LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 25.04.2017 Datum des Originals: 24.04.2017/Ausgegeben: 28.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5795 vom 23. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14704 Kosten für nicht mehr genutzte Asylunterkünfte in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung vom 17.03.2017 – Drs. 16/14529 - auf meine Kleine Anfrage „Kosten für Asylunterkünfte in Nordrhein-Westfalen“ erklärt die Landesregierung unter anderem, dass dem Land monatlich Mietkosten in Höhe von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro für die zur Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Objekte entstehen. Aufgeführt werden 76 angemietete Objekte mit teils Vertragslaufzeiten bis zum Jahr 2042. An den Standorten Kerken, Hagen und Düsseldorf befinden sich Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden, die zukünftig nicht mehr zu diesem Zweck genutzt werden sollen. Zum Stichtag 13. Februar 2017 verfügt Nordrhein-Westfalen, laut Auskunft der Landesregierung auf der Homepage „nrw.de“, über 10 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). Hinzu kommen landesweit 32 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE). EAE und ZUE werden vom Land zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es aktuell 15 Notunterkünfte in ganz NRW. In den 57 Einrichtungen stehen rund 31.700 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Davon sind zurzeit rund 11.500 Plätze belegt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5795 mit Schreiben vom 24. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 2 1. Dem Land entstehen monatlich Mietkosten in Höhe von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro für die zur Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Objekte. Welche monatlichen Mietkosten entstehen dem Land derzeit monatlich jeweils für die vom Land gemieteten Objekte für die Unterbringung von Asylsuchenden (Angaben der Mietkosten je Einrichtung)? Im Regierungsbezirk Arnsberg erfolgt aktuell eine Anmietung der folgenden Objekte: Standort Art der Unterkunft Monatliche Mietkosten Bad Berleburg EAE 37.624 € Bad Berleburg EAE 5.593 € Bad Laasphe ZUE 82.306 € Bochum NUE / ZUE 20.700 € Burbach EAE 51.695 € Dortmund EAE (Fläche) 60.762 € (Leichtbauhallen) 366.220 € Hagen NUE 17.279 € Hamm ZUE 56.718 € Herne NUE 63.048 € Lüdenscheid ZUE - € Meschede ZUE 12.500 € Möhnesee ZUE 109.857 € Olpe ZUE 31.358 € Rüthen ZUE 71.769 € Selm Reservefläche Soest NUE / ZUE - € Unna EAE 29.918 € Wickede ZUE 55.000 € Im Regierungsbezirk Detmold erfolgt aktuell eine Anmietung folgender Objekte: Standort Art der Unterkunft Monatliche Mietkosten Bad Driburg ZUE 34.573 € Bielefeld ZUE 99.287 € Borgentreich ZUE 43.545 € Büren Reservefläche Herford ZUE - € Oerlinghausen ZUE 56.236 € Schloss Holte-Stukenbrock NUE 342.000,00 € ab 01.03.2017 260.000,00 € Staumühle-Hövelhof NUE 25.000,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 3 Die Anmietung der EAE Bielefeld erfolgt gegenwärtig noch über die Stadt Bielefeld. Die Mietkosten werden im Zuge einer Refinanzierung nachträglich erstattet, für das Jahr 2016 wurden bislang keine Anträge eingereicht. Im Regierungsbezirk Düsseldorf erfolgt eine Anmietung folgender Objekte: Standort Art der Unterkunft Monatliche Mietkosten Duisburg ZUE 78.715 € Essen EAE 127.505 € (Ergebnis der Nachtragsverhandlungen noch offen) Essen (Opti-Park) ZUE 110.114 € Kerken ZUE 15.547 € Mönchengladbach