LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 12.04.2017 Datum des Originals: 12.04.2017/Ausgegeben: 19.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5680 vom 6. März 2017 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/14445 Was unternimmt die Landesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sexueller Kindesmissbrauch ist nach wie vor ein Problem, dem sich die Gesellschaft entschieden stellen muss. Rund eine Million Mädchen und Jungen haben sexuelle Gewalt erlitten bzw. sind aktuell betroffen. Die Folgen des Missbrauchs belasten betroffene Kinder und Jugendliche oftmals noch Jahre nach dem eigentlichen Vergehen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese schrecklichen Taten meist durch Menschen erfolgen, die den Kindern nahe stehen. Sei es in der Familie, bei Freizeitangeboten oder durch Gleichaltrige. Eine zunehmende Bedeutung kommt darüber hinaus auch noch den digitalen Medien zu, in denen Bilder oder Videos verbreitet werden und somit zu einem weiteren Trauma von Betroffenen führen kann. Umso wichtiger sind die Bemühungen, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Dafür ist es notwendig, ein Netz an kompetenten und vertrauensvollen Ansprechpartnern in Einrichtungen und Institutionen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind (z.B. Schulen), vorzuhalten. Neben Präventionsarbeit sollte dabei auch ein Fokus auf die Erkennung von Kindesmissbrauch gelegt werden. Auf Initiative des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern wurde das Programm „Schule gegen sexuelle Gewalt“ entwickelt. Die Umsetzung sollte nach den Sommerferien 2016 auch in NRW beginnen. Wie nun zu vernehmen ist, hat sich der Start in NRW verzögert. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5680 mit Schreiben vom 12. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung nimmt den Schutz für Kinder und Jugendliche vor Missbrauch sehr ernst. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Herrn Johannes-Wilhelm Rörig, nur vier Tage nach dem bundesweiten Start am 13. September 2016, als erstes Bundesland die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ am 19. September 2016 gestartet. Die weitere sorgfältige und differenzierte Implementation der Initiative in Nordrhein-Westfalen ist vom UBSKM ausdrücklich hervorgehoben worden und wird von seinen Mitarbeiterinnen unterstützt und begleitet. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern haben bisher nur Hessen am 21. Februar 2017 und Schleswig-Holstein am 25. März 2017 mit der Umsetzung der Initiative begonnen. Der Start in den weiteren Bundesländern steht noch aus. Des Weiteren fördert die Landesregierung seit Jahren Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt. In diesem Bereich gibt es vielfältige, zielgruppengerechte Projekte und Beratungsangebote sowie die Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an verschiedenen Krankenhäusern als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die auch sexuelle Gewalt erfahren haben. 1. Warum verzögert sich der Start des Programms „Schule gegen sexuelle Gewalt“ in NRW? Es hat in Nordrhein-Westfalen keine Verzögerung beim Start des Programmes gegeben. 2. Wie ist der Stand der Umsetzung des Programms „Schule gegen sexuelle Gewalt“ in NRW? Der UBSKM hat für jede Schule eine Infomappe mit Broschüren, Plakaten, Informationen und Hilfestellungen für ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt zur Verfügung gestellt. Ein schneller unvorbereiteter Start durch ein Versenden der Mappen an Schulen mit der bloßen Aufforderung, ein Schutzkonzept gegen Missbrauch zu entwickeln, ist in Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen. Alle in und für Schule Verantwortlichen werden in den Prozess miteingebunden. Diese Beteiligung erfolgt in mehreren Phasen. Daher hat sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung für ein begleitetes Verfahren entschieden, das seitens des UBSKM als vorbildlich bezeichnet wurde. Die Initiative wurde in Nordrhein-Westfalen am 19. September 2016 gestartet. Im Anschluss daran erfolgte die Freischaltung des Fachportals www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de als Nachschlagewerk für Schulen und Lehrkräfte. Zuvor wurden seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung nordrhein-westfälische Inhalte eingearbeitet, die vom Nutzer speziell abgerufen werden können. Die Website wird weiter gepflegt und kann bei Bedarf inhaltlich