LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14901 24.04.2017 Datum des Originals: 21.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5798 vom 28. März 2017 des Abgeordneten Josef Rickfelder CDU Drucksache 16/14707 Wieso dürfen bei der Auswertung von DNA-Spuren nicht alle Möglichkeiten genutzt werden ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es ist bereits seit längerem unbestritten, was die forensische DNA-Analyse alles leisten kann: Tatverdächtige können entlastet und zugleich andere Tatverdächtige erkannt werden. Es ist möglich in DNA-Spuren danach zu suchen, aus welcher Weltregion (Asien, Europa, Afrika, Amerika, Ozeanien) die Vorfahren des unbekannten Spurenverursachers wahrscheinlich stammen. Zudem kann ermittelt werden, welche äußerlich sichtbaren Körpermerkmale sie besitzen , also Angaben zu Alter, Herkunft, zu Haar- und Augenfarbe. So kann inzwischen das Alter bis auf vier Jahre mehr oder weniger ziemlich genau bestimmt werden. Diese Information ist für die polizeiliche Ermittlung besonders relevant, denn es ist ein großer Unterschied, ob die Polizei in den entsprechenden Milieus nach einem zwanzigjährigen oder nach einem vierzigjährigen Tatverdächtigen suchen soll. Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Ländern wie den Niederlanden, England oder den USA ist in Deutschland die DNA-Analyse bislang auf die reine Identifizierung beschränkt , es darf nur das Geschlecht des Täters bestimmt werden. Im Februar hatte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, wonach die Auswertung von DNA-Spuren erweitert werden soll, allerdings ist darin nicht vorgesehen auch die Herkunft zu bestimmen. Dabei kritisieren verschiedene Wissenschaftler, dass gerade die Bestimmung der Herkunft zum einen wissenschaftlich „absolut ausgereift“ sei und zum anderen auch häufig zu Entlastungen und zu sehr genauen Ermittlungen führen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14901 2 Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5798 mit Schreiben vom 21. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . 1. Unterstützt die Landesregierung den Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg zur Erweiterung der Auswertung von DNA- Spuren? Der angesprochene Gesetzesantrag liegt dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates zur Beratung vor, der nicht vorgegriffen werden soll. 2. Wie steht die Landesregierung generell zu den wissenschaftlich erweiterten Möglichkeiten im Rahmen der DNA-Analyse? 3. Warum gibt es keinen Gesetzesentwurf der Landesregierung zu diesem Thema, wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass Täter schneller und besser ermittelt werden können? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung steht einer Erweiterung der gemäß § 81e Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) zulässigen DNA-Untersuchungsmöglichkeiten aufgeschlossen gegenüber, soweit dies rechtsmedizinisch möglich, kriminalistisch sinnvoll, ethisch vertretbar und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Aspekte sind derzeit Gegenstand sowohl der in der Antwort auf die Frage 1 erwähnten Ausschussberatungen als auch einer durch den Bundesrat mit Beschluss vom 10.02.2017 (BR-Drs. 796/16) erbetenen und durch das Justizministerium Nordrhein- Westfalen begleiteten Prüfung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz, die insbesondere hinsichtlich der vielschichtigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht abgeschlossen ist. 4. Warum ist die DNA-Analyse in den meisten anderen westlichen Ländern, wie den Niederlanden, Großbritannien und den USA wesentlich ausgeweiterter als in Deutschland? Die Vereinbarkeit der DNA-Analyse mit dem Grundgesetz steht nur hierzulande zur Erörterung . 5. Plant die Landesregierung eine Aufstockung der Stellen in Laboren, die sich mit der DNA-Analyse beschäftigen, um nicht nur den massiven Rückstau an unbearbeiteten DNA-Spuren, die bereits aufgelaufen sind zu beseitigen sondern auch um die gegebenenfalls in einem neuen Bundesgesetz erweiterten Spurenauswertungen zu bewältigen? Die Landesregierung hat bereits umfangreiche Maßnahmen initiiert, um die Anzahl der aktuell noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge zur Spurenuntersuchung zu reduzieren. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5411 (LT-Drs. 16/13894) nehme ich insoweit Bezug. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.