LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14904 24.04.2017 Datum des Originals: 20.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5781 vom 20. März 2017 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/14635 Zunahme an Großdiebstählen von Gemüsekisten am Niederrhein Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage 5506 (Drucksache 16/13963) vom 13.01.2017 zum Thema „Zunahme an Großdiebstählen von Gemüsekisten am Niederrhein“, habe ich die Landesregierung danach gefragt, was sie tut, um gegen den zunehmenden Diebstahl von Pfandkisten am Niederrhein vorzugehen. Hintergrund der Kleinen Anfrage war die mediale Berichterstattung über eine Zunahme an Diebstählen von Gemüsekisten mit erheblichem Sachwert in den vergangenen Monaten. Außerdem war darüber berichtet worden, dass die Polizei eine Verfolgung aufgrund „rechtlicher Vorgaben“ abbrechen musste. In der Kleinen Anfrage habe ich mich daher insbesondere danach erkundigt, an welchen Vorgaben eine weitere Verfolgung scheiterte und welche konkreten Kooperationsmaßnahmen mit der niederländischen Polizei bestehen. Die Landesregierung nannte in ihrer Antwort die rechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige „grenzüberschreitende Nacheile“ und stellte dar, unter welchen speziellen Voraussetzungen ein solches Vorgehen durch die Polizei erlaubt sei. Der Polizei muss es aber möglich sein, innerhalb kürzester Zeit zu entscheiden, ob bei einer aktuellen Verfolgung eine Nacheile erlaubt ist. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5781 mit Schreiben vom 20. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14904 2 1. In wie vielen Fällen hat die nordrhein-westfälische Polizei im Jahr 2016 von „grenzüberschreitender Nacheile“ Gebrauch gemacht? Eine statistische Erhebung grenzüberschreitender Nacheile durch Polizeikräfte des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Artikel 12 und 17 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 2. März 2005 oder auf Grundlage des Art. 41 des Schengener Durchführungsübereinkommens findet nicht statt. Eine Beantwortung der Frage würde eine umfassende Auswertung des Einsatzbearbeitungssystems der Kreispolizeibehörden erfordern, die in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 2. Gibt es Planungen, die Möglichkeiten der „grenzüberschreitenden Nacheile“ für die nordrhein-westfälische Polizei in Zukunft auszuweiten und das Verfahren zu erleichtern? Nein. 3. Gibt es in dem speziellen Fall der Großdiebstähle von Gemüsekisten am Niederrhein einen behördlichen Austausch zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ? Die Landesregierung hat dazu bereits mit Antwort (LT-Drs. 16/14158) auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 5506 (LT-Drs. 16/13963) Stellung genommen. Darüber hinausgehende Informationen liegen an zentraler Stelle nicht vor. Eine Abfrage der gegebenenfalls betroffenen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.