LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14893 20.04.2017 Datum des Originals: 20.04.2017/Ausgegeben: 25.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5720 vom 14. März 2017 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/14543 Drohende Kita-Schließungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Bericht (Vorlage 16/2153) der Landesregierung vom 30. August 2014 zum Thema „Drohende Kita-Schließungen aufgrund einer Unterfinanzierung von Kindpauschalen“ nimmt die rot-grüne Landesregierung folgende Position ein: „Eine umfassende Neugestaltung des Finanzierungssystems ist auch aufgrund der Haushaltssituation des Landes auf diesem Weg und somit allein durch das Land finanziert, nicht zu realisieren. Das gilt auch für eine Anhebung der jährlichen Anpassung der Kindpauschalen.“ Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5720 mit Schreiben vom 20. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Hat sich an der damaligen Bewertung der Ministerin zwischenzeitlich etwas geändert ? Nein. Bekanntlich hat das Land die Kindpauschalen mittlerweile unter Beteiligung der Kommunen durch eine Verdoppelung des jährlichen Anpassungsfaktors auf 3 Prozent erhöht. Darüber hinaus leistet das Land aus den Betreuungsgeldmitteln einen Zuschlag zu den Betriebskosten. 2. Wenn ja, was waren die Gründe, die haushälterische Bewertung aufzugeben? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14893 2 3. Welchen Spielraum zur Anpassung des Finanzierungssystems sieht die Landesregierung nun aktuell? 4. Falls eine umfassende Neugestaltung des Finanzierungssystems aufgrund der desolaten Finanzsituation des Landes NRW nach wie vor nicht zugesagt werden kann: Wie definiert die Landesregierung dann eine begrenzte, geringfügige Neugestaltung ? Wir werden die Kitafinanzierung grundständig neu aufstellen und dafür eine solide finanzielle Basis bereitstellen.