LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14999 03.05.2017 Datum des Originals: 03.05.2017/Ausgegeben: 08.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5820 vom 4. April 2017 der Abgeordneten André Kuper und Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/14764 Aufnahmestopp von Flüchtlingszuweisungen durch den Kreis Borken Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 17 Städte und Gemeinden des Kreises Borken haben gegenüber dem Land erklärt, keine weiteren Asylbewerber mehr aufzunehmen, solange nicht transparente Zahlen und nachvollziehbare Berechnungen zur Zuweisungspraxis des Landes vorgelegt werden. Nochmals wurde die Forderung gegenüber dem Innenminister erneuert, für Transparenz zu sorgen, etwa indem die konkreten Datengrundlagen und Berechnungswege für die gemeindescharfe Erfüllungsquote bei der Aufnahme von Asylbewerbern sowie die Ermittlung der Daten zur Anzahl der Asylbewerber sowie anerkannter Flüchtlinge genannt werden. Seitdem die Bestandszahlen und Erfüllungsquoten zum 1. Oktober 2016 durch die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht wurden, wurden keine weiteren landesweiten Zahlen zu einem aktuelleren Stichtag veröffentlicht. Da aber tagtäglich Asylbewerber den Kommunen nach dem FlüAG und der Wohnsitzauflage zugewiesen werden, müssen der Landesregierung zumindest landesweite Zahlen vorliegen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5820 mit Schreiben vom 3. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchem Grund kommt die Landesregierung der berechtigten Forderung nach Transparenz bei der Zuweisungspraxis von Asylbewerbern auf die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht nach? 2. Wie will die Landesregierung endlich für Transparenz im System der Flüchtlingszuweisung an die Kommunen sorgen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14999 2 3. Aus welchem Grund werden seit Oktober 2016 keine aktuellen Bestandzahlen/Erfüllungsquoten veröffentlicht? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Die Erfüllungsquoten werden regelmäßig veröffentlicht. Bis Anfang 2017 wurde dabei auf den letzten Termin der von den Gemeinden turnusmäßig gemeldeten Bestandszahl abgestellt (01.10.2016, vgl. § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz in der Fassung vom 04.06.2016). Ungeachtet dessen hat jede Kommune die Möglichkeit, ihre aktuelle Erfüllungsquote zu erfragen und sich bei einer eigens bei der Bezirksregierung Arnsberg eingerichteten „Clearingstelle“ über den Stand und die Berechnung der Erfüllungsquote zu informieren. Seit Beginn des Jahres 2017 sind die FlüAG-Bestandszahlen mit Hilfe des neuen elektronischen FlüAG-Meldesystems durch alle 396 Kommunen monatlich zu melden. Das Meldesystem ist einerseits Grundlage für eine zeitnahe Kostenerstattung durch das Land wie zudem für eine am aktuellen tatsächlichen Bestand ausgerichtete Zuweisungspraxis. Sowohl im Meldezyklus für die FlüAG-Bestandsdaten des Monats Januar 2017 als auch für den Monat Februar 2017 haben nicht alle Kommunen teilgenommen, obwohl hierfür von Seiten des Landes die technischen Voraussetzungen geschaffen und die Kommunen bereits mehrfach gebeten worden sind, an dem Meldeverfahren auch im eigenen Interesse teilzunehmen. Es ist geplant, mit der ersten weitgehend vollständigen Bestandszahlmeldung der Kommunen die aktuellen Bestandszahlen und individuellen Erfüllungsquoten nachvollziehbar und fortlaufend ab Mai 2017 zu veröffentlichen. 4. Auf welchen konkreten Daten beruht die tagesaktuelle Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg? Der Zuweisungsentscheidung liegt eine tagesaktuelle Statistik zugrunde. Diese beruht auf der Basis der letzten Bestandszahlmeldungen aller 396 Kommunen sowie der seit diesem Zeitpunkt vorgenommenen Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg in die einzelnen Gemeinden. 5. Aus welchem Grund gelingt es der Bezirksregierung derzeit nicht – trotz rückläufiger Aufnahmezahlen, ausreichender Landesaufnahmekapazitäten und langjähriger Erfahrung – nicht annähernd, dass der gesetzlich vorgesehene Zuweisungsschlüssel nach dem FlüAG in allen Fällen der Kommunen erreicht wird? Ein über alle Gemeinden annähernd gleicher Stand der Erfüllungsquote kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen unterschiedlicher das Verteilungssystem beeinflussender, teilweise externer Faktoren nicht punktgenau erreicht werden. Die unterschiedliche Höhe der Erfüllungsquoten für die einzelnen Städte und Gemeinden ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass zum einen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem Sommer 2016 eine Vielzahl von Entscheidungen trifft, die sich durch das Entscheidungsergebnis unterschiedlich auf die Erfüllungsquote der Kommunen auswirken (aktuell: ca. 1.000 Entscheidungen täglich bei jetzt noch ca. 83.000 offenen Verfahren, Stand: Ende Februar 2017). Zum anderen führt die Schließung von nicht mehr für die Unterbringung benötigten Landeseinrichtungen gemäß der Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu einem schrittweisen Wegfall der angerechneten Kapazitäten für diese Unterkünfte und damit zu einem Absinken der Erfüllungsquote bei den betroffenen Standortkommunen. Nach diesem Übergangszeitraum sinkt die Erfüllungsquote insbesondere bei kleinen Kommunen. Sobald das BAMF die noch vorhandenen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14999 3 Rückstände abgebaut hat, die Flüchtlingszugänge stabil bleiben und das im Umbau befindliche Liegenschaftssystem konsolidiert ist, wird es der Bezirksregierung ohne diese Einflussfaktoren gelingen, die Erfüllungsquoten aller Gemeinden wieder systemgerecht anzunähern.