LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 24.04.2017 Datum des Originals: 19.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5758 vom 20. März 2017 der Abgeordneten Dr. Gerd Hachen und Bernd Krückel CDU Drucksache 16/14585 Unterrichtsausfall und Stellenbesetzungen an den Schulen im Kreis Heinsberg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die amtierende rot-grüne Landesregierung hat im Schulbereich tausende Stellen nicht besetzt, wie aus der Ausgabe der Rheinischen Post am 13. Februar 2017 hervorgeht. Es stellt sich die Frage, wie viele der 4.300 im gesamten Schulbereich in Nordrhein-Westfalen nicht besetzten Stellen auf den Kreis Heinsberg entfallen. Unbesetzte Stellen führen zu Unterrichtsausfall, der in NRW unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen hat. Es muss wieder die schulpolitische und planerische Priorität in NRW werden, dass Unterricht stattfindet. Der in NRW dramatische Umfang von Unterrichtsausfall und anderen Formen nicht erteilten Unterrichts ist nicht akzeptabel. Jede Stunde, die ausfällt, behindert die Bildungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen unserer Kinder. Eine im Dezember 2016 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlichte Statistik geht von 1,8% ersatzlos ausgefallenem Unterricht aus – ein Wert, der bei Eltern für ungläubiges Erstaunen sorgte und ihren täglichen Erfahrungen widerspricht. Die Situation erinnert an das Jahr 2015, als das Schulministerium von 1,7 % ausgefallenem Unterricht berichtete. Damals stellte eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien für 2015 für NRW mit 6,4 % einen fast viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall fest. Zudem gilt bei der rot-grünen Landesregierung Unterricht erst dann als ausgefallen, wenn die Kinder nach Hause geschickt werden. Eltern verdienen jedoch Transparenz. Zukünftig muss Unterricht, der nicht nach dem geltenden Lehrplan erteilt wird, egal, ob er komplett ausfällt, fachfremd unterrichtet wird oder die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie arbeiten müssen (Ausnahmen: Klassenfahrten , Schulprojekte oder Wandertage), als Ausfall gewertet werden. Angesichts der Weigerung der Schulministerin, differenzierte Daten zu einzelnen Schulen vor Ort aufzudecken, werden bereits ungewöhnliche Maßnahmen ergriffen. So rufen das gemeinnützige Recherchezentrum corretiv.org und die Dortmunder Ruhr-Nachrichten Schülerinnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 2 und Schüler auf, ausgefallenen Unterricht an ihren Schulen zu melden. Im März 2017 wird auf diese Weise der Unterrichtsausfall in Dortmund erhoben. Dadurch sollen die offiziellen Zahlen des Schulministeriums überprüft werden, nach denen nicht einmal 2 von 100 Schulstunden ausfallen würden. Die investigativen Journalisten weisen zu Recht darauf hin, dass Berichte von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ein anderes Bild vermitteln. Jedoch können solche Erhebungen über einen kurzen Zeitraum, wie sie auch vom Schulministerium praktiziert werden, dazu führen, dass Daten geschönt werden. So zitiert ein Schüler bei correctiv einen Lehrer: „Ihr habt vielleicht mitbekommen, hier schnüffeln Journalisten rum. Deswegen wird an dieser Schule bis auf weiteres kein Unterricht mehr ausfallen. Wir wollen nicht in einem schlechten Licht da stehen.