LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14889 19.04.2017 Datum des Originals: 18.04.2017/Ausgegeben: 24.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5647 vom 28. Februar 2017 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/14346 Wie stellt sich die Situation befristeter Arbeitsverträge in Nordrhein-Westfalen dar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem der Kanzlerkandidat der SPD die hohe Zahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge kritisierte, stellt sich die Frage, wie hoch die Zahl der befristeten Stellen in Nordrhein-Westfalen ist. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5647 mit Schreiben vom 18. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung steht befristeten Arbeitsverträgen kritisch gegenüber. Befristete Arbeitsverhältnisse wurden im Verantwortungsbereich der Landesregierung nur dann abgeschlossen, wenn die Möglichkeit für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht bestand. Die Zahl der befristeten Stellen liegt bereits heute – gemessen an allen Beschäftigten des Landes – weit unter 5%; seit der Regierungsübernahme bis 2016 hat die rot-grüne Landesregierung die Zahl der befristeten Stellen um 14 % gesenkt. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen so schnell wie möglich abzubauen. Unterschiede zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft Öffentliche Verwaltungen sind allerdings - anders als private Unternehmen - zur Begründung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf vom Haushaltsgesetzgeber legitimierte und den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14889 2 Haushaltskapiteln verbindlich zugeordnete Stellen angewiesen. Dadurch ist die Öffentliche Verwaltung in ihrer Flexibilität bezüglich der kurzfristigen Schaffung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschränkt. Die Landesverwaltung strebt stets die Übernahme auf eine perspektivisch frei werdende Stelle an, sofern die Probezeiten erfolgreich verlaufen sind. Bei der Bewertung der Zahlen ist weiter zu bedenken, dass nicht alle befristet eingestellten Personen auch die Entfristung abwarten bzw. überhaupt dauerhaft im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Nicht selten wird die befristete Einstellung auch (nur) als erster Einstieg in den Arbeitsmarkt gesehen, bevor eine anderweitige Orientierung erfolgt. Auch so genannten Kettenarbeitsverträgen tritt die Landesregierung entgegen. Seit Regierungsübernahme im Jahr 2010 wurden insgesamt 678 zusätzliche Stellen - vornehmlich im Justizbereich - zur Entfristung von bisher befristeten Arbeitsverhältnissen budgetneutral eingerichtet . Die Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse kann nicht ohne weiteres mit der Anzahl der unbesetzten Stellen in Zusammenhang gebracht werden. Nicht jede unbesetzte Stelle ist für eine Besetzung verfügbar. Zum Beispiel sind zahlreiche Stellenanteile für Arbeitszeitaufstockungen durch Teilzeitbeschäftigte reserviert. Außerdem muss eine freie Stelle hinsichtlich Status (Planstelle oder Arbeitnehmerstelle) und Wertigkeit (Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe) passen. Entscheidend ist, ob in der jeweiligen Behörde vor Ort eine passende Stelle verfügbar ist. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung mit Blick auf befristete Beschäftigungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen vor? Laut „Arbeitsmarktreport NRW - 2016 Themenbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt atypische und Niedriglohnbeschäftigung“ der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH ist die Zahl der befristet Beschäftigten in NRW zwischen 2011 und 2015 von 567.000 auf 544.000 gesunken. Der Anteil der befristet Beschäftigten an den abhängigen Kern-Erwerbstätigen (nur abhängig Beschäftigte zwischen 15 und unter 65; keine Auszubildenden, Selbständige und mithelfende Familienangehörige) ist im gleichen Zeitraum ebenfalls gesunken: von 8,7 % (in 2011) auf 8,1 % (in 2015). Die Daten des Berichts basieren auf einer Sonderauswertung des Mikrozensus durch IT.NRW in 2016. 