LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14964 26.04.2017 Datum des Originals: 25.04.2017/Ausgegeben: 02.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5836 vom 6. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14812 Weiterer Anstieg der Kommunalverschuldung - Stärkungspakt-Kommunen platzieren weitere 250-Millionen-Euro Anleihe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben der weiterhin besorgniserregenden Kassenkreditverschuldung von mehr als 26 Milliarden Euro, werden zusätzlich von den nordrhein-westfälischen Kommunen vermehrt alternative Finanzierungsinstrumente genutzt. Während im Jahr 2011 noch keinerlei Verbindlichkeiten aus Anleihen oder sonstigen Wertpapierschulden zu verzeichnen waren, stieg die Summe der kommunalen Verbindlichkeiten aus Anleihen und Wertpapierschulden bis zum 31.12.2015 bereits auf mehrere Milliarden Euro. Insgesamt fünf NRW-Städte haben Anfang April die fünfte NRW-Städteanleihe aufgelegt. Beteiligt waren diesmal Essen, Gelsenkirchen, Remscheid und Solingen. Die Gemeinschaftsanleihe hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Konditionen entsprechen im Wesentlichen der zuletzt im Mai 2016 platzierten vierten NRW-Städteanleihe. Die Stadt Essen übernahm mit 42 Prozent den größten Teil des Emissionsvolumen, die Stadt Gelsenkirchen übernahm 30 Prozent , die Städte Remscheid und Solingen 16 Prozent bzw. 12 Prozent. Erst Mitte März emittierte die Stadt Dortmund im Alleingang ihre zweite Anleihe mit einem Volumen von 140 Millionen Euro. Die Finanzmittel aus der Anleihe will Dortmund jeweils zur Hälfte in Investitionen und in die Umschuldung von Liquiditätskrediten stecken. Nicht bewahrheitet hatte sich die Hoffnung der Stadt Dormund, dass der relativ hohe Verwendungsanteil im investiven Bereich zu günstigeren Konditionen führen würde. Den allermeisten Investoren scheint die Verwendung der Mittel weniger wichtig zu sein, als vielmehr der Schuldenstand der emittierenden Kommune. Seit Februar 2014 wurden mittlerweile 5 Städte-Anleihen aufgelegt mit einem Gesamtvolumen von 1,625 Milliarden Euro. Beteiligt waren neben Dortmund jeweils die Stärkungspakt-Kommunen Essen, Herne, Remscheid, Solingen und Wuppertal. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14964 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5836 mit Schreiben vom 25. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nach den aktuellen statistischen Daten hat sich die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen entspannt und die Zunahme ihrer Verschuldung deutlich verlangsamt. Ursache für den gleichwohl noch bestehenden Bedarf an Fremdkapital ist nicht zuletzt, dass die kommunalen Investitionen parallel zur Verbesserung der kommunalen Haushaltslage wieder zunehmen . Wegen der Details dieser erfreulichen Entwicklung wird auf den Bericht der Landesregierung über die „Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik zum 31.12.2016“ vom 28.03.2017 (Vorlage 16/4946) verwiesen. In den letzten Jahren ist bei einigen Kommunen die Tendenz zu beobachten, Fremdmittel nicht mehr ausschließlich über den Kreditmarkt und hier den traditionellen Kommunalkredit zu beschaffen , sondern auch geeignete Instrumente des Kapitalmarkts zu nutzen. Ein „weiterer Anstieg der Kommunalverschuldung“ ist - anders als die Überschrift dieser kleinen Anfrage nahelegt - keineswegs automatisch mit der Platzierung einer Anleihe verbunden, sondern es handelt sich lediglich eine andere Form der Fremdmittelbeschaffung. Grundsätzlich unterliegen die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung ihrer Finanzmittel keiner aufsichtsrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Anleihen sind grundsätzlich zulässig, sofern ihre konkrete Ausgestaltung nicht gegen kommunal- bzw. bankenrechtliche Vorschriften verstößt. Unter der Voraussetzung, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, können Anleihen als taugliche Finanzierungsinstrumente und als sinnvolle Ergänzung zum klassischen Kommunalkredit angesehen werden. 