LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14860 12.04.2017 Datum des Originals: 12.04.2017/Ausgegeben: 19.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5704 vom 15. März 2017 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/14506 Ursache des seismischen Ereignisses vom 26.01.2017 in Herne-Sodingen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26.01.2017 ereignete sich gegen 17:25 Uhr im Raum Herne/Bochum ein seismisches Ereignis. Nach einer ersten Bewertung durch den geologischen Dienst NRW besteht die Vermutung, dass das Ereignis bergbaubedingt ausgelöst worden ist, obwohl die Zeche Constantin, der das Ereignis zugeordnet wird, ihren Betrieb bereits 1967 eingestellt hat. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5704 mit Schreiben vom 12. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Am 26. Januar 2017 um 17:24 Uhr MEZ waren Erschütterungen im Raum Herne zu spüren. Das Ereignis wurde vom Landeserdbebendienst des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) registriert und ausgewertet. Die Auswertung der an den Erdbebenstationen des GD NRW erhobenen Messdaten ergab folgende Details: • Ereigniszeit: 26.01.2017, 16.24.39,1 UTC (17:24:39,1 Uhr MEZ) • Epizentrum: 51,544° nördl. Breite; 7,247° östl. Länge, Ortslage Herne-Sodingen, Lageunsicherheit: ca. 2 km. • Herdtiefe: 0,5 km, Unsicherheit: ca. 1 km • Magnitude: ML = 1,9 (Richter-Skala) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14860 2 Die Ursache des seismischen Ereignisses ist dem GD NRW nicht bekannt. Dies wurde auch in der vom GD NRW veröffentlichten Erdbebenmeldung in dieser Form geäußert. Die von Dritten geäußerte Vermutung, dass das Ereignis auf die ehemalige Bergbautätigkeit zurückzuführen sei, kann durch den GD NRW weder bestätigt noch widerlegt werden. Die ermittelten Angaben zu Epizentrum und Herdtiefe könnten jedoch auf die Lage in einem bergbaulich beanspruchten Gebiet hindeuten. Ein konkreter Zusammenhang zur Zeche Constantin wurde nach Recherche des GD NRW zunächst von privaten Internetportalen hergestellt und später von den Nachrichtenmedien aufgegriffen. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Ursachen des seismischen Ereignisses vom 26.01.2017 in Herne-Sodingen zu untersuchen? Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW hat den GD NRW zu den Ergebnissen der Auswertung des Landeserdbebendienstes kontaktiert, nachdem sie Kenntnis über das seismische Ereignis erlangt hatte. Der GD NRW regte an, nähere Erkenntnisse über mögliche Prozesse, die für das seismische Ereignis verantwortlich sein können, über die Ermittlung einer so genannten Herdflächenlösung zu gewinnen. Dazu sind zusätzlich die Registrierungen des Seismologischen Observatoriums der Ruhr- Universität Bochum (Netzwerk BUG) von besonderer Bedeutung. Das Bochumer Observatorium betreibt weitere Messstationen im Bereich des Ruhrgebietes, die speziell auf die Registrierung bergbauinduzierter Ereignisse in dieser Region ausgerichtet sind. Der vollständige Datensatz des Landeserdbebendienstes wurde dazu den Kollegen aus Bochum für eine weitere, integrierte wissenschaftliche Auswertung zur Verfügung gestellt. Nach Informationen des GD NRW ist diese Auswertung derzeit in Bearbeitung. 2. Welche Ursachen haben nach Erkenntnis der Landesregierung zu dem seismischen Ereignis geführt? 3. Sofern das Ereignis der bereits 1967 aufgegebenen Bergbautätigkeit der Zeche Constantin zugeordnet werden kann: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Ereignis für den Umgang mit dem Altbergbau in Nordrhein-Westfalen. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Untersuchungen des Seismologischen Observatoriums der Ruhr-Universität Bochum dauern noch an, daher können die Fragen derzeit nicht beantwortet werden.