ergänzt werden. Alle Bezirksregierungen wurden in die Planung und Vorbereitungen mit einbezogen. Das Institut für soziale Arbeit Münster (ISA), und die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Nordrhein- Westfalen wurden als Partner für die Implementationsveranstaltungen in den Bezirksregierungen gewonnen. Sie übernehmen die Aufgabe, einen fachlichen Input für die untere und obere Schulaufsicht zu geben, um die Bedeutung der Initiative zusätzlich zu betonen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 3 Parallel fand die logistische Planung für den Versand der ca. 6.200 Infomappen statt, da seitens des UBSKM nur ein Versand aus Berlin an bis zu 20 Stellen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen war, es aber gewährleistet sein muss, dass alle Schulen zum richtigen Zeitpunkt eine Infomappe erhalten. Die weitere Vorgehensweise wurde durch einen gemeinsamen Beschluss der Landesdezernentenkonferenz „Schulpsychologie, Beratung, Krise“ am 27. Januar 2017 bestätigt. Die Implementation der Initiative erfolgt in drei Phasen. In der ersten Phase werden jeweils auf einer zentralen Veranstaltung in den fünf Bezirksregierungen der unteren und der oberen Schulaufsicht sowie den Leitungen der schulpsychologischen Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte die Infomappe und das Fachportal www.schule-gegen-sexuelle-Gewalt.de vorgestellt. Diese Aufgabe wird durch einen Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung wahrgenommen. Im Anschluss daran geben Fachreferenten und –referentinnen des ISA und der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ einen fachlichen Input zum Thema und betonen die Notwendigkeit des Handelns in der Schule. Die erste Veranstaltung in der Bezirksregierung Köln am 9. März 2017 wurde zusätzlich durch eine Vertreterin des UBSKM unterstützt. Am 21. März 2017 fand die zweite Implementationsveranstaltung in Detmold statt. Die Termine in den anderen Regierungsbezirken finden am 5. Mai 2017 in Arnsberg, 11. Mai in Düsseldorf und am 18. Mai 2017 in Münster statt. In der zweiten Phase werden auf Dienstbesprechungen für Schulleiterinnen und Schulleiter in den Bezirksregierungen die Initiative und die Infomappen mit Unterstützung durch die Schulpsychologischen Dienste vorgestellt. Erst im Anschluss daran erfolgt der Versand der Infomappen an jede Schule. Die Bezirksregierungen weisen im Vorfeld jede Schule in ihrem Bezirk per E-Mail auf den Versand hin. Informationsveranstaltungen für verantwortliche Lehrkräfte der schulischen Teams für Gewaltprävention und Krisenintervention in den Schulen sind Bestandteil der dritten Phase. Das Landesteam „Schulpsychologische Krisenintervention“ bietet Informationsveranstaltungen für alle Lehrkräfte der Schulteams im Bereich „Kindesmissbrauch/Schule gegen sexuelle Gewalt“ zur praktischen Umsetzung eines Schutzkonzeptes in den Schulen an. Zusätzliche Mittel für die Dienstbesprechungen für Schulleitungen und die Informationsveranstaltungen für alle Schulteams sind bereits durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung in den Haushalt 2017 eingebracht worden. Alle Schulen sind aufgefordert, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten. Sie können bei Rückfragen Unterstützung beim UBSKM, dem MSW, der jeweiligen Bezirksregierung, den Schulpsychologischen Beratungsstellen und bei den Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention erhalten. Kooperationen mit örtlichen Kinderschutzeinrichtungen sind dabei erwünscht. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Programm „Schule gegen sexuelle Gewalt“? Das Land Nordrhein-Westfalen war eines von fünf Bundesländern, das durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung bei der Planung der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ im Planungs- und Beratungsstab des UBSKM seit Juni 2015 vertreten war. Die Initiative wird seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung nicht als eine zusätzliche Aufgabe für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 4 Schulen angesehen, sondern als eine wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung des bereits bestehenden gesetzlichen Auftrags gegen Kindesmissbrauch. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hatte in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ befürwortet und den Ländern empfohlen, „die konkreten Rahmenbedingungen für die Umsetzung der geplanten Kampagne in den einzelnen Ländern direkt mit dem Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs abzustimmen“. Durch die Initiative soll erreicht werden, dass alle Schulen Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt umsetzen. Sie sollen Kompetenzorte werden, an denen Kinder und Jugendliche Hilfe finden und Schulen nicht zu Tatorten werden. „Schule gegen sexuelle Gewalt“ gibt Schulen dabei fachliche Unterstützung, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dazu werden den Schulen Materialien und konkrete Anleitungen bereitgestellt. Die Initiative und die in Nordrhein-Westfalen gewählte Form der Implementation geben Schulen eine echte Hilfe, nachhaltig diese Schutzkonzepte zu entwickeln und anzuwenden. 4. Welche Angebote von Institutionen/Vereinen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind der Landesregierung bekannt? (Bitte nach Orten auflisten und Kurzbeschreibung zu den Angeboten) Die Landesregierung fördert seit Jahren Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt mit vielfältigen, zielgruppengerechten - hier kinder- und jugendgerechten - Projekten und Beratungsangeboten. Mit diesen Präventionsmaßnahmen sollen Mädchen und Jungen in ihrer Persönlichkeitsbildung gestärkt werden, bereits frühzeitig entsprechende Gefahren wahrzunehmen. Sie sollen damit befähigt sein, sich derartigen Angriffen entziehen oder erwehren zu können. Prävention gegen sexualisierte Gewalt bedarf vor allem der Information. Zu diesem Zweck fördert das Land die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. – Landesstelle Nordrhein-Westfalen (AJS) in Köln. Diese hat u.a. die Aufgabe, zum Thema sexueller Missbrauch zu informieren. Sie erfüllt ihre Aufgabe über Informationsveranstaltungen und die Herausgabe von Materialien wie z.B. den Ratgeber "Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen – Ein Ratgeber für Mütter und Väter" oder die Broschüre "Kinder sicher im Netz" für Fachkräfte und Eltern. Zudem berät die AJS Institutionen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen vor Ort. Neben Informationsveranstaltungen wie z.B. "Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen" bietet die AJS auch Fortbildungen für z.B. Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen und Jugendämter an. Gemeinsam mit der Serviceagentur "Ganztägiges Lernen in Nordrhein-Westfalen" hat die Landesregierung in 2015 eine umfangreiche Handreichung und Arbeitshilfe zu diesem Thema für Lehrerinnen und Lehrer herausgeben. Darüber hinaus bieten z.B. die Arbeitsgemeinschaften im Bereich der geschlechterspezifischen Jugendarbeit entsprechende Informationen an und führen Angebote durch. Schließlich engagieren sich örtliche und regionale Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe für die Prävention sexualisierter Gewalt. Die Landesregierung stellt im Rahmen der Förderung der Familienberatungsstellen jährlich rund 1,1 Millionen Euro für auf Gewalt und Missbrauchsfälle spezialisierte Beratungsstellen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 5 zur Verfügung. Hierzu zählen u.a. die Ärztlichen Anlaufstellen gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern, die Kinderschutzzentren, die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Zartbitter e.V. in Köln, die Beratungsstellen der Mädchenhäuser sowie die Kinderschutzambulanzen, die beratende und therapeutische Hilfen anbieten. Spezialisierte Beratungsstellen arbeiten in der Regel mit Personen und Institutionen aus dem Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen zusammen, wie Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen und leisten zudem häufig Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus sind alle Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen auch Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt. Das Land fördert die Familienberatungsstellen mit jährlich 20 Millionen Euro. Auch zu nennen sind die vielen Projekte von Sportvereinen, die sich mit der Thematik befassen. So unterstützt das NRW-Programm „Schweigen schützt die Falschen“ mit seinem „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ sehr eng Vereine bei der Umsetzung von Qualitätsstandards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, z.B. bei der Entwicklung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen im eigenen Verein. Durch Informationskampagnen und Qualifizierungen über das Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungs-System (VIBSS) wird ein Handlungsbewusstsein bei den