LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 13.04.2017 Datum des Originals: 10.04.2017/Ausgegeben: 13.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5675 vom 7. März 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14406 Mit Eisenstangen bewaffnete Randale in Flüchtlingsunterkunft gegen Sicherheitspersonal und Polizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge ereignete sich am Wochenende ein Großeinsatz der Polizei in der Flüchtlingsunterkunft Haldern. So heißt es dort: „Bei ihrer Ankunft in Haldern weigerten sich neun Flüchtlinge in der Unterkunft zu bleiben. Alkoholisiert wurden sie am nächsten Tag gewalttätig. Am Wochenende schlugen die Wellen hoch in den sozialen Netzwerken, denn der Bevölkerung in Rees-Haldern war nicht verborgen geblieben, dass sowohl am Freitagabend als auch am Samstag gegen Mittag jeweils zehn bis 15 Polizeifahrzeuge durch den Ort rasten – in Richtung ehemaliges Bundeswehrdepot, jetzt Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge , ZUE Rees II. Was war geschehen? Am vergangenen Donnerstag warteten die Mitarbeiter der ZUE im ehemaligen Depot Haldern vergeblich auf die angekündigten Flüchtlinge. Erst am Freitag nach 20 Uhr fuhr der Bus mit 18 neuen Zuwanderen im Depot vor. Ihnen schien die Ankunft in der Abgeschiedenheit wenig zu gefallen. Um 20.50 Uhr ging bei der Polizei der Notruf ein. Neun der Flüchtlinge weigerten sich, aus dem Bus auszusteigen. Im Vorfeld hatte man ihnen signalisiert, dass sie in Rheinberg unterkommen sollten. Als sie in Haldern auf das Betriebsgelände fuhren und hier zwischen den Gebäuden auch keinen Handyempfang hatten, wurden sie renitent. Wohl auch vor dem Hintergrund und der Sorge, dass sie bei laufenden Asylverfahren nicht auffindbar seien und wichtige Post sie nicht erreichen könne, zudem der Kontakt zur Familie fehle. Dank einfühlsamer Gesprächsführung der Polizeibeamten gelang es am Freitagabend, die neun Personen zunächst einmal so zu beruhigen, dass sie bereit waren, in der Halderner Unterkunft erst einmal die Nacht zu verbringen. Danach wolle man weiter sehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 2 Am Samstagvormittag machten sich die Zuwanderer dann zum Einkaufen auf den Weg nach Haldern, wo sie sich, so die Polizei, mit Alkohol eindeckten. Auf dem Fußmarsch hatten sie sich mit Eisenstangen bewaffnet und bei ihrer Rückkehr das Sicherheitspersonal massiv bedroht . Die Security verschanzte sich in ihrem Wachraum, um dort einzudringen schlugen die Randalierer von außen mit Eisenstangen auf die Scheiben ein, das Sicherheitsglas hielt aber dem Angriff stand. Danach nahmen sie sich den Waschcontainer vor, zerschlugen hier wiederum Scheiben und beschädigten Mobiliar, bevor sie weitere Scheiben im Erdgeschoss eines Wohnblocks, der allerdings nicht bewohnt ist, zerschlugen. Insgesamt mehr als 30 Scheiben gingen zu Bruch. Die Bediensteten verständigten die Kreis Klever Polizei, die sich Unterstützung von der Bundespolizei und aus dem Kreis Wesel holte. Ihnen gelang es die acht Personen zu überwältigen. Dabei allerdings leistete ein Festgenommener derart gewalttätigen Widerstand, dass er einen Beamter der Bundespolizei schwer verletzte. Die Gefangenen wurden nach Kleve gebracht. Ein Strafverfahren wegen Schweren Landfriedenbruchs, Widerstandes, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde eingeleitet. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern derzeit noch an. Nach der Identitätsfeststellung wurden die Männer, zwischen 21 und 28 Jahre alt, wieder entlassen. Sicher ist, dass sie nicht ins Depot zurückkehren. Befürchtet wird jetzt, dass sich in den sozialen Netzwerken vermehrt Hass verbreitet, zumal die Freilassung des Hauptschlägers auf wenig Verständnis stößt.