LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 24.04.2017 Datum des Originals: 19.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5769 vom 20. März 2017 der Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller CDU Drucksache 16/14596 Unterrichtsausfall und Stellenbesetzungen an den Schulen des Rheinisch-Bergischen- Kreises Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die amtierende rot-grüne Landesregierung hat im Schulbereich tausende Stellen nicht besetzt, wie aus der Ausgabe der Rheinischen Post am 13. Februar 2017 hervorgeht. Es stellt sich die Frage, wie viele der 4.300 im gesamten Schulbereich in Nordrhein-Westfalen nicht besetzten Stellen auf den Rheinisch-Bergischen-Kreis entfallen. Unbesetzte Stellen führen zu Unterrichtsausfall, der in NRW unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen hat. Es muss wieder die schulpolitische und planerische Priorität in NRW werden, dass Unterricht stattfindet. Der in NRW dramatische Umfang von Unterrichtsausfall und anderen Formen nicht erteilten Unterrichts ist nicht akzeptabel. Jede Stunde, die ausfällt, behindert die Bildungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen unserer Kinder. Eine im Dezember 2016 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlichte Statistik geht von 1,8% ersatzlos ausgefallenem Unterricht aus – ein Wert, der bei Eltern für ungläubiges Erstaunen sorgte und ihren täglichen Erfahrungen widerspricht. Die Situation erinnert an das Jahr 2015, als das Schulministerium von 1,7 % ausgefallenem Unterricht berichtete. Damals stellte eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien für 2015 für NRW mit 6,4 % einen fast viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall fest. Zudem gilt bei der rot-grünen Landesregierung Unterricht erst dann als ausgefallen, wenn die Kinder nach Hause geschickt werden. Eltern verdienen jedoch Transparenz. Zukünftig muss Unterricht, der nicht nach dem geltenden Lehrplan erteilt wird, egal, ob er komplett ausfällt, fachfremd unterrichtet wird oder die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie arbeiten müssen (Ausnahmen: Klassenfahrten, Schulprojekte oder Wandertage), als Ausfall gewertet werden. Angesichts der Weigerung der Schulministerin, differenzierte Daten zu einzelnen Schulen vor Ort aufzudecken, werden bereits ungewöhnliche Maßnahmen ergriffen. So rufen das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 2 gemeinnützige Recherchezentrum corretiv.org und die Dortmunder Ruhr-Nachrichten Schülerinnen und Schüler auf, ausgefallenen Unterricht an ihren Schulen zu melden. Im März 2017 wird auf diese Weise der Unterrichtsausfall in Dortmund erhoben. Dadurch sollen die offiziellen Zahlen des Schulministeriums überprüft werden, nach denen nicht einmal 2 von 100 Schulstunden ausfallen würden. Die investigativen Journalisten weisen zu Recht darauf hin, dass Berichte von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ein anderes Bild vermitteln. Jedoch können solche Erhebungen über einen kurzen Zeitraum, wie sie auch vom Schulministerium praktiziert werden, dazu führen, dass Daten geschönt werden. So zitiert ein Schüler bei correctiv einen Lehrer: „Ihr habt vielleicht mitbekommen, hier schnüffeln Journalisten rum. Deswegen wird an dieser Schule bis auf weiteres kein Unterricht mehr ausfallen. Wir wollen nicht in einem schlechten Licht da stehen.