“ Daher ist zukünftig mittels softwaregestützter Lösungen für eine schulscharfe, kontinuierliche digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls zu sorgen, damit man ein Instrument an der Hand hat, um effektiv gegensteuern zu können. Neben dem ad-hoc-Unterrichtsausfall, kommt es unter rot-grüner Verantwortung zu strukturellem Unterrichtsausfall. So deckte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 auf, dass viele Schulen von vornherein deutlich weniger Unterricht in ihre Stundenpläne aufnehmen , als sie nach den Vorgaben erteilen müssten. Nicht eingeplanter Unterricht kann auch nicht ausfallen. Auch hier wurden keine Maßnahmen ergriffen, sondern Frau Löhrmann wies nur darauf hin, dass die „Problematik seit 30 Jahren bekannt“ sei. Unbesetzte Lehrerstellen unterrichten nicht und helfen nicht gegen Unterrichtsausfall. Vor diesem Hintergrund ist die amtierende Landesregierung gefordert, umgehend ein Konzept zur Besetzung der unbesetzten Stellen im Schulbereich vorzulegen, wie die CDU-Landtagsfraktion zuletzt mit ihrem Eilantrag vom 13.02.2017 forderte (Landtagsdrucksache 16/14225). Bezogen auf die einzelnen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Heinsberg wird um – soweit möglich - differenziert tabellarisch aufbereitete Antworten auf die folgenden Fragen gebeten: Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5758 mit Schreiben vom 19. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage, dass der Unterrichtsausfall unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen habe, gibt es keinerlei objektive Anhaltspunkte . Entgegen der Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage müssen die im Haushalt ausgewiesenen , aber derzeit nicht besetzten Lehrerstellen nicht zwangsläufig auch zu entsprechendem Unterrichtsausfall führen. Ein Anhaltspunkt für die Beurteilung der Unterrichtsversorgung an den Schulen ist nicht die Zahl der haushaltsrechtlich unbesetzten Stellen, sondern die Personalausstattungsquote an den Schulen, die sich nicht auf das haushaltsrechtliche Stellensoll, sondern auf den im Wesentlichen schülerzahlbedingten rechnerischen Stellenbedarf der Schulen bezieht. Diese liegt aktuell (Datenbestand vom 22. März 2017) in allen Schulformen (mit Ausnahme des Berufskollegs mit 99,88%) über 100%. Landesweit beträgt die Personalausstattungsquote aktuell insgesamt 101,45%. Nach dem Ergebnis der Stichprobenuntersuchung zum Unterrichtsausfall betrug der landesweite ersatzlose Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16 in NRW über alle teilnehmenden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 3 Schulen im Durchschnitt 1,8%. Erfasst wurden hier alle Unterrichtsstunden, in denen überhaupt kein Unterricht stattfinden konnte, weil z.B. eine Lehrkraft erkrankt oder zur Begleitung einer Klassenfahrt eingeteilt war oder ein Elternsprechtag durchgeführt wurde. 90,6% des lt. Stundenplan zu erteilenden Unterrichts konnte dagegen wie geplant stattfinden. Das bedeutet, dass die Unterrichtsstunden entweder wie im Stundenplan vorgesehen (84,8%) oder in besonderer Form (5,8%) erteilt wurden, weil z.B. eine Schulfahrt, ein Berufspraktikum oder ein Museumsbesuch stattgefunden hat. Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6% des zu erteilenden Unterrichts. Vor dem Hintergrund dieser Fakten zu behaupten, der Unterrichtsausfall an den Schulen „habe unter der rotgrünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen “, kann daher nicht nachvollzogen werden, zumal sich der im Rahmen der Stichprobenerhebungen der Landesregierungen festgestellte ersatzlose Unterrichtsausfall seit dem Schuljahr 2005/06 zwischen 2,6% (Schuljahr 2006/07) und 1,7% (Schuljahr 2014/15) bewegt hat. Der aktuelle Bericht für das Schuljahr 2015/16 zur Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II wurde am 13. Dezember 2016 im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html Die Landesregierung hat - dem Votum der Bildungskonferenz folgend -entschieden, die Unterrichtserteilung /den Unterrichtsausfall künftig nach dem sog. „Rollierenden Verfahren“ zu erheben . Bei dieser Form der Erhebung wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (z.B. Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen zeitlichen Segmenten zugeordnet, so dass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. So gelingt es zum einen, alle Schulen an der Erhebung zu beteiligen, und zum anderen, den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen, indem das gesamte Schuljahr in die Erhebung einbezogen wird. Ferner kann der Arbeitsaufwand insbesondere für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die Schlussfolgerung in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien habe mit 6,4% einen viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall festgestellt, ist unzutreffend, weil diese Werte nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung nimmt grundsätzlich alle konkreten Hinweise zum Thema Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall sehr ernst. Eine fachliche Bewertung der Umfragen von Eltern zum Unterrichtsausfall konnte jedoch seitens der Landesregierung auf Basis der vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen nicht vorgenommen werden. So ist zum Beispiel nicht bekannt, welche Sachverhalte die befragten Eltern jeweils konkret als Unterrichtsausfall gewertet haben. Hinsichtlich der von der Landeselternschaft der Gymnasien durchgeführten Befragung wird auf das Protokoll zur 88. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 9. März 2016 (APr 16/1195) verwiesen. Dass die Ergebnisse der Befragungen durch die Landeselternschaft in der Kleinen Anfrage nicht weiter hinterfragt werden, spricht für sich. Die Aussage in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, die Landesregierung habe aufgrund der Feststellungen des Landesrechnungshofs (Jahresbericht 2015) keine Maßnahmen ergriffen , entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall. So zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten, die analog zum Untersuchungsdesign des Landesrechnungshofs erfolgt ist, dass zum einen in allen untersuchten Schulformen – mit Ausnahme der Realschule – die quantitativen Vorgaben zur Unterrichtserteilung inzwi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 4 schen im Durchschnitt eingehalten werden und zum anderen gegenüber dem Beginn der Auswertung (Kohorte ab 2005/06) eine Verbesserung hinsichtlich der erteilten durchschnittlichen Gesamtwochenstundenzahl festgestellt werden kann. So erhielten beispielsweise in den öffentlichen G8-Gymnasien die 9. Klassen des Schuljahres 2015/16 in der Sekundarstufe I im gesamten Bildungsabschnitt durchschnittlich 163,0 Wochenstunden Unterricht. Damit wurde im Durchschnitt die Mindestvorgabe laut Stundentafel von 163 Gesamtwochenstunden erfüllt. Den Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen des Schuljahres 2009/10 wurden im Durchschnitt nur 157 Gesamtwochenstunden