LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 24.04.2017 Datum des Originals: 19.04.2017/Ausgegeben: 27.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5771 vom 20. März 2017 der Abgeordneten Josef Hovenjürgen und Lothar Hegemann CDU Drucksache 16/14598 Unterrichtsausfall und Stellenbesetzungen an den Schulen im Kreis Recklinghausen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die amtierende rot-grüne Landesregierung hat im Schulbereich tausende Stellen nicht besetzt, wie aus der Ausgabe der Rheinischen Post am 13. Februar 2017 hervorgeht. Es stellt sich die Frage, wie viele der 4.300 im gesamten Schulbereich in Nordrhein-Westfalen nicht besetzten Stellen auf den Kreis Recklinghausen entfallen. Unbesetzte Stellen führen zu Unterrichtsausfall, der in NRW unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen hat. Es muss wieder die schulpolitische und planerische Priorität in NRW werden, dass Unterricht stattfindet. Der in NRW dramatische Umfang von Unterrichtsausfall und anderen Formen nicht erteilten Unterrichts ist nicht akzeptabel. Jede Stunde, die ausfällt, behindert die Bildungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen unserer Kinder. Eine im Dezember 2016 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlichte Statistik geht von 1,8% ersatzlos ausgefallenem Unterricht aus – ein Wert, der bei Eltern für ungläubiges Erstaunen sorgte und ihren täglichen Erfahrungen widerspricht. Die Situation erinnert an das Jahr 2015, als das Schulministerium von 1,7 % ausgefallenem Unterricht berichtete. Damals stellte eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien für 2015 für NRW mit 6,4 % einen fast viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall fest. Zudem gilt bei der rot-grünen Landesregierung Unterricht erst dann als ausgefallen, wenn die Kinder nach Hause geschickt werden. Eltern verdienen jedoch Transparenz. Zukünftig muss Unterricht, der nicht nach dem geltenden Lehrplan erteilt wird, egal, ob er komplett ausfällt, fachfremd unterrichtet wird oder die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie arbeiten müssen (Ausnahmen: Klassenfahrten , Schulprojekte oder Wandertage), als Ausfall gewertet werden. Angesichts der Weigerung der Schulministerin, differenzierte Daten zu einzelnen Schulen vor Ort aufzudecken, werden bereits ungewöhnliche Maßnahmen ergriffen. So rufen das gemeinnützige Recherchezentrum corretiv.org und die Dortmunder Ruhr-Nachrichten Schülerinnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 2 und Schüler auf, ausgefallenen Unterricht an ihren Schulen zu melden. Im März 2017 wird auf diese Weise der Unterrichtsausfall in Dortmund erhoben. Dadurch sollen die offiziellen Zahlen des Schulministeriums überprüft werden, nach denen nicht einmal 2 von 100 Schulstunden ausfallen würden. Die investigativen Journalisten weisen zu Recht darauf hin, dass Berichte von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ein anderes Bild vermitteln. Jedoch können solche Erhebungen über einen kurzen Zeitraum, wie sie auch vom Schulministerium praktiziert werden, dazu führen, dass Daten geschönt werden. So zitiert ein Schüler bei correctiv einen Lehrer: „Ihr habt vielleicht mitbekommen, hier schnüffeln Journalisten rum. Deswegen wird an dieser Schule bis auf weiteres kein Unterricht mehr ausfallen. Wir wollen nicht in einem schlechten Licht da stehen.“ Daher ist zukünftig mittels softwaregestützter Lösungen für eine schulscharfe, kontinuierliche digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls zu sorgen, damit man ein Instrument an der Hand hat, um effektiv gegensteuern zu können. Neben dem ad-hoc-Unterrichtsausfall, kommt es unter rot-grüner Verantwortung zu strukturellem Unterrichtsausfall. So deckte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 auf, dass viele Schulen von vornherein deutlich weniger Unterricht in ihre Stundenpläne aufnehmen , als sie nach den Vorgaben erteilen müssten. Nicht eingeplanter Unterricht kann auch nicht ausfallen. Auch hier wurden keine Maßnahmen ergriffen, sondern Frau Löhrmann wies nur darauf hin, dass die „Problematik seit 30 Jahren bekannt“ sei. Unbesetzte Lehrerstellen unterrichten nicht und helfen nicht gegen Unterrichtsausfall. Vor diesem Hintergrund ist die amtierende Landesregierung gefordert, umgehend ein Konzept zur Besetzung der unbesetzten Stellen im Schulbereich vorzulegen, wie die CDU-Landtagsfraktion zuletzt mit ihrem Eilantrag vom 13.02.2017 forderte (Landtagsdrucksache 16/14225). Bezogen auf die einzelnen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Recklinghausen wird um – soweit möglich - differenziert tabellarisch aufbereitete Antworten auf die folgenden Fragen gebeten: Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5771 mit Schreiben vom 19. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage, dass der Unterrichtsausfall unter der rot-grünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen habe, gibt es keinerlei objektive Anhaltspunkte . Entgegen der Behauptung in der o.g. Kleinen Anfrage müssen die im Haushalt ausgewiesenen , aber derzeit nicht besetzten Lehrerstellen nicht zwangsläufig auch zu entsprechendem Unterrichtsausfall führen. Ein Anhaltspunkt für die Beurteilung der Unterrichtsversorgung an den Schulen ist nicht die Zahl der haushaltsrechtlich unbesetzten Stellen, sondern die Personalausstattungsquote an den Schulen, die sich nicht auf das haushaltsrechtliche Stellensoll, sondern auf den im Wesentlichen schülerzahlbedingten rechnerischen Stellenbedarf der Schulen bezieht. Diese liegt aktuell (Datenbestand vom 22. März 2017) in allen Schulformen (mit Ausnahme des Berufskollegs mit 99,88%) über 100%. Landesweit beträgt die Personalausstattungsquote aktuell insgesamt 101,45%. Nach dem Ergebnis der Stichprobenuntersuchung zum Unterrichtsausfall betrug der landesweite ersatzlose Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16 in NRW über alle teilnehmenden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 3 Schulen im Durchschnitt 1,8%. Erfasst wurden hier alle Unterrichtsstunden, in denen überhaupt kein Unterricht stattfinden konnte, weil z.B. eine Lehrkraft erkrankt oder zur Begleitung einer Klassenfahrt eingeteilt war oder ein Elternsprechtag durchgeführt wurde. 90,6% des lt. Stundenplan zu erteilenden Unterrichts konnte dagegen wie geplant stattfinden. Das bedeutet, dass die Unterrichtsstunden entweder wie im Stundenplan vorgesehen (84,8%) oder in besonderer Form (5,8%) erteilt wurden, weil z.B. eine Schulfahrt, ein Berufspraktikum oder ein Museumsbesuch stattgefunden hat. Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6% des zu erteilenden Unterrichts. Vor dem Hintergrund dieser Fakten zu behaupten, der Unterrichtsausfall an den Schulen „habe unter der rotgrünen Verantwortung gravierende Ausmaße angenommen “, kann daher nicht nachvollzogen werden, zumal sich der im Rahmen der Stichprobenerhebungen der Landesregierungen festgestellte ersatzlose Unterrichtsausfall seit dem Schuljahr 2005/06 zwischen 2,6% (Schuljahr 2006/07) und 1,7% (Schuljahr 2014/15) bewegt hat. Der aktuelle Bericht für das Schuljahr 2015/16 zur Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II wurde am 13. Dezember 2016 im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html Die Landesregierung hat - dem Votum der Bildungskonferenz folgend -entschieden, die Unterrichtserteilung /den Unterrichtsausfall künftig nach dem sog. „Rollierenden Verfahren“ zu erheben . Bei dieser Form der Erhebung wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (z.B. Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen zeitlichen Segmenten zugeordnet, so dass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. So gelingt es zum einen, alle Schulen an der Erhebung zu beteiligen, und zum anderen, den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen, indem das gesamte Schuljahr in die Erhebung einbezogen wird. Ferner kann der Arbeitsaufwand insbesondere für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die Schlussfolgerung in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, eine Erhebung der Landeselternschaft der Gymnasien habe mit 6,4% einen viermal so hohen durchschnittlichen Unterrichtsausfall festgestellt, ist unzutreffend, weil diese Werte nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung nimmt grundsätzlich alle konkreten Hinweise zum Thema Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall sehr ernst. Eine fachliche Bewertung der Umfragen von Eltern zum Unterrichtsausfall konnte jedoch seitens der Landesregierung auf Basis der vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen nicht vorgenommen werden. So ist zum Beispiel nicht bekannt, welche Sachverhalte die befragten Eltern jeweils konkret als Unterrichtsausfall gewertet haben. Hinsichtlich der von der Landeselternschaft der Gymnasien durchgeführten Befragung wird auf das Protokoll zur 88. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 9. März 2016 (APr 16/1195) verwiesen. Dass die Ergebnisse der Befragungen durch die Landeselternschaft in der Kleinen Anfrage nicht weiter hinterfragt werden, spricht für sich. Die Aussage in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, die Landesregierung habe aufgrund der Feststellungen des Landesrechnungshofs (Jahresbericht 2015) keine Maßnahmen ergriffen , entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall. So zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten, die analog zum Untersuchungsdesign des Landesrechnungshofs erfolgt ist, dass zum einen in allen untersuchten Schulformen – mit Ausnahme der Realschule – die quantitativen Vorgaben zur Unterrichtserteilung inzwi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 4 schen im Durchschnitt eingehalten werden und zum anderen gegenüber dem Beginn der Auswertung (Kohorte ab 2005/06) eine Verbesserung hinsichtlich der erteilten durchschnittlichen Gesamtwochenstundenzahl festgestellt werden kann. So erhielten beispielsweise in den öffentlichen G8-Gymnasien die 9. Klassen des Schuljahres 2015/16 in der Sekundarstufe I im gesamten Bildungsabschnitt durchschnittlich 163,0 Wochenstunden Unterricht. Damit wurde im Durchschnitt die Mindestvorgabe laut Stundentafel von 163 Gesamtwochenstunden erfüllt. Den Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen des Schuljahres 2009/10 wurden im Durchschnitt nur 157 Gesamtwochenstunden zuteil. Im Rahmen der „Prüfung der Einhaltung der quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an öffentlichen Realschulen und Gymnasien“ vom 2. Oktober 2014 hatte der Landesrechnungshof (LRH) moniert, dass ein beträchtlicher Anteil der geprüften Schulen unter den in der jeweiligen Stundentafel für die Sekundarstufe I insgesamt vorgegebenen Mindeststundenzahlen geblieben ist. Untersucht wurden drei Kohorten, und zwar die Kohorten, welche im Schuljahr 2007/08 (Realschulen und G8-Gymnasien) bzw. im Schuljahr 2008/09 (G8-Gymnasien) in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Die Auswertung des Ministeriums wurde auf die Grundschulen und alle übrigen allgemein bildenden weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe I erweitert und für alle Kohorten vorgenommen , die in den Schuljahren 2005/06 bis 2015/16 in die Sekundarstufe I eingetreten sind. Insgesamt wurden dabei ab dem Schuljahr 2005/06 rd. 18,5 Mio. Daten ausgewertet, aus denen insgesamt ca. 2,7 Mio. Datensätze für die insgesamt 60 untersuchten Kohorten gebildet wurden. Die Ergebnisse der Auswertung des Ministeriums, die nunmehr jährlich aktualisiert werden, wurden in der Statistischen Übersicht Nr. 391 - Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht - im Bildungsportal veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche- Schuldaten/index.html Trotz eindeutiger Ankündigungen des damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers und der damaligen Schulministerin Sommer, eine jährliche Meldepflicht für alle allgemein bildenden Schulen anstelle der Stichprobenerhebung einzuführen, wurde unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung an der Stichprobenerhebung festgehalten. Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage 40 vom 3. Februar 2010 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine schulscharfe Vollerhebung des Unterrichtsausfalls mit der Begründung abgelehnt, dass „weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen“ (LT-Drs. 14/10639). Diese Auffassung wird von der CDU-Fraktion nunmehr offensichtlich nicht mehr vertreten. Dass die nun eingeforderte Transparenz während der schwarz-gelben Regierungszeit trotz Ankündigungen nicht geschaffen worden ist, gibt zu denken. Die jetzige Landesregierung hingegen hat die Methodik der Stichprobenerhebungen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand kritisch hinterfragt. In einem konstruktiven und transparenten Arbeitsprozess konnte zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz mit der Verständigung auf das o.g. rollierende Verfahren eine sachangemessene und sowohl von den Eltern- als auch von den Lehrerverbänden und den Schulleitungsvereinigungen akzeptierte Lösung hinsichtlich der künftigen Erhebung des Unterrichtsausfalls gefunden werden. Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion der CDU gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 5 1. Nach § 59 Abs. 7 SchulG ist der Schulkonferenz von der Schulleitung in jedem Schuljahr ein Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der jeweiligen Schule vorzulegen. Welche Ergebnisse liegen bezogen auf das erste Schulhalbjahr 2016/2017 für die jeweilige Schule vor? Sofern jeweils möglich , wird darum gebeten, die Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts , des planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts ggf. jeweils unterteilt nach Ursachen bzw. Gründen tabellarisch auszuweisen. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Berichte über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an den einzelnen Schulen vor, da diese ausschließlich gegenüber der Schulkonferenz zu erfolgen haben. Nach § 59 Absatz 7 Schulgesetz NRW (SchulG) hat die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schulkonferenz in der ersten Sitzung des Schuljahrs über die Unterrichtsversorgung im abgelaufenen Schuljahr und über die Maßnahmen und Planungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für das angefangene Schuljahr zu berichten. Eine Abfrage bei den einzelnen Schulen ist innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht leistbar. Die wöchentliche Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (ohne Betreuungsangebote ) im Schuljahr 2016/17 an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Kreis Recklinghausen kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten entstammen den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2016/17 (Stichtag 15. Oktober 2016). Zur Stundenzahl des an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 planmäßig erteilten Unterrichts , des erteilten Unterrichts in anderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung keine statistischen Daten vor. Solche Daten wurden lediglich im Rahmen einer Stichprobe erhoben und landesweit, aber nicht auf einzelne Regionen, hochgerechnet. 2. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 besetzt ? 3. Wie viele Stellen/Planstellen sind in den jeweiligen Schulen zum 01.02.2017 nicht besetzt? (Bitte weisen Sie jeweils auch die Stellenbesetzungsquote aus). Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulen erhalten für die Organisation und Durchführung des Unterrichts von der Schulaufsicht eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Bedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf, die Personalausstattung und die entsprechende Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen im Kreis Recklinghausen können, gegliedert nach Schulform, der Anlage 2 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 22. März 2017). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14953 6 gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z.B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen , Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 22. März 2017 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden enormen Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 4. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschrieben ? Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 befanden sich grundsätzlich alle frei gebliebenen Stellen sowie auf Grund anderer personalwirtschaftlicher Maßnahmen zusätzlich frei gewordenen Stellen im Ausschreibungsverfahren. Zum 28. Februar 2017 waren landesweit erst wenige dieser Stellen erneut ausgeschrieben, da Schulen teilweise den fachspezifischen Bedarf an der Schule neu definiert und Ausschreibungen mit Blick auf die zum 1. Mai 2017 zur Verfügung stehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (landesweit ca. 3.600 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter) größtenteils erst nach dem 28. Februar 2017 zur Veröffentlichung auf den Internetseiten terminiert haben. Die Zahl der Stellen, die am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Recklinghausen ausgeschrieben waren, ergeben sich aus der Übersicht 1 der Anlage 3. Dabei können Stellen, die zum o.g. Stichtag nicht ausgeschrieben sind, sich jedoch noch im Besetzungsverfahren befinden . 5. Wie viele Stellen an den jeweiligen Schulen befinden sich zum Stichtag 28.02.2017 im Besetzungsverfahren? Grundsätzlich umfasst das Besetzungsverfahren den Zeitraum von der Zuweisung der jeweiligen Ausschreibungsmöglichkeit bis zur Besetzung der Stelle. Im Besetzungsverfahren besteht die Möglichkeit, Stellen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder in einem Listenverfahren zu besetzen. Eine Auswertung zu einem bestimmten Stichtag gibt deshalb nur eine eingeschränkte Sicht auf den Stand des Besetzungsverfahrens an den einzelnen Schulen wieder. Die Zahl der Stellen, die sich am 28. Februar 2017 an den Schulen im Kreis Recklinghausen im Besetzungsverfahren befanden, ergeben sich aus der Übersicht 2 der Anlage 3. 