“ Daher ist zukünftig mittels softwaregestützter Lösungen für eine schulscharfe, kontinuierliche digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls zu sorgen, damit man ein Instrument an der Hand hat, um effektiv gegensteuern zu können. Neben dem ad-hoc-Unterrichtsausfall, kommt es unter rot-grüner Verantwortung zu strukturellem Unterrichtsausfall. So deckte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 auf, dass viele Schulen von vornherein deutlich weniger Unterricht in ihre Stundenpläne aufnehmen, als sie nach den Vorgaben erteilen müssten. Nicht eingeplanter Unterricht kann auch nicht ausfallen. Auch hier wurden keine Maßnahmen ergriffen, sondern Frau Löhrmann wies nur darauf hin, dass die „Problematik seit 30 Jahren bekannt“ sei. Unbesetzte Lehrerstellen unterrichten nicht und helfen nicht gegen Unterrichtsausfall. Vor diesem Hintergrund ist die amtierende Landesregierung gefordert, umgehend ein Konzept zur Besetzung der unbesetzten Stellen im Schulbereich vorzulegen, wie die CDU- Landtagsfraktion zuletzt mit ihrem Eilantrag vom 13.02.2017 forderte (Landtagsdrucksache 16/14225). Bezogen auf die einzelnen allgemein- und berufsbildenden Schulen des Rheinisch- Bergischen-Kreises wird um – soweit möglich - differenziert tabellarisch aufbereitete Antworten auf die folgenden Fragen gebeten: Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5769 mit Schreiben vom 19. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage, dass der Unterrichtsausfall unter der rotgrünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen habe, gibt es keinerlei objektive Anhaltspunkte. Entgegen der Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage müssen die im Haushalt ausgewiesenen, aber derzeit nicht besetzten Lehrerstellen nicht zwangsläufig auch zu entsprechendem Unterrichtsausfall führen. Ein Anhaltspunkt für die Beurteilung der Unterrichtsversorgung an den Schulen ist nicht die Zahl der haushaltsrechtlich unbesetzten Stellen, sondern die Personalausstattungsquote an den Schulen, die sich nicht auf das haushaltsrechtliche Stellensoll, sondern auf den im Wesentlichen schülerzahlbedingten rechnerischen Stellenbedarf der Schulen bezieht. Diese liegt aktuell (Datenbestand vom 22. März 2017) in allen Schulformen (mit Ausnahme des Berufskollegs mit 99,88%) über 100%. Landesweit beträgt die Personalausstattungsquote aktuell insgesamt 101,45%. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 3 Nach dem Ergebnis der Stichprobenuntersuchung zum Unterrichtsausfall betrug der landesweite ersatzlose Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16 in NRW über alle teilnehmenden Schulen im Durchschnitt 1,8%. Erfasst wurden hier alle Unterrichtsstunden, in denen überhaupt kein Unterricht stattfinden konnte, weil z.B. eine Lehrkraft erkrankt oder zur Begleitung einer Klassenfahrt eingeteilt war oder ein Elternsprechtag durchgeführt wurde. 90,6% des lt. Stundenplan zu erteilenden Unterrichts konnte dagegen wie geplant stattfinden. Das bedeutet, dass die Unterrichtsstunden entweder wie im Stundenplan vorgesehen (84,8%) oder in besonderer Form (5,8%) erteilt wurden, weil z.B. eine Schulfahrt, ein Berufspraktikum oder ein Museumsbesuch stattgefunden hat. Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6% des zu erteilenden Unterrichts. Vor dem Hintergrund dieser Fakten zu behaupten, der Unterrichtsausfall an den Schulen „habe unter der rotgrünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen“, kann daher nicht nachvollzogen werden, zumal sich der im Rahmen der Stichprobenerhebungen der Landesregierungen festgestellte ersatzlose Unterrichtsausfall seit dem Schuljahr 2005/06 zwischen 2,6% (Schuljahr 2006/07) und 1,7% (Schuljahr 2014/15) bewegt hat. Der aktuelle Bericht für das Schuljahr 2015/16 zur Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II wurde am 13. Dezember 2016 im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html Die Landesregierung hat - dem Votum der Bildungskonferenz folgend -entschieden, die Unterrichtserteilung/den Unterrichtsausfall künftig nach dem sog. „Rollierenden Verfahren“ zu erheben. Bei dieser Form der Erhebung wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (z.B. Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen zeitlichen Segmenten zugeordnet, so dass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. So gelingt es zum einen, alle Schulen an der Erhebung zu beteiligen, und zum anderen, den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen, indem das gesamte Schuljahr in die Erhebung einbezogen wird. Ferner kann der Arbeitsaufwand insbesondere für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die Schlussfolgerung in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien habe mit 6,4% einen viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall festgestellt, ist unzutreffend, weil diese Werte nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung nimmt grundsätzlich alle konkreten Hinweise zum Thema Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall sehr ernst. Eine fachliche Bewertung der Umfragen von Eltern zum Unterrichtsausfall konnte jedoch seitens der Landesregierung auf Basis der vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen nicht vorgenommen werden. So ist zum Beispiel nicht bekannt, welche Sachverhalte die befragten Eltern jeweils konkret als Unterrichtsausfall gewertet haben. Hinsichtlich der von der Landeselternschaft der Gymnasien durchgeführten Befragung wird auf das Protokoll zur 88. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 9. März 2016 (APr 16/1195) verwiesen. Dass die Ergebnisse der Befragungen durch die Landeselternschaft in der Kleinen Anfrage nicht weiter hinterfragt werden, spricht für sich. Die Aussage in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, die Landesregierung habe aufgrund der Feststellungen des Landesrechnungshofs (Jahresbericht 2015) keine Maßnahmen ergriffen, entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall. So zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten, die analog zum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 4 Untersuchungsdesign des Landesrechnungshofs erfolgt ist, dass zum einen in allen untersuchten Schulformen – mit Ausnahme der Realschule – die quantitativen Vorgaben zur Unterrichtserteilung inzwischen im Durchschnitt eingehalten werden und zum anderen gegenüber dem Beginn der Auswertung (Kohorte ab 2005/06) eine Verbesserung hinsichtlich der erteilten durchschnittlichen Gesamtwochenstundenzahl festgestellt werden kann. So erhielten beispielsweise in den öffentlichenG8-Gymnasien die 9. Klassen des Schuljahres 2015/16 in der Sekundarstufe I im gesamten Bildungsabschnitt durchschnittlich 163,0 Wochenstunden Unterricht. Damit wurde im Durchschnitt die Mindestvorgabe laut Stundentafel von 163 Gesamtwochenstunden erfüllt. Den Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen des Schuljahres 2009/10 wurden im Durchschnitt nur 157 Gesamtwochenstunden zuteil. Im Rahmen der „Prüfung der Einhaltung der quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an öffentlichen Realschulen und Gymnasien“ vom 2. Oktober 2014 hatte der Landesrechnungshof (LRH) moniert, dass ein beträchtlicher Anteil der geprüften Schulen unter den in der jeweiligen Stundentafel für die Sekundarstufe I insgesamt vorgegebenen Mindeststundenzahlen geblieben ist. Untersucht wurden drei Kohorten, und zwar die