2. Wie hoch ist die Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge in den einzelnen Ministerien des Landes einschließlich der nachgeordneten Behörden in 2016? (Bitte nach Ressorts aufschlüsseln) Die erbetenen Angaben sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Datenerhebungen zu gewährleisten, wurde die Erhebung auf den Stichtag 31.12.2016 durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14889 3 Einzelplan Ressort ohne Sachgrund befristete Beschäftigungsverhältnisse am 31.12.2016 02 StK 22 03 MIK 443 04 JM 647 05 MSW* 6 06 MIWF 29 07 MFKJKS 22 09 MBWSV 11 10 MKULNV 183 11 MAIS 0 12 FM 19 14 MWEIMH 18 15 MGEPA 4 *) ohne Schulbereich Die aufgeführten „Befristungen“ sind Momentaufnahmen. So sind knapp vier Monate später in der Staatskanzlei „nur“ noch 14 sachgrundlose Befristungen zu verzeichnen, weitere Entfristungen stehen bevor. Für den Schulbereich (Einzelplan 05, Kapitel 05 310 bis 05 410) ist eine differenzierte Auswertung nach Vorliegen und Nichtvorligen eines Sachgrunds im Sinne des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht möglich, da die vorhandenen Steuerungsinstrumente diese Unterscheidung nicht abbilden. Eine solche Differenzierung könnte nur durch einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfolgen, indem bei den personalverantwortlichen Schulaufsichtsbehörden sämtliche Personalakten einzeln gesichtet werden. Es kann aber anhand der bestehenden Daten eine Differenzierung nach Einstellungsgrund erfolgen. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. In der Landesverwaltung bestehen derzeit sachgrundlose Befristungen zum Beispiel mit folgenden Hintergründen: Familie und Beruf: Der öffentliche Dienst ist attraktiv für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Familie und Beruf verbinden. Er bietet ihnen eine große Flexibilität bei Elternzeit, Teilzeit und Beurlaubung. Viele Eltern können bzw. wollen sich nicht für Jahre im Voraus auf Elternzeiten oder Teilzeiten festlegen . Für die Verwaltung heißt das, deren Stellen nicht längerfristig anderweitig verplanen zu können. Elternzeitvertretung ist grundsätzlich ein Sachgrund für eine Befristung. Allerdings haben Ausschreibungen für Verträge mit Sachgrund für Stellen (oder sogar nur Stellenanteile), die nur für vergleichsweise kurze Zeiträume frei sind, wenig Aussicht auf Erfolg. Aushilfen zur Vertretung von Krankheitsfällen: In Fällen langfristiger Erkrankungen müssen kurzfristig Aushilfen eingestellt werden. Das erfolgt regelmäßig nicht über den Sachgrund "Krankheitsvertretung", da dann das Arbeitsverhältnis 14 Tage nach Genesung der zu vertretenden Person enden würde. Durch die gewählte Variante der sachgrundlosen Befristung gelingt es in diesen Fällen durchaus, die Beschäftigung innerhalb der zulässigen Befristungsdauer in unbefristete Beschäftigungen zu überführen , z.B. sobald durch eintretende Ruhestände eine Stelle frei wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14889 4 Übernahme nach Abschluss der Ausbildung: Die Landesverwaltung bildet in einigen Bereichen bewusst über Bedarf aus, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten (Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz macht dies beispielsweise einen Anteil von über 50 Prozent der in der Tabelle aufgeführten Meldung aus). Nach Abschluss der Ausbildung kann ein sachgrundloses Beschäftigungsverhältnis angeboten werden, um die Bewerbung außerhalb der Landesverwaltung aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu ermöglichen und den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern. Mit den bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgebildeten und für einen Justizeinsatz geeigneten Justizfachangestellten werden im Anschluss an die Prüfung bis zum 31.12. desselben Jahres sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Ursächlich ist hierfür , dass für eine vollständige Übernahme zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung in der Regel nicht genügend freie Stellen zur Verfügung stehen. Die Arbeitsverhältnisse mit Auszubildenden , deren unbefristete Beschäftigung beabsichtigt ist, werden bis maximal zum 31.12. des Folgejahres verlängert. Bewältigung gestiegener Flüchtlingszahlen: Die auf Grund der gestiegenen Flüchtlingszahlen geschaffenen Personalstellen mit kw-Vermerken wurden zum Teil mit befristet Beschäftigten besetzt. So konnte auf die Entwicklung des Arbeitsanfalls in diesem Bereich flexibel reagiert werden. Justizvollzug: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen Justizvollzugsdienst werden als Tarifbeschäftigte mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit dem Ziel eingestellt, sie regelmäßig in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zu übernehmen. Das befristete Arbeitsverhältnis dient daher für die Übergangsphase bis zur Übernahme. Ein unbefristetes Dauer-Arbeitsverhältnis kommt nicht in Betracht, da der allgemeine Vollzugsdienst hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, die ein Beamtenverhältnis erfordern. 3. Wie hoch ist die Anzahl befristeter Arbeitsverträge in Unternehmen und Betrieben in 2016 an denen das Land direkt oder indirekt beteiligt ist? (Bitte einzeln aufschlüsseln ) Die erbetenen Angaben sind in Anlage 2 dargestellt. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Datenerhebungen zu gewährleisten, wurde die Erhebung auf den Stichtag 31.12.2016 durchgeführt . 4. Wie stellt sich die Befristung von Arbeitsverhältnissen an nordrhein-westfälischen Hochschulen in 2016 dar? 5. Wie stellt sich die Befristung von Arbeitsverhältnissen an nordrhein-westfälischen Universitätskliniken in 2016 dar? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Daten der amtlichen Hochschulpersonalstatistik aus dem Jahr 2015 verwiesen. Die Zahlen umfassen hauptberufliches wissenschaftlich-künstlerisches Personal, Verwaltungspersonal , Drittmittelpersonal und Pflegepersonal. Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14889 5 Hochschulen Medizinische Einrichtungen Befristet Beschäftigte 30.603 17.516 Davon aus Stellenplan und sonstigen Haushaltsmitteln 12.967 13.798 Davon sonstige Finanzierung (inkl. Drittmittel) 17.636 3.718 Bei der Unterscheidung nach Finanzierungsarten wird deutlich, dass der Anteil der befristet Beschäftigten im Hochschulbereich maßgeblich durch die Mittelherkunft (vgl. „Sonstige Finanzierung “) beeinflusst wird. Der Befristungsgrund resultiert in diesen Fällen aus der temporären Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln (z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten). Die Hochschulen haben sich im Rahmen der „Hochschulvereinbarung 2021“ dazu verpflichtet, auf der Grundlage der verstetigten Mittel verstärkt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren . Der Fortschritt wird in einem Monitoring seitens des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung überprüft. Anlage 1 05 310 05 320 05 330 05 340 05 350 05 360 05 380 05 390 05 410 Aushilfskraft für besondere Maßnahmen 1 6 1 3 Ersatz für Rente auf Zeit 3 6 3 1 2 2 4 Ersatz Sonderurlaub 8 3 3 1 2 3 Ersatz Urlaub 1 1 Ersatzkraft für Ausgesteuerte 15 1 3 5 1 2 6 Ersatzkraft für Elternzeit 2.352 234 528 2.031 189 27 704 604 519 Fachhochschulabsolvent/in am Berufskolleg 1 88 Flexible Mittel für Vertretungsunterricht 214 42 156 272 40 3 173 86 84 Islamischer Religionsunterricht 3 1 1 Lehrkräfte für Herkunftsprachlichen Unterricht 84 2 1 Seiteneinsteiger/Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteiger/innnen und der Staatsprüfung 50 40 34 33 7 58 2 336 Seiteneinsteiger/Pädagogische Einführung 39 20 1 39 2 35 24 