LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14895 20.04.2017 Datum des Originals: 20.04.2017/Ausgegeben: 25.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5711 vom 16. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14534 (Zwischen-) Resultate der Bund-NRW-Task-Force Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Sommer des vergangenen Jahres verabredete das Bundesinnenministerium u.a. mit dem nordrhein-westfälischen Innenministerium die Einrichtung einer Task-Force zur Verbesserung der Praxis der Rückführungen in die Maghreb-Staaten. Die im August 2016 gegründete gemeinsame Bund-NRW-Task-Force unter Beteiligung u. a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, befasst sich in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung . der Situation zunächst für Rückführungen nach Marokko. Im besonderen Fokus steht dabei eine effektivere Rückführung straffällig gewordener Ausreisepflichtiger. Die gemeinsame Task-Force soll die konkreten Abläufe während des Rückführungsverfahrens anhand von Einzelfällen unter Beteiligung der marokkanischen Seite analysieren, Problemfaktoren und Hindernisse identifizieren sowie möglichst schnelle Lösungen erarbeiten. Die Task- Force hat zwei Zielrichtungen, einerseits die Prozessbetrachtung für eine Anzahl von Fällen gemischt nach Relevanz und Einreisedatum sowie einen Prüfauftrag in Bezug auf die Praxis: Wie laufen die Verfahren? Wo sind Schwachstellen? Was läuft gut? Werden Fristen eingehalten ? Welche administrativen oder sonstige Hürden werden aufgebaut? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5711 mit Schreiben vom 20. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche konkreten (Zwischen-)Ergebnisse ergeben sich auf Basis der bisherigen Erfahrungen der Task-Force für Rückführungen nach Marokko? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14895 2 2. Welche Verbesserungen der Praxis der Rückführungen nach Marokko konnten bereits erreicht werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 2 gemeinsam beantwortet. Wie bereits mit schriftlichem Bericht zum „Integrierten Rückkehrmanagement NRW“ zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik vom 09.09.2016 berichtet (Vorlage 16/4221), steht Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Verbesserung der Rückführungsverfahren und der Steigerung der Rückführungszahlen in Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, wie zum Beispiel in einige nordafrikanische Staaten, fortlaufend im Dialog mit dem Bund. Eine im August 2016 auf Initiative von NRW gegründete gemeinsame Bund-NRW-Task Force unter Beteiligung u. a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, befasst sich insoweit in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko. Im Rahmen der Task Force hat im Oktober 2016 ein Gespräch zwischen Bundesinnenminister Dr. de Maizière, dem marokkanischen Innenminister Hassad und mir stattgefunden. Daneben gab es im Oktober 2016 sowie im Januar 2017 bilaterale Verhandlungen auf Fachebene unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW. Nach einer ersten Zwischenbilanz sind Anzeichen erkennbar, dass sich die Kooperation mit Marokko im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung schrittweise verbessert. Grundlage sind erreichte Verfahrensabsprachen u. a. zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung hinsichtlich der Bearbeitung auf marokkanischer Seite sowie zur effektiven Bearbeitung auch von Verfahren für Personen, die schon länger in Deutschland aufhältig sind. 3. Welchen weiteren Handlungsbedarf bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen nach Marokko sieht die Landesregierung aktuell, angesichts der Zahl der Ausreisepflichtigen aber geduldeten Personen aus Marokko zum 31.12.2016? 4. Welche Ergebnisse liefert die Analyse der konkreten Abläufe während des Rückführungsverfahrens anhand von Einzelfällen 5. Welche administrativen Hürden wurden bislang durch die Arbeit der Task-Force identifiziert? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. 54 % (2.008 zum 31.12.2016) aller ausreisepflichtigen Marokkaner in der Bundesrepublik leben in NRW. Hintergrund ist insoweit die langjährig erfolgte schwerpunktmäßige Verteilung von Asylsuchenden aus Marokko nach NRW durch das Easyverteilungssystem. Auf Initiative der Landesregierung wird seit Anfang Juni 2016 eine gleichmäßige Verteilung auf die Länder nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels vorgenommen. Problematisch bleibt die Ablehnung von Charterflugabschiebungen durch Marokko. Für gebündelte und effektive Rückführungen, gerade aber auch für Störer und gewaltbereite Personen , muss die geltende Beschränkung auf Linienflugabschiebungen entfallen. In solchen Fällen verweigert der verantwortliche Flugkapitän regelmäßig die Mitnahme. Die Zahl der Ausreisepflichtigen kann durch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14895 3 Linienflüge, die einen permanenten Ressourceneinsatz erfordern und eine hohe Abbruchquote aufweisen, nicht signifikant abgebaut werden. Um Herkunftsländer dazu zu bringen, ihre Staatsbürger ohne praktische Hürden zurückzunehmen, muss die Bundesregierung alle Möglichkeiten der Einflussnahme und Verständigung nutzen.