Kohorten, welche im Schuljahr 2007/08 (Realschulen und G8-Gymnasien) bzw. im Schuljahr 2008/09 (G8-Gymnasien) in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Die Auswertung des Ministeriums wurde auf die Grundschulen und alle übrigen allgemein bildenden weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe I erweitert und für alle Kohorten vorgenommen, die in den Schuljahren 2005/06 bis 2015/16 in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Insgesamt wurden dabei ab dem Schuljahr 2005/06 rd. 18,5 Mio. Daten ausgewertet, aus denen insgesamt ca. 2,7 Mio. Datensätze für die insgesamt 60 untersuchten Kohorten gebildet wurden. Die Ergebnisse der Auswertung des Ministeriums, die nunmehr jährlich aktualisiert werden, wurden in der Statistischen Übersicht Nr. 391 - Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht - im Bildungsportal veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche- Schuldaten/index.html Trotz eindeutiger Ankündigungen des damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers und der damaligen Schulministerin Sommer, eine jährliche Meldepflicht für alle allgemein bildenden Schulen anstelle der Stichprobenerhebung einzuführen, wurde unter der damaligen schwarzgelben Landesregierung an der Stichprobenerhebung festgehalten. Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage 40 vom 3. Februar 2010 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine schulscharfe Vollerhebung des Unterrichtsausfalls mit der Begründung abgelehnt, dass „weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen“ (LT- Drs. 14/10639). Diese Auffassung wird von der CDU-Fraktion nunmehr offensichtlich nicht mehr vertreten. Dass die nun eingeforderte Transparenz während der schwarz-gelben Regierungszeit trotz Ankündigungen nicht geschaffen worden ist, gibt zu denken. Die jetzige Landesregierung hingegen hat die Methodik der Stichprobenerhebungen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand kritisch hinterfragt. In einem konstruktiven und transparenten Arbeitsprozess konnte zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz mit der Verständigung auf das o.g. rollierende Verfahren eine sachangemessene und sowohl von den Eltern- als auch von den Lehrerverbänden und den Schulleitungsvereinigungen akzeptierte Lösung hinsichtlich der künftigen Erhebung des Unterrichtsausfalls gefunden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 5 Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion der CDU gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Nach § 59 Abs. 7 SchulG ist der Schulkonferenz von der Schulleitung in jedem Schuljahr ein Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der jeweiligen Schule vorzulegen. Welche Ergebnisse liegen bezogen auf das erste Schulhalbjahr 2016/2017 für die jeweilige Schule vor? Sofern jeweils möglich, wird darum gebeten, die Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts, des planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts ggf. jeweils unterteilt nach Ursachen bzw. Gründen tabellarisch auszuweisen. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Berichte über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an den einzelnen Schulen vor, da diese ausschließlich gegenüber der Schulkonferenz zu erfolgen haben. Nach § 59 Absatz 7 Schulgesetz NRW (SchulG) hat die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schulkonferenz in der ersten Sitzung des Schuljahrs über die Unterrichtsversorgung im abgelaufenen Schuljahr und über die Maßnahmen und Planungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für das angefangene