LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14981 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 08.05.2017 (05.05.2017) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5783 vom 27. März 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14641 Ruhestandseintritt bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes – Wie stellen sich nach Erkenntnissen der Landesregierung insbesondere die Situation und Ursachen der hohen Frühpensionierungszahlen dar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der demographischen Entwicklung sowie einer erfreulicherweise immer höheren Lebenserwartung der Menschen wachsen ebenso die Ausgaben für Beamte im Ruhestand besonders schnell. Ältere Menschen sind heute überwiegend fit, gut ausgebildet und aktiv – und das in einem erfreulichen Maße wie noch nie zuvor in der Geschichte. Mittlerweile kann die Lebensphase „Alter“ daher oft mehrere Jahrzehnte umfassen, in denen die öffentliche Hand allerdings für Pensionszahlungen aufzukommen hat. Besonders schmerzlich für den Staat sind Bedienstete, die aufgrund von Dienstunfähigkeit den Weg der Frühpensionierung gehen müssen. Dies gilt nun einerseits für die finanziellen Folgen, aber ebenso für den Verlust von Fachkräften, die häufig mit ihrer Berufserfahrung nicht so schnell zu ersetzen sind. In jeder Hinsicht ist es daher geboten, durch präventive Handlungen Frühpensionierungen möglichst zu vermeiden. Nach vergleichsweise wenigen Jahren im Dienst müssen seitens des Staates häufig jahrzehntelange Pensionszahlungen geleistet werden . Dienstunfähig ist ein Beamter dann, wenn er voraussichtlich auf Dauer seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Den der Dienstunfähigkeit zugrundeliegenden Ursachen sollte daher im allseitigen Interesse konsequent entgegengewirkt werden. In der WELT wurde zuletzt am 16. Dezember 2016 berichtet, dass Beamte leider wieder häufiger dienstunfähig werden: „Lärmende Schüler, unverschämte Antragsteller, bissige Hunde auf Briefträgerjagd: Ob in Schulen oder auf Ämtern, ob in Post- oder Polizeidienst – Beamte sind großen Belastungen ausgesetzt. Psychischen. Aber auch, etwa bei Bahn und Bundeswehr, physischen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14981 2 Manche schaffen es daher nicht, sich bis zum Erreichen der Altersgrenze zur Arbeit zu schleppen . Und es werden wieder mehr. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Beamten, die dienstunfähig geschrieben wurden, erstmals seit 2005 wieder nennenswert gestiegen. (…) Umso größer war der Zuwachs in Nordrhein-Westfalen (plus zehn Prozent) und in Hessen (plus 21 Prozent). Zahlenmäßig ins Gewicht fällt vor allem NRW: Während zum Beispiel in allen neuen Bundesländern zusammen nur zehn Landesbeamten mehr als 2014 eine Dienstunfähigkeit attestiert wurde, lag der Zuwachs an Rhein und Ruhr bei 120. Der Statistik zufolge geht der Anstieg der Dienstunfähigenzahl im Jahr 2015 vor allem auf die Altersgruppe 60+ zurück, also auf Jahrgänge, die sich ohnehin nahe der Altersgrenze befinden ; hier betrug der Zuwachs binnen Jahresfrist gut 19 Prozent. Aber auch die Zahl der unter 50-jährigen Beamten, die 2015 dienstunfähig in den Ruhestand verabschiedet wurden, stieg zum ersten Mal wieder – um zwei Prozent nämlich. Auffällig war auch hier wieder die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen: Das Plus in NRW lag mit 16 Prozent weit über Bundesdurchschnitt.“ Es ist bekannt, dass auch die Landesregierung zunehmend versucht, durch ein modernes Gesundheitsmanagement nach längeren Erkrankungen auch den Eintritt des vorzeitigen Ruhestandes zu verhindern. Ob diese Maßnahmen allerdings tatsächlich von Erfolg gekrönt sind, lässt sich jedoch bislang kaum feststellen. Auch die stetig steigenden Zahlungen für die Beamtenpensionen stellen die öffentlichen Haushalte vor große zukünftige Herausforderungen. Die Politik hat in der Vergangenheit Tausende neuer Beamtenstellen eingerichtet, für die die noch amtierende Landesregierung zukünftig deutlich geringere Einzahlungen in den Pensionsfonds eingeplant hat, also ohne für die absehbaren Pensionslasten eine ausreichende finanzielle Vorsorge zu treffen. Die eingegangenen Verpflichtungen sind nicht mehr zu beeinflussen. Anders sieht es bei den Frühpensionierungen aus, die zumindest in gewissem Umfang durch proaktive Maßnahmen noch reduziert werden können. Um hier entsprechende Initiativen ergreifen zu können, ist eine aktuelle und vollständige Darstellung des Sachstandes für das Parlament unverzichtbar. Die drei Haupterscheinungsformen im Zusammenhang mit dem Ruhestandsalter sind die Erreichung der Regelaltersgrenze, das vorzeitige Ausscheiden durch nicht zu verhindernde Dienstunfähigkeit (krankheitsbedingte Zurruhesetzung) und die freiwillige Entscheidung von Bediensteten zu einem vorgezogenen Ruhestandseintritt. Nachfolgende Fragen erbitten die Auskünfte sowohl für Landesbeamte als auch analog für Tarifangestellte beim Land. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5783 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zu den Datenquellen Der in der Vorbemerkung des Fragestellers genannte Zeitungsbezug der WELT vom 16. Dezember 2016 verweist auf Zahlen der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Dezember 2016, Finanzen und Steuern, Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes , Fachserie 14 Reihe 6.1. Aufgrund unterschiedlicher Abfrage- und Abgrenzungskriterien LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14981 3 sind die Zahlen dieser Fachserie hinsichtlich der Jahresabgrenzung von Versorgungszugängen nicht kompatibel mit den Zahlen, die das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) dem Finanzministerium für Auswertungszwecke zum Pensionierungsverhalten zur Verfügung stellt. In der Versorgungsempfängerstatistik des Statistischen Bundesamtes wird die kalendermäßige Zuordnung von Versorgungszugängen unter Berücksichtigung eines Auslaufzeitraumes bis Januar des Folgejahres vorgenommen. Der Auslaufzeitraum unserer jährlichen Auswertungen der LBV-Zahlen ist dagegen weiter gefasst. Er läuft bis März des Folgejahres.1 Die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird daher auf der Basis der vorliegenden Auswertungen des LBV vorgenommen. Für das Jahr 2016 liegt derzeit nur eine vorläufige Auswertung vor (Stand: Januar 2017). Allgemeines Die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren stark dafür eingesetzt, die Gesundheitsfürsorge der Beschäftigten des Landes zu fördern und zu unterstützen. Sie trägt damit den durch den demographischen Wandel begründeten gestiegenen Anforderungen Rechnung. So sieht § 76 des Landesbeamtengesetzes die Verpflichtung zur Entwicklung und Fortschreibung eines Rahmenkonzeptes für das Gesundheitsmanagement vor. Auch kommt das Land mit dem Projekt „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des Landes nach. Diese Maßnahmen werden sich auch positiv auf die Zahl der Pensionierungen ausgewirkt haben. Von 2012 bis 2016 ist der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit an der Gesamtzahl der Pensionierungen von 15,4% auf 9,9% gesunken. Absolut ist die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit in Pension tretenden Beamtinnen und Beamten von 1.264 in 2012 auf 930 in 2016 zurückgegangen. Das entspricht einer Abnahme um 26,4%. Mittlerweile entfallen rund 90% aller Zurruhesetzungen auf Pensionierungen aufgrund der Regel- und Antragsaltersgrenze . Das durchschnittliche Pensionsalter aller Pensionierungen ist von 2012 mit 62,5 Jahren auf 62,8 Jahren in 2016 angestiegen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich das Pensionseintrittsalter im Zuge der sukzessiven Anhebung der Altersgrenzen zukünftig weiter erhöhen wird. Zur Beantwortung der Fragen Bei der Darstellung der Zahl der Pensionierungen sind die Angestellten des Landes nicht berücksichtigt , da diese aufgrund ihrer Arbeitnehmereigenschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und nicht in den Ruhestand treten. 1. Wie hat sich das Pensionierungsverhalten von Beamten und Angestellten des Landes Nordrhein-Westfalen differenziert nach Erreichung der Regelaltersgrenze, vorzeitiger Dienstunfähigkeit sowie vorgezogener Antragsaltersgrenze jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren in den einzelnen Ressorts entwickelt? (Darstellung in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Bediensteten /Tarifangestellten erbeten) Das Pensionierungsverhalten 2012 bis 2016 von Beamtinnen und Beamten ergibt sich differenziert nach Gründen und Beschäftigungsbereichen aus der Anlage 1. Die Darstellung nach Ressorts ist den Anlagen 2a bis 2e zu entnehmen. Danach sinkt von 2012 bis 2016 der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit von insgesamt 15,4% auf 9,9%. Im Schulbereich ist sogar ein Rückgang von 6,4%-Punkten zu 1 Als Auslaufzeitraum ist der Zeitraum gemeint, indem der erstmalige Versorgungsbezug erfolgt, obwohl der Rechtsanspruch auf Versorgung bereits im Vorjahr bestand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14981 4 verzeichnen (von 14,9% in 2012 auf 8,5% in 2016). Absolut ist die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit in Pension tretenden Beamtinnen und Beamten in der gesamten Landesverwaltung von 1.264 in 2012 auf 930 in 2016 zurückgegangen. Das entspricht einer Abnahme um 26,4%. Im gleichen Zeitraum steigen die Pensionierungen aufgrund der Antragsaltersgrenze von einem Anteil von 45,3% in 2012 auf 57,9% in 2016 deutlich an. Die Pensionierungen aufgrund der Regelaltersgrenze gehen von 39,1% auf 32,0% zurück. Mittlerweile entfallen rund 90% aller Zurruhesetzungen auf Pensionierungen aufgrund der Regel- und Antragsaltersgrenze. 2. In wie vielen Fällen ist differenziert nach den Ressorts einem von Beschäftigtenseite beantragten früheren Ruhestandseintritt die Zustimmung des Dienstherrn /Arbeitgebers jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren verweigert worden? (Darstellung in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Antragstellern erbeten) Soweit die Ressorts in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit Daten erheben konnten, ist in keinem Fall in der Landesverwaltung die Zustimmung zur vorzeitigen Zurruhesetzung auf Antrag des Beschäftigten verweigert worden. Für den Schulbereich konnten Daten nicht zur Verfügung gestellt werden. Da entsprechende aggregierte Datensammlungen nicht vorgehalten werden, wären die betroffenen Personalakten manuell durchzusehen gewesen. Das ist binnen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. 3. Wie hat sich differenziert nach den einzelnen Ressorts das jeweilige durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter jährlich in den letzten fünf Jahren verändert? Das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter der Jahre 2012 bis 2016 der Ressorts ist in den Anlagen 2a bis 2e dargestellt. Das durchschnittliche Pensionsalter aller Pensionierungen ist von 2012 mit 62,5 Jahren auf 62,8 Jahren in 2016 angestiegen. Im Schulbereich ist ein Anstieg von 63,0 auf 63,3 Jahren zu verzeichnen. Insgesamt bleibt abzuwarten, inwieweit sich das Pensionseintrittsalter im Zuge der sukzessiven Anhebung der Altersgrenzen zukünftig weiter erhöhen wird. 4. Wie erklärt sich die Landesregierung die zuvor dargestellten Befunde, dass sich die Entwicklung von Dienstunfähigkeiten in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern erkennbar negativ abweichend darstellt? Da mir keine vergleichbaren Daten anderer Bundesländer zur Entwicklung von Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit vorliegen, ist eine Erklärung von Abweichungen nicht möglich. 5. Welche einzelnen Maßnahmen initiiert das Land als Dienstherr/Arbeitgeber bislang und zukünftig konkret, um die Anzahl von notwendigen Frühpensionierungen perspektivisch sichtbar zu reduzieren? Die Landesregierung schafft auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) die Rahmenbedingungen für gesundes Arbeiten. Das BGM wird laufend weiterentwickelt, um die Gesundheitsfürsorge der Beschäftigten des Landes zu fördern und zu unterstützen. Die unterschiedlichsten Programme, Projekte und Maßnahmen dienen dem Ziel, die Mitarbeitergesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig und nachhaltig zu erhalten, krankmachende Faktoren im Arbeitsumfeld zu verringern sowie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14981 5 die Arbeitsbedingungen erkrankter Beschäftigter zu verbessern, um Arbeitsausfälle und Frühpensionierungen zu vermeiden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich heutige Maßnahmen wegen der oft langen Vor- bzw. Entstehungsgeschichte von Erkrankungen zum Teil erst in einige Jahren oder Jahrzehnten auswirken werden. Darüber hinaus besteht ein allgemeines, von Maßnahmen des Gesundheitsmanagement unabhängiges Grundrisiko für schwere Erkrankungen . Einzelmaßnahmen der Ressorts ergeben sich aus der Anlage 3. Weiterhin verweise ich auf die umfangreiche Anlage 2 der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4064 des Abgeordneten Ralf Witzel vom 30.12.2015 (Drucksache 16/10622), die die durchgeführten Einzelmaßnahmen der Ressorts zur betrieblichen Gesundheitsförderung auflistet und immer noch Gültigkeit hat. Darüber hinaus dient auch das Projekt „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ der Vermeidung von Frühpensionierungen. Damit kommt das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber/Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des Landes nach: Können Beamtinnen und Beamte des Landes ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, hat das Land als Dienstherr die Aufgabe, vor Einleitung eines Zurruhesetzungsverfahrens wegen Dienstunfähigkeit zu prüfen, ob für die betroffene Person eine anderweitige Einsatzmöglichkeit besteht. Das Projekt „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ übernimmt dabei die erforderliche landesweite Suche nach einem anderen, der gesundheitlichen Eignung entsprechenden Arbeitsplatz. Ziel des Projekts ist es, für die Betroffenen eine adäquate Einsatzmöglichkeit innerhalb der Landesverwaltung zu finden und sie in ihre neue Tätigkeit zu integrieren. Im Rahmen der Projektarbeit werden u.a. allgemeine oder persönliche Fortbildungsbedarfe, die für eine weitere Verwendung in der Landesverwaltung hilfreich sein können (z.B. IT-Schulungen), ermittelt. Für die Betroffenen besteht zudem die Möglichkeit, an einem individuellen Coaching teilzunehmen , um sich optimal auf die anstehenden Veränderungsprozesse vorzubereiten. Anlage 1 Pensionierungsverhalten 2012 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungsberelch Polizei Justi2 Schule Finanzverwaltung Sonstige Summe Pensionierungen Insgesamt 797 661 5.97B 395 377 8.208 Dienstunfähigkeit absolut 97 149 892 89 37 1.284 In v.H. 12.17 22.54 A4.92 22.53 9.81 15,40 davon Pensionierungen wegen Antragsaltersgrenze absolut 184 169 3.064 172 126 3.715 In V.H. 23,09 25.57 51,25 43.54 33.42 45.26 Regelaltersgrenze absolut 512 339 2.012 132 214 3.209 Invü. 64.24 51.29 33.66 33.42 56.76 39,10 Sonstige Gründe absolut 4 4 10 2 0 20 In v.H. 0.50 0,61 0.17 0.51 0.00 0,24 Ouele: LBV NRW • SAS System / Jahresmeldungen (endgUUgar Stand) Pensionierungsverhalten 2013 nach Beschäftigungsbereichen Beschaftigungsberelch Polizei Justiz Schule Finanzverwaltung Sonstige Summe Pensionierungen insgesamt 1048 847 6592 450 373 9.310 Dlenstunfählgkett absolut 132 186 1.001 111 33 1463 In v.H. 12.60 21.96 15.19 24.67 8.85 16.71 davon Penslonierunqen wegen Antragsaltersgrenze absolut 198 220 3.365 216 86 4.085 in v.H. 18.89 25.97 51.05 48.00 23.06 43,88 Regelaltersgrenze absolut 711 439 2.217 123 253 3.743 In V.H. 67.84 51.83 33.63 27.33 67.83 40,20 Sonstige Gründe absolut 7 2 9 0 1 19 In v.H. 0.67 0.24 0.14 0.00 0.27 0,20 Quelle: LBV NRW - SAS System / Jahresmeldungen (endgültiger Stand) Pensionierungsverhalten 2014 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs* berelch Polizei Justiz Schule Finanzverwaltung Sonstige Summe Pensionierungen Insgesamt 1.300 814 7.279 469 408 10.270 Dienstunfähigkeit absolut 159 170 835 89 30 1.283 In V.H. 12.23 20.88 11.47 18.98 7.35 12,49 davon Pensionierungen wegen Antragsattersgrenze absolut 254 230 3934 243 88 4.749 lnv.H. 19.54 28,26 54.05 51,81 21.57 46.24 Regelattersgronze absolut 877 412 2.500 135 289 4.213 in V.H. 67.46 50,61 34.35 28,78 70,83 41,02 Sonstige Gründe absolut 10 2 10 2 1 25 In v.H. 0.77 0,25 0,14 0.43 0.25 0,24 Quetto: LBV. Zahtf&Cbestand endgültig Pensionierungsverhalten 2015 nach Beschäftigungsbereichen Beschaftlgungsberoich Polizei Justiz Schule Finanzverwaltung Sonstige Summe Pensionierungen Insgesamt 1.308 823 7254 648 409 10442 Dlenstunf&hlgkeit absolut 147 165 728 126 25 1.191 in v.H. 11,24 20,05 10,04 19,44 6,11 11.41 davon Pensionierungen wegen Antragsaltersgrenze absolut 256 262 4.645 347 118 5.628 in v.H. 19,57 31,83 64.03 53.55 28.85 53,90 Regelaltersgrenze absolut 898 384 1.873 175 265 3.595 in v.H. 68.65 46.66 25,82 27,01 64,79 34,43 Sonstige Gründe absolut 7 12 8 0 1 28 In v.H. 0,54 1,46 0.11 0.00 0,24 0.27 Quelle: LBV. ZartfnDbestand endgültig Pensionierungsverhalten 2016 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs bereich Polizei Justiz Schule Finanzverwaltung Sonstige Summe Pensionierungen insgesamt 1.146 634 6608 588 379 9.355 DlenstunfShigkeit absolut 124 125 562 97 22 930 In v.H. 10.82 19.72 8.50 16.50 5.80 9,94 davon Pensionierungen wegen Antragsattersgrenze absolut 239 228 4 500 351 101 5419 In v.H. 20.86 35,96 68.10 59,69 26,65 57.93 Regelaltersgrenze absolut 777 279 1.542 140 256 2.994 lnv.H. 67.80 44.01 23.34 23,81 67,55 32,00 Sonstige Gründe absolut 6 2 4 0 0 12 In v.H. 0,52 0.32 0.06 0.00 0,00 0,13 Quells: LBV, ZahlfaSbesland vorläufig IC2 Entwicklung der Pensionierungen im Haushaltsjahr 2012 Anlage 2a Einzelplan 01 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 13 14 15 20 gesamt Summe der Pensionierungen Anzahl 3 2 797 661 5.978 275 5 32 9 395 23 18 8 2 8.208 Durch schnitts alter 59,3 63,5 60,7 60,2 63,0 64,2 63,2 61.4 64,1 61,6 64,7 62,0 65,3 62,5 davon ausgeschieden wegen Dienstunfähigkeit Anzahl 1 1 97 149 892 22 9 1 89 2 1 1.264 Durchschnittsa Her 49,0 62,0 51,6 48,3 58,2 55,4 52,7 59,0 53,2 47,0 63,0 56,1 Anteil in vH 33,3 50.0 12,2 22,5 14,9 8,0 28.1 11.1 22.5 11.1 12.5 15,4 Antrag Anzahl 1 184 169 3.064 98 3 5 1 172 4 11 3 3.715 saltersgrenze 1) Durchschnittsa Iter 64,0 61,6 63,0 63,0 64,8 62,0 63,8 63,0 63,4 63,5 63,3 64,3 63,0 Anteil in vH 33,3 23,1 25,6 51.3 35.6 60,0 15,6 11.1 43,5 17,4 61,1 37,5 45,3 Regelaltersgrenze 2) Anzahl 1 1 512 339 2.012 155 2 18 7 132 19 5 4 2 3.209 Durchschnittsa Iter 65,0 65,0 62,2 64,2 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 66,5 62,5 64,5 Anteil in vH 33,3 50,0 64,2 51,3 33,7 56,4 40.0 56,3 77,8 33.4 82,6 27,8 50.0 100,0 39,1 sonstiger Gründe Anzahl 4 4 10 2 20 Durchschnittsa Iter 49,8 50,0 58,8 48,0 54,2 Anteil in vH 0,5 0,6 0.2 0,5 0,2 Quelle: Auswertung des LBV NRW Anmerkung: •1): vor und nach dem 63. LJ wegen Schwerbehinderung bzw. auf Antrag mit und ohne Abschlag (im Vollzugsdienst und in der übrigen Verwaltung) •2): bei Polizei und Justizvollzug besondere Altersgrenze = grds. 62. LJ / hinausgeschobene Altersgrenze über das 65. g. / 67. Lj. in der übrigen Verwaltung Regelaltersgrenze für Lehrerinnen und Lehrer Ende des Schulhalbjahres, in dem das 65/67. LJ vollendet wird. Die Obergangsvorschrift des § 31 Abs. 2 LBG ist jeweils zu beachten. IC2 Entwicklung der Pensionierungen im Haushaltsjahr 2013 Anlage 2b Einzelplan 01 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 13 14 15 20 gesamt Summe der Pensionierungen Anzahl 8 4 1.048 847 6.592 275 5 21 24 6 450 9 12 8 1 9.310 Durch schnitts alter 63,0 65,5 61,1 61,5 63,7 65,1 64,6 63,2 63,9 62,2 61,9 64,1 63,0 63,3 61,0 63,2 davon ausgeschieden wegen Dienstunfähi Anzahl 1 132 186 1.001 17 5 2 3 111 1 3 1 1.463 Durchschnittsa Iter 47,0 52,4 51,6 59,0 58,4 57,8 47,0 59,0 53,8 58,0 57,3 54,0 57,0 keit Anteil in vH 12,5 12,6 22,0 15,2 6,2 23,8 8,3 50,0 24,7 11,1 25,0 12,5 15,7 Antrag Anzahl 1 1 198 220 3.365 53 4 8 6 216 5 3 5 4.085 saltersgrenze 1) Durchschnittsa Iter 63,0 65,0 61,7 63,5 63,7 63,7 64,3 64,1 64,3 63,8 64,6 63,7 64,0 63,6 Anteil in vH 12,5 25,0 18,9 26,0 51,0 19,3 80,0 38,1 25,0 48,0 55,6 25,0 62,5 43,9 Regelaltersgrenze 2) Anzahl 6 3 711 439 2.217 204 1 8 16 3 123 3 6 2 1 3.743 Durchschnittsa Iter 65,7 65,7 62,7 64,8 65,8 66,1 66,0 65,6 65,9 65,3 65,7 65,3 65,5 66,0 61,0 65,1 Anteil in vH 75,0 75,0 67,8 51,8 33,6 74,2 20,0 38,1 66,7 50,0 27,3 33,3 50,0 25,0 100,0 40,2 sonstiger Gründe Anzahl 7 2 9 1 19 Durchschnittsa Iter 53,0 58,5 60,3 57,0 57,2 Anteil in vH 0,7 0,2 0,1 0,4 0,2 Quelle: Auswertung des LBV NRW •1): vor und nach dem 63. U wegen Sdiwerbehtndenjng bzw. auf Antrag mü und ohne Abschlag (im Vollzugsdienst und in der übrigen Verwaltung) *2): bei Polizei und Justizvollzug besondere Altersgrenze = grds. 62. LJ / hinausgeschobene Aftersgrenze über das 65. Lj. / 67. Lj. in der übrigen Verwaltung Regetattersgrenze für Lehrerinnen und Lehrer Ende des Schulhalbjahres, in dem das 65/67. LJ vollendet wird. Die Obergangsvorschrift des § 31 Abs. 2 LBG ist jeweils zu beachten. IC2 Entwicklung der Pensionierungen im Haushaltsjahr 2014 Anlage 2c Einzelplan 01 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 13 14 15 20 gesamt Summe der Pensionierungen Anzahl 1 4 1.300 814 7.279 292 5 32 25 12 469 15 14 7 1 10.270 Durch schnitts alter 66,0 64,5 61.7 61,2 63,7 65,4 64,8 63,8 64,2 61,6 62,4 63,5 63,9 64,9 60,0 63,3 davon ausgeschieden weqen Dienstunfähig Anzahl 0 0 159 170 835 14 0 6 2 4 89 2 2 0 0 1.283 Durchschnittsa Iter 52,9 51,5 59,1 58,3 59,0 55,5 54,8 54,4 57,0 62,5 57,0 keit Anteil in vH 0,0 12,2 20,9 11,5 4.8 0,0 18,8 8.0 33,3 19,0 13,3 14,3 0,0 0,0 12,5 Antrag Anzahl 0 2 254 230 3.934 49 2 13 6 3 243 6 5 2 0 4.749 saKersgrenze 1) Durchschnittsa Iter 63,5 62,6 62,6 63,2 63,5 63,5 63,3 62,8 64,7 63,2 62,7 62,0 64,5 63,1 Anteil in vH 0.0 50.0 19,5 28.3 54,0 16.8 40,0 40,6 24,0 25,0 51,8 40,0 35,7 28.6 0,0 46,2 Regelaltersgrenze 2) Anzahl 1 2 877 412 2.500 228 3 13 17 5 135 7 7 5 1 4.213 Durchschnittsa Iter 66,0 65,5 63,1 64,6 66,1 66,3 65,7 66,5 65,7 65,2 66,2 66,0 65,6 65,0 60,0 65,4 Anteil in vH 100,0 50,0 67,5 50,6 34,3 78,1 60,0 40,6 68,0 41,7 28,8 46,7 50,0 71,4 100,0 41,0 sonstiger Gründe Anzahl 0 0 10 2 10 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 25 Durchschnittsa Iter 52,6 47,5 58,8 63,0 61,0 55,8 Anteil in vH 0,8 0,2 0.1 0,3 0,0 0.0 0.0 0.0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 Quelle: Auswertung des LBV NRW Anmerkung: •1): vor und nach dem 63. LJ wegen Schwerbehinderung bzw. auf Antrag mit und ohne Abschlag (im Vollzugsdienst und in der übrigen Verwaltung) •2): bei Polizei und Justizvollzug besondere Altersgrenze = grds. 62. LJ / hinausgeschobene Altersgrenze über das 65. Lj. / 67, Lj. in der übrigen Verwaltung Regelaltersgrenze für Lehrerinnen und Lehrer Ende des Schulhalbjahres, in dem das 65/67. LJ vollendet wird. Die Übergangsvorschrrft des § 31 Abs. 2 LBG ist jeweils zu beachten. 1C2 Entwicklung der Pensionierungen im Haushaltsjahr 2015 Anlage 2d Einzelplan 01 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 13 14 15 20 gesamt Summe der Pensionierungen Anzahl 10 11 1.308 823 7.254 284 5 30 24 8 648 13 18 3 3 10.442 Durch schnitts alter 65,2 65,1 61,1 61,7 64,0 65,2 64,6 64,4 63,7 61,4 62,4 63,2 64,0 58,7 64,7 63,4 davon ausgeschieden wegen Dienstunfähig Anzahl 0 1 147 165 728 9 0 3 3 3 126 3 2 1 0 1.191 Durchschnittsa Iter 65,0 53,1 52,8 59,0 56,4 58,7 57,0 54,0 54,2 62,0 59,5 47,0 56,9 keit Anteil in vH 0,0 11,2 20,0 10,0 3,2 0,0 10,0 12,5 37,5 19,4 23,1 11,1 33,3 0,0 11,4 Antrag Anzahl 4 5 256 262 4.645 67 3 8 11 2 347 8 9 1 0 5.628 saltersgrenze 1) Durchschnittsa Iter 64,3 64,4 61,5 63,6 64,0 63,9 64,3 64,0 63,9 65,0 63,7 63,1 63,6 63,0 63,8 Anteil in vH 40,0 45,5 19,6 31,8 64,0 23,6 60,0 26,7 45,8 25,0 53,5 61,5 50,0 33,3 0,0 53,9 Regelaltersgrenze 2) Anzahl 6 5 898 384 1.873 207 2 19 10 3 175 2 7 1 3 3.595 Durchschnittsa Iter 65,8 65,8 62,4 64,6 65,9 66,0 65,0 65,4 65,4 66,3 65,8 65,5 65,9 66,0 64,7 64,9 Anteil in vH 60,0 45,5 68,7 46,7 25,8 72,9 40,0 63,3 41,7 37,5 27,0 15,4 38,9 33,3 100,0 34,4 sonstiger Gründe Anzahl 0 0 7 12 8 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28 Durchschnittsa Iter 52,7 50,4 60,1 63,0 54,2 Anteil in vH 0,5 1,5 0,1 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 Quelle: Auswertung des LBV NRW Anmerkung; *1): vor und nach dem 63. U wegen Schwerbehinderung bzw. auf Antrag mit und ohne Abschlag (im Vollzugsdienst und in der übrigen Verwaltung) *2): bei Polizei und Justizvollzug besondere Altersgrenze = grds. 62. LJ / hinausgeschobene Altersgrenze über das 65. Lj. / 67. Lj. in der übrigen Verwaltung Regelaltersgrenze fQr Lehrerinnen und Lehrer: Ende des Schulhalbjahres, in dem das 65/87. LJ vollendet wird. Die Übergangsvorschrift des § 31 Abs. 2 LBG ist jeweils zu beachten. IC2 Pensionierungen im Haushaltsjahr 2016 (vorläufiger Stand) Anlage 2e Einzelplan 01 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 13 14 15 20 gesamt Summe der Pensionierungen Anzahl 6 5 1.146 634 6.608 263 6 36 21 9 588 11 18 4 0 9.355 Durch schnitts alter 65,2 64,0 60,7 61,2 63,3 64.7 64,3 63,6 63,0 63,6 62,0 62,4 64,0 62,8 62,8 davon ausaeschieden weqen Dienstunfähig Anzahl 0 0 124 125 562 12 0 1 1 2 97 5 0 1 0 930 Durchschnittsa Iter 51,8 51,4 58,3 55,0 48,0 38,0 62,0 52,5 60,4 59,0 55,8 keit Anteil in vH 0,0 0.0 10.8 19.7 8.5 4.6 0.0 2,8 4,8 22,2 16,5 45.5 0,0 25,0 9,9 Antrag Anzahl 0 4 239 228 4.500 53 3 15 9 2 351 3 10 2 0 5.419 saltersgrenze 1) Durchschnittsa Iter 63,8 61,0 63,3 63,3 63,5 63,7 62,8 63,0 61,5 63,4 63,0 63.4 63,0 63,2 Anteil in vH 0.0 80,0 20,9 36.0 68.1 20.2 50,0 41,7 42.9 22,2 59,7 27,3 55,6 50,0 57,9 Regelaltersgrenze 2) Anzahl 6 1 777 279 1.542 198 3 20 11 5 140 3 8 1 0 2.994 Durchschnittsa Iter 65,2 65,0 62,1 64,0 65,1 65,5 65,0 65,0 65,3 65,0 65,0 65,0 64,8 66,0 64,2 Anteil in vH 100,0 20,0 67,8 44,0 23,3 75,3 50,0 55,6 52,4 55,6 23,8 27,3 44,4 25,0 32,0 sonstiger Gründe Anzahl 0 0 6 2 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 Durchschnittsa Iter 55,3 39,0 51,3 51,2 Anteil in vH 0,0 0,0 0,5 0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Quelle: Auswertung des LBV NRW Anmerkung: •1): vor und nach dem 63, LJ wegen Schwerbehinderung bzw. auf Antrag mit und ohne Abschlag (im Vollzugsdienst und in der übrigen Verwaltung) *2): bei Polizei und Justizvollzug besondere Aftersgrenze = grds. 62. LJ / hinausgeschobene Altersgrenze Ober das 65. M / 67. Lj. in der übrigen Verwaltung Regetaltersgrenze für Lehrerinnen und Lehrer Ende des Schulhalbjahres, in dem das 65/67. LJ vollendet wird. Die Obergangsvorschrift des § 31 Abs. 2 LBG ist jeweils zu beachten. Anlage 3 Maßnahmen zur Reduzierung von Frühpensionierungen laut Ressortabfrage1 1. Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin Krankheitsbedingten Frühpensionierungen wird in der Staatskanzlei allgemein durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesund heitsmanagements sowie einzelfallbezogen durch das betriebliche Eingliede rungsmanagement nach § 84 SGB IX und Personalentwicklungsmaßnahmen entgegengewirkt. 2. Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales Krankheitsbedingten Frühpensionierungen wird im Geschäftsbereich des Ministe riums für Inneres und Kommunales entgegengewirkt durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und durch Maßnahmen der Personalentwicklung. 3. Geschäftsbereich des Justizministeriums Die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen hat sich nicht zuletzt auch mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels zum Ziel gesetzt, präventiv günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesundheitsgerechtem Verhalten zu ermuntern, um die Motivation und Leis tungsfähigkeit möglichst langfristig zu erhalten. Auf Krankenstände und Frühpen sionierungen kann allerdings nur mittelbar und langfristig Einfluss genommen werden. Für den Bereich der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Aus- und Fortbildungsein richtungen ist nach der Durchführung eines Pilotprojekts in den Jahren 2012 bis 2014 im September 2015 ein "Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement" in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Rahmenkonzepts haben bis heute 118 von 230 Dienststellen ein systematisches Gesundheitsmanagement eingeführt. Bei dieser Aufgabe, insbesondere bei der Anwendung der Diagnoseinstrumente und der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, werden die Dienststellen durch eine bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichte te „Servicestelle Gesundheitsmanagement" unterstützt. Steuerungs- und Beraüber die Auflistung der Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 4064 vom 30.12.2015 hinaus tungsfunktionen übernehmen daneben die in Mittelbehörden und Obergerichten tätigen Gesundheitsverantwortlichen. Psychische Belastungen, die unter Umständen für Frühpensionierungen ursäch lich sein können, werden auch aus der Perspektive des Arbeitsschutzes verstärkt in den Blick genommen. Eine vom Justizministerium zur Verfügung gestellte so genannte „Arbeitshilfe Psychische Gefährdungsbeurteilung" sowie ein spezielles Schulungsangebot sollen es den Dienststellenleitungen sowie den Arbeits schutzverantwortlichen erleichtern, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nachzukommen und übermäßige psychische Beanspruchungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst frühzeitig zu erkennen. Ziel einer strukturellen Weiterentwicklung ist es nun, das Gesundheitsmanage ment in der Justiz des Landes - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag des § 76 Abs. 3 LBG - mit anderen Bereichen wie dem Arbeitsschutz, der Personal- und Organisationsentwicklung und der Mitarbeiterführung enger zu verzahnen. Ähnlich verhält es sich im Bereich des Justizvollzugs: Bereits Anfang 2010 war der Leitfaden "Gesundes Arbeiten im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen" als Grundlage zur Implementierung von Gesundheitsförderung in die Vollzugsanstal ten gegeben worden. Dieser Leitfaden fügt sich nahtlos in das Rahmenkonzept "Betriebliches Gesundheitsmanagement" der Landesregierung ein. Der Leitfaden dient als Handbuch und technische Hilfe. Es werden Methoden und Vorgehens weisen beschrieben, mit denen ein funktionierendes Gesundheitsmanagement in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen aufgebaut werden kann. Im Jahr 2012 wurde das unter Berücksichtigung einer Mitarbeiterbefragung ent wickelte "Maßnahmenkonzept für die Gesundheitsförderung im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen" als zentrales Element des Gesundheitsmanagements in Kraft gesetzt, dessen Bedeutung durch die ebenfalls im Jahr 2012 mit dem Hauptpersonalrat Justizvollzug abgeschlossene "Dienstvereinbarung zum Ge sundheitsmanagement für die Bediensteten des Justizvollzugs in Nordrhein- Westfalen" sowie das Rahmenkonzept zur Personalentwicklung im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen, das 2013 in Kraft gesetzt worden ist, unterstrichen wird. Auf dieser Grundlage sind die Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter gehalten, in eigener Verantwortung Gesundheitsmanagement in ihren Behörden zu etablie ren. 4. Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung werden ne ben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement vielfältige Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung durch einen überbetrieblichen Dienst angeboten. 5. Geschäftsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und For schung Im Geschäftsbereich des Ministerium für Innovation, Wissenschaft und For schung (MIWF) ist im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ne ben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement das Gesundheitsprogramm des MIWF als Beitrag zur Förderung von Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation, des Arbeitsklimas und der Identifikation installiert worden. Vor diesem Hintergrund sind beispielsweise im Jahr 2016 unter anderem folgen de Maßnahmen durchgeführt worden: - Diabetes-Vorsorge - Impftag: Grippeschutzimpfung mit Impfberatung - Selbsttest Darmkrebs Früherkennung - Augenuntersuchung G 37 6. Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Seit Jahren bietet das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport seinen Beschäftigten verstärkt Angebote zur Gesundheitsprävention an. 7. Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Um die Gesundheit der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW zu fördern wurde ein Be triebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Durch die betriebliche Gesund heitsförderung lassen sich gezielt Arbeitsbelastungen verringern und gesund heitsfördernde Verhaltensweisen der Beschäftigten stärken. Als Instrumente die nen ein koordinierender Gesundheitszirkel, regionale Gesundheitszirkel, der be triebliche Gesundheitsbericht, das Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen, der be triebsärztliche Jahresbericht und der Jahresbericht der Sozialen Ansprechpart ner. Des Weiteren werden im Geschäftsbereich laufende Informationsangebote, Se minare/Workshops und Vorträge zu Gesundheitsthemen, u.a. zu den Bereichen Stressbewältigung und Heben und Tragen, sowie eine Ergonomie- und Ernäh rungsberatung angeboten. Um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneute Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten wird des Weiteren gemäß § 84 SGB IX ein be triebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. Im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen werden Beschäftigte, die in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld nicht mehr eingesetzt werden können, für andere Aufgabenbereiche qualifiziert. 8. Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt schaft, Natur- und Verbraucherschutz Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gibt es vielfältige Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Diese dienen auch zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bis zum Regelruhestand. 9. Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales scheiden in der Regel mit Erreichen der für sie jeweils geltenden Regelaltersgrenze aus dem Dienst bzw. aus dem Beschäftigungsverhältnis aus. Aus diesem Grund und wegen der gerin gen Fallzahlen wird keine besondere Notwendigkeit für konkrete Maßnahmen gesehen, die zu einer Reduzierung von Versetzungen in den Ruhestand auf An trag von Bediensteten sowie vorzeitigen Verrentungen auf Antrag von Tarifbe schäftigten führen. Im Allgemeinen können aus hiesiger Sicht Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Arbeitszeitermäßigungen, flexible Arbeitszeitregelungen und alternierende Telearbeit dazu beitragen, dass Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte bis zum Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze im Dienst bzw. im Beschäftigungsverhältnis ver bleiben. 10. Geschäftsbereich des Finanzministeriums In der Finanzverwaltung NRW wird seit 12 Jahren ein systematisches Gesund heitsmanagement aufgebaut. Insbesondere wurden in dieser Zeit auch viele und zum Teil sehr nachhaltige Maßnahmen zur Prävention und zum verbesserten Umgang mit psychischen Erkrankungen ergriffen (u.a. spezielle Stressbewältigungsseminare von Beschäftigten für Beschäftigte, Burnout-Prävention, umfas sende Schulungen von Führungskräften, intensivierte Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten, Maßnahmen zur Erkennung und Reduktion hoher psy chischer Belastungen, etc.). Im Jahr 2016 wurde erstmals eine flächendeckende Gesundheitsbefragung der Beschäftigten durchgeführt, um psychische Belastungen und mögliche Hand lungsansätze noch besser zu identifizieren. Die Erkenntnisse werden zurzeit im Detail analysiert bzw. befinden sich bereits in der Umsetzung. Das Gesund heitsmanagement der Finanzverwaltung NRW wird von vielen Experten als im bundesvergleich vorbildlich und richtungsweisend angesehen. 11. Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit telstand und Handwerk Das Betriebliche Gesundheitsmanagement-Rahmenkonzept des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sieht u.a. Maßnahmen im Handlungsfeld „altersgerechtes Arbeiten" vor. 12. Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Durch präventive Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmana gements wird versucht, die Zahl der notwendigen Frühpensionierungen zu sen ken. Soweit schwerwiegende Erkrankungen zu einer dauerhaften Dienstunfähig keit und damit zu Frühpensionierungen führen, wird die präventive Wirkung hier jedoch eher gering sein.