LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14902 24.04.2017 Datum des Originals: 21.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5719 vom 14. März 2017 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/14542 Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Best-Practice-Beispiele Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Pressemitteilung vom Januar 2016 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport anlässlich der ersten 100 Tage im Amt der Ministerin heißt es: „Große Chancen sieht die Ministerin in diesem Zusammenhang auch durch die Digitalisierung. Es gebe in Nordrhein-Westfalen Unternehmen, die mit unterschiedlichen Konzepten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, etwa mit Teilzeitarbeit, eigenen Kitas, aber eben auch durch Telearbeit und Homeoffice. „Im Frühjahr werden wir Best Practice- Beispiele von Unternehmen vorstellen, die beweisen, dass sich ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und wirtschaftlicher Erfolg nicht ausschließen“, so Kampmann. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5719 mit Schreiben vom 21. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. 1. Von welchen Unternehmen haben Sie im Frühjahr 2016 welche Best Practice vorgestellt ? 2. Wie war die Resonanz? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14902 2 Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern familienbewusster Unternehmen habe ich im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen und Kongresse, an denen Unternehmen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren teilgenommen haben, familienfreundliche Maßnahmen aus der Praxis vorgestellt. Beispielhaft seien hier genannt: Familiengipfel am 20. Januar 2016 in Düsseldorf, zu dem neben Vertreterinnen und Vertretern der nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege , der Familienverbände, der Familienselbsthilfe, der Kirchen sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen auch vier ausgewählte Unternehmen aus Nordrhein- Westfalen eingeladen waren, um ihre Erfahrungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzubringen. Journalistenreise am 27. Juni 2016 zu familienbewussten Unternehmen in Düsseldorf, Blankenheim (Nordeifel) und Köln. Vorgestellt wurden innovative familienfreundliche Konzepte eines Industrieunternehmens, einer mittelständischen Bank sowie eines Start-ups. Auftaktveranstaltung der Väterkampagne am 29. Juni 2016 in Düsseldorf zum Thema aktive Vaterschaft, auf der u.a. das Modellprojekt „Väternetzwerk NRW“ vorgestellt wurde, an dem fünf Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen beteiligt sind. Start der von der Aktionsplattform familie@beruf des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport initiierten Dialogreihe „Business Talk“ mit Vertreterinnen und Vertretern familienbewusster Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf am 25. August 2016 in Köln mit dem Ziel Geschäftsführungen und Personalverantwortlichen von Unternehmen familienbewusste Maßnahmen aus der Praxis vorzustellen und zu diskutieren. Fachkongress der Aktionsplattform familie@beruf „Vereinbarkeit 4.0 – mehr Chancen für Familie und Beruf“ mit rund 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 2. November 2016 in Düsseldorf. „Business Talk“ bei einem mittelständischen Unternehmen am 28. November 2016 in Bielefeld. Väterkongress mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 1. Februar 2017 in Bielefeld. „Business Talk“ bei einem mittelständischen Versicherungsunternehmen am 31. März 2017 in Düsseldorf. 3. Welche der Best Practice-Beispiele sollen mit Landesmitteln in die Fläche gefördert werden? Die Entwicklung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert auf die jeweiligen Bedarfe der Mitarbeiterschaft zugeschnittene personalpolitische Instrumente . Vor diesem Hintergrund fördert das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport seit 2010 die Aktionsplattform familie@beruf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14902 3 Die Aktionsplattform wurde als gemeinsame Initiative der Wirtschaft und des Landes gestartet. In ihr engagieren sich Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, soziale Einrichtungen und andere Institutionen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Konkrete Ziele der Aktionsplattform familie@beruf sind u.a., für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft zu sensibilisieren, gute Beispiele aus der Praxis zu nutzen, einen Erfahrungsaustausch und Know-how- Transfers für Unternehmen sowie Akteurinnen und Akteure im Bereich "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zu ermöglichen, betriebliche Strategien und Projekte zu erörtern, zu entwickeln und umzusetzen, die Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und bundesweiten Netzwerken zu fördern. Die finanzielle Förderung von „Best Practice-Beispielen“ in einzelnen Unternehmen oder gar „in die Fläche“ war und ist im Rahmen der Aktivitäten der Aktionsplattform nicht vorgesehen . 4. Soll eine wissenschaftliche Begleitung der guten Beispiele erfolgen? Es liegen bereits zahlreiche Studien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu familienfreundlichen Maßnahmen vor. Eine gesonderte wissenschaftliche Begleitung der Aktivitäten in Unternehmen, die bei den in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten Veranstaltungen vorgestellt worden sind, war und ist nicht vorgesehen.