LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14975 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5805 vom 29. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14718 Kohleflözgasförderung – Konsequenzen des Ausstiegs der Stadtwerke Hamm GmbH auf die finanzielle Zuverlässigkeit der Betreiber der Probebohrung Herbern-Nordick Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung: Die Ergebnisse der Probebohrung in Nordick zeigten, dass eine kommerziell erfolgreiche Flözgasförderung dort nicht zu erwarten ist, so dass sich der Rat der Stadt Hamm im Dezember 2016 entschied, die Gasbohr-Aktivitäten zu beenden. Die Stadtwerke Hamm GmbH, die mit 30% an der HammGas GmbH beteiligt sind, haben daher in den Monaten Dezember 2016 bis März 2017 zuerst mit einer Außerordentlichen Kündigung und später mit einer fristgerechten Kündigung ihren Ausstieg aus der HammGas GmbH erklärt. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5805 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie stellt sich nach dem Ausstieg die wirtschaftliche Situation der PVG dar? 2. Wie verändert sich durch den Ausstieg die Bonität der HammGas GmbH? 3. Bitte legen Sie dar, wie sich durch den Ausstieg die Haftungs-verhältnisse verändern bei Schäden, die durch das Gasbohren - auch durch Probebohrungen entstehen bzw. noch entstehen werden? 4. Welche Konsequenzen hat der Ausstieg auf die abgeschlossenen Versicherungen? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14975 2 Der vorstehend nachgefragte Sachverhalt ist nicht Bestandteil des gesetzlich vorgegebenen Prüfungsumfangs bei den hier in Rede stehenden bergbehördlichen Prüfungs- und Zulassungsverfahren . Ungeachtet dessen hat sich die Landesregierung an die betroffenen Unternehmen gewandt und um Auskunft gebeten. Die Geschäftsführungen der HammGas GmbH und PVG GmbH haben mitgeteilt, dass Fragen zu Bonität, wirtschaftlicher Situation, Haftung und ausreichendem Versicherungsumfang der Gesellschaften nicht ohne spezielle Prüfung beantwortet werden können, da durch die Antworten ggf. auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden. Zudem sei ein Rechtsstreit zwischen den Gesellschaften anhängig.