1 von 3Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Grundschule Castrop-Rauxel, GG (Verb.) am Hügel 215,0 Castrop-Rauxel, GG (Verb.) Cottenburg 318,0 Castrop-Rauxel, GG Am Busch 275,0 Castrop-Rauxel, GG Erich Kästner 252,0 Castrop-Rauxel, GG Lindenschule 197,0 Castrop-Rauxel, GG Marktschule 449,0 Castrop-Rauxel, GG Waldschule 194,0 Castrop-Rauxel, GG Wilhelmschule 292,0 Castrop-Rauxel, KG Alter Garten 300,0 Castrop-Rauxel, KG Elisabeth 310,0 Datteln, EG Böckenheckschule 119,0 Datteln, GG Albert-Schweitzer-Schule 189,0 Datteln, GG Gustav-Adolf-Schule 415,0 Datteln, KG Lohschule 294,0 Datteln, KG Meckinghoven 196,0 Dorsten, GG (Verb.) Antoniusschule 467,0 Dorsten, GG (Verb.) Augustaschule 322,0 Dorsten, GG (Verb.) Wilhelm-Lehmbruck 187,0 Dorsten, GG Albert-Schweitzer 263,0 Dorsten, GG an der Talaue 287,0 Dorsten, GG Pestalozzischule 224,0 Dorsten, KG (Verb.) Agathaschule 351,0 Dorsten, KG Don-Bosco 188,0 Dorsten, KG Urbanus 201,0 Dorsten, KG Wittenbrinkschule 173,0 Gladbeck, GG (Verb.) Mosaikschule 356,0 Gladbeck, GG (Verb.) Südparkschule 582,0 Gladbeck, GG (Verb.) Wilhelmschule 316,0 Gladbeck, GG Pestalozzischule 375,0 Gladbeck, GG Regenbogen 345,0 Gladbeck, GG Wittringer Schule 318,0 Gladbeck, KG Josefschule 194,0 Gladbeck, KG Lambertischule 369,0 Haltern, GG (Verb.) Martin-Luther-Schule 408,0 Haltern, KG (Verb.) Sythen-Lavesum 310,0 Haltern, KG Dachsbergschule 218,0 Haltern, KG Hullern 97,0 Haltern, KG Lambertus 133,0 Haltern, KG Marienschule 250,0 Haltern, KG Silverbergschule 218,0 Herten, GG (Verb.) Süder Grundschule 451,0 Herten, GG Barbaraschule 180,0 Herten, GG Comenius 281,0 Herten, GG Goetheschule 312,0 Herten, GG Herten-Mitte 321,0 Herten, GG Ludgerusschule 234,0 Herten, GG Martini 236,0 Herten, GG Waldschule 237,0 Marl, GG (Verb.) Haard-/Johannesschule 272,0 Marl, GG August-Döhr-Schule 209,0 Marl, GG Bonifatius/Dr.Carl-Sonnenschein 209,0 Marl, GG Goethe 274,0 Marl, GG Harkortschule 274,0 Marl, GG Käthe-Kollwitz-Schule 242,0 Marl, GG Martin-Buber-Schule 240,0 Marl, GG Overberg 228,0 Marl, GG Pestalozzi 278,0 Marl, GG Sickingmühleschule 185,0 Marl, KG Aloysiusschule 210,0 Marl, KG Batholomäusschule 186,0 Marl, KG Canisiusschule 453,0 Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Recklinghausen - 2 von 3Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Recklinghausen - Grundschule Oer-Erkenschwick, EG Albert-Schweitzer 283,0 Oer-Erkenschwick, GG Clemens-Höppe 243,0 Oer-Erkenschwick, GG Ewaldschule 306,0 Oer-Erkenschwick, GG Haardschule 232,0 Oer-Erkenschwick, KG Westerbachschule 27,0 Recklinghausen, GG (Verb.) Hochlarmark 332,0 Recklinghausen, GG (Verb.) Im Reitwinkel 338,0 Recklinghausen, GG (Verb.) Ortlohschule 528,0 Recklinghausen, GG Gudrun-Pausewang 209,0 Recklinghausen, GG Hillerheide 243,0 Recklinghausen, GG Hohenzollernstraße 317,0 Recklinghausen, GG Im Hinsberg 230,0 Recklinghausen, GG Im Romberg-Speckhorn 482,0 Recklinghausen, GG Kohlkamp 231,0 Recklinghausen, GG Liebfrauenschule 295,0 Recklinghausen, GG Marien 249,0 Recklinghausen, GG(Verb.) Gebrüder-Grimm 348,0 Recklinghausen, GG(Verb.) Suderwich 427,0 Recklinghausen,GG(Verb.)Anton-Wiggermann 335,0 Waltrop, GG August-Hermann-Francke 236,0 Waltrop, GG Kardinal-von-Galen 206,0 Waltrop, GG Lutherschule 303,0 Waltrop, KG Barbara 191,0 Hauptschule Castrop-Rauxel, GH Franz-Hillebrand 382,5 Datteln, GH Hachhausen 423,0 Dorsten, GH Dietrich-Bonhoeffer 653,0 Dorsten, KH Geschwister-Scholl 450,0 Gladbeck, GH Erich-Fried 903,5 Haltern, GH Joseph-Hennewig-Schule 533,0 Herten, GH Martin-Luther-Schule 102,6 Marl, KH Merkelheider Weg 528,0 Oer-Erkenschwick, GH Paul-Gerhardt 662,2 Recklinghausen, GH an der Wasserbank 350,4 Recklinghausen, GH Paulus-Canisius 116,0 Realschule Castrop-Rauxel, RS Fridtjof-Nansen 1.048,0 Castrop-Rauxel, RS Johannes-Rau 143,9 Datteln, RS Wiesenstr. 790,5 Dorsten, RS Erich-Klausener 622,0 Gladbeck, RS Anne-Frank 826,0 Gladbeck, RS Erich-Kästner 733,0 Gladbeck, RS Werner-von-Siemens 691,6 Haltern, RS Alexander-Lebenstein 1.213,0 Herten, RS Städtische Realschule 102,7 Herten, RS Willy-Brandt-Schule 746,2 Marl, RS Ernst-Immel-Realschule 734,4 Marl, RS Günther-Eckerland 142,6 Oer-Erkenschwick, RS Christoph-Stöver 556,0 Recklinghausen, RS Bernard Overberg 772,6 Recklinghausen, RS Dietrich-Bonhoeffer 704,8 Recklinghausen, RS Otto-Burrmeister 527,0 Waltrop, RS Ziegeleistr. 846,0 Sekundarschule Castrop-Rauxel, SK Sekundarschule Süd 621,2 Herten, SK Martin-Luther-Schule 699,9 Gesamtschule Castrop-Rauxel, GE Janusz-Korczak 262,5 Castrop-Rauxel, GE Willy-Brandt 1.365,0 Dorsten, GE Wulfen 1.985,3 Gladbeck, GE Ingeborg-Drewitz 1.528,0 Herten, GE Rosa-Parks-Schule 1.486,5 3 von 3Anlage 1 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Schulform Schule Zu erteilende Unterrichtsstunden Wöchentlich zu erteilende Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen - Kreis Recklinghausen - Gesamtschule Marl, GE Martin-Luther-King 1.065,0 Marl, GE Willy-Brandt 1.893,0 Recklinghausen, GE Käthe-Kollwitz 1.248,6 Recklinghausen, GE Suderwich 1.116,0 Recklinghausen, GE Wolfgang-Borchert 1.624,0 Waltrop, GE Brockenscheidter Str. 1.896,0 Gymnasium Castrop-Rauxel, Gym Adalbert-Stifter 1.360,0 Castrop-Rauxel, Gym Ernst-Barlach 1.608,0 Datteln, Gym Comenius 1.201,0 Dorsten, Gym Petrinum 1.284,0 Gladbeck, Gym Heisenberg 1.104,0 Gladbeck, Gym Rats 910,0 Gladbeck, Gym Riesener-Gymnasium 1.059,0 Haltern, Gym Joseph-König 1.712,0 Herten, Gym Gartenstr. 