LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14892 20.04.2017 Datum des Originals: 20.04.2017/Ausgegeben: 25.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5713 vom 16. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14536 Randale in Zentraler Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Rees – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Wochenende um den 4./5. März haben acht Flüchtlinge zwischen 18 und 28 Jahren in einer am 1. März 2017 eröffneten zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Rees randaliert. Auslöser für die Eskalation sei gewesen, dass die Flüchtlinge mit dem neuen Heim unzufrieden waren. Grund hierfür sei die schlechte infrastrukturelle Anbindung des ehemaligen Depots der Bundeswehr an Rees-Haldern bzw. Hamminkeln-Mehrhoog und der Umstand , dass sich jene Unterkunft in einem Funkloch befand, gewesen. Die aus Togo und Ghana stammenden Männer bedrohten das Sicherheitspersonal und zerschlugen mit mitgebrachten Eisenstangen Fenster und Möbel. Am Samstagvormittag kauften die Betroffenen im Ortskern von Haldern Alkohol. Bei der Randale sollen vier der acht Flüchtlinge alkoholisiert gewesen sein. Laut Kölner Stadtanzeiger vom 6. März 2017 belief sich der Sachschaden nach Schätzungen der angerückten Polizei auf 10.000 Euro. Zuvor musste die Polizei bereits einmal anrücken. Die vom Sicherheitsdienst der Einrichtung herbei gerufenen Polizeibeamten überwältigten schließlich die Randalierer, wobei ein Polizist im Rahmen einer Rangelei umknickte und sich den Fuß brach. Infolgedessen wurde gegen die acht Flüchtlinge Strafverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Landesfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung , Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Einer der Acht wurde vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen. Ferner wurde die Gruppe auf vier andere Landeseinrichtungen aufgeteilt. Die Bezirksregierung Düsseldorf gab laut Rheinischer Post vom 6. März 2017 an, dass es einen solchen Vorfall noch nicht gegeben habe. Ein Mitarbeiter werde die Einrichtung prüfen, um eventuell weitere Sicherheitsmaßnahmen zu exekutieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14892 2 Bei Anwohner und Behörden löste der Vorfall großes Entsetzen aus. Flüchtlingshelfer wollen jedoch weiter engagiert bleiben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5713 mit Schreiben vom 20. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgänge in der ZUE Rees? 2. Welche Konsequenzen folgen aus den Gewalteskapaden in der ZUE Rees? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Ziel der Landesregierung ist es, allen Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen eine Unterkunft bereitzustellen, in der ein friedlicher und respektvoller Umgang miteinander herrscht und gewährleistet wird. Der in Rede stehende Vorfall in der ZUE Rees bedurfte einer sofortigen Reaktion aller beteiligten Stellen sowie der Prüfung präventiv wirkender Maßnahmen. Um die Situation zu deeskalieren und die übrigen Bewohner wie auch die Mitarbeiter des Betreuungsverbandes und des Sicherheitsdienstes zu schützen, war eine sofortige Verlegung der auffällig gewordenen Personen erforderlich. Im Rahmen der Verlegung wurde darauf geachtet , dass die betreffenden Personen in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht und damit räumlich voneinander getrennt wurden. Unter Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde, der Kommune, der Bezirksregierung Düsseldorf , des Betreuungsverbandes sowie des Sicherheitsunternehmens wurde die Sicherheitslage analysiert und weitere zu veranlassende Maßnahmen erörtert. In der Folge werden derzeit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden u.a. eine bessere ÖPNV-Verbindung sowie eine Verbesserung des Zugangs zum öffentlichen Funknetz geprüft. Daneben ist es aber wichtig, durch besondere Betreuungskonzepte der Entstehung von Frustration und Unmut in den Einrichtungen entgegenzuwirken. Im Rahmen der zentralen Vergabeverfahren des Landes werden diesbezüglich besondere Betreuungskonzepte angefordert und bewertet, die sich insbesondere zu Flüchtlingen mit ungeklärter Bleibeperspektive und mit längerer Aufenthaltsdauer in der Einrichtung verhalten sollen. Zudem ist das Personal, sowohl des Betreuungsdienstleisters als auch des Sicherheitsdienstes geschult, um schwierigen Situationen begegnen zu können. 3. Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit in Landesaufnahmeeinrichtungen sicherstellen? 4. Die Bezirksregierung Düsseldorf gab an, dass in der Einrichtung eventuell weitere Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen will die Landesregierungen in der ZUE Rees bzw. allgemein in Landesaufnahmeeinrichtungen angehen, um weitere Randalen dieses Ausmaßes in Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes (ZUE) zu verhindern? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14892 3 Grundsätzlich wird für jede vorhandene bzw. neu einzurichtende Landesaufnahmeeinrichtung durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde eine Beurteilung der Gefährdungslage gem. Polizeidienstvorschrift 129 VS-NfD durchgeführt und das örtliche Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt. Ein besonderes Augenmerk wird darüber hinaus auf eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden gelegt. Das Sicherheitskonzept der ZUE Rees unterlag nach den Vorfällen einer Überprüfung. Dabei wurde bislang kein Anlass für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen festgestellt. Von Seiten der Polizei werden in Bezug auf die ZUE Rees derzeit Aufklärungsmaßnahmen an bzw. im Umfeld der Liegenschaft durchgeführt. Soweit sich daraus Handlungsnotwendigkeiten ergeben sollten, wird die Umsetzung durch die zuständigen Behörden veranlasst. Die Einrichtungsleitung als auch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Betreuungsverbands und der Sicherheitsfirma sind zudem dahingehend sensibilisiert worden, erkannte Gefährdungen und Verdachtsfälle von Straftaten unverzüglich der Polizei mitzuteilen. Insgesamt gilt es die Sicherheitslage durchgehend zu beobachten und kontinuierlich neu zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Plant die Landesregierungen Maßnahmen, einen Dialog und Aufklärung für Anwohner anzubieten, die durch solche Vorfälle in ihrer näheren Umgebung verunsichert werden? Für die ZUE in Rees Teil I gibt es bereits seit zwei Jahren einen ständigen und vertrauensvollen Dialog mit der Anwohnerschaft. Im Rahmen dieses regelmäßig stattfindenden sog. „Runden Tisches“, der sich aus selbstgewählten Vertretern der Nachbarschaft, des Betreuungsverbands , der Stadt, des Sicherheitsdienstes, einem Vertreter der polizeilichen Verbindungsstelle sowie Beschäftigten der zuständigen Bezirksregierung zusammensetzt, wird über aktuelle Probleme und Lösungsansätze gesprochen. Seit einigen Wochen besteht eine solche Gesprächsrunde auch für die ZUE Rees Teil II. Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorfällen haben bereits drei „Runde Tische“ mit der Anwohnerschaft sowie zwei Expertentische mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden stattgefunden . Durch diese Austauschmöglichkeit werden konstruktive Dialoge mit der Nachbarschaft und allen weiteren Beteiligten ermöglicht. Diese Kommunikation schafft Transparenz und Verständnis . Unsicherheiten und Probleme können angesprochen und einer Lösung zugeführt werden. Die bislang mit dieser Vorgehensweise gemachten Erfahrungen sind ausgesprochen positiv.