Schuljahr zu berichten. Eine Abfrage bei den einzelnen Schulen ist innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht leistbar. Die wöchentliche Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (ohne Betreuungsangebote) im Schuljahr 2016/17 an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Rheinisch-Bergischen-Kreis kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten entstammen den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2016/17 (Stichtag 15. Oktober 2016). Zur Stundenzahl des an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung keine statistischen Daten vor. Solche Daten wurden lediglich im Rahmen einer Stichprobe erhoben und landesweit, aber nicht auf einzelne Regionen, hochgerechnet. 2. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 besetzt? 3. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 nicht besetzt? (Bitte weisen Sie jeweils auch die Stellenbesetzungsquote aus). Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulen erhalten für die Organisation und Durchführung des Unterrichts von der Schulaufsicht eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Bedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf, die Personalausstattung und die entsprechende Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen im Rheinisch-Bergischen-Kreis können, gegliedert nach Schulform, der Anlage 2 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 6 Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 22. März 2017). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z.B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 22. März 2017 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden enormen Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 4. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschrieben? Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 befanden sich grundsätzlich alle frei gebliebenen Stellen sowie auf Grund anderer personalwirtschaftlicher Maßnahmen zusätzlich frei gewordenen Stellen im Ausschreibungsverfahren. Zum 28. Februar 2017 waren landesweit erst wenige dieser Stellen erneut ausgeschrieben, da Schulen teilweise den fachspezifischen Bedarf an der Schule neu definiert und Ausschreibungen mit Blick auf die zum 1. Mai 2017 zur Verfügung stehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (landesweit ca. 3.600 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter) größtenteils erst nach dem 28. Februar 2017 zur Veröffentlichung auf den Internetseiten terminiert haben. Die Zahl der Stellen, die am 28. Februar 2017 an den Schulen im Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgeschrieben waren, ergeben sich aus der Übersicht 1 der Anlage 3. Dabei können Stellen, die zum o.g. Stichtag nicht ausgeschrieben sind, sich jedoch noch im Besetzungsverfahren befinden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14951 7 5. Wie viele Stellen an den jeweiligen Schulen befinden sich zum Stichtag 28.02.2017 im Besetzungsverfahren? Grundsätzlich umfasst das Besetzungsverfahren den Zeitraum von der Zuweisung der jeweiligen Ausschreibungsmöglichkeit bis zur Besetzung der Stelle. Im Besetzungsverfahren besteht die Möglichkeit, Stellen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder in einem Listenverfahren zu besetzen. Eine Auswertung zu einem bestimmten Stichtag gibt deshalb nur eine eingeschränkte Sicht auf den Stand des Besetzungsverfahrens an den einzelnen Schulen wieder. Die Zahl der Stellen, die sich am 28. Februar 2017 an den Schulen im Rheinisch-Bergischen- Kreis im Besetzungsverfahren befanden, ergeben sich aus der Übersicht 2 der Anlage 3. 