LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14996 03.05.2017 Datum des Originals: 03.05.2017/Ausgegeben: 08.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5861 vom 11., April 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/14844 Wie erfolgreich erweist sich der Überwachungsapparat des LANUV für die Durchführung der Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 01.10.2015 liegt die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) und nicht mehr bei den Kreisordnungsbehörden. Diese Umstrukturierung wurde mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 10. Februar 2015 (GV.NRW.2015, S. 210) auf den Weg gebracht. Einzig die Landesregierung - im Gegensatz zu den Betroffenen - hielt diesen Wandel hin zur Zentralisierung dieser Aufgaben für erforderlich . Neben der nicht hinreichenden personellen Ausstattung des LANUV, die auch in vielen anderen Bereichen zu beobachten war und ist, und die damit verbundene schlechtere Quantität der Kontrollen, bewirkte die Landesregierung mit diesem Schritt weitere negative Folgen einerseits für die betroffenen Tierärzte (höhere Gebühren) und andererseits für die Umwelt (längere Anfahrtswege der Kontrolleure). Mittlerweile wurden kurzerhand die Ausbildungspläne der Veterinärreferendare individuell angepasst (ausweislich der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 4433 vom 03.02.2016 (Drucksache 16/11345)).Die hier angesprochenen Kontrollen wurden in den Aufgabenbereich der Referendare verlegt, sodass die massiven personellen Engpässe des LANUV zur Durchführung ihres Überwachungsapparates zumindest für einen Zeitraum kaschiert und überbrückt werden konnten. Die mit der Umstrukturierung verbundenen höheren Personalkosten des LANUV sollten durch die vereinnahmten Gebühren der Tierärzte für die Kontrollen gedeckt werden können - so die Theorie. Es bleibt abzuwarten, ob die Bilanz dieses Modells positiv ausfallen kann, wo es doch überhaupt nicht erforderlich geschweige denn sinnvoll gewesen ist, die Zuständigkeiten aus den Händen der Kreisordnungsbehörden zu geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14996 2 Der von der Landesregierung angeführte Grund, dass die veränderte gesellschaftliche Bedeutung der Antibiotika-Resistenz eine eigenständige staatliche Überwachung verlange, mag keine ausreichende Zwecklegitimation darstellen. Angesichts der Vorgeschichte und Sachlage ist es erforderlich, die Bilanzen und die Leistungsfähigkeit des LANUV bei der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken detailliert zu hinterfragen . Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5861 mit Schreiben vom 3. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.10.2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur , Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu übertragen, hat die Landesregierung bereits auf 6 Kleine Anfragen geantwortet, die nachfolgend aufgelistet werden: Antwort auf die Kleine Anfrage 2242 vom 22.04.2014, LT-Drucksache 16/5936 Antwort auf die Kleine Anfrage 2601 vom 15.08.2014, LT-Drucksache 16/6902 Antwort auf die Kleine Anfrage 3938 vom 06.10.2015, LT-Drucksache 16/10276 Antwort auf die Kleine Anfrage 4362 vom 29.01.2016, LT-Drucksache 16/11346 Antwort auf die Kleine Anfrage 4433 vom 03.02.2016, LT-Drucksache 16/11345 Antwort auf die Kleine Anfrage 5136 vom 14.09.2016, LT-Drucksache 16/13160 Auf diese Antworten der Landesregierung wird grundsätzlich verwiesen. Gemäß § 64 Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes sind die rund 1835 in Nordrhein-Westfalen angemeldeten tierärztlichen Hausapotheken in der Regel alle zwei Jahre zu überprüfen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 1.025 Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken durchgeführt. Bei circa 917 jährlich in NRW zu kontrollierenden tierärztlichen Hausapotheken ist selbst nach Abzug der 54 anlassbezogenen Kontrollen mit 971 die Kontrollrate überschritten worden. Dagegen betrug in den Jahren 2011 und 2012 die durchschnittliche jährliche Kontrollrate der Kreisordnungsbehörden landesweit 432 Hausapotheken. Damit wurde der gesetzlich vorgesehene Umfang deutlich unterschritten. Insofern ist der Übergang der Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken auf das Land quantitativ und qualitativ erfolgreich verlaufen. Im ersten Quartal 2017 wurden 220 Routinekontrollen und 23 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Damit wurde rund ein Viertel der für 2017 durchzuführenden Kontrollen bewältigt . 1. Wie hoch ist die Zahl der in den letzten beiden Quartalen 2016 durchgeführten Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken (mit der Bitte um detaillierte Aufschlüsselung , wie viele der Kontrollen durch Referendare und wie viele durch reguläre Mitarbeiter des LANUV durchgeführt wurden (in Prozent))? In den letzten beiden Quartalen 2016 wurden insgesamt 589 tierärztliche Hausapotheken kontrolliert , davon 363 im 3. Quartal und 226 im 4. Quartal. Im 3. Quartal haben Referendarinnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14996 3 und Referendare davon insgesamt 230 Kontrollen und im 4. Quartal 21 Kontrollen durchgeführt , was einem Anteil von ca. 63 % resp. ca. 9,3 % an den Kontrollen entspricht. 2. Wie viele Beanstandungen konnten in dem angesprochenen Zeitraum bei diesen Kontrollen festgestellt werden? Im 3. Quartal 2016 wurden bei den Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken 156 und im 4. Quartal 117 (insgesamt 273) Beanstandungen festgestellt. 3. In welcher Gesamthöhe (Euro) hat das LANUV Gebührenbescheide für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken in den letzten beiden Quartalen 2016 (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Quartalen) zugestellt? Das LANUV hat im dritten Quartal 2016 Gebührenbescheide in Höhe von 216.911,50 € und im vierten Quartal 2016 in Höhe von 48.417,00 €, also insgesamt in Höhe von 265.328,50 € zugestellt. 4. In welchem personellen Umfang wurden Veterinär-referendare, die sich in Ausbildung befinden, bei der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken in den letzten beiden Quartalen 2016 eingesetzt (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Quartalen)? Für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken wurden im 3. Quartal 2016 12 Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare und im 4. Quartal eine Veterinärreferendarin eingesetzt . 5. In welcher durchschnittlichen finanziellen Größenordnung bewegen sich die erhobenen Gebührenbescheide (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Quartalen)? Im 3. Quartal 2016 betrug die durchschnittliche Gebührenhöhe 355,00 € und im 4. Quartal 310,00 €.