LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14827 10.04.2017 Datum des Originals: 10.04.2017/Ausgegeben: 13.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5678 vom 8. März 2017 der Abgeordneten Torsten Sommer, Daniel Düngel, Michele Marsching und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/14431 Wendt again - Wenn die Landesalimentierung zur geringfügigen Nebeneinkunft wird Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Über den zuletzt wegen unberechtigter Freistellung in die Schlagzeilen geratenen Landesbeamten Rainer Wendt kommen immer neue Vorwürfe ans Licht. So berichtet der Berliner Kurier über Einkünfte Rainer Wendts aus „Nebentätigkeiten“ für den Axa Versicherungskonzern. Rainer Wendt soll dafür seit 2013 pro Jahr 50.000 €, bis heute also 150.000 €, für eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied (2-3 Sitzungen pro Jahr), erhalten haben. Rainer Wendt war, nach eigenen Aussagen, zuletzt bei Bezügen für eine 28 Stunden Woche vom Dienst freigestellt, um seiner Tätigkeit als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft nachzugehen. Eine zusätzliche Nebentätigkeit hätte dem Dienstherrn mindestens angezeigt, wenn nicht sogar von ihm genehmigt werden müssen. Bei einer Entlohnung dieser Nebentätigkeit, die etwa dem 1,5-fachen der eigentlichen Alimentierung durch den Dienstherrn entspricht, stellt sich zusätzlich die Frage, wem Herr Wendt sich denn nun hauptsächlich verpflichtet fühlt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5678 mit Schreiben vom 10. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Seit wann ist Herrn Minister Jäger die Nebentätigkeit von Herrn Wendt als Aufsichtsratsmitglied der Axa Versicherung bekannt? Herr Minister Jäger hat am 24.02.2017 erstmalig Kenntnis von möglichen Unregelmäßigkeiten in der Angelegenheit Wendt erlangt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14827 2 2. Ist dem Dienstherrn auch die zu erwartende Summe an Einnahmen aus der Nebentätigkeit von Herrn Wendt genannt worden (vgl. Nebentätigkeitsverordnung NW)? Die Personalakte weist vereinzelte Nebentätigkeiten aus, die von Herrn Wendt angezeigt und ihm auch genehmigt wurden. Diese bewegen sich in deutlich niedrigeren finanziellen Bereichen als durch die Presseberichterstattung der letzten Wochen bekannt geworden ist. Die letzte in der Personalakte enthaltende Genehmigung wurde 2005 befristet bis zum Jahr 2008 erteilt. Für den Zeitraum danach liegen weder Anzeigen noch Genehmigungen vor, es findet sich auch insbesondere kein Hinweis auf eine nebenamtliche Aufsichtsratstätigkeit in einem Versicherungskonzern und einer daraus folgenden Vergütung von rund 50 000 Euro pro Jahr, wie es der Presse und der bestätigenden Einlassung des Beamen zu entnehmen war. Auch eine Aufstellung erzielter Nebeneinkünfte existiert nicht. Beamte sind jedoch dazu verpflichtet, von sich aus Nebentätigkeiten anzuzeigen, auch wenn diese nicht genehmigt werden müssen. Sie haben insofern eine Bringschuld. Zuständig für die Anzeige und Genehmigung von Nebentätigkeiten ist die Stammdienststelle, in der der Betreffende tätig ist und in der auch die Personalakte geführt wird. Solche Anzeigen sowie auszustellende Genehmigungen sind dort in die Personalakte aufzunehmen. Der Umstand, dass ab 2005 keine Nebentätigkeiten mehr angezeigt und genehmigt wurden, diese aber nach vom Beamten bestätigten Medienberichten nach 2005 in größerem Umfang dennoch wahrgenommen und mit erheblichen Vergütungen verbunden waren, ist Gegenstand disziplinarrechtlicher Überprüfung. 3. Ist Herr Wendt seiner Verpflichtung (lt. Nebentätigkeitsverordnung NW) nachgekommen und hat seinem Dienstherrn eine jährliche Aufstellung seiner Nebeneinkünfte zukommen lassen? s. Antwort zu Frage 2. 4. Welche Konsequenzen gedenkt die Landesregierung aus der Causa Wendt zu ziehen? Die Angelegenheit Wendt wird im Rahmen einer dienstrechtlichen Prüfung aufgearbeitet. Mögliche Konsequenzen werden sich aus dem Ergebnis dieser Prüfung ergeben. 5. Bei wie vielen Beamten, die der Dienstaufsicht der Landesregierung unterstehen, übersteigen die Jahreseinnahmen aus Nebeneinkünften die jährliche Alimentierung durch die Landesregierung? Eine gesamte Statistik über die Einnahmen aus Nebeneinkünften aller Beamtinnen und Beamten, die der Dienstaufsicht der Landesregierung unterstehen, wird nicht geführt. Die Durchführung einer exakten Erhebung wäre sehr zeitaufwendig und im für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht leistbar.