1 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5769 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Grundschule Bergisch Gladbach, EG Bensberg 217,0 Bergisch Gladbach, GG An der Strunde 352,0 Bergisch Gladbach, GG Bensberg 173,0 Bergisch Gladbach, GG Concordia 313,0 Bergisch Gladbach, GG Gronau 267,0 Bergisch Gladbach, GG Hand 325,0 Bergisch Gladbach, GG Hebborn 301,0 Bergisch Gladbach, GG Heidkamp 369,0 Bergisch Gladbach, GG Herkenrath 209,0 Bergisch Gladbach, GG Katterbach 246,0 Bergisch Gladbach, GG Kippekausen 175,0 Bergisch Gladbach, GG Moitzfeld 221,0 Bergisch Gladbach, GG Paffrath 334,0 Bergisch Gladbach, GG Refrath 188,0 Bergisch Gladbach, KG An der Steinbreche 191,0 Bergisch Gladbach, KG Bensberg 306,0 Bergisch Gladbach, KG Frankenforst 271,0 Bergisch Gladbach, KG Hand 194,0 Bergisch Gladbach, KG In der Auen 126,0 Bergisch Gladbach, KG Sand 154,0 Burscheid, EG Ernst-Moritz-Arndt 260,0 Burscheid, GG Dierath 230,0 Burscheid, GG Montanusschule 296,0 Kürten, GG (Verb.) Kürten-Olpe 338,0 Kürten, GG Biesfeld 177,0 Kürten, GG Dürscheid 170,0 Kürten, KG Bechen 217,0 Leichlingen, GG Am Büscherhof 216,0 Leichlingen, GG Bennert 184,0 Leichlingen, GG Uferstraße 216,0 Leichlingen, GG Witzhelden 238,0 Leichlingen, KG Kirchstr. 198,0 Odenthal, GG Neschen 111,0 Odenthal, KG Bergisch Gladbacher Straße 143,0 Odenthal, KG Burg Berge 171,0 Odenthal, KG Eikamp 177,0 Odenthal, KG Voiswinkel 212,0 Overath, GG Burgholzweg 240,0 Overath, GG Heiligenhaus 212,0 Overath, GG Immekeppel 173,0 Overath, GG Marialinden 240,0 Overath, GG Sülztal 345,0 Overath, GG Vilkerath 130,0 Rösrath, GG Forsbach 243,0 Rösrath, GG Hoffnungsthal 281,0 Rösrath, GG Sandweg 982,0 Rösrath, KG Sandweg 301,0 Wermelskirchen, GG (Verb.) Dabringhausen 348,0 Wermelskirchen, GG (Verb.) Haiderbach 297,0 Wermelskirchen, GG Schwanen 377,0 Wermelskirchen, GG Waldschule 159,0 Wermelskirchen, KG Sankt Michael 236,0 Hauptschule Bergisch Gladbach, GH Ahornweg 173,2 Bergisch Gladbach, GH Im Kleefeld 605,0 Burscheid, GH Friedrich-Goetze-Schule 170,5 Leichlingen, GH Am Hammer 189,6 Odenthal, GH Bergisch Gladbacher Straße 71,0 Overath, GH Franz-Becher-Straße 113,0 Rösrath, GH Freiherr-vom-Stein-Straße 187,0 Wermelskirchen, GH Wirtsmühler Str. 358,0 Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Rheinisch-Bergischer Kreis - 2 von 2Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5769 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Rheinisch-Bergischer Kreis - Realschule Bergisch Gladbach, RS Herkenrath 463,0 Bergisch Gladbach, RS im Kleefeld 620,0 Bergisch Gladbach, RS Johannes-Gutenberg 712,0 Bergisch Gladbach, RS Marie-Curie 131,0 Bergisch Gladbach, RS Otto-Hahn 674,0 Leichlingen, RS an der Wupper 692,0 Odenthal, RS Bergisch Gladbacher Straße 482,0 Overath, RS Perenchiesstr. 129,0 Rösrath, RS Freiherr-vom-Stein-Str. 575,0 Wermelskirchen, RS Rot-Kreuz-Straße 300,0 Sekundarschule Leichlingen, SK Am Hammer 286,0 Overath, SK Leonardo-da-Vinci-Schule 648,2 Wermelskirchen, SK Wirtsmühlerstraße 554,5 Gesamtschule Bergisch Gladbach, GE Nelson-Mandela 552,6 Bergisch Gladbach, GE Paffrath 1.897,0 Kürten, GE Olpener Straße 1.707,0 Gymnasium Bergisch Gladbach, Gym Albertus-Magnus 1.344,0 Bergisch Gladbach, Gym Dietr.-Bonhoeffer 1.293,0 Bergisch Gladbach, Gym Herkenrath 1.426,0 Bergisch Gladbach, Gym Nicolaus-Cusanus 1.233,0 Bergisch Gladbach, Gym Otto-Hahn 1.419,0 Leichlingen, Gym Am Hammer 1.441,0 Odenthal, Gym Bergisch Gladbacher Straße 1.286,0 Overath, Gym Paul-Klee 1.423,8 Rösrath, Gym Freiherr-vom-Stein 1.377,0 Wermelskirchen, Gym Stockhauser Str. 1.561,0 Förderschule Bergisch Gladbach, FÖ GG Friedr.