LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14977 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5793 vom 24. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14702 Kommunale Zuweisungen des Bundes 2016 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben den Zuweisungen des Landes über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen durch das Land über eine Vielzahl weiterer Gesetze (Ausgleichsgesetze) sowie von Förderprogrammen. Bei einem genaueren Blick auf das Themenfeld Kommunalfinanzen zeigt sich, dass die Mittel, die den Kommunen zur Erfüllung ihrer freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zur Verfügung stehen , aus den unterschiedlichsten Quellen stammen. Neben Steuereinnahmen und dem kommunalen Finanzausgleich sind dies zum Beispiel Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes oder staatlicher Kreditinstitute. Zudem muss beispielsweise das Land NRW den Kommunen Mittel für die Erledigung konnexitätsrelevanter übertragener Aufgaben zur Verfügung stellen. 1. Wie hoch waren die staatlichen bzw. staatlich veranlassten Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen ohne kommunalen Finanzausgleich (GFG), Steuereinnahmen und Darlehen im Jahr 2016 insgesamt (bitte differenziert nach EU, Bundesund Landesmitteln)? 3. Wie hoch waren die durch Bundesmittel veranlassten Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen im Jahr 2016 insgesamt? Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhielten nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 784) außerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt 13.280.085.700 Euro. Davon entfielen auf Landesmittel LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14977 2 7.421.483.657 Euro, auf Bundesmittel 5.811.627.043 Euro und auf EU–Mittel 46.975.000 Euro. 2. Wie hoch werden die Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen abseits des GFG im Haushaltsjahr 2017 sein? Der Haushaltsplan 2017 weist Zuweisungen nach Maßgabe des Landeshaushaltes in Höhe von 13.731.813.600 Euro aus. 4. Wie entwickelt sich der Anteil von bundesrechtlich veranlassten Finanzmittelbezügen an den Gesamtfinanzmittelbezügen der NRW-Kommunen (absolut und prozentual) seit dem Jahr 2010? Der Anteil der bundesrechtlich veranlassten Finanzmittelbezüge stieg von 2.807.224.000 Euro (46 % an den Gesamtmittelbezügen) im Jahr 2010 um 2.152.403.043 Euro auf 5.811.627.043 Euro (43,76 %) im Jahr 2016 an. 5. Nach der Übernahme der Grundsicherung im Alter, der sog. Sofort-Hilfe von 1 Milliarde ab dem Jahr 2015, dem kommunalen Investitionspakets erklärte sich der Bund auch dazu bereit 1 Milliarde für die Flüchtlingskosten als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen. Welche konkreten Bundesmittel erhalten die NRW-Kommunen seit dem Jahr 2010 über landesgesetzliche Regelungen? Eine unmittelbare Zuweisung von Finanzmitteln durch den Bund an die Gemeinden findet nicht statt. Die NRW–Kommunen erhalten Bundesmittel ausschließlich über landesgesetzgeberische Regelungen.