LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14959 25.04.2017 Datum des Originals: 24.04.2017/Ausgegeben: 28.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5794 vom 23. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14703 Kosten des Leerstandes von Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut aktuellem Bericht der Landesregierung „Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen“, Drs. 16/4888, waren zum 13.03.2017 mehr als 20.000 Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber nicht genutzt, das heißt lediglich ein Drittel der bereitgestellten Plätze wurden tatsächlich belegt. Insgesamt standen dem Land zum 13.03.2017 laut Angaben der Vorlage 32.641 Unterbringungsplätze zur Verfügung, die mit 10.922 Personen belegt waren. Die Regelunterbringungskapazität betrug 23.135 Plätze, an Notkapazitäten standen 9.506 Plätze zur Verfügung, davon 4.090 als Notkapazitäten in 9 EAE und 34 ZUE und 5.416 in insgesamt 13 Notunterkünften. Zum Stichtag nicht belegt waren die Zentralen Unterbringungseinrichtungen in Hemer, Kall, Kerpen, Rüthen, Rees II und Schöppingen, die derzeit aus verschiedenen Gründen nicht bzw. nur reduziert belegt sind (z.B. Betreiberwechsel, Rückbau wegen geplanter Schließung). Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass für folgende Einrichtungen laut Antwort der Landesregierung – Drs. 16/14529 – Anmietungen von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerber im Bereich ZUE bestehen, in denen laut Vorlage 16/4888 jedoch keine Landesaufnahmeeinrichtung (ZUE) mehr besteht. ZUE Bad Laasphe – Anmietung von 12.09.2015 – 30.09.2022 ZUE Lüdenscheid – Anmietung 01.12.2015 – 31.12.2020 ZUE Weeze – Anmietung 01.03.2017 – 28.02.2027 ZUE Wuppertal (IV oder V) ZUE Herten – Anmietung vom 01.01.2017 ZUE Duisburg - - Anmietung vom 20.12.2014 – 30.04.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14959 2 ZUE Essen Opti-Park – Anmietung vom 09.08.2014 – 31.12.2026 ZUE Kerken - Anmietung 01.08.2016 – 30.06.2019 ZUE Ratingen – Anmietung vom 15.03.2016 – 14.03.2026 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5794 mit Schreiben vom 24. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchem Grund werden jeweils die 5 ZUE Hemer, Kall, Kerpen, Rüthen und Schöppingen ohne Belegung betrieben? 2. Welche Kosten (Miete, Bewachung, etc.) entstehen dem Land jeweils für die unbelegten genannten 5 ZUE monatlich? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Sperrung der Einrichtungen in Kall, Kerpen, Rüthen und Schöppingen erfolgte vorübergehend aus verschiedenen standortbezogenen Gründen (z. B. Sanierung, Reparaturarbeiten, Betreiberwechsel). Die Einrichtung in Hemer wurde zum 31. März 2017 geschlossen. Mit Ausnahme der nicht mehr betriebenen Einrichtung in Hemer werden alle genannten Einrichtungen weiter zur Unterbringung von Flüchtlingen aktiv genutzt. Insofern entstehen keine monatlichen Kosten für den Leerstand der Einrichtungen. 3. Seit wann werden die 9 genannten ZUE (Bad Laasphe, Lüdenscheid, Weeze, Wuppertal IV oder V, Herten, Duisburg, Essen Opti-Park, Kerken, Ratingen) anscheinend nicht mehr als Landesaufnahmeeinrichtung genutzt? 4. Welche monatlichen Kosten (Miete und Bewachung) entstehen dem Land jeweils für die genannten ZUE (Bad Laasphe, Lüdenscheid, Weeze, Wuppertal IV oder V, Herten, Duisburg, Essen Opti-Park, Kerken, Ratingen) aufgrund bestehender Mietverträge . Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das aktuelle Regelsystem zur Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen sieht insgesamt 40.000 Plätze in den Unterbringungseinrichtungen des Landes vor, davon 10.000 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und 30.000 Plätze in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Fester Bestandteil des Systems ist, dass neben rd. 25.000 aktiven Plätzen auch Reserve- und Standby-Plätze vorgehalten werden, um auf etwaige Änderungen der Zugangszahlen oder Notlagen schnell und flexibel reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht „Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen“ vom 11. Januar 2017 (LT-Vorlage 16/4631) verwiesen. Eine Prognose des Bundes, die zu einer anderen Bewertung der möglichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen führen könnte, liegt weiter nicht vor. Bei den Zentralen Unterbringungseinrichtungen in Lüdenscheid, Weeze, Wuppertal, Herten und Duisburg handelt es sich um sogenannte Standby-Einrichtungen, die für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Bedarfsfall vorgehalten werden. Die Weiterverwendung der ZUE Bad Laasphe als Standby-Einrichtung wird derzeit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit geprüft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14959 3 Die ZUE Kerken befindet sich in der Rückabwicklung und wurde aufgrund baulicher Mängel zum 3. Quartal 2016 leergezogen. Bezüglich der Einrichtung „Opti-Park“ verweise ich auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 5554 (LT-Drs. 16/14529) und 5558 (LT-Drs. 16/14530). Die ZUE Ratingen befindet sich in der Herrichtung. Aktuell entstehen dem Land für die Anmietung der neun genannten Einrichtungen folgende Mietkosten: Einrichtung Art der Einrichtung Monatliche Mietkosten Bad Laasphe ZUE 82.306,90 € Lüdenscheid ZUE - € Duisburg ZUE 78.715,39 € Essen (Opti-Park) ZUE 110.114,70 € Kerken ZUE 15.547,00 € Ratingen ZUE 114.975,21 € Weeze ZUE 113.759,55 € Wuppertal V ZUE 80.520,00 € Herten ZUE 2.334,00 € Eine Vergleichbarkeit der Mietpreise ist aus den nachfolgenden Gründen nicht möglich: Die Mietpreise variieren nach den jeweils vor Ort bestehenden Bedingungen. Einige Liegenschaften werden mietzinsfrei durch die BImA bereitgestellt, während andere, insbesondere ältere Mietverträge neben der Zurverfügungstellung von Fläche und Bausubstanz auch Aufschläge für Leistungen wie Herrichtung, Sanierung und/oder Betreuung beinhalten. Eine Differenzierung der Leistungen im Nachhinein ist nicht möglich. Die jeweilige Vertragsgestaltung ist abhängig davon, was am Leistungsort zu erbringen war bzw. ist. Die teilweise unterschiedlichen vertraglichen Leistungen spiegeln sich daher in unterschiedlichen Miethöhen wider. Eine belastbare und miteinander vergleichbare Aufstellung der monatlichen Kosten für die Bewachung der Einrichtungen ist in der Fläche aufgrund der heterogenen Vertragslage, die jeweils an die örtlichen Bedingungen und Angebote der Vertragspartner angepasst ist, nicht möglich. So variieren die monatlichen Kosten teilweise leistungsbedingt. Sie können Bestandteil des jeweiligen Betreuungsentgeltes an den Betreiber der Einrichtung sein, so dass ihre differenzierte Ausweisung nicht möglich ist, oder entfallen ganz aufgrund des örtlichen Objektschutzes durch die Polizei. Die Entscheidung, welche Form der Bewachung für das jeweilige Objekt notwendig ist, erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Behörden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14959 4 5. Welche Notunterkünfte des Landes werden derzeit mit welchen Kapazitäten und Belegungen in Nordrhein-Westfalen aktiv betrieben? Aktuell (Stand: 11. April 2017) werden die folgenden Notunterkünfte des Landes betrieben: Einrichtung Aktiv Standby Summe Belegung Bochum I 504 504 144 Solingen VI 600 600 146 Hövelhof I (Rückbau wegen Aufgabe) 800 800 Ahlen I 500 500 11 Bocholt I 300 300 239 Bocholt II 180 180 157 Bocholt III 150 150 102 Bottrop I 350 350 124 Dorsten I 300 300 227 Marl II 250 250 158