Reservefläche 111.922,13 € Mönchengladbach EAE 348 € Mönchengladbach NUE - € Neuss ZUE 131.050 € Niederkrüchten ZUE - € Ratingen ZUE 114.975 € Rees (Teil 1) ZUE 95.466 € Rees (Teil 2) Rheinberg ZUE 69.336 € Viersen ZUE 82.618 € Weeze ZUE 113.759 € Willich ZUE 46.011 € Wuppertal V ZUE 80.520 € Wuppertal IV ZUE 73.500 € Im Regierungsbezirk Köln erfolgt aktuell eine Anmietung folgender Objekte: Standort Art der Unterkunft Monatliche Mietkosten Aachen Reservefläche 25.888 € Bad Godesberg ZUE - € Bonn EAE - € Düren ZUE - € Euskirchen I ZUE 17.291 € Euskirchen II ZUE 61.161 € Jülich Reservefläche - € Kall ZUE 30.400 € Kerpen ZUE - € Köln EAE 28.710 € Leverkusen ZUE 22.260 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 4 Sankt Augustin ZUE - € Schleiden ZUE - € Wegberg ZUE - € Im Regierungsbezirk Münster erfolgt aktuell eine Anmietung folgender Objekte: Standort Art der Unterkunft Monatliche Mietkosten Ahaus NUE 22.449 € Ahlen I NUE - € Bocholt I NUE 28.752 € Bocholt II NUE 14.331 € Bocholt III NUE 12.667 € Bottrop NUE 103.134 € Dorsten I NUE - € Dülmen Reservefläche Herten ZUE 2.334 € Ibbenbüren ZUE - € Marl NUE 3.184 € Münster EAE - € Rheine ZUE - € Schöppingen ZUE 38.411 € Eine Vergleichbarkeit der Mietpreise ist aus den nachfolgenden Gründen nicht möglich: Die Mietpreise variieren nach den jeweils vor Ort bestehenden Bedingungen. Einige Liegenschaften werden mietzinsfrei durch die BImA bereitgestellt, während andere, insbesondere ältere Mietverträge neben der Zurverfügungstellung von Fläche und Bausubstanz auch Aufschläge für Leistungen wie Herrichtung, Sanierung und/oder Betreuung beinhalten. Eine Differenzierung der Leistungen im Nachhinein ist nicht möglich. Die jeweilige Vertragsgestaltung ist abhängig davon, was am Leistungsort zu erbringen war bzw. ist. Die teilweise unterschiedlichen vertraglichen Leistungen spiegeln sich daher in unterschiedlichen Miethöhen wider. Eine belastbare und miteinander vergleichbare Aufstellung der monatlichen Kosten für die Bewachung der Einrichtungen ist in der Fläche aufgrund der heterogenen Vertragslage, die jeweils an die örtlichen Bedingungen und Angebote der Vertragspartner angepasst ist, nicht möglich. So variieren die monatlichen Kosten teilweise leistungsbedingt. Sie können Bestandteil des jeweiligen Betreuungsentgeltes an den Betreiber der Einrichtung sein, so dass ihre differenzierte Ausweisung nicht möglich ist, oder entfallen ganz aufgrund des örtlichen Objektschutzes durch die Polizei. Die Entscheidung, welche Form der Bewachung für das jeweilige Objekt notwendig ist, erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Behörden. 2. Für welche ehemaligen Landesaufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern bestehen derzeit noch laufende Anmietungsverträge (bitte unter Angabe der Vertragslaufzeit sowie des Zeitpunktes der Aufgabe als Landesaufnahmeeinrichtung )? Hierzu wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 5554 (LT-Drs. 16/14529) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 5 Aktuell befindet sich die Notunterkunft in Ahaus im Rückbau. Gegenwärtig wird geprüft, ob ein vorzeitiges Mietende z. B. durch eine Nachvermietung möglich ist. Die Rückabwicklung der Notunterkünfte in Düsseldorf ist bereits abgeschlossen. 