LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14878 13.04.2017 Datum des Originals: 13.04.2017/Ausgegeben: 20.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5715 vom 16. März 2017 des Abgeordneten Wilhelm Hausmann CDU Drucksache 16/14538 Unbesetzte Stellen bei Schulen, Polizei und Finanzämtern in Oberhausen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Stellen in Schulen, bei der Polizei oder in Finanzämtern sind in NRW aktuell unbesetzt. Schulen und Behörden stellt dies vor große Herausforderungen bei der Planung und Beamte und Angestellte vor mehr Belastungen. Im Jahr 2016 wurden in Schulen und Finanzämtern sogar Stellen abgebaut. Bei der Polizei wurden in 2016 nicht, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, 500 neue Kräfte gewonnen, sondern lediglich 94 Beamte und Angestellte. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5715 mit Schreiben vom 13. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung sowie dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zum Stichtag 01.03.2017 bei den Oberhausener Finanzämtern? (Bitte getrennt für das Finanzamt Oberhausen-Süd und Oberhausen-Nord auflisten) Die gewünschten Angaben zu unbesetzten Stellen können auf Dienststellenebene nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Bewirtschaftung von Stellen zentral für das Kapitel 12050 über die Oberfinanzdirektion erfolgt. Zum 01.12. eines Jahres erfolgt jedoch der sog. Personalausgleich, um die geprüften Nachwuchskräfte auf die Finanzämter zu verteilen und dabei eine gleichmäßige Besetzung der Finanzämter zu erzielen, dabei werden auch bekannte Abgänge bis zum 31.03. des Folgejahres in den Dienststellen berücksichtigt. Danach ergab sich für die Finanzämter Oberhausen-Nord und Oberhausen-Süd zum 01.12.2016 jeweils kein Zuführungsbedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14878 2 2. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zum Stichtag 01.03.2017 beim Kreispolizeipräsidium Oberhausen? (Bitte nach Abteilungen auflisten) Planstellen Unterjährig frei werdende Planstellen des vormals gehobenen und höheren Dienstes (durch altersbedingte Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden im Rahmen der praktizierten zentralen Stellenplanbewirtschaftung eingezogen und entsprechend im Ministerium für Inneres und Kommunales verwaltet. Zum Stichtag 01.03.2017 lagen folgerichtig keine unbesetzten Planstellen beim Polizeipräsidium Oberhausen vor. Die unterjährig freiwerdenden Planstellen dienen darüber hinaus unmittelbar der Übernahme der geprüften Kommissaranwärter/-innen zum 01.09. eines jeden Jahres sowie der Einstellung von Direkteinsteigern/-innen und Aufsteigern/-innen aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst und stellen damit keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche z.B. über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Tarifstellen Von den dem Polizeipräsidium Oberhausen zugewiesenen 60,86 Stellen für Tarifbeschäftigte (inklusive 2 Stellen aus dem Maßnahmenpaket) sind 59,86 Stellen besetzt und für eine Stelle wurde bereits eine Einstellungszusage erteilt. Damit sind alle Tarifstellen des PP Oberhausen besetzt. 3. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zum Stichtag 01.03.2017 an Oberhausener Schulen? (Bitte nach Schulen getrennt auflisten) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, da im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen gibt es keinen Stellenplan. Folglich liegen auch keine Daten vor. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenen und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr.