LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14958 25.04.2017 Datum des Originals: 20.04.2017/Ausgegeben: 28.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5824 vom 4. April 2017 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/14772 Erprobung von Body-Cams bei der Polizei Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die CDU-Landtagsfraktion hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Mai 2014 dazu aufgefordert, den Einsatz von Body-Cams bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zu erproben (Drs. 16/5923). In diesem Antrag wurde ausdrücklich klargestellt, dass „vorab ggfs. die für den Einsatz von Body-Cams notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“ sind. Gleichwohl wurde der Antrag der CDU-Fraktion von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Im Januar 2016 beantragte die CDU-Fraktion erneut die Ausstattung der Polizei Nordrhein- Westfalen mit Body-Cams (Drs. 16/10789). Auch dieser Antrag wurde von der rot-grünen Regierungsmehrheit mit z.T. abenteuerlichen Argumenten abgelehnt. Ein Vertreter der regierungstragenden Fraktionen äußerte in der Plenardebatte vom 28.01.2016 sogar den Vorwurf, dass der Einsatz von Body-Cams bei der Polizei „schlicht und ergreifend verfassungswidrig ist“ (PlProt 16/104, S. 10767). Nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht 2015/16 machte sich die rot-grüne Landesregierung den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Erprobung von Body-Cams schließlich doch kurzerhand zu eigen. Am 12.05.2016 – also keine fünf Monate nachdem Rot-Grün den Einsatz von Body-Cams im Landtag zum wiederholten Male abgelehnt hatte – gab Minister Jäger bekannt, dass die Streifenteams des Wach- und Wechseldienstes in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und im Kreis Siegen-Wittgenstein mit rund 180 Kameras ausgestattet würden, um den Einsatz von Body-Cams ein Jahr lang in einem Pilotversuch zu erproben (Pressemitteilung des MIK vom 12.05.2016). Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes vom 16.12.2016 wurde mit Zustimmung der rot-grünen Regierungsmehrheit eine entsprechende Rechtsgrundlage im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen geschaffen (§ 15c PolG NRW). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14958 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5824 mit Schreiben vom 20. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Seit wann existiert (e) im Ministerium für Inneres und Kommunales eine Projektgruppe o.ä., die den Einsatz von Body-Cams vorbereitet bzw. einen entsprechenden Pilotversuch konzeptioniert hat? (Bitte exakt angeben, wann dieses Gremium seine Arbeit aufgenommen hat.) Mit Erlass vom 30. Mai 2016 wurde zur Umsetzung des Pilotprojektes „Bodycam“ in NRW, unter Federführung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. Nach Einrichtung hat das Gremium unmittelbar seine Arbeit aufgenommen. 2 Gemäß § 15c Abs. 8 S. 2 PolG NRW wird der Einsatz der Body-Cams durch Verwaltungsvorschrift näher geregelt: Wann wurde eine entsprechende Verwaltungsvorschrift durch das Ministerium für Inneres und Kommunales erlassen? (Bitte die betreffende Verwaltungsvorschrift im Wortlaut beifügen.) Die Verwaltungsvorschrift zu § 15c PolG NRW wurde am 4. April 2017 erlassen und am 7. April 2017 im Ministerialblatt des Landes NRW unter der Gliederungsnummer 2052 auf Seite 165 veröffentlicht. 3. Gemäß § 15 c Abs. 9 PolG NRW soll der Einsatz von Body-Cams „unter Mitwirkung einer oder eines unabhängigen sozialwissenschaftlichen Sachverständigen und einer oder eines polizeiwissenschaftlichen Sachverständigen geprüft“ werden: Welcher Sachverständige ist von der Landesregierung mit dieser Aufgabe betraut worden? (Bitte auch das Datum der Beauftragung angeben.) Die europaweite Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung wurde abgeschlossen und am 10. Februar 2017 wurde der Zuschlag dem Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen (FHöV NRW) erteilt. Für das IPK werden Prof. Dr. Stefan Kersting (Kriminalistik, Kriminologie), Prof. Dr. Michael Reutemann (Psychologie) und Prof. Dr. Thomas Naplava (Soziologie, Politikwissenschaft) das Pilotprojekt wissenschaftlich begleiten. 4. Inwieweit ist der Hauptpersonalrat der Polizei in die Beschaffung der Body-Cams (einschließlich weiterer notwendiger Arbeitsmittel, wie z. B. Software, Laptops, etc.) eingebunden worden? Der Hauptpersonalrat der Polizei wurde im Rahmen der prozessbegleitenden Mitbestimmung über die Beschaffungsmaßnahme der Bodycam informiert. 5. Wann soll die Erprobung der Body-Cams in den fünf Pilotbehörden jeweils beginnen? (Bitte jeweils das genaue Datum angeben.) Die Übergabe der Bodycams an die Pilotbehörden ist in der letzten Aprilwoche 2017 und der Beginn der Erprobung ist für Anfang Mai 2017 geplant.