1. In welcher Höhe haben betroffene nordrhein-westfälische Kommunen - zum aktuellst möglichen Stichtag - Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie aus sonstigen Wertpapierschulden aufgenommen? (bitte einzelgemeindliche Aufstellung) Siehe Anlage 1. 2. Welche Entwicklung hat die Verschuldung der betroffenen nordrhein-westfälischen Kommunen durch Anleihen und Schuldscheindarlehen in den Jahren seit 2010 genommen (bitte unter Angabe der betroffenen Kommunen)? Siehe Anlage 2. 3. Wie bewertet es die Landesregierung, dass insbesondere Stärkungspaktkommunen Wertpapier- und Anleiheschulden haben? 5. Wie bewertet die Landesregierung Anleihen, Schuldscheine sowie Wertpapierschulden als Ersatz für Kassenkredite jeweils in Bezug auf mögliche finanzielle Risiken für die Kommunen aus den neuen Finanzierungsformen? Die Fragen 3 und 5 sind durch die Vorbemerkung beantwortet. Dies gilt auch für Stärkungspaktkommunen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14964 3 4. Wie weit sind die Planungen der Landesregierung gediehen, analog zu der finanzstatistischen Erfassung der kommunalen Kreditmarktschulden auch bei den am Kapitalmarkt aufgenommenen Verbindlichkeiten die Meldepflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Mittelverwendung (Finanzierung von Investitionen oder Liquiditätssicherung) zu erweitern? Analog zu der finanzstatistischen Erfassung der kommunalen Kreditmarktschulden ist ab dem Jahr 2017 auch bei den am Kapitalmarkt aufgenommenen Verbindlichkeiten die Meldepflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Mittelverwendung (Finanzierung von Investitionen oder Liquiditätssicherung) erweitert. Eine entsprechende Differenzierung der Finanz- und Schuldenstatistik ist derzeit in Vorbereitung. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 5836 Kommunale Verbindlichkeiten aus Anleihen und sonstigen Wertpapierschulden zum Stand 30.09.2016 Kommune Anleihen Sonstige Wertpapierschulden Mio. Euro Bielefeld, krfr. Stadt 50,0 – Bochum, krfr. Stadt 240,0 – Dortmund, krfr. Stadt 120,0 100,0 Essen, krfr. Stadt 200,0 190,0 Gelsenkirchen, krfr. Stadt 60,0 – Hagen, krfr. Stadt 40,0 – Herne, krfr. Stadt 50,0 40,0 Remscheid, krfr. Stadt 62,5 140,0 Solingen, krfr. Stadt 100,0 30,0 Wuppertal, krfr. Stadt 50,0 100,0 Quelle: IT.NRW (Viertjährliche Kassenstatistik zum Stichtag 30.09.2016 ) Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 5836 Kommunale Verbindlichkeiten aus Anleihen und sonstigen Wertpapierschulen (Stand jeweils zum 31.12.) Kommune Anleihen sonstige Wertpapierschulden 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mio. Euro Bielefeld, krfr. Stadt - - - - - 50 - - - - - - Bochum, krfr. Stadt - - - - - 125 - - - - - - Dortmund, krfr. Stadt - - - - 100 - - - - - - 100 Essen, krfr. Stadt - - - - 140 250 - - 200 200 200 140 Gelsenkirchen, krfr. Stadt - - - - - 60 - - - - - - Hagen, krfr. Stadt - - - - - 40 - - - - - - Herne, krfr. Stadt - - - - 40 50 - - - - - 40 Remscheid, krfr. Stadt - - - - 90 75 - - - - - 90 Solingen, krfr. Stadt - - - - 30 80 - - - - - - Wuppertal, krfr. Stadt - - - - 100 50 - - - - - 100 Quelle: IT.NRW (Viertjährliche Kassenstatistik)