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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
16
. Wahlperiode
Drucksache
16
/
15006
04.05.2017
Datum des Originals:
03.05.2017
/Ausgegeben:
09.05.2017
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
5834 vom 6. April 2017
des Abgeordneten André Kuper CDU
Drucksache
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14810
Probleme und Bürokratisierung bei der Abwicklung der neuen Flüchtlingspauschale
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 2017 (
FlüAG 2017) erfolgt seit dem 1. Januar 2017 die
Systemumstellung hin zu einer tatsächlichen monatlichen FlüAG
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Pauschale je Asylbewerber.
Bislang erfolgte die Auszahlung der FlüAG
-
Pauschale vollständig losgelöst von der laufenden
Zuweisung von Flüchtlinge
n in die Gemeinden und von der realen Flüchtlingszahl, weil ledig-
lich auf Basis des gesetzlichen Zuweisungsschlüssels gezahlt wurde unter Anrechnung von
Landesunterkünften. Seit diesem Jahr soll eigentlich eine tatsächliche Monatspauschale von
866 Euro pro
zugewiesenen Flüchtling bis zu Anerkennung des Asyl
-
/Flüchtlingsschutz an die
Kommunen gezahlt werden. Dabei werden die sog. Geduldeten im Asylbewerberleistungsbe-
zug für bis zu drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht berücksichtigt. Ke
rn-
element des neuen Meldeverfahrens ist die sogenannte AZR
-
Importtabelle, die ausschließlich
für die monatliche Bestandmeldung der Kommunen zu nutzen ist. Im Rahmen dieser Meldung
sind nicht nur die nach dem FlüAG erstattungsrelevanten Leistungsbeziehenden
nach dem
AsylbLG von den Kommunen zu melden, sondern auch die Personen ohne AsylbLG
-
Bezug
mit Anrechnung auf die Aufnahmequote sowie unbegleitete minderjährige Ausländer. Die erste
Meldung nach dem neuen Verfahren war zum 10. Februar 2017 für den Monat Ja
nuar zu
erstellen.
In den ersten Monaten zeigten sich massive Probleme und Verwerfungen bei der Meldung der
Flüchtlingszahlen durch die Kommunen, sodass die erste Auszahlung erst Anfang März er-
folgte. Viele Kommunen waren fortlaufend damit befasst, den fü
r die Abrechnung der FlüAG
-
Erstattungspauschalen erforderlichen Abgleich ihrer Bestandsdaten mit dem Ausländerzent-
ralregister (AZR) vorzunehmen. Aufgrund anhaltender technischer Schwierigkeiten bei it.nrw
lag das erste Ergebnis des für die Abrechnung unver
zichtbaren Datenabgleichs erst am 16.
Februar vor.