sonstige Einstellung 28 8 6 16 2 1 12 18 155 Vertretung auf freien Elternzeit-Anteilen 62 18 51 107 12 2 60 2 42 Vertretung auf Stelle (stellenrelevant) 12 7 4 Vertretung auf Stelle (wie Flexible Mittel für Vertretungsunterricht) 32 18 31 65 4 50 45 24 Vertretungsreserve 2 1 Vertretungskräfte für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache 3 2 3 2 Berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung 16 4 2 5 8 27 3 Anzahl Personen gesamt 2.835 432 849 2.542 328 46 1.116 788 1.282 Anzahl Personen je KapitelGrund Befristet eingestellte Personen im Schulbereich zum Stichtag 31.12.2016 - Aufschlüsselung nach Einstellungsgrund Anlage 1 Gesamt 11 21 20 2 33 7.188 89 1.070 5 87 560 160 246 356 23 269 3 10 65 10.218 I C 2 - P - 2 - 2 - 1 Anlage 2 Stichtag: 31.12.2016 Unternehmen / Betrieb Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse Einzelplan 02 (StK): Grimme Institut - Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH 4 Film- und Medienstiftung NRW GmbH 10 Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz GmbH 13 Einzelplan 03 (MIK): d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG 3 Einzelplan 05 (MSW): FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige gGmbH 9 Einzelplan 06 (MIWF): Deutsches Institut für Entwicklungspolitik 98 Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH 95 Forschungszentrum Jülich GmbH 524 HIS Hochschul-Informations-System eG 56 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. 28 Internationales Konversionszentrum Bonn GmbH 19 Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 91 ZENIT GmbH 5 Einzelplan 07 (MFKJKS): Kultur Ruhr GmbH 48 Neue Schauspiel-Gesellschaft mbH* 145 Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH 12 Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen und Betrieben, an denen das Land NRW direkt oder indirekt beteiligt ist I C 2 - P - 2 - 2 - 1 Anlage 2 Stichtag: 31.12.2016 Unternehmen / Betrieb Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen und Betrieben, an denen das Land NRW direkt oder indirekt beteiligt ist Einzelplan 09 (MBWSV): Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 2 BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH 1 DEGES GmbH 3 Duisburger Hafen AG 32 Flughafen Köln/Bonn GmbH 114 Avantis GOB Aachen/Heerlen N.V. 2 Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH 21 NRW.URBAN Service GmbH 4 Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH 4 Einzelplan 10 (MKULNV): BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH 6 Einzelplan 11 (MAIS): NRW.ProjektSoziales GmbH 3 G.I.B mbH 9 START NRW GmbH 264 Einzelplan 12 (FM): ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH, Köln (ZESAR) 1 NRW.BANK 34 Life Sience Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG** 14 Life Sience Inkubator Sachsen GmbH & Co. KG** 7 I C 2 - P - 2 - 2 - 1 Anlage 2 Stichtag: 31.12.2016 Unternehmen / Betrieb Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen und Betrieben, an denen das Land NRW direkt oder indirekt beteiligt ist Erste Abwicklungsanstalt 50 Erste Financial Services GmbH 12 Erste Portfolio Advisers GmbH 9 Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG 25 Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG 207 PD GmbH - vormals ÖPP Deutschland AG 16 Einzelplan 14 (MWEIMH): Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH 36 Koelnmesse GmbH 47 Messe Düsseldorf GmbH 23 NRW.INVEST GmbH 3 Einzelplan 15 (MGEPA): Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH (HDZ) 212 Gollwitzer-Meier-Klinik GmbH (GMK) 15 Klinik am Rosengarten im Staatsbad Oeynhausen mbH (KaR) 9 Landeskrebsregister NRW gGmbH (LKR) 5 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (Dakks) 11 Summe 2.361 ** im Rahmen von Projektförderungen tätig, sodass befristete Arbeitsverträge systemimmanent sind. * davon 110 Beschäftigte tarifvertraglich befristet nach NV Bühne