1.166,4 Marl, Gym Alb. Schweitzer/Geschw. Scholl 1.413,0 Marl, Gym Im Loekamp 1.170,0 Oer-Erkenschwick, Gym Willy-Brandt 1.017,0 Recklinghausen, Gym Freiherr-vom-Stein 983,0 Recklinghausen, Gym Hittorf 1.897,0 Recklinghausen, Gym Marie-Curie 1.217,0 Recklinghausen, Gym Petrinum 1.238,0 Recklinghausen, Gym Theodor-Heuss 960,0 Waltrop, Gym Theodor-Heuss 1.021,0 Förderschule Castrop-Rauxel, FÖ SQ H.-Chr.-Andersen 229,0 Castrop-Rauxel,FÖLE,ES Martin-Luther-Kin 266,0 Dorsten, FÖ GG Haldenwangschule 244,0 Dorsten, FÖ LE, ES von-Ketteler-Schule 696,0 Dorsten, FÖ SQ Astrid-Lindgren-Schule 154,0 Dorsten, FÖ SQ Raoul-Wallenberg-Schule 256,0 Gladbeck, FÖ LE, ES Roßheideschule 414,0 Haltern, FÖ LE, ES Erich-Kästner-Schule 125,0 Herten, FÖ KM Christy-Brown-Schule 835,0 Herten, FÖ LE, SQ, ES Achtenbeckschule 473,0 Marl, FÖ GG Glück-auf-Schule 852,0 Marl, FÖ LE, ES Heinrich-Kielhorn-Schule 481,0 Marl, KR in der Haard 535,0 Oer-Erkenschwick,FÖ LE,SQ Friedr.-Fröbel 158,0 Recklinghausen, FÖ LE,ES Alb.-Schweitzer 433,0 Recklinghausen, FÖ SQ Fährmannschule 202,0 Waltrop, FÖ GG Oberwiese 624,0 Waltrop, FÖ LE, ES Phoenix-Schule 417,0 Berufskolleg Castrop-Rauxel, BK Wartburgstr. 3.807,0 Datteln, BK Ostvest 2.494,4 Dorsten, BK Paul-Spiegel 2.247,0 Gladbeck, BK Herderstraße 1.756,0 Marl, BK Hans-Böckler 3.966,0 Recklinghausen, BK Herwig-Blankertz 2.362,0 Recklinghausen, BK Kuniberg 2.891,0 Recklinghausen, BK Max-Born 3.910,0 Seite 1 von 4Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule Castrop-Rauxel, GG (Verb.) am Hügel 9,89 2,79 12,68 11,77 92,8% Castrop-Rauxel, GG (Verb.) Cottenburg 10,13 2,77 12,90 12,77 99,0% Castrop-Rauxel, GG Am Busch 10,38 2,98 13,36 11,97 89,6% Castrop-Rauxel, GG Erich Kästner 9,58 1,12 10,70 10,37 97,0% Castrop-Rauxel, GG Lindenschule 8,04 0,77 8,81 8,20 93,1% Castrop-Rauxel, GG Marktschule 14,06 6,31 20,36 20,10 98,7% Castrop-Rauxel, GG Waldschule 10,13 2,31 12,44 10,41 83,7% Castrop-Rauxel, GG Wilhelmschule 12,62 2,59 15,21 14,60 96,0% Castrop-Rauxel, KG Alter Garten 12,54 1,04 13,58 12,23 90,1% Castrop-Rauxel, KG Elisabeth 12,34 0,40 12,74 13,22 103,7% Datteln, EG Böckenheckschule 6,13 0,56 6,69 6,48 96,8% Datteln, GG Albert-Schweitzer-Schule 9,04 2,30 11,34 10,21 90,1% Datteln, GG Gustav-Adolf-Schule 15,07 9,55 24,62 24,89 101,1% Datteln, KG Lohschule 9,52 5,46 14,98 15,57 103,9% Datteln, KG Meckinghoven 10,30 0,55 10,85 8,31 76,6% Dorsten, GG (Verb.) Antoniusschule 20,41 6,14 26,55 25,53 96,2% Dorsten, GG (Verb.) Augustaschule 11,96 3,10 15,06 13,97 92,8% Dorsten, GG (Verb.) Wilhelm-Lehmbruck 8,39 0,60 8,99 9,66 107,5% Dorsten, GG Albert-Schweitzer 9,49 1,81 11,30 10,42 92,2% Dorsten, GG an der Talaue 11,99 1,75 13,74 12,75 92,8% Dorsten, GG Pestalozzischule 9,97 1,12 11,09 9,42 84,9% Dorsten, KG (Verb.) Agathaschule 17,60 4,34 21,94 21,30 97,1% Dorsten, KG Don-Bosco 8,02 0,68 8,70 8,34 95,8% Dorsten, KG Urbanus 8,03 1,61 9,64 8,35 86,6% Dorsten, KG Wittenbrinkschule 8,50 1,94 10,44 9,20 88,1% Gladbeck, GG (Verb.) Mosaikschule 17,86 4,20 22,06 17,35 78,7% Gladbeck, GG (Verb.) Südparkschule 21,34 6,19 27,53 22,58 82,0% Gladbeck, GG (Verb.) Wilhelmschule 14,67 1,72 16,39 14,11 86,1% Gladbeck, GG Pestalozzischule 18,05 3,60 21,65 21,04 97,2% Gladbeck, GG Regenbogen 15,03 2,36 17,39 14,90 85,7% Gladbeck, GG Wittringer Schule 11,78 4,23 16,01 20,28 126,7% Gladbeck, KG Josefschule 11,49 0,62 12,11 8,99 74,2% Gladbeck, KG Lambertischule 12,93 5,23 18,16 16,17 89,0% Haltern, GG (Verb.) Martin-Luther-Schule 13,82 3,10 16,92 18,73 110,7% Haltern, KG (Verb.) Sythen-Lavesum 12,91 1,17 14,08 14,12 100,3% Haltern, KG Dachsbergschule 7,67 1,90 9,57 10,76 112,5% Haltern, KG Hullern 5,11 0,45 5,56 5,29 95,2% Haltern, KG Lambertus 5,71 0,48 6,19 5,81 93,9% Haltern, KG Marienschule 10,23 3,21 13,44 11,47 85,3% Haltern, KG Silverbergschule 7,66 1,89 9,55 9,19 96,2% Herten, GG (Verb.) Süder Grundschule 14,66 7,66 22,32 20,82 93,3% Herten, GG Barbaraschule 9,00 0,83 9,83 9,66 98,2% Herten, GG Comenius 10,96 0,99 11,95 11,61 97,2% Herten, GG Goetheschule 13,05 2,74 15,78 15,07 95,5% Herten, GG Herten-Mitte 12,92 1,63 14,55 13,71 94,2% Herten, GG Ludgerusschule 9,04 2,59 11,63 9,39 80,7% Herten, GG Martini 10,06 2,22 12,28 10,74 87,4% Herten, GG Waldschule 9,74 1,48 11,22 10,50 93,6% Marl, GG (Verb.) Haard-/Johannesschule 10,23 3,06 13,29 13,29 100,0% Marl, GG August-Döhr-Schule 10,35 1,56 11,91 10,34 86,8% Marl, GG Bonifatius/Dr.Carl-Sonnenschein 9,50 1,07 10,57 7,85 74,3% Marl, GG Goethe 10,47 3,75 14,21 11,76 82,8% Marl, GG Harkortschule 11,94 3,78 15,72 13,49 85,8% Marl, GG Käthe-Kollwitz-Schule 8,02 1,89 9,92 10,62 107,1% Marl, GG Martin-Buber-Schule 8,72 5,53 14,25 13,32 93,5% Marl, GG Overberg 9,99 1,13 11,12 9,56 86,0% Marl, GG Pestalozzi 8,68 2,13 10,82 13,18 121,8% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Recklinghausen Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Seite 2 von 4Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Recklinghausen Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Grundschule Marl, GG Sickingmühleschule 7,74 1,15 8,89 10,74 120,8% Marl, KG Aloysiusschule 9,43 1,23 10,66 10,93 102,6% Marl, KG Batholomäusschule 8,52 0,96 9,48 9,27 97,8% Marl, KG Canisiusschule 15,87 3,61 19,48 20,94 107,5% Oer-Erkenschwick, EG Albert-Schweitzer 11,45 1,09 12,54 12,82 102,2% Oer-Erkenschwick, GG Clemens-Höppe 9,60 3,25 12,85 10,96 85,4% Oer-Erkenschwick, GG Ewaldschule 12,08 5,68 17,77 18,05 101,6% Oer-Erkenschwick, GG Haardschule 9,64 1,95 11,59 10,33 89,1% Oer-Erkenschwick, KG Westerbachschule 1,63 0,00 1,63 1,14 70,1% Recklinghausen, GG (Verb.) Hochlarmark 12,94 5,33 18,27 18,28 100,0% Recklinghausen, GG (Verb.) Im Reitwinkel 13,65 4,85 18,50 17,25 93,2% Recklinghausen, GG (Verb.) Ortlohschule 20,14 5,18 25,32 24,76 97,8% Recklinghausen, GG Gudrun-Pausewang 8,51 2,83 11,34 10,47 92,3% Recklinghausen, GG Hillerheide 11,73 1,16 12,89 12,77 99,1% Recklinghausen, GG Hohenzollernstraße 14,90 3,50 18,40 19,59 106,5% Recklinghausen, GG Im Hinsberg 8,16 1,59 9,75 9,64 98,8% Recklinghausen, GG Im Romberg-Speckhorn 15,89 4,57 20,46 19,48 95,2% Recklinghausen, GG Kohlkamp 11,14 1,61 12,75 11,58 90,8% Recklinghausen, GG Liebfrauenschule 10,48 2,49 12,96 12,14 93,6% Recklinghausen, GG Marien 9,07 3,37 12,44 11,27 90,6% Recklinghausen, GG(Verb.) Gebrüder-Grimm 14,68 3,39 18,07 19,52 108,0% Recklinghausen, GG(Verb.) Suderwich 17,94 5,08 23,01 21,86 95,0% Recklinghausen,GG(Verb.)Anton-Wiggermann 11,22 1,39 12,61 12,51 99,2% Waltrop, GG August-Hermann-Francke 9,00 1,81 10,81 10,91 100,9% Waltrop, GG Kardinal-von-Galen 9,99 1,00 10,99 9,35 85,1% Waltrop, GG Lutherschule 11,25 4,28 15,53 15,77 101,5% Waltrop, KG Barbara 8,01 1,84 9,85 8,45 85,8% Hauptschule Castrop-Rauxel, GH Franz-Hillebrand 9,87 5,49 15,36 17,44 113,6% Datteln, GH Hachhausen 14,13 7,77 21,90 21,20 96,8% Dorsten, GH Dietrich-Bonhoeffer 16,61 9,17 25,78 26,89 104,3% Dorsten, KH Geschwister-Scholl 16,44 7,11 23,55 24,21 102,8% Gladbeck, GH Erich-Fried 27,33 13,65 40,97 41,30 100,8% Haltern, GH Joseph-Hennewig-Schule 21,76 7,90 29,66 29,93 100,9% Herten, GH Martin-Luther-Schule 3,24 3,76 6,99 5,54 79,2% Marl, KH Merkelheider Weg 19,44 8,09 27,53 26,81 97,4% Oer-Erkenschwick, GH Paul-Gerhardt 20,87 12,07 32,94 33,16 100,7% Recklinghausen, GH an der Wasserbank 12,28 9,18 21,46 21,51 100,3% Recklinghausen, GH Paulus-Canisius 4,72 5,67 10,39 6,76 65,0% Realschule Castrop-Rauxel, RS Fridtjof-Nansen 39,44 4,88 44,32 41,83 94,4% Castrop-Rauxel, RS Johannes-Rau 5,68 0,13 5,81 5,95 102,5% Datteln, RS Wiesenstr. 27,65 4,42 32,06 34,79 108,5% Dorsten, RS Erich-Klausener 23,62 0,91 24,53 27,85 113,6% Gladbeck, RS Anne-Frank 32,00 2,70 34,71 36,25 104,4% Gladbeck, RS Erich-Kästner 32,01 7,39 39,40 39,24 99,6% Gladbeck, RS Werner-von-Siemens 28,79 3,19 31,98 27,99 87,5% Haltern, RS Alexander-Lebenstein 46,50 4,68 51,19 52,06 101,7% Herten, RS Städtische Realschule 3,11 0,10 3,21 5,22 162,5% Herten, RS Willy-Brandt-Schule 27,43 3,42 30,85 33,34 108,1% Marl, RS Ernst-Immel-Realschule 29,48 3,37 32,85 33,88 103,1% Marl, RS Günther-Eckerland 6,51 0,25 6,76 6,79 100,5% Oer-Erkenschwick, RS Christoph-Stöver 22,04 1,98 24,01 24,10 100,4% Recklinghausen, RS Bernard Overberg 30,90 1,95 32,84 33,78 102,9% Recklinghausen, RS Dietrich-Bonhoeffer 26,95 1,28 28,23 29,79 105,5% Recklinghausen, RS Otto-Burrmeister 19,30 1,95 21,25 24,07 113,3% Waltrop, RS Ziegeleistr. 