bau des Radweges nicht in die Sanierung der L 279 integriert wurde. Jetzt wird es nicht nur erheblich teurer, sondern es kommen auch die doppelten Verkehrseinschränkungen dazu. Dies ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern. Letztlich ist diese Fehlplanung auch nicht im Sinne der Verkehrssicherheit. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5722 mit Schreiben vom 10. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wurde die Planung des Radwegs nicht mit der Planung der Fahrbahnsanierung der L 279 gekoppelt? Die Planungen des Erhaltungsprojektes und des Radwegeprojektes wurden wegen der bautechnischen Abhängigkeiten gemeinsam und aufeinander abgestimmt durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14824 2 2. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass der Bau des Radweges aus Gründen der Verkehrssicherheit längst überfällig ist? Der Bau des Radwegs wird aus dem Titel 777 14 „Radwege an bestehenden Landesstraßen“ finanziert. Die Priorisierung der Projekte dieses Titels wird gemäß §9(4) Landesplanungsgesetz NRW von den Regionalräten bei den Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr durchgeführt. Ein wesentliches Kriterium der Abwägung zur Priorisierung ist der Aspekt der Verkehrssicherheit. Das Projekt wird in der aktuellen Priorisierung auf Rang 2 geführt. 3. Welche Kosten hätten durch eine Koppelung der Planungen, Ausschreibungen und Bauausführungen eingespart werden können? Da der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, 2017 die Gesamtmaßnahme in einem Bauvertrag mit Baustufen zu vergeben, stellt sich diese Frage nicht. 4. Wann ist mit der Fertigstellung der Fahrbahnsanierung der L 279 zu rechnen? 5. Wann ist mit dem Baubeginn des Radwegs zu rechnen? Die Fragen 4. und 5. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Realisierungszeitraum ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“, aus dem die Erhaltungsmaßnahme finanziert wird, und im Titel 777 14 „Radwege an bestehenden Landesstraßen“, aus dem die Radwegemaßnahme finanziert wird. Hierüber entscheidet jährlich der Landtag im Rahmen der jeweiligen Aufstellung des Landeshaushalts.