LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14879 18.04.2017 Datum des Originals: 12.04.2017/Ausgegeben: 21.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5682 vom 8. März 2017 der Abgeordneten Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg und Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/14447 Versteigerung der Büchersammlung der landeseigenen Portigon AG: vereinbar mit dem „Kodex zum Umgang mit Kunst im Landesbesitz in NRW“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juli 2016 sollte die Kunstsammlung der Portigon AG, der Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen Landesbank West LB, vor dem Hintergrund des „Kodex zum Umgang mit Kunst im Landesbesitz in NRW" endgültig für das Land Nordrhein-Westfalen gesichert und ein Ausverkauf verhindert werden. Die eigens dafür gegründete unselbstständige Stiftung „Kunst im Landesbesitz “ wurde an die Kunstsammlung NRW angegliedert und übernahm 297 Kulturgüter aus dem Besitz der Portigon AG. Diese wurden für knapp 30 Mio. Euro angekauft und über einen entsprechenden Darlehensvertrag mit der NRW-Bank finanziert. Kunst, die mit öffentlichen Geldern erworben wurde, sollte öffentliches Eigentum bleiben. So erklärte Kulturministerin Christina Kampmann in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 04.07.2016: „Uns ging es darum, diese für Nordrhein-Westfalen wichtigen Kulturgüter weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich freue mich, dass es in gemeinsamer Anstrengung gelungen ist, dieses zentrale Ziel des Runden Tisches zu erreichen“. Auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans zeigte sich in selbiger Pressemitteilung zufrieden: „Das Kulturministerium und die Portigon AG haben heute als Vertragspartner ein klassisches Win-Win-Geschäft abgeschlossen. Die neue Stiftung ist ein Gewinn für die Bürger Nordrhein-Westfalens und die Portigon AG erhält die erforderliche Entschädigung für die Herausgabe der Vermögenswerte.“ Umso mehr überrascht nun der Artikel „Schnelles K.o. für den Kodex“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 04.03.2017. Darin wird berichtet, dass die Portigon AG ihre wertvolle Büchersammlung entgegen dem oben genannten Kodex am letzten Märzwochenende 2017 im Kölner Auktionshaus Venator & Hanstein versteigern wird. Allein die wertvollsten 12 der 36 Bücher der Sammlung seien bereits im Auktionskatalog zu finden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14879 2 Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5682 mit Schreiben vom 12. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. 1. Inwiefern ist die Versteigerung der Kunstsammlung der Portigon AG vereinbar mit dem „Kodex zum Umgang mit Kunst im Landesbesitz in NRW“? Die Portigon AG muss nach dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 abgewickelt werden. Demzufolge ist sie verpflichtet, ihr gesamtes Vermögen, also auch Kunstgegenstände, im Rahmen des Rückbaus zu veräußern. Hierzu gehörte auch der Verkauf von 297 Kunstgegenständen und eines Musikinstruments an die Kunstsammlung NRW im letzten Jahr. Damit ist es gelungen, für das Land Nordrhein-Westfalen wichtige Kulturgüter auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weitere in diesem Kontext von der Portigon AG angebotene Gemälde, Objekte und Skulpturen hatten nach Auffassung des Kulturfachlichen Beirats keinen Bezug zu Nordrhein-Westfalen, befanden sich in einem schlechten Erhaltungszustand oder konnten als großformatige Skulptur nicht an einen anderen Ort verbracht werden, so dass kein Ankauf empfohlen wurde. Im Spätsommer 2016 hat der Kulturfachliche Beirat der Stiftung „Kunst im Landesbesitz“ den Entwurf eines Kodex zum Umgang mit Kunst im Landesbesitz in Nordrhein-Westfalen vorgelegt . Die Beratungen über den Kunstkodex sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach Verabschiedung des Kodex und Umsetzung in den jeweiligen Unternehmensregelungen wird der Kodex verbindlich. Ungeachtet dessen erwartet die Landesregierung, dass die Portigon AG beim Umgang mit Gegenständen, die im weitgehenden Sinne mit Kunst zu tun haben, den kulturpolitischen Interessen des Landes Rechnung trägt. 2. Seit wann weiß die Landesregierung von der geplanten Versteigerung? Der Landesregierung hat von dem beabsichtigten Verkauf der antiquarischen Bücher erstmals aus dem in der Kleinen Anfrage zitierten Presseartikel erfahren. 3. Welche Schritte plant die Landesregierung, um eine Versteigerung des wertvollen Bücherbestandes noch zu verhindern? Nach Bekanntwerden des geplanten Verkaufs der antiquarischen Bücher durch die Portigon AG hat die Landesregierung die zur Versteigerung vorgesehenen Werke fachlich durch die Universitäts- und Landesbibliotheken Münster, Bonn und Düsseldorf bewerten lassen. Im Ergebnis bestand Übereinstimmung, dass 2 der 431 antiquarischen Werke für das Land Nordrhein -Westfalen von besonderer Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um die Werke „Scenery oft the Rhine“ von Robert Batty und „Collection de cinquante vues du Rhin…“ von Laurenz Janscha und Johannes Ziegler. Die Portigon AG hat auf Bitten der Landesregierung die genannten Werke von der Versteigerung ausgenommen. Derzeit prüft die Landesregierung, wie der Erhalt der beiden Werke für eine öffentliche Kultureinrichtung im Land ermöglicht werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14879 3 4. Warum befindet sich nur ein Teil der Kunstsammlung im Besitz der Stiftung „Kunst im Landesbesitz“, während andere Kunstgegenstände von der Portigon AG weiterhin versteigert werden können? Der Kulturfachliche Beirat hat auf Grundlage einer Auflistung der Portigon AG aus 2015 die seiner Auffassung nach für Nordrhein-Westfalen wichtigen Kulturgüter der Portigon AG identifiziert und den Ankauf empfohlen. Der Erwerb erfolgte zudem im Austausch mit dem Runden Tisch „Kunstbesitz von Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW“, dessen Mitglied auch der Mitfragesteller, Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, war. Die Bücher waren in dieser Auflistung nicht vorhanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Inwiefern hält die Landesregierung es für möglich, sämtliche oder Teile der Werke der wertvollen Büchersammlung der Portigon AG der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf (ULB) oder anderen großen Bibliotheken in NRW zu übergeben und damit für die Öffentlichkeit zu erhalten? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.