32,73 2,43 35,16 35,02 99,6% Seite 3 von 4Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Recklinghausen Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Sekundarschule Castrop-Rauxel, SK Sekundarschule Süd 29,76 11,73 41,49 37,68 90,8% Herten, SK Martin-Luther-Schule 26,17 10,17 36,34 39,63 109,0% Gesamtschule Castrop-Rauxel, GE Janusz-Korczak 10,68 1,41 12,09 15,49 128,1% Castrop-Rauxel, GE Willy-Brandt 61,12 16,21 77,34 75,90 98,1% Dorsten, GE Wulfen 76,77 23,22 99,99 99,01 99,0% Gladbeck, GE Ingeborg-Drewitz 66,98 23,37 90,34 88,95 98,5% Herten, GE Rosa-Parks-Schule 64,47 21,86 86,33 84,97 98,4% Marl, GE Martin-Luther-King 42,95 18,81 61,76 63,27 102,4% Marl, GE Willy-Brandt 63,23 17,03 80,26 79,60 99,2% Recklinghausen, GE Käthe-Kollwitz 48,95 19,04 68,00 66,21 97,4% Recklinghausen, GE Suderwich 47,22 13,47 60,68 61,12 100,7% Recklinghausen, GE Wolfgang-Borchert 68,22 27,01 95,23 93,62 98,3% Waltrop, GE Brockenscheidter Str. 68,72 24,60 93,32 95,96 102,8% Gymnasium Castrop-Rauxel, Gym Adalbert-Stifter 57,50 1,25 58,74 61,59 104,8% Castrop-Rauxel, Gym Ernst-Barlach 63,29 7,41 70,70 74,21 105,0% Datteln, Gym Comenius 54,30 4,64 58,94 61,83 104,9% Dorsten, Gym Petrinum 52,68 1,18 53,87 58,48 108,6% Gladbeck, Gym Heisenberg 47,06 0,91 47,97 48,63 101,4% Gladbeck, Gym Rats 38,94 3,39 42,32 43,07 101,8% Gladbeck, Gym Riesener-Gymnasium 45,85 2,12 47,97 49,62 103,4% Haltern, Gym Joseph-König 75,40 1,49 76,90 76,31 99,2% Herten, Gym Gartenstr. 51,02 2,50 53,51 55,21 103,2% Marl, Gym Alb. Schweitzer/Geschw. Scholl 64,20 2,53 66,73 68,97 103,3% Marl, Gym Im Loekamp 50,46 7,71 58,16 58,55 100,7% Oer-Erkenschwick, Gym Willy-Brandt 45,36 2,65 48,01 48,13 100,2% Recklinghausen, Gym Freiherr-vom-Stein 41,95 2,55 44,49 45,71 102,7% Recklinghausen, Gym Hittorf 71,50 7,65 79,16 79,14 100,0% Recklinghausen, Gym Marie-Curie 43,74 0,79 44,52 46,61 104,7% Recklinghausen, Gym Petrinum 46,88 1,00 47,89 49,64 103,7% Recklinghausen, Gym Theodor-Heuss 40,97 0,84 41,81 45,18 108,1% Waltrop, Gym Theodor-Heuss 44,06 1,24 45,29 46,27 102,2% Förderschule Castrop-Rauxel, FÖ SQ H.-Chr.-Andersen 8,98 0,00 8,98 11,07 123,3% Castrop-Rauxel,FÖLE,ES Martin-Luther-Kin 13,46 0,88 14,34 15,65 109,1% Dorsten, FÖ GG Haldenwangschule 11,64 3,52 15,16 15,62 103,0% Dorsten, FÖ LE, ES von-Ketteler-Schule 34,50 2,54 37,04 34,81 94,0% Dorsten, FÖ SQ Astrid-Lindgren-Schule 6,99 0,00 6,99 6,99 100,0% Dorsten, FÖ SQ Raoul-Wallenberg-Schule 12,07 0,70 12,77 13,18 103,2% Gladbeck, FÖ LE, ES Roßheideschule 21,72 1,88 23,60 21,50 91,1% Haltern, FÖ LE, ES Erich-Kästner-Schule 3,59 0,00 3,59 5,02 139,6% Herten, FÖ KM Christy-Brown-Schule 47,07 13,76 60,83 61,94 101,8% Herten, FÖ LE, SQ, ES Achtenbeckschule 22,26 1,21 23,46 22,95 97,8% Marl, FÖ GG Glück-auf-Schule 27,14 7,91 35,05 35,15 100,3% Marl, FÖ LE, ES Heinrich-Kielhorn-Schule 22,78 0,70 23,48 24,40 103,9% Marl, KR in der Haard 23,65 0,00 23,65 22,96 97,1% Oer-Erkenschwick,FÖ LE,SQ Friedr.-Fröbel 7,73 1,23 8,96 9,52 106,3% Recklinghausen, FÖ LE,ES Alb.-Schweitzer 26,53 1,80 28,33 26,84 94,7% Recklinghausen, FÖ SQ Fährmannschule 9,74 0,52 10,26 10,61 103,4% Waltrop, FÖ GG Oberwiese 32,83 9,55 42,39 43,60 102,9% Waltrop, FÖ LE, ES Phoenix-Schule 16,23 0,95 17,18 16,95 98,7% Berufskolleg Castrop-Rauxel, BK Wartburgstr. 124,39 4,00 128,39 134,71 104,9% Datteln, BK Ostvest 84,70 1,30 86,00 83,86 97,5% Dorsten, BK Paul-Spiegel 94,24 1,00 95,24 88,09 92,5% Seite 4 von 4Anlage 2 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Kreis Recklinghausen Schulform Schule Stand: 22.3.2017 Berufskolleg Gladbeck, BK Herderstraße 58,60 1,00 59,60 62,15 104,3% Marl, BK Hans-Böckler 155,07 2,00 157,07 152,15 96,9% Recklinghausen, BK Herwig-Blankertz 84,86 4,00 88,86 89,30 100,5% Recklinghausen, BK Kuniberg 91,44 3,50 94,94 94,90 100,0% Recklinghausen, BK Max-Born 116,19 4,50 120,69 121,40 100,6% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage KA 5771 Schule ausgeschriebene Stellen Castrop-Rauxel, RS Fridtjof-Nansen 1 Schule Besetzungsverfahren Recklinghausen,Schulamt Krs.Recklinghaus (G) 5 Castrop-Rauxel, RS Fridtjof-Nansen 3 Castrop-Rauxel, SK Sekundarschule Süd 3 Castrop-Rauxel,FÖLE,ES Martin-Luther-Kin 1 Datteln, RS Wiesenstr. 1 Dorsten, FÖ LE, ES von-Ketteler-Schule 2 Dorsten, GG an der Talaue 1 Gladbeck, FÖ LE, ES Roßheideschule 2 Gladbeck, GE Ingeborg-Drewitz 2 Gladbeck, GG (Verb.) Mosaikschule 1 Gladbeck, GG (Verb.) Südparkschule 1 Gladbeck, GH Erich-Fried 1 Gladbeck, RS Werner-von-Siemens 1 Herten, FÖ LE, SQ, ES Achtenbeckschule 1 Herten, GG Herten-Mitte 1 Herten, GG Ludgerusschule 1 Marl, FÖ LE, ES Heinrich-Kielhorn-Schule 1 Marl, GG (Verb.) Haard-/Johannesschule 1 Marl, GG Goethe 1 Marl, KH Merkelheider Weg 1 Oer-Erkenschwick, RS Christoph-Stöver 1 Recklinghausen, BK Max-Born 1 Recklinghausen, FÖ LE,ES Alb.-Schweitzer 2 Recklinghausen, GE Käthe-Kollwitz 3 Recklinghausen, GE Wolfgang-Borchert 1 Recklinghausen, GG (Verb.) Im Reitwinkel 1 Waltrop, RS Ziegeleistr. 1 Zum Stichtag 28.02.2017 ausgeschriebene Stellen - Kreis Recklinghausen - Laufende Besetzungsverfahren zum Stichtag 28.02.2017 - Kreis Recklinghausen - Übersicht 1 zu Frage 4 Übersicht 2 zu Frage 5