LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14972 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5802 vom 29. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14715 Kohleflözgasförderung - Nachgang der Probebohrung Herbern-Nordick Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung: Im Jahre 2016 wurde von der HammGas in Herbern-Nordick (bei Ascheberg) eine Probebohrung zur Förderung von Kohleflözgas durchgeführt. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5802 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wurde dort Tektomechanik eingesetzt? Nach Auskunft der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg wurde für Auswahl und Festlegung des Bohransatzpunktes dieses theoretische „Analyseverfahren“ zur Bewertung der vorhandenen Datenbasis von HammGas angewendet, aber nicht bei dem eigentlichen Abteufen der Bohrung. 2. Wieviel Bohrklein ist bei der Probebohrung angefallen und wie wurde dieses entsorgt ? 3. Wie viel Bohrschlamm fiel bei der Probebohrung an und wie wurde dieser entsorgt? Frage 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat dazu folgende Angaben gemacht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14972 2 „Bei der Aufsuchungsbohrung „Herbern 58‘“ sind zum einen Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen (Abfallschlüsselnummer: 01 05 04) und zum anderen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen (Abfallschlüsselnummer : 01 05 08) sowie Beton (Abfallschlüsselnummer 17 01 01) angefallen. Die angefallenen Mengen belaufen sich auf: • 225,28 t (Abfallschlüsselnummer: 01 05 04) • 433,62 t (Abfallschlüsselnummer: 01 05 08) • 13,05 t (Abfallschlüsselnummer: 17 01 01) Bei der Aufsuchungsbohrung „Herbern 58‘“ ist eine Gesamtmenge von 658,9 t Bohrschlämmen angefallen, die ordnungsgemäß entsorgt worden sind.“ 4. Durch welche Behörde wurde die Entsorgung kontrolliert? Die Kontrollen erfolgten gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) im abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Danach ergeben sich die folgenden Zuständigkeiten für Kontrollen: • Erzeugungsort/Anfallsort (Bohrplatz) => Bezirksregierung Arnsberg, • Transportweg (Straße) => Polizei; Bundesamt für Güterverkehr (BAG), • Entsorgungsanlagen => die dafür jeweils örtlich zuständige Behörde. 5. Bitte listen Sie auf, wo, wie oft und mit welchen Ergebnissen Kontrollen stattfanden! Im Zeitraum 11.02.2016 bis 16.11.2016 wurden nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt 36 Kontrollen/Befahrungen durchgeführt. Im Einzelnen: 27 Bergaufsicht, 8 Gewässeraufsicht/Probenahmen, 1 Öffentlichkeitsinformation. Etwa einmal pro Woche wurde die Bohrung aufsichtlich befahren. Insgesamt waren 14 Beschäftigte in die Überwachung eingebunden. Bei den Kontrollen wurden keine Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Genehmigungsauflagen festgestellt, die entsprechende Ermittlungen erforderlich gemacht hätten. Soweit Mängel oder Unzulänglichkeiten festzustellen waren, erhielten der Unternehmer bzw. seine Verantwortlichen Personen sofortige, direkte Auflassungen zur umgehenden Abstellung /Beseitigung und zur Vermeidung von Wiederholung. Dies war wiederum regelmäßig Gegenstand entsprechender Nachkontrollen