zuteil. Im Rahmen der „Prüfung der Einhaltung der quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an öffentlichen Realschulen und Gymnasien“ vom 2. Oktober 2014 hatte der Landesrechnungshof (LRH) moniert, dass ein beträchtlicher Anteil der geprüften Schulen unter den in der jeweiligen Stundentafel für die Sekundarstufe I insgesamt vorgegebenen Mindeststundenzahlen geblieben ist. Untersucht wurden drei Kohorten, und zwar die Kohorten, welche im Schuljahr 2007/08 (Realschulen und G8-Gymnasien) bzw. im Schuljahr 2008/09 (G8-Gymnasien) in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Die Auswertung des Ministeriums wurde auf die Grundschulen und alle übrigen allgemein bildenden weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe I erweitert und für alle Kohorten vorgenommen , die in den Schuljahren 2005/06 bis 2015/16 in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Insgesamt wurden dabei ab dem Schuljahr 2005/06 rd. 18,5 Mio. Daten ausgewertet, aus denen insgesamt ca. 2,7 Mio. Datensätze für die insgesamt 60 untersuchten Kohorten gebildet wurden. Die Ergebnisse der Auswertung des Ministeriums, die nunmehr jährlich aktualisiert werden, wurden in der Statistischen Übersicht Nr. 391 - Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht - im Bildungsportal veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche- Schuldaten/index.html Trotz eindeutiger Ankündigungen des damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers und der damaligen Schulministerin Sommer, eine jährliche Meldepflicht für alle allgemein bildenden Schulen anstelle der Stichprobenerhebung einzuführen, wurde unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung an der Stichprobenerhebung festgehalten. Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage 40 vom 3. Februar 2010 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine schulscharfe Vollerhebung des Unterrichtsausfalls mit der Begründung abgelehnt, dass „weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen“ (LT-Drs. 14/10639). Diese Auffassung wird von der CDU-Fraktion nunmehr offensichtlich nicht mehr vertreten. Dass die nun eingeforderte Transparenz während der schwarz-gelben Regierungszeit trotz Ankündigungen nicht geschaffen worden ist, gibt zu denken. Die jetzige Landesregierung hingegen hat die Methodik der Stichprobenerhebungen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand kritisch hinterfragt. In einem konstruktiven und transparenten Arbeitsprozess konnte zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz mit der Verständigung auf das o.g. rollierende Verfahren eine sachangemessene und sowohl von den Eltern- als auch von den Lehrerverbänden und den Schulleitungsvereinigungen akzeptierte Lösung hinsichtlich der künftigen Erhebung des Unterrichtsausfalls gefunden werden. Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion der CDU gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 5 1. Nach § 59 Abs. 7 SchulG ist der Schulkonferenz von der Schulleitung in jedem Schuljahr ein Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der jeweiligen Schule vorzulegen. Welche Ergebnisse liegen bezogen auf das erste Schulhalbjahr 2016/2017 für die jeweilige Schule vor? Sofern jeweils möglich , wird darum gebeten, die Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts , des planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts ggf. jeweils unterteilt nach Ursachen bzw. Gründen tabellarisch auszuweisen. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Berichte über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an den einzelnen Schulen vor, da diese ausschließlich gegenüber der Schulkonferenz zu erfolgen haben. Nach § 59 Absatz 7 Schulgesetz NRW (SchulG) hat die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schulkonferenz in der ersten Sitzung des Schuljahrs über die Unterrichtsversorgung im abgelaufenen Schuljahr und über die Maßnahmen und Planungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für das angefangene Schuljahr zu berichten. Eine Abfrage bei den einzelnen Schulen ist innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht leistbar. Die wöchentliche Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (ohne Betreuungsangebote ) im Schuljahr 2016/17 an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Heinsberg kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten entstammen den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2016/17 (Stichtag 15. Oktober 2016). Zur Stundenzahl des an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 planmäßig erteilten Unterrichts , des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung keine statistischen Daten vor. Solche Daten wurden lediglich im Rahmen einer Stichprobe erhoben und landesweit, aber nicht auf einzelne Regionen, hochgerechnet. 2. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 besetzt ? 3. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 nicht besetzt? (Bitte weisen Sie jeweils auch die Stellenbesetzungsquote aus). Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulen erhalten für die Organisation und Durchführung des Unterrichts von der Schulaufsicht eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Bedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf, die Personalausstattung und die entsprechende Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen im Kreis Heinsberg können, gegliedert nach Schulform, der Anlage 2 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 22. März 2017). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14940 6 im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z.B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen , Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 22. März 2017 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden enormen Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 4. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschrieben ? Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 befanden sich grundsätzlich alle frei gebliebenen Stellen sowie auf Grund anderer personalwirtschaftlicher Maßnahmen zusätzlich frei gewordenen Stellen im Ausschreibungsverfahren. Zum 28. Februar 2017 waren landesweit erst wenige dieser Stellen erneut ausgeschrieben, da Schulen teilweise den fachspezifischen Bedarf an der Schule neu definiert und Ausschreibungen mit Blick auf die zum 1. Mai 2017 zur Verfügung stehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (landesweit ca. 3.600 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter) größtenteils erst nach dem 28. Februar 2017 zur Veröffentlichung auf den Internetseiten terminiert haben. Die Zahl der Stellen, die am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Heinsberg ausgeschrieben waren, ergeben sich aus der Übersicht 1 der Anlage 3. Dabei können Stellen, die zum o.g. Stichtag nicht ausgeschrieben sind, sich jedoch noch im Besetzungsverfahren befinden . 