Verantwortlichen in den Vereinen ausgelöst. Diese Initiativen führen dazu, dass ein breites Bündnis in Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor sexueller Gewalt entsteht, dem sich Vereine, Bünde und Verbände sowie weitere (Sport)organisationen nach Erfüllung erforderlicher Qualitätskriterien anschließen. Die Landesregierung arbeitet konstruktiv mit dem Landessportbund zusammen, so dass das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ Schritt für Schritt enttabuisiert werden konnte. Wichtige Schritte auf diesem Weg waren: - Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Botschaften der Studie aus dem Jahre 1995 (Klein/ Palzkill). - Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Enttabuisierung des Themas. - Initiierung von professionell gestalteten Kampagnen (z. B. Schweigen schützt die Falschen) in Verbindung mit kinder- und jugendgerechten Informationsmaterialien. - Entwicklung und Umsetzung hochprofessioneller Fortbildungskonzepte für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Sportorganisationen in Nordrhein- Westfalen durch den Landessportbund bzw. die Sportjugend Nordrhein-Westfalen. Materialien erschienen im Programm „Schweigen schützt die Falschen!“: - Handlungsleitfaden für Vereine (vorsorgen – erkennen – handeln) - Handlungsleitfaden für Fachverbände (informieren – beraten – vorangehen) - Infoheftchen für Mädchen und für Jungen „Wir können auch anders!“ und - „Finger weg – pack mich nicht an!“ - Elternkompass - Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendschutz im Sportverein! Des Weiteren dienen die an verschiedenen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen eingerichteten Kinderschutzambulanzen als Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die sexuelle / körperliche Gewalt und / oder Vernachlässigung erfahren haben. Durch die Anbindung an die Kliniken ist die Möglichkeit einer sach- und kindgerechten Diagnostik sichergestellt. Kinderschutzambulanzen sind aber auch Kontaktstellen für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, sonstige Verantwortliche und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Sie haben somit nicht nur eine zentrale Funktion in der Hilfe für die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14849 6 Betroffenen, sondern unterstützen auch bei der Einschätzung und Abklärung von Verdachtsfällen. Kinderschutzambulanzen arbeiten interdisziplinär und kooperieren eng mit regionalen Hilfeinstitutionen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention sowie zur Vermittlung und Vernetzung von Hilfeangeboten. Mit den ab dem Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln beabsichtigt die Landesregierung, die Arbeit von Kinderschutzambulanzen, die Vernetzung sowie die Fortund Weiterbildung in diesem Bereich finanziell zu unterstützen. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet hierzu derzeit ein entsprechendes Förderkonzept. Eine Auflistung der Angebote von Institutionen / Vereinen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist nicht beigefügt, da die Landesregierung über diese, im Kern kommunale Aufgabe, und die hier wirkenden Einrichtungen keinen Überblick haben kann. 5. Sieht die Landesregierung über die bestehenden Angebote hinaus weiteren Handlungsbedarf, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen? Die Landesregierung hält den eingeschlagenen Weg der Prävention durch Information für richtig. Neben den Frauen- und spezialisierten Familienberatungsstellen leisten auch die vielfältigen Jugendhilfeträger wichtige Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zur Enttabuisierung und gegen die Bagatellisierung sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft. Die vielfältigen zusätzlich vom Land geförderten Beratungsstellen, Beratungsangebote und Projekte zur Sexualaufklärung und Prävention unterstützen diese Aufgabe und erfolgen darüber hinaus mit dem Ziel der Stärkung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich einer selbstbestimmten Sexualität. Die im Abschlussbericht des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ formulierten Vorschläge fließen in die Beratungsangebote der Ressorts mit ein. Eine Zusammenarbeit von Schulen mit örtlichen Beratungsstellen ist bei der Umsetzung der erarbeiteten Schutzkonzepte von Bedeutung. So können Schulen durch die Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte zusätzliche Kompetenzorte werden, an denen Kinder und Jugendliche Hilfe finden.