3. Welche monatlichen Kosten für Miete und Bewachung entstehen dem Land für die Anmietung von Objekten die ehemals als Landesaufnahmeeinrichtung genutzt wurden (bitte Angaben je Objekt)? Es wird auf die Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. In der Antwort der Landesregierung werden 76 angemietete Objekte aufgelistet, davon 5 als Reserveflächen – Büren, Mönchengladbach, Aachen, Jülich, Dülmen – sowie an den Standorten Kerken, Hagen und Düsseldorf zukünftig ohne Nutzung als Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern. Somit werden 68 Einrichtungen in der Antwort der Landesregierung angegeben, an denen eine Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt. Dies widerspricht der Aussage der Landesregierung auf der Seite „nrw.de“, dass lediglich 57 Einrichtungen derzeit als Landesaufnahmeeinrichtung zur Verfügung stehen. Welche Objekte werden aktuell für welchen geplanten Zeitraum als Landesaufnahmeeinrichtung (EAE, ZUE, NUE und Reserveflächen) mit welchen Kapazitäten genutzt? Die Unterschiede resultieren daraus, dass Anmietungen des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen auch Objekte enthalten, die sich derzeit in der Planung, Herrichtung oder dem Rückbau befinden sowie Standby-Einrichtungen und Reserveflächen. Zudem bestehen einzelne Einrichtungen aus mehreren Anmietungsobjekten. Aktuell (Stand: 11. April 2017) werden die folgenden Objekte als Landesaufnahmeeinrichtungen betrieben: Einrichtungen Aktiv Standby Summe Erstaufnahmeeinrichtungen Bad Berleburg 500 500 Burbach 500 500 Dortmund II 900 100 1000 Unna 600 200 800 Bonn II 800 200 1000 Köln II 800 160 960 Essen 775 775 Mönchengladbach 200 200 Bielefeld 950 950 Münster 1000 1000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 6 Zentrale Unterbringungseinrichtungen Hamm 700 200 900 Meschede 450 450 Möhnesee 1000 1000 Olpe 400 400 Rüthen 550 550 Wickede 400 80 480 Bonn I 480 480 Düren II (Kreis Düren) 800 500 1300 Euskirchen I 250 250 Euskirchen II 500 700 1200 Kall 300 200 500 Kerpen II 500 400 900 Kreuzau I 200 100 300 Leverkusen IV 350 50 400 Sankt Augustin I 600 300 900 Schleiden II 300 300 Wegberg 800 800 1600 Neuss 1000 1000 Niederkrüchten 300 300 Rees I 160 160 Rees II 310 100 410 Rheinberg I 500 500 Viersen 400 400 Willich I 400 400 Wuppertal IV 500 500 Bad Driburg 300 300 Bielefeld 500 500 Borgentreich 500 100 600 Herford I 600 200 800 Oerlinghausen 600 600 Ibbenbüren I 550 550 Rheine I 400 400 Schöppingen I 500 500 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14960 7 Notunterkünfte Bochum I 504 504 Solingen VI 600 600 Hövelhof I (Rückbau wegen Aufgabe) 800 800 Ahlen I 500 500 Bocholt I 300 300 Bocholt II 180 180 Bocholt III 150 150 Bottrop I 350 350 Dorsten I 300 300 Marl II 250 250 Zudem werden Reserveflächen in Aachen, Büren, Dülmen, Jülich, Mönchengladbach vorgehalten . Betreffend die jeweilige Vertragslaufzeit wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 5554 (LT- Drs. 16/14529) verwiesen. 5. Laut der Landesregierung werden an den Standorten Kerken, Hagen und Düsseldorf künftig die Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden nicht mehr zu diesem Zweck genutzt werden. Für den Standort Hagen läuft der Mietvertrag bis 31.07.2017, für den Standort Kerken bis 30.06.2019 und für Düsseldorf bis zu 31.12.2017 – ggf. früher bei vorzeitiger Rückabwicklung). Welche Kosten (Miete und Bewachung) entstehen dem Land durch die geplante Aufgabe der Nutzung der Objekte als Landesaufnahme ein? Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Ob und welche Kosten durch die geplante Aufgabe der Nutzung der genannten Objekte entstehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt .