LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14976 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5799 vom 27. März 2017 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/14708 Kann der Finanzminister wegen Streitigkeiten im Kabinett seine Ankündigung nicht einlösen ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anlässlich der Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 in der Pressekonferenz am 12. Januar 2017 hat der Finanzminister zu den Minderausgaben im Vollzug 2016 wörtlich folgendes ausgeführt : „Wir werden in den nächsten Wochen diese Zahlen [Anmerkung: die Minderausgaben] vertieft analysieren, um auch zu gucken, sind das Ausgabenposten, die man dann auch bei der künftigen Finanzplanung korrigieren kann.“ Diese Aussage hat er in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5487 (Drucksache 16/14195) vom 9. Februar 2017 nochmal bekräftigt: „Fazit: Wie bereits bei der Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 angekündigt, wird das Finanzministerium die systematischen Abweichungen von Soll- und Ist-Werten in den Vorjahren zum Anlass nehmen, die Haushaltsansätze mit dem Ziel einer Korrektur nach unten zu analysieren.“ Jetzt will der Finanzminister nichts mehr von seinen damaligen Aussagen wissen. In der Vorlage des Finanzministers vom 24. März 2017 an den Haushalts- und Finanzausschuss erklärt der Finanzminister nunmehr: „Die Überprüfung erfolgt insbesondere im Rahmen des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018. Das Ergebnis wird Eingang finden in den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14976 2 Nach der Ankündigung des Finanzministers am 12. Januar 2017 sollte insbesondere die Überprüfung der Personalminderausgaben in „den nächsten Wochen“, nunmehr im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgen. Diese Überprüfung wird sich also mindestens bis in den Herbst dieses Jahres ziehen. Aus „den nächsten Wochen“ werden so viele Monate. Offensichtlich muss der Finanzminister wegen regierungsinterner Konflikte die Ergebnisse seiner Analyse unter Verschluss halten. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5799 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Fragesteller formulierten Spekulationen entbehren jeder Grundlage. Sie zeigen eine ausgeprägte Unkenntnis über die regierungsinternen Abläufe des Haushaltsaufstellungsverfahrens . 1. Wie steht der Finanzminister zu seiner damaligen Aussage in der Pressekonferenz am 12. Januar 2017: „Wir werden in den nächsten Wochen diese Zahlen vertieft analysieren, um auch zu gucken, sind das Ausgabenposten, die man dann auch bei der künftigen Finanzplanung korrigieren kann“? Die zitierte Aussage ist zutreffend. 2. Aus welchen Gründen hält der Finanzminister die Ergebnisse seiner Analyse zum Umgang mit Personalminderausgaben unter Verschluss? 3. Warum will der Finanzminister vor der Landtagswahl keine Position mehr zu den Minderausgaben beziehen? 4. In welchem Umfang und wann will der Finanzminister die Personalausgaben reduzieren ? 5. Welchen Streit gibt es innerhalb der Landesregierung über den Umgang mit den Personalminderausgaben? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Wie angekündigt, wird die Abweichung von Soll- und Istdaten zum Zweck der künftigen Finanzplanung analysiert. Das geschieht.