LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14863 13.04.2017 Datum des Originals: 12.04.2017/Ausgegeben: 20.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5702 vom 13. März 2017 der Abgeordneten Ralf Witzel und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/14495 Verlorengegangene Notrufe bei der Polizei im Polizeipräsidium Bochum – Wie viele Alarmierungsversuche von hilfesuchenden Bürgern sind in den Jahren 2015 und 2016 leider ins Leere gelaufen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon häufig hat sich der Landtag in der Vergangenheit mit der Problematik entgangener Notrufe bei der Polizei befasst, zuletzt ausweislich der Parlamentsdatenbank am 29. Oktober 2015. Seinerzeit hat der Innenminister einen schriftlichen Bericht mit einer Gesamtübersicht der verlorengegangenen Notrufe in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2015 vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert, dass in den letzten Jahren in unserem Land insgesamt rund eine halbe Millionen Notrufe verlorengegangen sind. Als „verlorengegangen“ gelten Notrufe, die nach mehr als fünf Sekunden Wartezeit durch den Anrufer beendet werden, ohne dass der Anruf durch die Leitstelle in diesem Zeitraum entgegengenommen worden ist. Auch wird in der erwähnten Vorlage mit der Archivnummer 16/3334 darauf hingewiesen, dass derzeit aufgrund der eingesetzten Leitstellentechnik in etlichen Kreispolizeibehörden keine Möglichkeit einer Auswertung der Notrufannahmequote gegeben ist, und in einigen Behörden die verlorengegangenen Notrufe nur in Teilen erhoben werden können, da die technischen Voraussetzungen für die Erhebung einer größeren Datenmenge angeblich nicht gegeben seien. Tatsächlich ist also von einer beachtlichen Dunkelziffer verlorengegangener Notrufe auszugehen. Für das Polizeipräsidium Bochum fehlt in der besagten Gesamtübersicht so auch ein Teil der angeforderten Daten. Es sind die Gesamtzahl der Notrufe insgesamt sowie die verlorenen Notrufe aufgeführt, Daten für vorzeitig beendete Notrufe fehlen allerdings. Auch wenn wahrscheinlich nicht jeder verlorene Notruf automatisch einen großen Schaden auslöst, da beispielsweise bei einem Unfall mehrere Bürger die Notrufnummer wählen, ist es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14863 2 eine realistische Möglichkeit, dass Bürger in Bochum und Herne selbst in dringenden Fällen wie bei dem Einsatzanlass „Täter vor Ort“ oder „Unfall mit Verletzten“ die Polizei nicht oder nicht schnell genug erreichen können. Die Entgegennahme aller Notrufversuche über die 110- Nummer muss daher ununterbrochen für 24 Stunden an sieben Tagen in jeder Woche gewährleistet sein, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, zu dieser Problematik nun auch für das Polizeipräsidium Bochum aktuelle Informationen zu erhalten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5702 mit Schreiben vom 12. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Eine differenzierte Auswertung der Notrufe für die Städte Bochum und Herne ist aufgrund der im genannten Berichtszeitraum vorhandenen Technik bei der KPB Bochum nicht möglich. 1. Wie viele Notrufe sind jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt beim Polizeipräsidium Bochum eingegangen? (bitte differenzierte Darstellung für das Bochumer bzw. Herner Stadtgebiet) Im Jahr 2015 gingen auf der Leitstelle der KPB Bochum 166.602 Notrufe und im Jahr 2016 164.392 Notrufe ein. 2. Wie viele der Notrufe sind jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt beim Polizeipräsidium Bochum angenommen worden bzw. verlorengegangen? (bitte differenzierte Darstellung für das Bochumer bzw. Herner Stadtgebiet) Von den im Jahr 2015 eingegangenen Notrufen wurden 151.894 angenommen. 14.708 Notrufe gingen verloren. Im Jahr 2016 wurden 152.387 Notrufe angenommen. Es gingen 12.005 Notrufe verloren. 3. Wie viele der verlorengegangenen Notrufe beim Polizeipräsidium Bochum sind davon sogar erst nach mindestens 20 Sekunden Klingelzeit durch die Anrufer beendet worden? (bitte differenzierte Darstellung für das Bochumer bzw. Herner Stadtgebiet) Ein Notruf gilt dann als „verloren“ und wird als solcher in den technischen Systemen registriert, wenn er nach mehr als fünf Sekunden Wartezeit vom Anrufer beendet wird, ohne dass der Anruf durch die entsprechende Leitstelle angenommen wurde. Nach einer Zeitspanne von mehr als 20 Sekunden wurden im Berichtsjahr 2015 in der KPB Bochum 1.625 Notrufe anruferseitig beendet und im Jahr 2016 1.186 Notrufe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14863 3 4. Wie viele der beim Polizeipräsidium Bochum jeweils jährlich in den Jahren 2015 und 2016 eingegangenen Notrufe sind aufgrund von Überlastung in der Bochumer Einsatzleitstelle an eine andere Polizeidienststelle weitergeleitet worden? Die Telefonanlage der KPB Bochum erfüllt die technischen Voraussetzungen einer automatischen Weiterleitung nicht. 5. Wie viele der (zunächst) erfolglosen Anrufer haben nach Abbruch ihres Anrufversuchs zumindest einen späteren Rückruf seitens der Polizei aus dem Polizeipräsidium Bochum nach Ende der Überlastungssituation erhalten? Die für die Beantwortung der Frage notwendige Auswertung müsste aufgrund der aktuellen technischen Gegebenheiten manuell durchgeführt werden und ist ohne unverhältnismäßigen Erhebungsaufwand in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.