5. Wie viele Stellen an den jeweiligen Schulen befinden sich zum Stichtag 28.02.2017 im Besetzungsverfahren? Grundsätzlich umfasst das Besetzungsverfahren den Zeitraum von der Zuweisung der jeweiligen Ausschreibungsmöglichkeit bis zur Besetzung der Stelle. Im Besetzungsverfahren besteht die Möglichkeit, Stellen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder in einem Listenverfahren zu besetzen. Eine Auswertung zu einem bestimmten Stichtag gibt deshalb nur eine eingeschränkte Sicht auf den Stand des Besetzungsverfahrens an den einzelnen Schulen wieder. Die Zahl der Stellen, die sich am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Heinsberg im Besetzungsverfahren befanden, ergeben sich aus der Übersicht 2 der Anlage 3. 1 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5758 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Grundschule Erkelenz, GG (Verb.) Gerderath 297,0 Erkelenz, GG (Verb.) Luise-Hensel-Schule 370,0 Erkelenz, GG Keyenberg 128,0 Erkelenz, GG Kückhoven 115,0 Erkelenz, GG Nysterbach-Schule 181,0 Erkelenz, GG Zehnthofweg 216,0 Erkelenz, KG (Verb.) Franziskus-Schule 581,0 Gangelt, KG Nikolaus 239,0 Gangelt, KG Paulssträßchen 256,0 Geilenkirchen, GG Gillrath 153,0 Geilenkirchen, GG Sittarder Str. 280,0 Geilenkirchen, KG Brucknerstr. 334,0 Geilenkirchen, KG Immendorf 132,0 Geilenkirchen, KG Teveren 104,0 Geilenkirchen, KG Würm 172,0 Heinsberg, GG (Verb.) Westpromenade 533,0 Heinsberg, GG Randerath/Porselen-Horst 104,0 Heinsberg, KG (Verb.) Grebben/Schafhause 208,0 Heinsberg, KG Dremmen 130,0 Heinsberg, KG Karken/Kempen 191,0 Heinsberg, KG Kirchhoven-Lieck 213,0 Heinsberg, KG Pestalozzischule 172,0 Heinsberg, KG Straeten 128,0 Hückelhoven, GG Dinstühlerstr. 461,0 Hückelhoven, GG Friedrich-Honigmann 167,0 Hückelhoven, GG Hilfarth 236,0 Hückelhoven, GG Johann-Holzapfel 180,0 Hückelhoven, GG Michael-Ende 237,0 Hückelhoven, GG Mühlenbachschule 182,0 Hückelhoven, GG VII Im Weidengrund 225,0 Hückelhoven, KG Brachelen 117,0 Hückelhoven, KG Kleingladbach 97,0 Selfkant, KG Astrid-Lindgren 97,0 Selfkant, KG Westzipfelschule 229,0 Übach-Palenberg, GG Auf der Houff 257,0 Übach-Palenberg, GG Frelenberg 235,0 Übach-Palenberg, GG Lindenschule 203,0 Übach-Palenberg, KG Freiheitstr. 253,0 Übach-Palenberg, KG Scherpenseel 135,0 Waldfeucht, KG Haaren 280,0 Wassenberg, GG Am Burgberg 253,0 Wassenberg, KG Birgelen 216,0 Wassenberg, KG Martinus-Schule-Orsbeck 116,0 Wassenberg, KG Myhl 155,0 Wegberg, GG (Verb.) Erich-Kästner 444,0 Wegberg, GG Beeck 124,0 Wegberg, GG Kastanienschule 106,0 Wegberg, KG (Verb.) Arsbeck 357,0 Hauptschule Erkelenz, GH Zehnthofweg 1.549,1 Gangelt, GH Selfkantschule 90,0 Heinsberg, GH Oberbruch 453,0 Hückelhoven, GH In der Schlee 823,0 Übach-Palenberg, GH Otto-von-Hubach-Str. 177,0 Wegberg, GH Schule am Grenzlandring 499,0 Realschule Erkelenz, RS Europaschule 1.066,7 Gangelt, RS Gangelt-Selfkant 102,0 Geilenkirchen, RS Gillesweg 551,0 Heinsberg, RS Im Klevchen 1.017,0 Heinsberg, RS Parkstr. 205,7 Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Heinsberg - 2 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5758 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Heinsberg - Realschule Hückelhoven, RS Schulzentrum Ratheim 648,0 Übach-Palenberg, RS Comeniusstr. 