LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14982 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5717 vom 14. März 2017 der Abgeordneten Bernhard Tenhumberg und Walter Kern CDU Drucksache 16/14540 Fehlendes pädagogisches Personal an NRW-Kitas Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen belegt im Kitabereich insbesondere beim Ausbau, bei der Qualitätsfrage und in der Finanzierung in Deutschland die hinteren Plätze. In kaum einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland fehlen darüber hinaus so viele Erzieherinnen und Erzieher. Dieses Defizit, gekoppelt mit mehr als 60.000 fehlenden U-3 Plätzen, führt dazu, dass der Druck auf die Überbelegung der Gruppen enorm steigt. Das führt zur Verschlechterung des Betreuungsschlüssel , der wiederum laut der Bertelsmann-Stiftung ein wichtiger Indikator für die Qualität der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit ist. Werden Gruppen überbelegt, stößt das sehr oft bei Erzieherinnen und Erziehern an ihre Belastungsgrenzen; und das einzelne Kind kommt dabei zu kurz. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die kleine Anfrage 5717 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller sind durchgehend unzutreffend: Seit 2010 ist in Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Plätze für Unterdreijährige eine beispiellose Aufholjagd erfolgt. Innerhalb von 7 Jahren konnte die Zahl der U3-Betreuungsplätze mehr als verdoppelt werden. So betrug der Zuwachs bei den betreuten U3-Kindern seit 2013 insgesamt 40,8 %: Im Ländervergleich nahm NRW beim Zuwachs der betreuten Kinder wiederholt den ersten Platz und nimmt insgesamt in den vergangenen Jahren eine Spitzenposition ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14982 2 Auch bei der Qualitätsfrage belegt NRW keinesfalls die hinteren Plätze. Nach der aktuellsten Veröffentlichung des Bundesamtes für Statistik liegt Nordrhein-Westfalen beim Personalschlüssel in allen betrachteten Gruppenarten im oberen Mittelfeld. In der Gruppe der Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren liegt der Personalschlüssel mit 1:3,8 deutlich besser als der bundesweite Durchschnitt mit 1:4,3. Auch in der Gruppe der Kinder im Alter von 2 bis unter 8 Jahren liegt NRW mit einem Personalschlüssel von 1:8,2 im Vergleich mit den anderen Ländern auf Platz 5. Auch die Aussagen zur Finanzierung gehen fehl. Bei den Betriebskosten fließen insgesamt allein landesseitig mehr als eine halbe Milliarde Euro in diesem und den nächsten Kindergartenjahren zusätzlich in die Kindertagesbetreuung. In diesem Haushaltsjahr fließen mehr als 2,8 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung. Die Ausgaben des Landeshaushalts für frühe Bildung wurden damit seit 2010 mehr als verdoppelt. Darüber hinaus unterstützt das Land die Träger und Kommunen in Nordrhein-Westfalen beim U3-Ausbau mit Investitionsmitteln und einem 100-Millionen-Investitionsprogramm insbesondere für den Ausbau von Ü3-Plätzen. Zur Zahl der in den Kindertageseinrichtungen tätigen Erzieherinnen und Erzieher muss klarstellend auf Folgendes hingewiesen werden: Zwischen dem 1.3.2011 und dem 1.3.2016 ist die Zahl der in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher um mehr als 16.000 gestiegen. Gleichzeitig wurden die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher in Nordrhein-Westfalen zwischen dem Schuljahr 2010/2011 und 2016/2017 um nahezu ein Drittel auf jetzt über 24.000 Plätze gesteigert. 1. Wie viele Kitagruppen gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen (bitte getrennt nach Gruppenformen I, II und III darstellen)? Die in der Anlage zu § 19 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz beschriebenen Gruppenformen geben gemäß § 18 Absatz 3 Nr. 5 KiBiz eine Orientierung, die es den Trägern der Kindertageseinrichtungen aber auch ermöglicht, Mischformen zu bilden. Eine Erfassung der Anzahl der Gruppen in den jeweiligen Gruppenformen ist deshalb nicht möglich und nicht vorgesehen. Anhand der beantragten Plätze in den einzelnen Gruppenformen kann daher nur eine rechnerische Anzahl der Gruppen je Gruppenform angegeben werden, siehe Anlage. 2. Wie viele U3- und Ü3-Kinder (getrennte Darstellung) besuchen aktuell Kindertagesstätten ? Gemäß der Auswertung der Monatsdaten aus KiBiz.web (Stand 11. April 2017, Angaben aus 9.642 von 9.672 Tageseinrichtungen) besuchten im Dezember 2016, bezogen auf das tatsächliche Alter der Kinder, 117.211 Kinder im Alter von 0 bis unter drei Jahren und 449.661 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Kindertageseinrichtungen in NRW. 3. Wie viele Kitagruppen arbeiten im Rahmen der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 (KiBiz) genannten Zahl? 4. Wie viele Kitagruppen arbeiten im Rahmen der Regelung § 18 Abs. 4 (KiBiz) (Überschreitung pro Gruppe von nicht mehr als zwei Kindern)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14982 3 5. Wie viele Kitagruppen arbeiten außerhalb der Regelungen zu § 18 Abs. 4 (KiBiz) (Überschreitung pro Gruppe von mehr als zwei Kindern? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, werden die einzelnen Gruppen im webbasierten Erfassungssystem nicht abgegrenzt; es erfolgt lediglich eine Erfassung von Plätzen je Einrichtung , die keine Rückschlüsse auf die Gruppenform-Ausgestaltung oder etwaige Überbelegungen zulässt. Eine Erhebung bei allen Einrichtungen würde unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten . Eine Überschreitung der in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz genannten Zahl der Kinder pro Gruppe um mehr als zwei Kinder ist angesichts der eindeutigen Regelung in § 18 Absatz 4 KiBiz allenfalls vorübergehend und in wenigen besonders begründeten Einzelfällen unter Einbeziehung der für die Betriebsaufsicht zuständigen Landesjugendämter möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.