-Fröbel 840,0 Bergisch Gladbach, FÖ SQ Ginsterweg 29,0 Bergisch Gladbach,FÖ LE,ES,SB Wilh.-Wage 684,0 Leichlingen, FÖ GG Martin-Buber-Schule 204,0 Leichlingen, FÖ KM LVR-Paul-Klee-Schule 863,0 Rösrath, FÖ KM Schule am Königsforst 1.150,0 Rösrath,FÖ LE,SQ,ES Förder.i.Verbund Süd 649,0 Berufskolleg Bergisch Gladbach, BK Bensberger Str. 2.969,0 Bergisch Gladbach,BK Oberheidkamper Str. 1.463,0 Wermelskirchen, BK Bergisch Land 1.138,0 Seite 1 von 2Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5769 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule Bergisch Gladbach, EG Bensberg 9,21 1,33 10,54 10,62 100,8% Bergisch Gladbach, GG An der Strunde 11,19 6,09 17,28 19,61 113,5% Bergisch Gladbach, GG Bensberg 7,08 3,17 10,25 10,66 104,0% Bergisch Gladbach, GG Concordia 10,58 1,46 12,04 12,44 103,4% Bergisch Gladbach, GG Gronau 8,09 5,47 13,56 11,60 85,5% Bergisch Gladbach, GG Hand 14,04 2,76 16,80 16,83 100,2% Bergisch Gladbach, GG Hebborn 10,96 1,75 12,71 12,85 101,1% Bergisch Gladbach, GG Heidkamp 13,12 3,69 16,81 17,22 102,5% Bergisch Gladbach, GG Herkenrath 8,54 2,26 10,80 10,44 96,6% Bergisch Gladbach, GG Katterbach 8,21 3,89 12,10 11,57 95,6% Bergisch Gladbach, GG Kippekausen 7,64 0,82 8,46 9,67 114,3% Bergisch Gladbach, GG Moitzfeld 9,69 1,85 11,54 11,66 101,0% Bergisch Gladbach, GG Paffrath 11,32 1,94 13,26 15,18 114,5% Bergisch Gladbach, GG Refrath 8,63 1,65 10,28 10,88 105,9% Bergisch Gladbach, KG An der Steinbreche 6,54 1,86 8,40 8,79 104,6% Bergisch Gladbach, KG Bensberg 10,31 3,06 13,36 12,83 96,0% Bergisch Gladbach, KG Frankenforst 9,29 3,85 13,14 13,35 101,6% Bergisch Gladbach, KG Hand 8,01 1,33 9,34 9,28 99,3% Bergisch Gladbach, KG In der Auen 5,57 0,64 6,21 7,23 116,6% Bergisch Gladbach, KG Sand 5,08 0,48 5,56 5,49 98,7% Burscheid, EG Ernst-Moritz-Arndt 10,51 1,80 12,31 11,83 96,1% Burscheid, GG Dierath 9,25 0,94 10,19 9,29 91,2% Burscheid, GG Montanusschule 10,01 5,13 15,14 16,64 109,9% Kürten, GG (Verb.) Kürten-Olpe 12,47 3,86 16,33 16,56 101,4% Kürten, GG Biesfeld 8,72 0,85 9,57 9,14 95,6% Kürten, GG Dürscheid 6,10 0,35 6,45 6,25 96,9% Kürten, KG Bechen 9,54 2,69 12,23 9,85 80,5% Leichlingen, GG Am Büscherhof 9,60 3,29 12,89 13,40 103,9% Leichlingen, GG Bennert 7,04 0,68 7,72 7,36 95,3% Leichlingen, GG Uferstraße 9,85 2,38 12,23 12,25 100,1% Leichlingen, GG Witzhelden 7,21 3,15 10,36 12,46 120,2% Leichlingen, KG Kirchstr. 9,18 0,95 10,13 10,76 106,2% Odenthal, GG Neschen 4,59 0,26 4,85 3,77 77,8% Odenthal, KG Bergisch Gladbacher Straße 7,08 0,99 8,07 6,70 83,1% Odenthal, KG Burg Berge 7,07 0,88 7,95 7,76 97,6% Odenthal, KG Eikamp 7,05 1,62 8,67 8,27 95,5% Odenthal, KG Voiswinkel 7,25 2,26 9,51 10,71 112,6% Overath, GG Burgholzweg 10,21 4,88 15,08 12,26 81,3% Overath, GG Heiligenhaus 9,37 2,64 12,01 11,46 95,4% Overath, GG Immekeppel 6,59 2,08 8,66 8,01 92,5% Overath, GG Marialinden 9,79 1,97 11,76 10,53 89,5% Overath, GG Sülztal 10,09 3,76 13,85 14,29 103,1% Overath, GG Vilkerath 5,17 1,43 6,60 5,89 89,2% Rösrath, GG Forsbach 9,97 2,23 12,20 11,34 92,9% Rösrath, GG Hoffnungsthal 13,07 1,87 14,94 14,11 94,4% Rösrath, GG Sandweg 13,61 4,00 17,61 16,11 91,5% Rösrath, KG Sandweg 12,94 2,60 15,53 14,44 92,9% Wermelskirchen, GG (Verb.) Dabringhausen 12,48 1,98 14,46 14,70 101,6% Wermelskirchen, GG (Verb.) Haiderbach 10,48 2,06 12,54 14,37 114,6% Wermelskirchen, GG Schwanen 13,98 6,23 20,22 20,13 99,5% Wermelskirchen, GG Waldschule 6,62 2,95 9,57 9,69 101,3% Wermelskirchen, KG Sankt Michael 9,01 3,40 12,41 11,88 95,7% Hauptschule Bergisch Gladbach, GH Ahornweg 5,13 2,02 7,15 7,81 