LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14980 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5807 vom 30. März 2017 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/14724 Wer wird durch den türkischen Geheimdienst MIT in Nordrhein-Westfalen überwacht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Mit einer Terrororganisation zu kooperieren um eine andere Terrororganisation zu bekämpfen ist ein Fehler.“ Mevlüt Çavuşoğlu, türkischer Außenminister (AKP), auf der Sicherheitskonferenz in München 2017 (der den doppelten Hintersinn seiner Aussage sicher nicht beabsichtigte – Anm. d. U.). Am Rande der Sicherheitskonferenz in München im Februar 2017 wurde vom Chef des türkischen Auslandsgeheimdienstes MIT eine Liste mit Überwachungszielen an den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes BND Bruno Kahl übergeben, auf der über 300 Personen und über 200 Organisationen in Deutschland stehen sollen. Begründet wurde die Überwachung mit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei und einer vorgeblichen Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung. Offenbar wollte man den BND zur Zusammenarbeit in der Überwachung bewegen. Auf der Liste sollen auch Abgeordnete des Bundestages und von Landtagen stehen. Inzwischen seien Behörden der Länder ebenfalls eingeschaltet. In seiner Antwort auf die dringliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) verwies Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern auf die Zuständigkeit der Landespolizeien . Auch Hinweise auf Entführungspläne des türkischen Geheimdienstes auf deutschem Boden soll es gegeben haben. Eine Person soll sich diesbezüglich in Untersuchungshaft befinden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14980 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5807 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. 1. Zu welchen Zeitpunkten hat die Landesregierung bzw. haben seine Ämter Details aus dieser Liste erfahren? Geben Sie auch den Umfang der Kenntnisnahme an. Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzschutzbehörde NRW haben am 7. März 2017 Kenntnis über die Liste und ihre Inhalte erlangt. 2. Wie viele Personen aus NRW bzw. in NRW lebende Personen sind auf der Liste? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Nationalitäten und nach (mutmaßlichen) Gründen der Überwachung auf (Parlamentarier, Gülen-Mitglied etc.). 3. Welche in NRW ansässigen Organisationen sind Bestandteil der Liste? Geben Sie auch die Art der Daten auf der Liste zu den jeweiligen Organisation an. Soweit es nach Kenntnis der Landesregierung weitere durch türkische Geheimdienste überwachte Organisationen gibt, geben Sie diese ebenfalls gesondert an. 4. Welche in der Öffentlichkeit stehende Personen aus NRW bzw. in NRW lebende Personen, beispielsweise Politiker oder Parlamentarier, stehen auf der Liste? Geben Sie auch die Art der Daten auf der Liste zu den jeweiligen Personen an (z.B. ob Mobiltelefonnummern, Adressdaten, Fotos etc. enthalten sind). Soweit es nach Kenntnis der Landesregierung weitere durch türkische Geheimdienste überwachte in der Öffentlichkeit stehende Personen gibt, geben Sie diese ebenfalls gesondert an. Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Bisher konnten 163 Personen in Nordrhein-Westfalen eindeutig identifiziert werden (Stand 07.04.2017). Eine Aufschlüsselung nach Nationalitäten oder eine tatsächliche Überwachung der aufgeführten Personen ergibt sich aus der Liste nicht. Das Aufführen von Informationen zu einzelnen Personen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aus dem Kontext der Liste ergibt sich jedenfalls, dass die Aufnahme der betroffenen Personen offenbar aufgrund von möglichen Bezügen zur Gülen-Bewegung erfolgt ist. Im Übrigen hat der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit der übergebenen Liste ein Ermittlungsverfahren eingeleitet . 5. Welche Gefährdetenansprachen hat es mit den auf der Liste stehenden Menschen bzw. Organisationen durch Nordrhein-Westfälische Stellen gegeben? Nennen Sie beteiligte Stellen. Geben Sie auch an, wie viele Personen bzw. Organisationen mit heutigem Datum noch nicht angesprochen worden sind. Vier Personen und eine Organisation, die Nordrhein-Westfalen zugerechnet wurden, konnten bislang nicht identifiziert werden. Zwei Personen und eine Organisation konnten im Rahmen der Sicherheitsgespräche nicht angetroffen werden. Diesen wurden Nachrichten mit der Bitte um Kontaktaufnahme hinterlassen. Darüber hinaus wurden alle Personen angesprochen.