LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14881 18.04.2017 Datum des Originals: 18.04.2017/Ausgegeben: 21.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5714 vom 16. März 2017 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/14537 Wie geht es mit dem „Schulobst“- Programm in NRW weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur guten Bildung unserer Schülerinnen und Schüler gehört eine gesunde Ernährung. Gute und gesunde Ernährung fördern die Leistungsfähigkeit. Dies frühzeitig zu erlernen, ist für die Schülerinnen und Schüler, gerade im Grundschulalter besonders wichtig. Dieses sicherzustellen ist nicht nur Aufgabe der Elternhäuser und Schulen, sondern auch der Landesregierung. Es sollten möglichst alle Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit profitieren können. Daher ist die weitere Ausgestaltung des Programms in NRW besonders wichtig. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5714 mit Schreiben vom 18. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW wird seit dem Schuljahr 2009/2010 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen sehr erfolgreich durchgeführt. Ziel des Programms ist es, den Schülerinnen und Schülern Gemüse und Obst schmackhaft zu machen und bereits zu Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten nahe zu bringen. Durch die pädagogische Begleitung des Programms sollen die Ernährungskompetenzen der Kinder nachhaltig gefördert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14881 2 Das Programm ist deshalb vom Ministerium in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut worden. 1. Wie hat sich das Programm von 2009 bis 2016 entwickelt? Die Zahlen der wachsenden Teilnahme von Schulen sowie Schülerinnen und Schüler zeigen, dass das Schulobst- und -gemüseprogramm sehr erfolgreich ist. Schuljahr Schulen Schüler/innen 2009/2010 355 65.000 2010/2011 450 85.000 2011/2012 520 100.000 2012/2013 581 110.000 2013/2014 800 144.000 2014/2015 1.020 186.000 2015/2016 1.129 214.000 2016/2017 1.098 224.125 Der Rückgang der teilnehmenden Schulen von 2016/2017 gegenüber 2015/2016 erklärt sich durch die Schulentwicklung infolge des Schulkonsenses und die Bildung von Teilstandorten. 2. Was bewegt NRW, anders als in Niedersachsen, keine finanzielle Unterscheidung zwischen Bio- und nicht Bio-Lieferanten vorzunehmen? Die Schulen erhalten zum Teil bereits Bioprodukte. Eine finanzielle Unterscheidung zwischen Bioprodukten und Nicht-Bioprodukten wurde in der Vergangenheit bereits erwogen, bisher aber nicht umgesetzt, um den Verwaltungsaufwand für die Erzeuger, Lieferanten, Schulen sowie der beteiligten Verwaltung möglichst gering zu halten. Die Frage der finanziellen Differenzierung nach Bio- und Nicht-Bioprodukten wird auch in der Zukunft wieder erneut geprüft und ggf. umgesetzt werden. 3. Wie stellt sich derzeit die Förderungssystematik des Landes dar? Zielgruppe des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms NRW sind insbesondere Grund- und Förderschulen mit Primarstufe des Landes NRW. Die Klassen 5 und 6 sowie Einsteigerklassen können ebenfalls teilnehmen. Die Kinder erhalten 3 Portionen pro Woche, eine Portion enthält 100 g Obst oder Gemüse. Schulen, die bereits am Programm teilnehmen, melden sich jedes Jahr vor dem neuen Schuljahr online zurück und können dann weiter an dem Programm teilnehmen . Neue Schulen können sich online bewerben und werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Das Bewerbungsverfahren für das kommende Schuljahr 2017/2018 läuft seit dem 13.03.2017, die Bewerbungsfrist endet am 28.04.2017. Die Schulen suchen sich die Lieferanten aus. Die Lieferanten erhalten die Beihilfen - einen Portionspreis von 33 Cent pro 100 g - nach einem festgelegten Zuwendungs- und Bewilligungsverfahren. Die Beihilfen setzen sich derzeit aus rd. 75 % EU- und rd. 25 % Landesmitteln zusammen. 4. Wie viele Schulen sind aktuell eingebunden? (Bitte nach Schulform auflisten.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14881 3 Derzeit erhalten 256 Förderschulen, 829 Grundschulen und 12 sonstige Schulen (z.B. Waldorfschulen oder Primusschulen) Obst und Gemüse nach dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW. 5. Was müssen Schulen und Lieferanten mit Blick auf die Förderperiode 2017/2018 beachten? Zum nächsten Schuljahr 2017/2018 wird das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW mit dem EU-Schulmilchprogramm NRW zum EU-Schulprogramm NRW zusammengeführt. Auch im Schuljahr 2017/2018 werden beide Programme weiter fortgeführt. Für den Programmteil Schulobst und -gemüse profitieren die Schulen weiter von den kostenlosen Obst- und Gemüselieferungen . Für die Teilnahme an diesem Programmteil gibt es wie zuvor ein Bewerbungsund Rückmeldeverfahren (s. Frage 3). Zum Programmteil Schulmilch gibt es zum nächsten Schuljahr ebenfalls kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Schulmilch und weitere Milchprodukte können im kommenden Schuljahr wie bisher über die Milchlieferanten bestellt werden. Für die Abgabe der Schulmilch (Milch, Kakao und Milch-Misch-Getränke) wird eine EU-Beihilfe von rund 5 Cent/Portion gewährt , zusätzlich wird ein Elternbeitrag von 30 – 40 Cent für 200/250 ml Getränk berechnet.