LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14984 02.05.2017 Datum des Originals: 28.04.2017/Ausgegeben: 05.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5718 vom 14. März 2017 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/14541 Leitungsfreistellung von Tageseinrichtungen für Kinder Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut § 5 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) in der Fassung vom 1. Januar 2015 wurde in Absatz 2 nachfolgendes zur Qualitätssicherung festgelegt: „Die Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder soll anteilig oder vollständig von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt sein.“ Trotz dieser Klarstellung des Gesetzestextes und der gewünschten Sicherung des Qualitätsstandards kommt die Bertelsmann Stiftung in 2016 zu dem Ergebnis, dass in 1.146 Kindertageseinrichtungen keinerlei Leitungsfreistellung erfolgt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualitätsanforderungen insbesondere auch in der Eltern- und Quartiersarbeit. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5718 mit Schreiben vom 28. April 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist der Landesregierung die vor der Bertelsmann Stiftung geschilderte Situation bekannt? 2. Liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse über eingeschränkte Leitungsfreistellungen vor? 3. Was hat die Landesregierung unternommen, um diesen Missstand zu beheben? Die in der Vorbemerkung des Fragestellers genannte Zahl von 1.146 Kindertageseinrichtungen , in denen „keinerlei Leitungsfreistellung erfolgt“, ist überholt und beruht auf Angaben im Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung zum Stichtag LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14984 2 1.3.2015. Diese Angabe betrug 11,6 Prozent von 9.876 Einrichtungen, das heißt, einschließlich von mehr als 300 nicht im Rahmen von KiBiz geförderten Einrichtungen. Von einem „Missstand“ kann im Hinblick auf Leitungsfreistellungen in Nordrhein-Westfalen nicht die Rede sein. Nach der Analyse der Bertelsmann Stiftung stellen sich die Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Bundesländer unterschiedlich dar. Es wird deutlich, dass Nordrhein- Westfalen in Bezug auf die Zeit für Leitungsaufgaben im Ländervergleich ganz überwiegend besser abschneidet als der Bundesdurchschnitt. Nach der im März 2017 von der Bertelsmann veröffentlichten Bestandsaufnahme zu „Leitung von Kindertageseinrichtungen“ waren es am 1.3.2016 967 von 9.894 Einrichtungen einschließlich der nicht im Rahmen von KiBiz geförderten. Damit hat sich die Situation in NRW gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Lage in Nordrhein-Westfalen ist mit 9,8 Prozent besser als im Bundesdurchschnitt mit rund 12,6 Prozent, und auch deutlich besser als der Durchschnitt der westlichen Länder (ohne Berlin) mit 13,7 Prozent. 4. Durch welche Maßnahmen konnten welche Verbesserungen erreicht werden? Seit 2010 hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für Kindertagesbetreuung kontinuierlich verbessert und die Mittel für frühkindliche Bildung von rund 1,2 auf rund 2,8 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Kindertageseinrichtungen fließen allein in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 zusätzliche Mittel für Betriebskosten in Höhe von insgesamt mehr als 700 Millionen Euro in die Einrichtungen. Die damit eingehenden zusätzlichen Zuschüsse zu den Kindpauschalen werden dazu beitragen, dass für den Überbrückungszeitraum mehr Personalkraftstunden einschließlich Freistellungsstunden für Leitung in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. 5. Sind der Landesregierung regionale Unterschiede bei fehlenden bzw. eingeschränkten Leitungsfreistellungen bekannt? Nein. Eine entsprechende Auswertung im Zuge dieser Antwort wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.