“ (vgl. http://www.waz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/grosseinsatz-der-polizei-in-der-fluechtlingsunterkunft -haldern-id209831833.html) Auf der Internetseite der KPB Kleve findet sich folgende Meldung dazu: „POL-KLE: Rees - Bewohner einer Zentralen Unterbringungseinrichtung randalierten / Beamter der Bundespolizei verletzt 05.03.2017 – 13:02 Rees-Haldern (ots) - Acht Bewohner der Zentralen Unterbringungseinrichtung an der Depotstraße in Rees-Haldern randalierten am gestrigen Samstag (04.03.2017), nachdem sie gegen 13.30 Uhr von einem Einkauf im Ort zurückgekehrt waren. Die acht Männer im Alter von 18 bis 28 Jahren, von denen zwei die togoische und sechs die ghanaische Staatsangehörigkeit haben, hatten sich teilweise mit Eisenstangen bewaffnet und bei der Rückkehr das Sicherheitspersonal bedroht. Es gelang ihnen jedoch nicht, in den gesicherten Wachraum einzudringen . Daraufhin schlugen sie in zwei weiteren Gebäuden zahlreiche Glasscheiben ein und zerstörten Mobiliar. Die Bediensteten verständigten die Kreis Klever Polizei, die sich mit Unterstützungskräften der Bundespolizei und aus dem Kreis Wesel zum Einsatzort begab. Den alarmierten Polizeikräften gelang es trotz Widerstandes durch die Randalierer, alle acht Männer zu überwältigen. Ein Beamter der Bundespolizeiinspektion Kleve verletzte sich dabei schwer. Alle Personen wurden schließlich dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ein Strafverfahren wegen Schweren Landfriedenbruchs, Widerstandes, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde eingeleitet. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern derzeit noch an.“ Zurück bleiben mindestens ein verletzter Beamter, ein wohl nicht beträchtlicher Schaden, verunsicherte Bewohner, Anwohner und Mitarbeiter und wieder auf freiem Fuße befindliche Täter. Augenscheinlich haben die Bewohner ihr Ziel, nicht in der Unterkunft bleiben zu müssen, durch die brutalen Übergriffe erreicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 3 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5675 mit Schreiben vom 10. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . 1. Welche Erkenntnisse zum Polizeieinsatz liegen der Landesregierung vor (bitte unter Angabe genauer Ablaufzeiten, welche Gefahren und Folgen für Personen (andere Bewohner/Sicherheitspersonal/Polizeikräfte) entstanden und welche Schäden in der Einrichtung zu beklagen sind (bitte unter Angabe Zeiten von Dienstunfähigkeiten und Schadenshöhe)? 1. Einsatz am Freitag, den 03.03.2017 Ein Bus mit 17 Zuwanderern traf am 03.03.2017 gegen 20:50 Uhr an der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Rees-Haldern ein. Nach dem Eintreffen weigerten sich sieben Zuwanderer , den Bus zu verlassen. Gegen 21:09 Uhr wurde die Kreispolizeibehörde (KPB) Kleve über die Amtsleitung von einer Mitarbeiterin des Betreuungsverbandes über die Situation vor Ort informiert und um Unterstützung gebeten. Auf Nachfrage wurde der Einsatzleitstelle von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt, dass die Personen der ZUE Rees-Haldern zugewiesen seien und vor Montag keine weiteren Entscheidungen bezüglich einer alternativen Unterbringung getroffen werden könnten. Nachdem es den eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen -und beamten (PVB) und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuungsverbandes vor Ort gelungen war, den verbliebenen Personen zu erklären, das erst am Montag eine Entscheidung der Bezirksregierung bezüglich ihrer Unterbringung getroffen werden könne, verließen gegen 22:55 Uhr alle sieben Personen den Bus. Konkrete polizeiliche Maßnahmen gegen diese Personen wurden nicht getroffen. 2. Einsatz am Samstag, den 04.03.2017 Am Vormittag begab sich eine Gruppe von neun Personen zur Erledigung von Einkäufen in die nächstgelegene Ortschaft Rees-Haldern. Aufgrund fehlender Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr trat die Gruppe den Weg nach Haldern (ca. 4,5 km) zu Fuß an. Bei der Rückkehr in die ZUE sind die Personen laut schimpfend und verbal drohend (u. a. rufend: „We will kill you“) in Richtung des Wachgebäudes im Eingangsbereich des Unterbringungsgeländes gerannt und versuchten, die Scheiben des Wachgebäudes einzuschlagen. Ferner wurden Bierflaschen gegen das Gebäude geworfen. Aus Angst vor körperlichen Übergriffen schlossen sich zehn Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die sich gerade im Schichtwechsel befanden, im Wachgebäude ein. Aufgrund des Umstandes, dass die Scheiben des Wachgebäudes mit Sicherheitsglas ausgestattet waren, hielten diese den Angriffen stand. Bis zum Eintreffen der Polizei schlugen die Störer an weiteren Gebäuden der ZUE Scheiben ein. Um 13:41 Uhr ging bei der Einsatzleitstelle der KPB Kleve ein Notruf aus der ZUE Rees-Haldern ein, wonach ca. zehn Randalierer Scheiben an der ZUE einschlagen würden. Durch die Einsatzleitstelle wurden unverzüglich PVB der Polizeiwachen (PW) Emmerich, Kleve und Goch zum Einsatzort entsandt. Darüber hinaus wurden die KPB Wesel sowie die Bundespolizeiinspektion Kleve um Entsendung von Unterstützungskräften ersucht. Nach ersten Angaben der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten ca. 15 Störer, mit Stangen bewaffnet, mehrere Scheiben eingeschlagen und sich in andere Gebäude zurückgezogen. Nach Eintreffen der Unterstützungskräfte wurden bis 14:40 Uhr die in Betracht kommenden Gebäude durchsucht und insgesamt acht Personen als Tatverdächtige festgestellt und der PW Kleve zugeführt. Eine Person leistete durch Tritte aktiv Widerstand gegen die PVB. In diesem Zusammenhang erlitt ein Beamter der Bundespolizeiinspektion Kleve einen Trümmerbruch am Knöchel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 4 Gegen die Tatverdächtigen wurden Strafanzeigen wegen Schweren Landfriedensbruchs gefertigt , gegen einen Tatverdächtigen zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Verletzung des Beamten der Bundespolizei). Dieser Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen . Von der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls sah die Staatsanwaltschaft Kleve mangels Haftgründen ab. Die übrigen sieben Personen wurden nach dem Polizeigesetz in Gewahrsam genommen. Bei allen acht Personen wurden Identitätsfeststellungen und ED- Behandlungen durchgeführt. Vier Tatverdächtige standen unter geringem Einfluss von Alkohol . Die Atemalkoholkontrollen ergaben Konzentrationen von deutlich unter 1 ‰. Da die Beschuldigten einer freiwilligen Blutprobenentnahme nicht zustimmten, sah die Staatsanwaltschaft von der Entnahme von Blutproben, denen mit Blick auf die Atemalkoholkonzentration keine signifikante Aussagekraft hinsichtlich einer eingeschränkten Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit zukam, ab. Alle acht Personen wurden am Mittag des 05.03.2017 aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Der Bereitschaftsdienst der Bezirksregierung Arnsberg wurde über die Vorkommnisse informiert 3. Personen und Sachschäden Ein Beamter der Bundespolizeiinspektion Kleve erlitt im Zusammenhang mit Widerstandshandlungen eines Tatverdächtigen einen Trümmerbruch am Knöchel. Der Beamte muss operiert werden und ist für ca. drei Monate dienstunfähig. An dem Sanitärcontainer und einem weiteren Gebäude wurden zahlreiche Glasscheiben eingeschlagen. Nach Auskunft des Einrichtungsleiters steht die Höhe des Sachschadens noch nicht explizit fest. 2. Warum wird gegen die Täter nicht im Wege des besonders beschleunigten Strafverfahrens mit Hauptverhandlungshaft vorgegangen, auch um nachdrücklich zu verdeutlichen , dass solche gewalttätigen Maßnahmen, insbesondere gegen Sicherheitspersonal und Polizeikräfte, nicht geduldet werden (bitte unter Angabe Sachstand des Strafverfahrens und ergriffene Maßnahmen für eine schnellstmögliche Aburteilung)? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat berichtet, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines besonders beschleunigten Verfahrens und damit auch für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft nicht vorgelegen hätten. Insbesondere seien weder ein einfacher Sachverhalt noch eine klare Beweislage gemäß §§ 127b, 417 Strafprozessordnung gegeben. Bereits am Folgetag (6. März 2017) habe die Staatsanwaltschaft Kleve die notwendigen weiteren Ermittlungen angeordnet und die zuständige Polizeidienststelle um beschleunigte Durchführung gebeten. Die Ermittlungen dauerten derzeit noch an. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat gegen die Sachbehandlung keine Bedenken. 3. Welche Erkenntnisse liegen über die acht ermittelten Beschuldigten vor (bitte Angabe Alter, Staatsbürgerschaft/Herkunft, Datum der Einreise und ausländerrechtlicher Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer zur Tatzeit/aktuell in Deutschland, vorherige Unterkünfte, etwaige kriminalistische Vorerkenntnisse/ Vorstrafen) Zu den acht Tatverdächtigen liegen folgende, über das in Rede stehende Ermittlungsverfahren hinausgehende, polizeiliche Erkenntnisse vor: 1. 28-jähriger Tatverdächtiger aus Ghana o er wurde zudem am 07.08.2016 durch die KPB Duisburg in Gewahrsam genommen , da er in einem Asylbewerberheim in Duisburg randalierte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 5 2. 27-jähriger Tatverdächtiger aus Ghana o führt eine Alias-Personalie 3. 26-jähriger Tatverdächtiger aus Ghana o Beschuldigter eines Ladendiebstahls am 06.02.2017 in Wuppertal 4. 19-jähriger Tatverdächtiger aus Ghana o führt eine Alias-Personalie Darüber hinaus werden zwei weitere männliche Personen aus Ghana (23 und 28 Jahr alt) sowie zwei männliche Personen aus Togo (21 und 28 Jahre alt) als Beschuldigte in diesem Ermittlungsverfahren geführt, zu denen keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse bestehen. Alle acht Beschuldigten haben einen Asylantrag gestellt. Die Asylverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Beschuldigten halten sich aktuell im Durchschnitt seit 200 Tagen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen auf. 4. Sieht die Landesregierung es als zielführend an, dass die Bewohner insoweit ihr Ziel, nicht in der Unterkunft bleiben zu müssen, durch die brutalen Übergriffe erreicht haben (bitte unter Angabe, in welche Unterkünfte die Tatverdächtigen aus welchen Gründen mit welchen ausländerrechtlichen Auflagen/Maßnahmen (z.B. striktes Alkoholverbot) und Sicherheitserwägungen und -konzepten verbracht wurden )? Das Ziel der Landesregierung ist ein friedlicher und respektvoller Umgang der in den Landeseinrichtungen untergebrachten Asylsuchenden miteinander sowie mit den Mitarbeitern des Betreuungs - und Sicherheitsdienstes. Um die Sicherheit und ein friedliches Miteinander in den Landeseinrichtungen zu gewährleisten, ist in jeder Einrichtung Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Verlegung der Personengruppe erfolgte zum Schutze der übrigen Bewohner sowie der Mitarbeiter des Betreuungsverbandes und des Sicherheitsdienstes sowie zur Deeskalation der Situation. Im Rahmen der Verlegung wurde dafür Sorge getragen, dass die Personen in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht und damit räumlich voneinander getrennt werden. Die Personen wurden auf die Einrichtungen in Herford, Euskirchen II, Möhnesee und Bochum verteilt, nachdem sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurden. Eine Verbesserung der Wohnsituation wird sich für die Betroffenen nicht ergeben haben, da alle zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich denselben Standards unterliegen und somit keine signifikanten Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen bestehen . In den Landeseinrichtungen ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie anderer berauschender Mittel (BTM) grundsätzlich untersagt. 5. Welche Folgen haben die brutalen Übergriffe auf Dauer und Ausgang des laufenden Asylverfahren der Tatverdächtigen und die Vorbereitung sich ggfs. anschließender aufenthaltsbeendender Maßnahmen? Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Schutzbedürftigkeit der Antragsteller. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14826 6 Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren kann dazu führen, dass kein Flüchtlingsschutz gewährt wird. Dies gilt bei bestimmten Delikten auch im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr (vgl. hierzu § 60 Abs. 8 Aufenthaltsgesetz). Eine bestehende Gewaltbereitschaft wird bei der Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen im Einzelfall angemessen berücksichtigt .