507,0 Wegberg, RS Edith-Stein 635,0 Sekundarschule Waldfeucht, SK Haaren 628,0 Gesamtschule Gangelt, GE Gangelt/Selfkant 757,0 Geilenkirchen, GE Anita-Lichtenstein 1.427,0 Heinsberg, GE Heinsberg-Oberbruch 750,5 Hückelhoven, GE Leonardo da Vinci 880,0 Übach-Palenberg, GE Willy-Brandt 1.099,0 Wassenberg, GE Betty-Reis 1.884,0 Gymnasium Erkelenz, Gym Cornelius-Burgh-Gymnasium 1.146,0 Erkelenz, Gym Cusanus 2.365,0 Heinsberg, Gym Kreisgymnasium 1.569,0 Hückelhoven, Gym Hartlepooler Str. 1.329,6 Übach-Palenberg, Gym Carolus-Magnus 942,0 Wegberg, Gym Maximilian-Kolbe 1.308,0 Förderschule Erkelenz, FÖ LE Pestalozzischule 65,0 Gangelt, FÖ LE, SQ, ES Mercator-Schule 518,0 Geilenkirchen, FÖ ES Janusz-Korczak 120,0 Heinsberg, FÖ GG Rurtal-Schule 1.294,0 Heinsberg, FÖ SQ Gebrüder-Grimm-Schule 95,0 Hückelhoven, FÖ LE, ES, SQ Peter-Jordan 506,0 Berufskolleg Erkelenz, BK Westpromenade 2.516,0 Geilenkirchen, BK des Kreises Heinsberg 2.677,0 Geilenkirchen, BK Erlenweg 1.875,0 Weiterbildungskolleg Geilenkirchen, WBK KOL Eichendorff-Kol. 62,0 Seite 1 von 2Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5758 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule Erkelenz, GG (Verb.) Gerderath 13,02 0,82 13,84 13,95 100,8% Erkelenz, GG (Verb.) Luise-Hensel-Schule 15,97 4,14 20,11 17,69 88,0% Erkelenz, GG Keyenberg 5,92 0,34 6,26 6,10 97,4% Erkelenz, GG Kückhoven 5,39 0,18 5,57 6,02 108,1% Erkelenz, GG Nysterbach-Schule 8,07 1,17 9,24 8,64 93,5% Erkelenz, GG Zehnthofweg 8,62 1,99 10,61 10,41 98,1% Erkelenz, KG (Verb.) Franziskus-Schule 23,14 5,60 28,74 29,55 102,8% Gangelt, KG Nikolaus 8,95 1,76 10,71 11,14 104,0% Gangelt, KG Paulssträßchen 10,13 2,46 12,58 11,01 87,5% Geilenkirchen, GG Gillrath 6,61 0,36 6,97 7,07 101,4% Geilenkirchen, GG Sittarder Str. 9,67 5,23 14,89 13,05 87,6% Geilenkirchen, KG Brucknerstr. 12,93 3,22 16,16 17,25 106,8% Geilenkirchen, KG Immendorf 5,56 0,00 5,56 4,79 86,1% Geilenkirchen, KG Teveren 6,03 0,83 6,86 6,42 93,6% Geilenkirchen, KG Würm 6,54 0,08 6,62 7,32 110,5% Heinsberg, GG (Verb.) Sonnenscheinschule 17,13 9,96 27,09 24,92 92,0% Heinsberg, GG Randerath/Porselen-Horst 5,07 0,39 5,46 5,35 97,9% Heinsberg, KG (Verb.) Grebben/Schafhause 9,02 0,88 9,90 10,40 105,1% Heinsberg, KG Dremmen 5,88 0,41 6,29 5,77 91,7% Heinsberg, KG Karken/Kempen 8,02 0,54 8,56 8,31 97,1% Heinsberg, KG Kirchhoven-Lieck 7,52 1,21 8,74 9,13 104,5% Heinsberg, KG Pestalozzischule 6,54 1,96 8,50 9,06 106,5% Heinsberg, KG Straeten 5,55 0,00 5,55 5,71 102,9% Hückelhoven, GG Dinstühlerstr. 12,44 5,69 18,12 19,11 105,4% Hückelhoven, GG Friedrich-Honigmann 6,85 0,34 7,19 6,71 93,3% Hückelhoven, GG Hilfarth 8,01 1,69 9,71 9,72 100,1% Hückelhoven, GG Johann-Holzapfel 7,95 1,52 9,47 10,84 114,4% Hückelhoven, GG Michael-Ende 9,93 3,20 13,14 12,33 93,9% Hückelhoven, GG Mühlenbachschule 7,79 3,10 10,89 8,71 80,0% Hückelhoven, GG VII Im Weidengrund 9,71 1,05 10,76 10,13 94,1% Hückelhoven, KG Brachelen 4,61 1,41 6,02 5,83 96,8% Hückelhoven, KG Kleingladbach 5,39 0,23 5,62 5,12 91,2% Selfkant, KG Astrid-Lindgren 4,58 0,47 5,05 6,31 125,1% Selfkant, KG Westzipfelschule 8,36 1,08 9,44 9,10 96,3% Übach-Palenberg, GG Auf der Houff 10,45 2,50 12,95 12,61 97,4% Übach-Palenberg, GG Frelenberg 6,41 3,75 10,16 11,06 108,8% Übach-Palenberg, GG Lindenschule 9,79 3,22 13,01 10,98 84,4% Übach-Palenberg, KG Freiheitstr. 