109,3% Bergisch Gladbach, GH Im Kleefeld 19,84 5,58 25,42 27,79 109,3% Burscheid, GH Friedrich-Goetze-Schule 4,64 4,10 8,75 10,18 116,4% Leichlingen, GH Am Hammer 4,11 3,86 7,97 9,13 114,5% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Rheinisch-Bergischer Kreis Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Seite 2 von 2Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5769 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Rheinisch-Bergischer Kreis Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Hauptschule Odenthal, GH Bergisch Gladbacher Straße 1,55 1,05 2,60 3,05 117,4% Overath, GH Franz-Becher-Straße 3,31 1,53 4,84 5,49 113,4% Rösrath, GH Freiherr-vom-Stein-Straße 4,62 2,69 7,31 9,65 132,1% Wermelskirchen, GH Wirtsmühler Str. 10,76 7,24 18,00 18,93 105,1% Realschule Bergisch Gladbach, RS Herkenrath 16,24 2,08 18,32 19,84 108,3% Bergisch Gladbach, RS im Kleefeld 23,76 1,96 25,72 25,44 98,9% Bergisch Gladbach, RS Johannes-Gutenberg 28,63 2,46 31,09 31,01 99,7% Bergisch Gladbach, RS Marie-Curie 4,62 0,00 4,62 5,79 125,3% Bergisch Gladbach, RS Otto-Hahn 25,11 2,94 28,05 28,61 102,0% Leichlingen, RS an der Wupper 25,59 6,73 32,33 31,94 98,8% Odenthal, RS Bergisch Gladbacher Straße 15,63 5,37 21,00 22,87 108,9% Overath, RS Perenchiesstr. 4,38 0,22 4,60 6,36 138,3% Rösrath, RS Freiherr-vom-Stein-Str. 23,05 3,68 26,74 25,49 95,3% Wermelskirchen, RS Rot-Kreuz-Straße 10,14 0,20 10,34 14,60 141,2% Sekundarschule Leichlingen, SK Am Hammer 13,19 5,54 18,74 19,48 104,0% Overath, SK Leonardo-da-Vinci-Schule 32,22 15,17 47,39 48,07 101,4% Wermelskirchen, SK Wirtsmühlerstraße 23,25 8,42 31,67 32,33 102,1% Gesamtschule Bergisch Gladbach, GE Nelson-Mandela 24,75 12,62 37,37 43,31 115,9% Bergisch Gladbach, GE Paffrath 82,54 20,30 102,83 101,62 98,8% Kürten, GE Olpener Straße 66,28 16,49 82,77 85,29 103,0% Gymnasium Bergisch Gladbach, Gym Albertus-Magnus 63,32 1,75 65,06 66,30 101,9% Bergisch Gladbach, Gym Dietr.-Bonhoeffer 53,16 7,82 60,98 60,21 98,7% Bergisch Gladbach, Gym Herkenrath 62,69 3,58 66,27 66,90 101,0% Bergisch Gladbach, Gym Nicolaus-Cusanus 57,76 1,68 59,44 57,90 97,4% Bergisch Gladbach, Gym Otto-Hahn 59,36 1,15 60,51 63,18 104,4% Leichlingen, Gym Am Hammer 63,62 7,48 71,10 68,69 96,6% Odenthal, Gym Bergisch Gladbacher Straße 54,67 1,31 55,98 58,41 104,3% Overath, Gym Paul-Klee 59,69 3,09 62,78 64,86 103,3% Rösrath, Gym Freiherr-vom-Stein 61,95 4,23 66,18 67,96 102,7% Wermelskirchen, Gym Stockhauser Str. 71,37 2,93 74,29 78,29 105,4% Förderschule Bergisch Gladbach, FÖ GG Friedr.-Fröbel 27,07 8,09 35,16 34,24 97,4% Bergisch Gladbach, FÖ SQ Ginsterweg 3,62 0,00 3,62 4,38 121,1% Bergisch Gladbach,FÖ LE,ES,SB Wilh.-Wage 39,87 3,14 43,01 45,33 105,4% Leichlingen, FÖ GG Martin-Buber-Schule 14,21 4,24 18,45 20,04 108,6% Leichlingen, FÖ KM LVR-Paul-Klee-Schule 32,50 9,82 42,32 40,83 96,5% Rösrath, FÖ KM Schule am Königsforst 44,49 12,52 57,01 56,60 99,3% Rösrath,FÖ LE,SQ,ES Förder.i.Verbund Süd 37,70 0,80 38,50 39,33 102,2% Berufskolleg Bergisch Gladbach, BK Bensberger Str. 110,57 7,70 118,27 113,50 96,0% Bergisch Gladbach,BK Oberheidkamper Str. 50,94 2,50 53,44 51,13 95,7% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage KA 5769 Schule ausgeschriebene Stellen kein Eintrag 0 Schule Besetzungsverfahren Bergisch Gladbach,Schulamt Rh.-Berg.Krs. (G) 1 Wermelskirchen, SK Wirtsmühlerstraße 1 Zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschriebene Stellen - Rheinisch-Bergischer Kreis - Laufende Besetzungsverfahren zum Stichtag 28.02.2017 - Rheinisch-Bergischer Kreis - Übersicht 1 zu Frage 4 Übersicht 2 zu Frage 5