10,40 0,55 10,95 10,70 97,7% Übach-Palenberg, KG Scherpenseel 6,56 0,35 6,91 7,25 105,0% Waldfeucht, KG Haaren 10,96 1,53 12,49 12,83 102,7% Wassenberg, GG Am Burgberg 12,91 4,47 17,38 16,79 96,6% Wassenberg, KG Birgelen 9,33 6,81 16,15 16,17 100,1% Wassenberg, KG Martinus-Schule-Orsbeck 6,55 0,91 7,46 6,95 93,2% Wassenberg, KG Myhl 6,44 2,66 9,10 8,46 93,0% Wegberg, GG (Verb.) Erich-Kästner 19,21 1,92 21,13 20,82 98,5% Wegberg, GG Beeck 6,10 0,55 6,65 5,78 86,9% Wegberg, GG Kastanienschule 4,64 1,32 5,96 6,87 115,3% Wegberg, KG (Verb.) Arsbeck 11,08 5,96 17,04 16,95 99,5% Hauptschule Erkelenz, GH Zehnthofweg 33,70 18,78 52,48 54,94 104,7% Gangelt, GH Selfkantschule 2,57 2,97 5,54 9,34 168,7% Heinsberg, GH Oberbruch 12,79 7,88 20,67 23,05 111,5% Hückelhoven, GH In der Schlee 25,89 13,99 39,87 41,17 103,3% Übach-Palenberg, GH Otto-von-Hubach-Str. 5,53 2,48 8,01 9,33 116,4% Wegberg, GH Schule am Grenzlandring 15,68 10,73 26,41 26,36 99,8% Realschule Erkelenz, RS Europaschule 42,65 10,64 53,29 49,87 93,6% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Heinsberg Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Seite 2 von 2Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5758 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Heinsberg Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Realschule Gangelt, RS Gangelt-Selfkant 4,02 0,05 4,07 5,55 136,5% Geilenkirchen, RS Gillesweg 18,54 5,28 23,83 24,39 102,4% Heinsberg, RS Im Klevchen 42,09 2,98 45,08 43,74 97,0% Heinsberg, RS Parkstr. 7,16 0,28 7,43 8,83 118,8% Hückelhoven, RS Schulzentrum Ratheim 27,70 3,55 31,25 29,07 93,0% Übach-Palenberg, RS Comeniusstr. 20,09 1,36 21,45 22,54 105,1% Wegberg, RS Edith-Stein 25,53 2,15 27,68 27,06 97,7% Sekundarschule Waldfeucht, SK Haaren 26,08 8,72 34,80 33,42 96,0% Gesamtschule Gangelt, GE Gangelt/Selfkant 30,56 10,71 41,27 42,59 103,2% Geilenkirchen, GE Anita-Lichtenstein 56,14 10,28 66,41 76,80 115,6% Heinsberg, GE Heinsberg-Oberbruch 17,29 9,28 26,57 27,37 103,0% Hückelhoven, GE Leonardo da Vinci 36,45 12,07 48,52 51,06 105,3% Übach-Palenberg, GE Willy-Brandt 44,35 9,82 54,17 56,27 103,9% Wassenberg, GE Betty-Reis 76,00 17,35 93,35 93,60 100,3% Gymnasium Erkelenz, Gym Cornelius-Burgh-Gymnasium 47,04 5,39 52,43 55,98 106,8% Erkelenz, Gym Cusanus 103,97 1,65 105,63 106,15 100,5% Heinsberg, Gym Kreisgymnasium 64,81 9,54 74,35 72,20 97,1% Hückelhoven, Gym Hartlepooler Str. 54,68 8,28 62,96 62,30 99,0% Übach-Palenberg, Gym Carolus-Magnus 39,31 3,85 43,16 40,97 94,9% Wegberg, Gym Maximilian-Kolbe 50,33 1,06 51,40 59,41 115,6% Förderschule Erkelenz, FÖ LE Pestalozzischule 3,70 0,53 4,23 5,01 118,3% Gangelt, FÖ LE, SQ, ES Mercator-Schule 23,98 1,67 25,65 27,32 106,5% Geilenkirchen, FÖ ES Janusz-Korczak 10,88 0,30 11,18 9,12 81,5% Heinsberg, FÖ GG Rurtal-Schule 51,57 15,39 66,96 65,96 98,5% Heinsberg, FÖ SQ Gebrüder-Grimm-Schule 4,21 0,00 4,21 3,55 84,3% Hückelhoven, FÖ LE, ES, SQ Peter-Jordan 22,63 1,50 24,13 25,29 104,8% Weiterbildungskolleg Geilenkirchen, WBK KOL Eichendorff-Kol. 3,70 0,00 3,70 0,00 0,0% Berufskolleg Erkelenz, BK Westpromenade 110,74 3,80 114,54 110,90 96,8% Geilenkirchen, BK des Kreises Heinsberg 92,82 8,98 101,80 104,36 102,5% Geilenkirchen, BK Erlenweg 62,53 3,10 65,63 66,45 101,2% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage KA 5758 Schule ausgeschriebene Stellen kein Eintrag 0 Schule Besetzungsverfahren Wassenberg, GE Betty-Reis 1 Zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschriebene Stellen - Kreis Heinsberg - Laufende Besetzungsverfahren zum Stichtag 28.02.2017 - Kreis Heinsberg - Übersicht 1 zu Frage 4 Übersicht 2 zu Frage 5